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Die Linke.Kiel:
Die Beschäftigten der SKK Service GmbH verdienen faire Bezahlung!
Die Ratsfraktion DIE LINKE begrüßt die heute in der Aktuellen Stunde geäußerten Bekenntnisse der breiten Mehrheit der Ratsversammlung zur Rückführung der Beschäftigten der Städtisches Service GmbH in den TVöD. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Stefan Rudau:
„Auch wenn die Reden in der Aktuellen Stunde keine Beschlüsse sind: Wir nehmen die Kooperation aus SPD und Grünen beim Wort und erwarten zur kommenden Sitzung der Ratsversammlung endlich den überfälligen Plan mit klarer Zeitschiene für die Wiedereingliederung der Kolleg*innen der Service GmbH in den TVöD!“
Schon im Mai 2020 hatte die Ratsversammlung mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung bis Mitte des Jahres 2021 ein Konzept zur möglichst schnellen Wiedereingliederung der Beschäftigten der Service GmbH direkt in die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, verbunden mit einer Bezahlung nach TVöD, vorzulegen hat. Dieses Konzept kam bislang nicht. Als SSW, LINKE und die FRAKTION dann im Juni beantragten, den Ratsbeschlusses umgehend umzusetzen, mochte die Kooperation aus SPD, Grünen und FDP dem zwar so nicht zustimmen, versprach aber, dass eine Eingliederung zumindest mittelfristig erfolgen solle und dass sich die Stadt sofort für bessere Gehälter einsetzen würde. Die Angebote, die den Beschäftigten dann in den Tarifverhandlungen vorgelegt wurden, wurden dem aber bei Weitem nicht gerecht.
Passend zum erneuten Warnstreik setzte die LINKE gemeinsam mit dem SSW jetzt eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung, in der sich nun auch die Kooperationsfraktionen sowohl der Forderung nach einem klaren Zeitplan zur Wiedereingliederung in den TVöD anschlossen als auch die Unterstützung einer sofortigen, deutlichen Gehaltssteigerung erneut bekräftigten.
„Diesen Worten müssen jetzt endlich auch Taten folgen! Wer im Bundestagswahlkampf einen Mindestlohn von 12 Euro je Stunde fordert, muss auch bereit sein, die eigenen Beschäftigten entsprechend zu bezahlen. Und mittelfristig muss auch fürs städtische Krankenhaus gelten: Ein Haus, ein Tarif!“, forderte Rudau abschließend.
(PM, Ratsfraktion DIE LINKE.Kiel, 16.9.2021)
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CO2-Belastung:
Das Militär ist ein Klimakiller
Die Folgen des Klimawandels sind heute schon zu spüren: Dürren, Waldbrände, Unwetter, nicht zuletzt Hitzetote. Die wesentlich vom globalen Norden verursachte Klimakrise trifft vor allem die Völker des globalen Südens. Konflikte um Acker- und Weideland, um Wasser und Ressourcen werden zunehmen. Oft ethnisch oder religiös ausgestaltet werden Staaten destabilisiert. Bürgerkriege und kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Staaten sowie Armut, Hunger durch Missernten und Perspektivlosigkeit werden Migrationsbewegungen ungeheuren Ausmaßes in Gang setzen, die wiederum dazu führen, dass Europa und die USA versuchen, ihre Grenzen mit noch mehr Gewalt abzuschotten. Rechte Bewegungen könnten dadurch Auftrieb erhalten.
Um den Zugang zu Ressourcen, vor allem fossilen Brennstoffen, seltenen Erden sowie die Transportwege zu sichern, wird der Einsatz militärische Gewalt wahrscheinlicher werden. Dafür wird massiv aufgerüstet. Nach Harald Welzer werden die zukünftigen Kriege Klimakriege sein, wenn es nicht gelingt, diese Entwicklung zu stoppen.
Kriege verbrauchen enorme Mengen an fossilen Treibstoffen, um an Lagerstätten für diese Treibstoffe zu gelangen!
Gegen den Irakkrieg 2003 forderte die weltweite Friedensbewegung deshalb: „Kein Blut für Öl!“
Ressourcen und Mittel, die dringend für die Transformation in eine nachhaltige Entwicklung und alternative Energien benötigt würden, werden für Rüstung und Militär verschleudert. Wann wird sich endlich die Einsicht durchsetzen, dass an die Stelle von Dominanzstreben Kooperation treten muss, dass die Probleme unserer Zeit militärisch nicht zu lösen sind! Ganz im Gegenteil: Das Militär und die von ihm verursachten massiven Umwelt- und Klimabelastungen sind ein wesentlicher Teil des Problems.
Das Militär ist ein Klimakiller!
Doch in den aktuellen Klimadebatten und in der wichtigen Klimabewegung der Fridays for Future kommen die Klimaschäden durch das Militär praktisch noch nicht vor!
Wenn man versucht, offizielle Zahlen für den Energieverbrauch durch Militär und Rüstung zu bekommen, fällt auf, wie schwierig das ist. Während im Kyoto-Protokoll die Staaten eine Berichtspflicht für den CO2-Ausstoß durch den Verkehr und die zivile Luftfahrt, durch fossile Energien sowie Nutztierhaltung anerkannten, kommt die Klimabelastung durch das Militär praktisch nicht vor. Denn durch Druck der NATO-Staaten wurde die Umweltbelastung durch das Militär aus dem Kyotoprotokoll 1997 heraus genommen.
Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung taucht die Bundeswehr nicht auf.
Wie die Bundesregierung die Prioritäten setzt, zeigt sich daran, dass der Verteidigungshaushalt 20 mal so hoch wie der des Umweltministeriums ist. Dabei istnach Meinung des Ex-Weltbank-Ökonoms Nicolas Stern eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs nur möglich, wenn die Staaten 2 % ihrer Wirtschaftsleistung für Klimaschutz ausgeben, statt wie die von der NATO geforderten und von Annegret Kramp-Karrenbauer heftig betriebenen 2 % des Bruttoinlandsprodukts für die Bundeswehr!
Nun sind Klima- und Umweltschäden sicher nicht die schlimmsten Auswirkungen von Militär. Angesichts des durch Kriege verursachten ungeheuren Leids und der Vernichtung von Leben, von Heimat und Zukunft, von Infrastruktur und durch Radioaktivität, Agent Orange oder weißem Phosphor verseuchter Umwelt mit noch generationenlangen Folgeschäden, scheinen die CO2- und Feinstaubbelastung durch Explosionen und Brände doch vernachlässigbar.
Doch allein die sehr energieintensive Herstellung von Zement für den Wiederaufbau zerstörter Städte verursacht nochmals enorme Mengen an CO2!
Wie hoch jedoch die Klimabelastung durch das Militär schon in Friedenszeiten ist, lässt sich daraus ermessen, dass allein das US-Militär jährlich durchschnittlich 60-70 t CO2 in die Luft bläst, mehr als ganze Staaten wie Schweden, Portugal oder die Schweiz! Und die Rüstungsindustrie der USA erzeugt nochmals mehr als viermal so viel CO2 wie das US-Militär!
Der Anteil des Militärs – einschließlich der Rüstungsproduktion - soll weltweit ca. 24 % der CO2-Belastung ausmachen. Dem entspricht der Militäranteil an den Staatshaushalten weltweit von ca. 25 – 28%!
Nun einige konkrete Beispiele: In der Klimabewegung kämpfen wir um eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 auf Autobahnen. Zum Vergleich: Ein Leopard-2 Panzer verbraucht bis zu 500 Liter Treibstoff auf 100 km, also ca. 70 mal so viel wie ein PKW! 1 Flugstunde des Eurofighters kostet 68.000 €, so viel wie eine Sozialwohnung! Dabei verbraucht der Eurofighter in dieser einen Stunde ca. 6.000 Liter giftiges Flugbenzin und bläst dabei 1 Tonne CO2 sowie Feinstaub in die Luft. Dafür könnte ein Pendler sein ganzes Leben lang mit dem Auto zur Arbeit fahren. Der Großraumtransporter Galaxy benötigt allein beim Start 3.500 Liter Treibstoff! In Städten in der Nähe von Militärbasen, wie z. B. Kaiserslautern bei Ramstein, wird die höchste Pro-Kopf-Belastung an CO2 und Feinstaub gemessen.
Feinstaub führt zu schweren Lungenerkrankungen
Als Folge der Feinstaubbelastung ganz Europas rechnet man mit bis zu 400.000 Todesfällen/Jahr.
Altlasten von Truppenübungsplätzen bestehen noch lange: Bodenverdichtung, Munitionsreste, Treibstoffe und Löschschäume vergiften den Boden. Der Moorbrand konnte wochenlang nicht richtig gelöscht werden, weil die Gefahr von Explosionen von Munitionsresten bestand.
Auf dem Grund der Ostsee und zahlreicher Seen verrostet die dort nach dem II. Weltkrieg versenkte Munition und sind eine Zeitbombe! Inzwischen wurde der Sprengstoff TNT in allen Muscheln nachgewiesen. Wir Menschen sind am Ende der Nahrungskette!
Mindestens 5 russische Atom U-Boote liegen irgendwo auf dem Meeresgrund, ebenso wohl ausrangierte Atomreaktoren.
Militär und Umweltschutz schließen sich aus!
Säbelrasselnde Manöver wie Baltops 21 auf der Ostsee folgen der Abschreckungsstrategie. Aber derartige Abschreckungsstrategien brauchen zu ihrer Rechtfertigung immer auch den absoluten Feind. Solche Manöver belasten deshalb nicht nur das metereologische Klima, sondern noch viel mehr das Klima eines friedlichen Miteinanders mit Russland.
Die Ausbeutung endlicher Ressourcen und die Zerstörung der Natur gefährden den Frieden.
Deshalb:
Klimapolitik ist Friedenspolitik, und Friedenspolitik ist Klimapolitik! Der Teufelskreis aus Klimawandel, Konflikteskalation, Militäreinsätzen und CO2-Belastung muss durchbrochen werden! Erneuerbare Energien machen fossile Brennstoffe und den Kampf um sie überflüssig.
Jeder Liter Erdöl, der in der Erde bleibt, trägt so doppelt zum Frieden bei.
Klimapolitik ist Friedenspolitik und Friedenspolitik ist Klimapolitik!
Hier einige Beispiele für den Treibstoffverbrauch: 1 Leopard-2-Panzer verbraucht bis zu 500 l Diesel/100 km – so viel wie 70 PKWs mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 7 l/100 km! Mit dem Treibstoff für 1 Std. Panzerfahrt könnte ein PKW 5 mal von München nach HH fahren! 1 Eurofighter benötigt 70 – 100 Liter Flugbenzin/Minute und bläst 1 t CO2 /Std. in die Luft, und Feinstaub! 1 Tornado benötigt für 4 Std. Flug 20.000 Liter Kerosin. Gleichviel CO2 würde ein Pendler sein ganzes Berufsleben lang verursachen. Der Großraumtransporter Galaxy benötigt allein beim Start 3.500 Liter Treibstoff! Besonders in der Umgebung von Militärflughäfen, z.B. in Kaiserslautern – in der Nähe von Ramstein - werden sehr hohe CO2- und Feinstaubwerte/Kopf der Bevölkerung gemessen.
Ganz zu schweigen von den jahrzehntelangen radioaktiven Verseuchungen nach hiroshima und Nagasaki, aber auch nach dem Einsatz von sog. Panzer-brechenden Bomben mit abgereichertem Uran mit noch Generationen, die an Erbschäden und Krebserkrankungen leiden. Ebenso das im Vietnamkrieg von den USA verwendete Agent Orange oder später von weißem Phosphor.
Und vor kurzem kam es zu massiven Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland um Öl-Förderrechte im Mittelmeer, wo große Vorkommen entdeckt wurden. Ähnlich sind angesichts des Abtauens der Eismasse in der Arktis schon mehrere Staaten in den Startlöchern, weil auch dort große Ölvorkommen und weitere Rohstoffe vermutet werden, wie auch im Südchinesischen Meer.
(Rede am 19.6.2021 anlässlich des Manövers Baltops auf der Ostsee)
Dr. med. Mechthild Klingenburg-Vogel
Kieler Gruppe der IPPNW
(Int. Ärztinnen und Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung)
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Offener Brief an den OB und den Rat der Stadt Kiel anlässlich des BVerfG Urteils zum Klimaschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kämpfer, sehr geehrte Ratsfrauen und Ratsherren,
das Bundesverfassungsgericht hat in einer Verfassungsbeschwerde zum deutschen Klimaschutzgesetz am 24.03.2021 festgestellt*:
Die Reduktion der Treibhausgasemissionen und das Erreichen von Klimaneutralität ist eine Frage der Erhaltung unserer grundgesetzlich garantierten Freiheits- und der Menschenrechte. Hierbei müssen die zukünftigen Möglichkeiten der jungen Generationen berücksichtigt werden. Es geht um Generationengerechtigkeit.
Die Gesamtmenge an Treibhausgasen („Restbudget“), um die Erderwärmung möglichst auf 1,5°C zu begrenzen, ist limitiert.
Im IPCC Special Report 1,5°C ist das Restbudget mit 480 Gt ab 2018 angegeben. Für Deutschland ergibt sich mit 83,2 Mio. Einwohnern anteilig 4,6 Gt CO2 oder 55 t CO2 pro Person. Bei unverminderten Emissionen von derzeit ca. 11 t pro Person und Jahr wäre dieses Restbudget innerhalb von nur etwa 5 Jahren aufgebraucht! Die Zeit zum Handeln ist äußerst knapp!**.
In den nächsten Jahren sind also sehr weitgehende CO2-Reduktionen erforderlich, und ein ambitionierter Wandel muss schnellstens eingeleitet werden. Andernfalls müssen die Treibhausgasemissionen später, ab dem Jahr 2030, umso stärker reduziert werden. Das ist gemäß obigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptabel, das ist in den Randnummern 160ff eindeutig erläutert.
Ganz klar ist somit, wenn die Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen so bleiben wie sie im Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt sind, hätten zukünftige Generationen keinen Raum mehr zum „Atmen“ – durch das Urteil ist die Freiheit definiert. Die Freiheit der künftigen Generationen zählt genau so viel wie die der jetzigen Generationen.
Es braucht ordentliche Leitlinien zur Auslegung des Paragraphen 13 KSG (Klimaschutzgesetz) mit einer ordentlichen Methodik - das ist zwingend erforderlich.
Wir, die unterzeichnenden Umweltverbände und Initiativen, begrüssen, dass gemäß Ratsbeschluss vom 21.01.2021 Wege gefunden werden sollen, bis 2035 klimaneutral zu werden. In diesem Beschluss wird richtigerweise anerkannt: „Die Geschwindigkeit der negativen Veränderungen auf allen Ebenen ist alarmierend.“
Wir fordern daher von der Stadt Kiel:
• Klimaneutralität bis 2030 und spätestens bis 2035 als wesentliches strategisches Ziel festlegen und den Masterplan 100 % Klimaschutz dementsprechend verschärfen und ergänzen.
• Einen schlüssigen Reduktionspfad bzw. Budget-basierte Jahresemissionsmengen erarbeiten.
• Das Restbudget für die Stadt Kiel angeben, festlegen und generationengerecht anwenden.
• Alle Klimaziele rechtlich verbindlich festlegen.
• Die Klimaziele und die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen und Projekte als zentrale, strategische Bedeutung für die Stadt Kiel ansehen. Ab sofort den Klimaschutz bei jeglichen Entscheidungen als wichtigstes Kriterium werten. Lösungen umsetzen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
• Sofern die Stadt Kiel sich aufgrund von bestehenden rechtlichen Regelungen des Landes oder des Bundes daran gehindert sieht, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die sinnvoll oder erforderlich sind, diese im Klimaschutzplan zu benennen und eine Umsetzung zu planen, sobald dies rechtlich möglich ist.
• In diesen Fällen sich die Stadt in Land und Bund für angemessene Regelungen einsetzt, z.B. über den deutschen Städtetag.
• Die Compliance (Übereinstimmung) mit den Klimazielen regelmäßig halbjährlich überprüfen, die Ergebnisse veröffentlichen und gegebenenfalls die Maßnahmen anpassen. „Das laufende Pilotprojekt mit „Climate View“ führt in diese Richtung und wird von uns sehr begrüsst.“
• Eine umfassende Reform der Stadtverwaltung durchführen, um von starren Strukturen zu einer agilen, zielorientierten Zusammenarbeit zu gelangen. „Nur so können die komplexen Herausforderungen, vor denen wir jetzt stehen und noch mehr in Zukunft stehen werden, gemeistert werden.“ In diesem Prozess die Kommunalpolitiker*innen, die Spitzen der Verwaltung und die Mitarbeiter*innen der Stadt einbinden, um den Wandel gemeinsam zu gestalten.
Für Gespräche stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen die unterzeichnenden Initiativen (Stand: 20.05.2021)
Anlagen
Anlagen zum offenen Brief an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt anlässlich des BVerfG Urteils zum Klimaschutzgesetz
Unsere allgemeinen Forderungen aus der Resolution Klimanotstand Kiel und den zugehörigen Maßnahmen – liegen Ihnen bereits seit 2 Jahren vor und sind nach wie vor aktuell:
Siehe auch:
https://klimanotstand-kiel.de/resolution/
https://klimanotstand-kiel.de/massnahmen/
Sowie weitere erforderliche Maßnahmen:
• Das Thema Klimaschutz muss in Kiel sichtbarer werden. Es braucht klare öffentliche Signale als Klimaschutzstadt.
• Klimaschutzprogramm mit sozialer Sicherheit, Infrastruktur und Daseinsvorsorge verbinden.
• Eine verlässliche Planung des Ausstiegs aus allen fossilen Energieträgern muss generationengerecht erstellt werden.
• Eine Schädigung des Grüngürtels für Bauprojekte muss ab sofort unterbleiben.
• Verkehrsbauprojekte und deren Planungen werden vorerst ausgesetzt, bis die durch sie zu erwartenden Änderungen der Verkehrsströme mit der vom Bund zu beschließenden Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen konform sind.
• Methanemissionen aufgrund von Methanschlupf müssen im CO2 Restbudget für Kiel berücksichtigt werden.
• Ebenso müssen die „grauen“ Emissionen aus Baumaterialien berücksichtigt werden – insbesondere bei Großprojekten.
• Kein Tropenholz für öffentliche Bau-Vorhaben verwenden.
• Keine Biomasse als Brennmaterialien.
• Keine torfbasierten Erden oder andere Produkte für öffentliche Belange einsetzen. Dass Kiel sich Gesprächen mit Gärtnereien und Baumärkten widmet nach dem Motto „Kiel wird torffrei!“
*Beschluss des BVerfGvom 24. März 2021, Quelle:
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html)
**IPCC Special Report 1,5°C: https://www.ipcc.ch/sr15/ sowie Friedlingstein et al., 2019; UBA, 2019
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Energiewende (Teil 3):
Wärmeversorgung im Gebäudebestand
Wenn CO²-Freiheit bei der Energieversorgung bedeutet, dass in Zukunft auch die Wohnungen und Häuser ohne fossile Energieträger beheizt werden, dann gilt es neben Kohle und Heizöl auch vom Erdgas Abschied zu nehmen.
Für die Gebäudeenergieversorgung bleiben
6 Energieträger:
• Biomasse (Holzheizungen, Biogas)
• Strom (vor allem aus Windkraft und Photovoltaik)
• Wasserstoff (wird aus Strom gewonnen)
• Solarthermie (direkte Umwandlung von Sonne in Wärme)
• Tiefen-Geothermie
• Fernwärme (ist eigentlich kein Energieträger, sondern ein Verteiler von Energie)
Biomasse Holz wird in Großfeuerungsanlagen vor allem für Fernwärmenetze verfeuert, wobei dann in der Regel Holzhackschnitzel zum Einsatz kommen.
Pelletkessel werden wesentlich in Wohngebäuden eingesetzt. Pellets lassen sich gut dosieren und sind (obwohl teurer als Hackschnitzel) in kleineren Kesselanlagen gut zu verfeuern.
Wirkungsgrade von bis zu 95% sind bei Einsatz als Brennwertkessel möglich.
Pelletkessel können direkt die Öl- oder Gasheizung ersetzen, benötigen allerdings viel Platz für das Pelletlager im Haus. Auch sind sie wartungsintensiv u.a. wegen des Ascheaustrags.
Holz sollte nicht importiert werden, da schließlich auch alle anderen Staaten zukünftig CO2-frei werden wollen und dann auch dafür ihre Wälder benötigen.
Wie schon beschrieben, ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der CO² bindet und bei Berücksichtigung des Klimawandels (z.B. Borkenkäferbefall der Fichten) kann es zu einer Verknappung und damit erheblichen Preisanstiegs kommen. Die Sägespäne könnten auch für die Herstellung von Dämmmaterial und Pressplatten verwendet werden. Im Holzbau würden sie dann über lange Zeit genutzt und dann langfristig CO² binden. Somit sind auf diese Art genutzte Holzspäne nachhaltiger, als sie mit Pellets sofort zu verfeuern.
Biogas-Anlagen erzeugen Methan mit Hilfe von Mais, Gülle, Mist. Dabei ist die Erzeugung mit vorrangig Maissilage am effektivsten. Das erzeugte Gas kann mit Hilfe von Gas-Motoren, und daran angeschlossenen Generatoren zu Strom und Wärme gewandelt oder direkt ins Erdgasnetz eingespeist werden, falls eines in der Nähe liegt. Um eine Biogas-Anlage auszulasten, wird in der Regel Mais angebaut. Die Anbaufläche ist für die Nahrungsproduktion verloren.
Vergleicht man nun den Flächenverbrauch für den Maisanbau mit dem Flächenverbrauch für die Fotovoltaik oder die Windkraft, dann ergeben sich ganz erstaunliche Ergebnisse:
Nutzbare Energie pro Hektar und Jahr
Silomais: 55.000 kWh
Fotovoltaik (PV): 500.000 kWh
Windkraft (WK): 1.000.000 kWh
Die oben abgebildeten Zahlen sind je nach Anlage veränderbar, aber die Tendenz ist eindeutig. Die Biogasanlage ist gegenüber Windkraft und Fotovoltaik nicht konkurrenzfähig!
Hinzu kommt, dass für den Mais Pestizide und Dünger eingesetzt werden müssen und der Boden auf die Dauer ausgelaugt wird.
Ganz anders sieht es bei PV und WK aus. Wird die PV-Anlage aufgeständert, dann wird der Boden darunter vor der Entfeuchtung bei zunehmender Dürre geschützt, er kann regenerieren und falls es Grünland wird, können sogar Schafe und Rinder darauf weiden. Aber auch kleinteiliger Ackerbau wäre möglich (z. B. Gemüseanbau). Würden auf der gleichen Fläche WKA stehen, wäre die Bodenbearbeitung noch weniger eingeschränkt. Wertvolles Ackerland zur Nahrungsmittelproduktion wäre auch hier zurückgewonnen.
Bei doppelter Bodennutzung ergibt sich also ein mindestens 10-facher Energieertrag.
Mein Fazit hier: Keine Förderung neuer Biogas-Anlagen, Ersetzen von Biogas-Anlagen durch PVA und WKA.
Strom lässt sich äußerst vielfältig z. B. für Licht, Betankung von E-Fahrzeugen, industrielle Prozesse, aber auch für die Beheizung von Wohngebäuden sinnvoll einsetzen.
Für die Wärmeerzeugung bedarf es der Wärmepumpe. Hier wird der Strom in erster Linie dafür verwendet, Energie aus der Umwelt auf ein höheres Temperaturniveau zu befördern und dann zur Gebäudeheizung, aber auch zur Warmwasserbereitung zu verwenden.
Mit einem Teil Strom lassen sich heute etwa 3 bis 5 Teile nutzbare Wärme gewinnen. Das macht die Wärmepumpe zu dem effizientesten „Heizkessel“ überhaupt. Während alle anderen Heizkessel die Energie im besten Fall nur 1/1 umsetzen, haben wir hier durch Einbeziehen der Umweltwärme eine wesentlich größere Ausnutzung des Energieträgers. Für die Nutzung der Umweltwärme lässt sich die Umgebungsluft, Erdwärme, Grundwasser, aber auch Fluss oder Seewasser anzapfen.
Das Funktionsprinzip:
Jeder, der schon mal einen Fahrradreifen aufgepumpt hat und die Funktion der Luftpumpe überprüfen wollte, hat den Ventilansatz mit dem Daumen verschlossen und ordentlich Druck aufgebaut. Dann passierte es, dass der Daumen den Druck nicht mehr halten konnte und etwas Luft seitlich entwich. Diese Luft war dann deutlich wärmer, als die Umgebungsluft.
Das bedeutet, ein Gas in einem verschlossenen Behältnis, das komprimiert wird, erhöht seine Temperatur. Dieses Verhalten des Gases nutzt man auch für die Wärmepumpe, den Kühlschrank, allgemein die Kompressionskältemaschine.
Ein Gas wird mit Hilfe eines Kompressors verdichtet (komprimiert) und anschließend durch ein Rohrsystem geschickt, wobei es die erhöhte Temperatur an die Umgebung abgibt. Unter diesem erhöhten Druck und der abgegebenen Temperatur (korrekter heißt es dann „abgegebene Energie“) verflüssigt das Gas. Die Flüssigkeit gelangt durch eine Düse, kann bei dann niedrigerem Druck entspannen, verdampft und kühlt dabei weiter ab. Dann wird dieses Gas (Dampf) bei niedrigem Temperaturniveau durch ein Rohr geleitet, was mit einem Medium Kontakt hat, das eine höhere Temperatur aufweist, als die zuvor verdampfte Flüssigkeit. Dabei nimmt es Energie auf und wird weiter zurück zum Kompressor geleitet, womit dieser „Kreisprozess“ von neuem beginnt:
Bild: Kreisprozess der Wärmepumpe
Schaubild des Wärmeflusses (große Pfeile) und des Kältemittels (kleine Pfeile) einer Kompressionswärmepumpe (vgl. Kompressionskältemaschine): 1) Kondensator, 2) Drossel, 3) Verdampfer, 4) Kompressor Dunkelrot: Gasförmig, hoher Druck, sehr warm Rosa: Flüssig, hoher Druck, warm Blau: Flüssig, niedriger Druck, sehr kalt Hellblau: Gasförmig, niedriger Druck, kalt
(Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3216789)
Damit eine Wärmepumpe ihr Arbeit auch wirklich effizient verrichtet, sollte die Energiequelle (Luft, Wasser, Erdreich) eine möglichst hohe Temperatur (z.B. 0°C) und andererseits die Energiesenke (Heizkörper, Fußbodenheizung …) eine möglichst niedrige Temperatur (z. B. 40°C) aufweisen.
Zwar kann z. B. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe heute schon Eingangstemperaturen von -15°C auf ein Heiztemperaturniveau von 70°C bringen, allerdings leidet die Effizienz dann extrem und es wäre wohl schon sinnvoller, hier mit einem Heizstab das Wasser direkt elektrisch zu erwärmen. Hat man aber ein gut gedämmtes Haus mit einer großzügig dimensionierten Heizungsanlage, dann passt die Wärmepumpe perfekt.
Mit Wasserstoff lässt sich CO²-frei ganz einfach aus Strom von Windkraft- oder Fotovoltaik-Anlagen und Wasser herstellen und dann z. B. in Gasthermen verfeuern. Zur Herstellung von Wasserstoff (H²) wird die Elektrolyse eingesetzt. Die Erzeugung von Wasserstoff aus Strom erzeugt Abwärme (ca.30%). Die Abwärme aus Großanlagen ließe sich in Fernwärmeanlagen einspeisen und ggf. zur Hausheizung nutzen. 70% des Stroms wird in Wasserstoff (H²) umgewandelt.
Ein energetisch saniertes Haus ließe sich z. B. mit Wasserstoff und einer Gastherme beheizen.
Wie steht es dann um die Effizienz und damit den Kosten?
Mit Wasserstoff, aus Strom gewonnen und in einer Brennwerttherme eingesetzt hätte einen Gesamtwirkungsgrad von 0,7 (Elektrolyse) X 0,95 (Brennwerttherme) * 100% = 66,5%.
Die Strom getriebene Wärmepumpe wäre mit einem „Wirkungsgrad“ von 1 * 4 * 100 = 400% dabei. (Zur Erinnerung: Die Wärmepumpe hat keine Wirkungsgrad von 400%, sondern nimmt z. B. einen Teil Strom, um damit zusätzliche
3 Teile Energie aus der Umwelt zu holen.) Wir haben es also mit einem Verhältnis von 4 / 0,6665 = 6 / 1 zu Gunsten der Wärmepumpe zu tun. Mit andren Worten – die heute noch dominierende Gas-Brennwerttherme gehört schon morgen der Vergangenheit an. Dänemark hat die Konsequenz gezogen und verbietet schon heute den Einbau neuer Öl- und Gas-Wärmeerzeuger.
Wie zuvor beschrieben wird Wasserstoff trotzdem erzeugt werden. Dann aber nicht zur Hausheizung, sondern für die Industrie, die Stahlgewinnung und den Verkehrssektor (insbesondere zur Herstellung von Flug- und Schiffskraftsoffen. Außerdem kann es in Erdkavernen eingelagert werden, um dann bei Dunkelflauten für die Stromgewinnung zur Verfügung zu stehen.
Solarthermie, die Wärmeenergie aus der Sonne, kann direkt zur Brauchwassererwärmung und bei entsprechender Größe auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Der Umwandlungswirkungsgrad von der Sonnenstrahlung zu Wärmeenergie schwankt jahreszeitlich bedingt, kann aber mit etwa 50% angenommen werden. Die Fotovoltaik schafft zzt. eine Umwandlung in Strom nur mit knapp 20% Wirkungsgrad mit langsam steigender Tendenz.
Setzt man aber den Strom der Fotovoltaikanlage zum Antrieb einer Wärmepumpe ein, dann verschiebt sich das Verhältnis zu Gunsten der Fotovoltaik.
Die Solarthermie sehe ich eher bei anderen Anwendungen. Es gibt schon einige Jahre Großanlagen, die Wärme für das ganze Jahr produzieren, indem sie einen großen Warmwasserspeicher dazu gestellt bekommen, der im Sommer mit Wärmeenergie befüllt wird und so die Energieversorgung in den Winter retten kann. Eingesetzt werden solche Anlagen in Nah- und Fernwärmenetzen. Eine solche Anlage findet sich beispielsweise auf der Insel Aerö in dem Ort Marstal. Sie wird durch einen Hackschnitzel-Kessel und eine Wärmepumpe unterstützt.
Auch zur Einspeisung ins Fernwärmenetz der Stadt Kiel wären Solarthermieanlagen dieser Art denkbar.
Fernwärme ist eigentlich kein Energiewandler, sondern ein Energieverteiler. Es wird dabei an verschiedenen Stellen des Wärmenetzes z. B. in Gasmotoren-Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen, Solarthermieanlagen oder von Wärmepumpen die benötigte Wärmeenergie erzeugt und dann in das Wärmenetz, die Fernwärmerohre, eingespeist und bei den zu beheizenden Häusern entnommen. Fern- Nahwärmenetze spielen ihren Vorteil vor allem in urbanen Räumen aus. Dort stehen die Häuser oft eng beieinander und der Boden drum herum ist meistens versiegelt. Insbesondere wenn das Netz mit hohen Temperaturen gespeist wird, benötigt man in den Häusern nur kleine sogenannte Übergabestationen und kann die Wärme direkt nutzen. Das hat aber auch den Nachteil, dass das angeschlossene Wärmenetz sehr aufwendig gegen Wärmeverluste gedämmt werden muss. Trotzdem – man rechnet mit Wärmeverlusten von etwa 10% in Wärmenetzen, die bei Temperaturen über 90° betrieben werden. In Kiel haben wir ein sogenanntes Heißwassernetz, das mit max. 115°C betrieben wird. Anteile davon werden aber „nur“ mit einer Vorlauftemperatur von max. 90°C gefahren. Das ist nicht mehr Stand der Technik.
Neu errichtete Wärmenetze werden häufig auf Vorlauftemperaturen von 20°C bis 40°C ausgelegt. Man spricht hier von „Kalter Fernwärme“. Da sind gut gedämmte Häuser vorteilhaft, die auch jeweils eine Wärmepumpe integrieren müssen, um die Netztemperatur auf die benötigte Temperatur für Heizung und Warmwasser anzuheben. Energie wird dann also nicht mehr zentral, sondern dezentral am Ort der Verwendung auf das benötigte Temperaturniveau gebracht.
Vorteilhaft sind nicht nur die geringen Verluste im kalten Wärmenetz, sondern auch die Möglichkeit, die Abwärme von Industriebetrieben, Bäckereien, Rechenzentren und anderen Betrieben mit Wärmeüberschuss ins Netz einzuspeisen und in Wohnhäusern zu nutzen. Auch Solarthermie-Anlagen (STA) könnten besonders vorteilhaft genutzt werden, während sie in Hochtemperatur-Netzen nicht zum Zuge kämen, weil sie schlicht bei z. B. 90°C nicht mehr effektiv wären. Es ist sogar vorstellbar, mit noch niedrigeren Temperaturen in die dann nicht mehr gedämmten Wärmenetze zu gehen. Dieses alles in Kiel umzusetzen, könnte eine wichtige Aufgabe zukünftiger Planungen sein, zumal im Zuge der Energiewende viele Häuser energetisch saniert werden müssen.
Tiefen-Geothermie:
An der Erdoberfläche überwiegt die Strahlung der Sonne. Im Erdinneren hat die Erde einen heißen Kern. Bohrt man nun in die Erde, dann steigt die Temperatur der Umgebung mit etwa 30°C pro 1000 m Tiefe. Eine solche Bohrung würde in Kiel eine Salzlösung aus einer Tiefe von ca. 2000-2500 m mit etwa 60-80°C zutage fördern. Dieser Temperaturbereich ist ausreichend für Teile des Kieler Fernwärmenetzes.
Man benötigt dafür eine Bohrung, welche die Sole zutage fördert und eine Bohrung, welche die abgekühlte Sohle wieder in das Erdreich in gleicher Tiefe einbringt.
Der Abstand dieser Bohrungen beträgt etwa 1 km und das Erdreich dazwischen muss ausreichend porös sein, damit die Sole wieder zum Saugbrunnen gelangt und sich dabei erwärmen kann.
Die Kosten so eines Brunnenpaares betragen mehr als 10 Mio. €. (Zum Vergleich: Das Küstenkraftwerk hat etwa 290 Mio. € gekostet.) Damit eine Tiefen-Brunnenanlage wirtschaftlich betrieben werden kann, muss sie fast das ganze Jahr durchlaufen. Es wird aber mehr Energie im Winter, als im Sommer benötigt. Deshalb muss so eine Tiefenbohrung auf die Grundlast ausgelegt werden. Die Spitzenlast kommt dann von anderen Energiequellen.
Da es in Kiel und Umgebung bisher keine Tiefenbohrung dieser Größenordnung gibt, ist auch das Risiko einer fehlgeleiteten Bohrung nicht zu unterschätzen. Die Kosten sind damit u. U. noch wesentlich höher.
Fazit: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, eine Stadt mit Energie für die Gebäude zu versorgen. Um z. B. Kiel in den nächsten 10-15 Jahren auch in dieser Hinsicht CO2-frei zu gestalten, bedarf es eines Entwicklungsplans, der die Zielvorgaben fest im Auge behält und nachsteuert, wenn angepasst werden muss.
Damit das gelingt, ist es erforderlich, dass die Stadtwerke Kiel unter der Kontrolle der Stadt Kiel sind. Gelingt es der Stadt nicht, die Stadtwerke zu kontrollieren, dann wird es wahrscheinlich so sein, dass das Privatinteresse der Stadtwerke den Klimazielen der Stadt Kiel entgegensteht.
Rainer Jansen
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Energiewende:
Die Erzeugung aus Wind und Photovoltaik schwankt stark – Wie können die Dunkelflauten überwunden werden?
In meinem letzten Beitrag in der April-Ausgabe der LinX habe ich herausgearbeitet, dass die Energieversorgung zukünftig im Wesentlichen auf elektrischer Energie basiert und dass der Strom größtenteils aus Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen (PV) kommen wird.
Bisher haben wenige Großkraftwerke den Strom in Deutschland produziert. Fallen z.B. zwei dieser Kraftwerke gleichzeitig aus, dann kann es schlimmstenfalls in ganz Europa zu einem Stromausfall kommen. Bei erneuerbaren Energien (EE) ist das anders. Hier kommt der Strom aus dezentralen Kleinanlagen. Wenn so eine Anlage ausfällt, dann merkt das Netz dieses kaum und bleibt stabil.
Allerdings wird es vorkommen, dass kein Wind weht und auch die Sonne nicht scheint (Die sogenannte Dunkelflaute). Dafür (benötigen wir) werden dann Speicher benötigt, die den Strom zwischenlagern.
Für kurzfristige Schwankungen wären z.B. Litium-Ionen-Speicher geeignet, die regional verteilt werden könnten. Zusätzlich brauchen wir aber auch Langzeitspeicher, die in der Lage sind, den Stromüberschuss des Sommers bis zum Winter zwischenzulagern. Dafür reichen Speicher auf Litium-Ionen-Basis aus wirtschaftlichen und Umweltgründen nicht aus.
Aber mit Strom kann aus Wasser mit Hilfe von Elekroliseuren in Sauerstoff und Wasserstoff aufgespaltet werden und dieser dann z.B. in Salzkavernen eingelagert werden. Diese Kavernen (wie sie z.B. im Kieler Raum bereits als Gasspeicher vorhanden sind), sind bezogen auf die BRD ausreichend groß, um mehrere Wochen Dunkelflaute zu überbrücken.
Es wird hierbei elektrische Energie (Strom) in Wasserstoff gewandelt, eingelagert und bei Bedarf z.B. mit Hilfe von Gaskraftwerken wieder in Strom zurückgewandelt.
Klingt gut, hat aber auch einen Haken. Bei der Umwandlung des Stroms in Wasserstoff und bei der Rückwandlung entstehen Verluste. Diese können zusammen - je nach Technologie - mehr als 50% betragen. Das bedeutet, aus 1 kWh Strom erhält man 0,5 kWh Wasserstoff.
Der dafür benötigte Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) muss zusätzlich produziert werden. Das heißt, ca. 20% der notwendigen Produktionskapazität des erneuerbaren Stroms muss noch zusätzlich bereitgestellt werden, um Dunkelflauten zu überbrücken.
Grafik:
Da Wasserstoff (H²) aus Strom hergestellt werden muss und dieser Prozess nicht verlustfrei abläuft, ist der dafür benötigte Strom in der Grafik auch als Strom (Speicherverluste) dargestellt. Grafik: Prof. Volker Quaschning
Der Strom aus EE ist bei den Gestehungskosten (Herstellungskosten) mittlerweile billiger, als der Strom sämtlicher Kraftwerke, die mit fossiler Energie betrieben werden und noch einmal erheblich billiger, als Atomstrom (wenn man die Entsorgungskosten und CO2-Schädlichkeit berücksichtigt). Das gilt schon lange für Energie aus Wasserkraft und Biogas-Anlagen und trifft mittlerweile auch für Photovoltaik (PV) und Windkraft zu. So sind die Gestehungskosten für Onshore-Wind mittlerweile auf ca. 5 cts/kWh gesunken und sinken weiter. Ähnliches gilt auch für PV-Anlage, die jetzt bei ca. 2,5-8 cts/kWh liegen. Auch hier bei weiter sinkender Tendenz. Kohlestrom lässt sich mit ca. 4,6-8 cts/kWh herstellen, wobei dieser allein durch die CO²-Steuer und CO²-Zertifikate immer teurer wird. Dabei wird der Umweltschaden durch das CO² noch nicht einmal angemessen berücksichtigt. Von anderen Umweltbelastungen wie Quecksilber, Schwefel usw. ganz abgesehen.
Die kWh (Kilowattstunde) ist eine physikalische Einheit, mit der die Menge eines Energieträgers gemessen wird, aber auch verschiedene Energieträger wie z.B. Strom und Erdgas verglichen werden können. Abgesehen von Umwandlungsverlusten kann also 1 kWh Strom genau so viel Wasser um die gleiche Temperaturdifferenz erwärmen, wie 1 kWh Gas. Der Unterschied besteht nur darin, dass Strom effizienter und vielseitiger einsetzbar ist und daher als „höherwertige“ Energie eingestuft werden kann. Die Verlegung eines Stromnetzes ist deutlich kostensparender, als die Verlegung eines Gasnetzes. Unter Berücksichtigung zukünftiger CO²-Freiheit der Energieerzeugung wird Wasserstoff als Energieträger das Erdgas ablösen. Um Dunkelflauten vorzubeugen, für die chemische Industrie, um z.B. Kunststoffe herzustellen und auch als Ersatz für Kohle bei der Stahlgewinnung wird Wasserstoff zukünftig gebraucht.
Was das für die Energieversorgung in Kiel bedeuten könnte, werde ich in einem weiteren Artikel anreißen. Hinweise und Material zur Energieversorgung in Kiel (Zahlen, Daten, Fakten) würden mir die Arbeit erleichtern - also her mit dem Material, wo immer es sich befindet!
Über ganz Europa betrachtet ist der Haushaltsstrom in Deutschland mit ca. 32 cts am teuersten. Der Durchschnittspreis liegt in der EU bei ca. 21 cts. Dabei wird in der BRD heute schon 50% des Stroms CO²-frei und sehr günstig hergestellt.
Das liegt vor allem an den hohen Steuern, Abgaben und der EEG-Umlage. So wird beispielsweise Gas oder Holz als Energieträger nicht mit einer EEG-Umlage belastet.
Die Gesamtbelastung führt zu einer Verzerrung in der Wärmeversorgung im Wohnungsbestand. Hausbesitzer werden regelrecht ermutigt, Gas (Erdgas) für die Beheizung ihrer Häuser einzusetzen. Selbst Häuslebauer erhalten Zuschüsse von der Bafa oder verbilligte KFW-Kredite, wenn sie eine Erdgasheizung in Verbindung mit Solarthermie in ihr Haus einbauen. Das gilt zwar auch für die Wärmepumpe, ist hier aber nachvollziehbar, weil die Wärmepumpe zusätzliche Umweltenergie zur Wärmegewinnung nutzt. Meine Forderung wäre, den Einbau von neuen Gas-Wärmeerzeugern zur Beheizung in Häusern zu verbieten. Dänemark ist in dieser Hinsicht ein zu lobendes Beispiel.
Hier ein paar Vorschläge:
Es ist zu fordern, dass die Stromkosten – abhängig vom Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) so weit gesenkt werden, dass sie nicht mit mehr Aufschlägen, als denen von Erdgas, belegt werden. Auf diese Weise könnte der Energiemarkt deutlich entzerrt werden.
Für Gas gilt eine entsprechende CO²-Steuer, die aber insgesamt derzeit viel zu niedrig ausfällt, als dass sie eine angemessene Wirkung entfalten könnte. Diese sollte angehoben werden.
Die Mieter können in der Regel nicht frei entscheiden, welche Energieform sie für die Beheizung ihrer Wohnung wählen. Ich halte es daher für sinnvoll, den Hausbesitzern gesetzlich zu verbieten, die CO²-Steuer aus Wärmeenergie zur zentralen Beheizung der Häuser auf die Mieter umzulegen. Das wäre in Verbindung mit Zuschüssen zur ohnehin anstehenden Gebäudesanierung ein zusätzlicher Anreiz für die Eigentümer, hier nachzurüsten.
Energie zur Bereitstellung von Wärme in Wohngebäuden dient der Daseinsvorsorge und gehört daher nicht in private Hände. Es gibt seit der Liberalisierung des Energiemarktes bisher leider nur wenige Beispiele in Deutschland, wo eine Privatisierung verhindert oder rekommunalisiert werden konnte.
Sowohl die Strom-, als auch die Gasnetze müssen vergesellschaftet werden. So waren z.B. die Stadtwerke Kiel ursprünglich in 100 prozentigem städtischem Besitz, aber die Mehrheitsanteile wurden an den Energiekonzern (MVV) vergeben. Diese müssen wieder zurückgeführt werden. Nur dadurch ist auch ein Einfluss der Kieler Bürgerinnen und Bürger und der Stadt Kiel auf die Energieversorgung und die Daseinsvorsorge wieder möglich.
Eines sollte klar sein – ohne gesellschaftlichen Druck, der zu recht durch Fridays for Future und anderen Organisationen aufgebaut wird, werden wir die Energiewende nicht schaffen.
Rainer Jansen
Anmerkung:
Für alle Inhalte dieser Artikelserie ist allein der Autor verantwortlich. Sie wurden mit Hilfe von Gutachten, Artikeln und Videos in dieser Form zusammengetragen. Seine wesentliche Motivation begründet er mit seiner Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
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Kommentar:
Mehr Gemeinwohl
Ist der Bundesgesundheitsminister bei Erscheinen dieser Ausgabe noch im Amt? Ein Rücktritt wäre mehr als überfällig. Nachdem er Ende Januar 2020 uns noch erzählte, dass da lediglich so eine Art Grippewelle auf uns zu rollt. Nachdem er bis Anfang März 2020 brauchte, um auch nur anzufangen, sich um Masken und Sicherheitsausrüstung zu kümmern. Nachdem es auch heute noch nicht in allen Krankenhäusern genug Schutzausrüstung für die Beschäftigten gibt. Nachdem er mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Höchstarbeitszeit in den Krankenhäuser zeitweise auf 12 Stunden ausdehnte, statt sich um bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung sowie um die Einstellung von ausreichend Personal zu kümmern. Nachdem er auch in der Corona-Krise weiter für die Schließung von Krankenhäusern wirbt und diese auch zulässt, anstatt zumindest für die Zeit der Krise das destruktive Fallpauschalensystem auszusetzen.
Nach all dem nun auch noch das: Die Firma seines Ehemanns erhielt von seinem Ministerium einen Großauftrag für Atemschutzmasken. Wohlgemerkt nachdem er zuvor Wochen lang die Bedeutung von Schutzmasken herunter gespielt, die Menschen eher entmutigt hat, sich welche selbst herzustellen, und damit auch den rassistischen Anfeindungen Vorschub geleistet hat, den asiatisch aussehende Menschen mit Masken in der Öffentlichkeit ausgesetzt waren und sind.
Was wir seit einem guten Jahr erleben scheint einem drittklassigen Mafia-Krimi entsprungen. All die Unfähigkeit, Vernachlässigung, Missachtung des Lebens von Arbeiterinnen und Arbeitern in Krankenhäusern, Schlachthöfen, Logistikzentren, in der Landwirtschaft und nun auch noch die Korruption. All das von Politikern, die sich kein bisschen am Sterben im Mittelmeer, an den Kriegen der Türkei, Aserbaidschans oder Saudi Arabiens, am massenhaften Hungertod in Jemen, verursacht unter anderem mit deutschen Waffen, stören.
Doch es ist real, und diese Zustände haben einen Namen: Kapitalismus. Die gute Nachricht: Diese gesellschaftliche Störung ist durchaus heilbar. Hoffen wir, dass diese Krise ein Weckruf war, dass die Menschen aufstehen werden, um ihre Krankenhäuser zu verteidigen und zurückzuholen. Und mehr: Krankenhäuser, Pharmaindustrie, Energieversorgung, ÖPNV, Wohnen, Wasser all das gehört zur Daseinsvorsorge und deshalb als gemeinnützige Unternehmen unter eine demokratische öffentliche Verwaltung. Dieses Land und der ganze Planet brauchen eine am Gemeinwohl und Gebrauchswert orientierte Wirtschaft.
(wop)
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10 Jahre FUKUSHIMA:
Atomaustieg 2022 und keine Laufzeitverlängerung für AKWs!
Ca. 100 TeilnehmerInnen bildeten am 19.3.2021 um 12 Uhr rund um den Exerzierplatz in Kiel eine Menschenkette um der Atomkatastrophe von Fukushima vor zehn Jahren zu gedenken. Zur Mahnwache aufgerufen hatten verschiedene Umweltorganisationen und u.a. die bundesweite Organisation .ausgestrahlt gemeinsam gegen atomenergie! In Kiel wurde die Aktion organisiert von Gottfried Müller von der Friedenswerkstatt und der DFG/VK.
Insbesondere richtete sich die Aktion auch gegen die Bundesregierung mit der akuten Forderung:
Atomausstieg 2022 und keine Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke!
Nach dem Super-GAU in FUKUSHIMA wurden in Deutschland nur 8 von 17 Reaktoren abgeschaltet. 6 Atomkraftwerke dürfen noch bis zum Jahre 2022 weiterlaufen. Sie erzeugen täglich große Mengen hochradioaktiven Atommüll, bei dem bis heute weltweit niemand weiß, wie und wo er sicher gelagert werden kann.
In Schleswig-Holstein haben sich jetzt sogar die GRÜNEN breitschlagen lassen, dass der angeblich nicht so stark belastete Abfall von den abgeschalteten Atomkraftwerken auf die kommunalen Mülldeponien verteilt werden soll. In einigen Gemeinden und Städten, wie z. B. Lübeck gibt es starken Protest dagegen. Da haben wir den Salat: Zehntausende von Menschen aus Schleswig-Holstein haben gegen das Atomkraftwerk in Brokdorf demonstriert und gekämpft, um es zu verhindern und jetzt kriegen sie den atomaren Dreck direkt vor die Tür geschüttet. Solange es noch keine sichere Endlagerung gibt, muss der Atommüll da bleiben, wo er ist und dort zur Not über 100.000de von Jahren sicher eingebunkert werden. Und warum sollen es nicht die Energiekonzerne als Verursacher bezahlen?
Auch die geplanten neuen Atomkraftwerke in Polen oder Niederlande oder anderswo müssen verhindert werden. Und schon gar nicht brauchen wir Experimente mit sogenannten „Small Modular Reactors (SMR)“ die angeblich sicherer und billiger seien und kaum Atommüll produzieren würden.
Die einzige Lösung: Umstellung auf dezentrale, vergesellschaftete und erneuerbare Energien und die Senkung des Energieverbrauchs.
Für eine konsequente Energiewende hin zu regenerativer Energie und für mehr Energieeinsparungen! Und für die Rekommunalisierung unserer Energieversorgung!
Global ist die Nutzung der Atomkraft der Einstieg in den Bau von Atombomben. Atomanlagen stellen bereits in Friedenszeiten eine verantwortungslose Bedrohung für alles Leben auf der Erde dar. Unter Bedingungen, die zunehmend von wirtschaftlichen und militärischen Konflikten, Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen bis hin zur Gefahr eines 3. Weltkrieges gekennzeichnet sind, verschärft sich die Gefahr. Statt atomarer Aufrüstung sollte ein weltweites Atomwaffenverbot auf der Tagesordnung stehen.
(uws)
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Klimaschutzstadt Kiel:
Die Zukunft der Energiewende
Die Klimakrise ist für die meisten Menschen spürbar geworden und sie wird nicht zuletzt mit Erstarken von Fridays For Future (FFF) auch immer häufiger zum Gegenstand von Diskussionen. Kaum jemandem ist aber bewusst, welche Auswirkungen das Abkommen von Paris auf die Energieversorgung in Deutschland haben wird, und welche Konsequenzen sich für die Energieversorgung z. B. in Kiel daraus ergeben. Nur Wenigen ist auch klar, welche Konflikte sich im globalen Maßstab ergeben und ob diese ggf. auch mit militärischen Mitteln gelöst werden.
Hier ist eine Artikelserie geplant, die sich auf die konkrete Situation in Kiel zuspitzen wird, die aber den Ursprung nicht außer acht lässt.
Wir hoffen auf eine rege Diskussion in Form von Leserbriefen, die dann auch selbstverständlich beantwortet werden. Die Mailadresse lautet:
energiewendekiel@mailbox.org
Zur Erklärung der Ursachen des Klimawandels gibt es eine hervorragende Grafik von Volker Quaschning. Er hat viele Formate, in denen er sich intensiv und allgemein verständlich mit Fragen des Klimawandels auseinandersetzt u.a. auch auf Youtube. Seine Vorträge sind sehr sehenswert.
Die letzte Eiszeit mit einer globalenTemperaturabsenkung von -3,5°C hatte eine Absenkung des Meeresspiegels um ca. 120 m zur Folge und man konnte trockenen Fußes nach dem heutigen Großbritannien gelangen. Menschliches Leben auf der Erde existierte – allerdings deutlich südlicher. Mit dem Anstieg der Temperaturen wurde dann auch bei uns die Erde besiedelt und die Durchschnittstemperatur auf der Erde schwankte seit Einsetzen der Warmzeit gerade mal um +-0,4°C.
Das änderte sich aber mit dem Beginn der Industrialisierung (ca. 1800). In der Kurve sieht man den rasanten Temperaturanstieg seither. Man bezeichnet dieses Zeitalter auch als Anthropozän – menschengemachtes Zeitalter.
Da die Industrialisierung und mit ihr der CO2-Anstieg in Europa und kurz darauf auch in Nordamerika begann und erst 150 Jahre später in manchen Ländern des globalen Südens, ist es auch nur gerecht, dass diese Länder etwas mehr Zeit zum Ausstieg aus der fossilen Energie erhalten, als wir.
Die Ursache für den Temperaturanstieg ist das CO2 und ein weiteres wichtiges Treibhausgas, das Methan. Methan kommt u. a. in der Sibirischen Tundra in großen Mengen vor, aber auch das Erdgas besteht aus Methan. Es hat die mehr als 200-fache Wirkung verglichen mit CO2.
Was unterscheidet nun erneuerbare Energien von ihren fossilen Verwandten?
CO2 aus z. B. Holz wurde von den Bäumen zuvor aus der Umwelt entnommen und gelangt durch Verbrennung wieder in die Umwelt zurück. Dadurch wird der Erde dauerhaft weder CO2 entzogen, noch hinzugefügt. CO2 aus z. B. Erdöl wurde vor Jahrmillionen durch abgestorbene Biomasse in die Erde eingelagert. Wird es nun massiv verfeuert, reichert es die Atmosphäre zusätzlich mit CO2 an. Die Sonnenstrahlung kann dann nicht mehr in dem Maße ins All zurück gestrahlt werden und die Atmosphäre und damit die Erdoberfläche erwärmen sich.
Wie kann eine drohende Klimakatastrophe abgewendet werden?
Das Abkommen von Paris 2015 hat mit den Erkenntnissen der weltweiten Klimaforschung ein Ziel festgelegt: Die Erderwärmung ist auf unter 2°C, möglichst auf 1,5°C zu begrenzen. Dieses Ziel ist bis 2050 zu erreichen. Für Deutschland bedeutet das, dass wir bis spätestens 2040, möglichst schon 2030, keine klimaschädlichen Abgase mehr ausstoßen dürfen.
Warum so ein enges Ziel?
Es gibt sogenannte Kipppunkte (Tipping-Points). Werden diese überschritten, dann kommt es zu einem sich selbst verstärkenden Prozess, der dann nicht mehr von Menschen beherrscht werden kann. Einer dieser Punkte ist das massive Auftauen des Permafrostbodens in Sibirien. Zwar beginnt der Boden dort schon langsam aufzutauen, allerdings noch nicht im großen Stil. Setzt der Auftauprozess aber verstärkt ein, dann steigt der Methangehalt in der Erdatmosphäre und damit die Erdtemperatur massiv und dadurch werden wieder andere Kipppunkte erreicht.
Ist dieses Ziel überhaupt noch zu schaffen?
Mit Beginn der Förderung der erneuerbaren Energie (EE) durch die Bundesregierung ab 2000 setzte ein sich langsam verstärkender Umbau der Energieerzeugung ein. Heute kommt der Strom in Deutschland zu etwa 50% aus EE. Betrachtet man die gesamte verbrauchte Energie, also auch Verkehr, Industrie, Landwirtschaft usw. dann beträgt der Anteil der EE allerdings nur etwa 14%.
Es sind also noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, das notwendige Ziel zu erreichen. Die wichtigsten Ressourcen bieten hierzu die Windenergie und die Fotovoltaik. Wasserkraft, Tiefengeothermie und Biomasse (Holz und Gas aus Feldfrüchten) sind begrenzt vorhanden und nicht beliebig ausbaubar. Was nützt uns die größte Menge an Biogas, wenn wir zwar die Wohnungen warm bekommen, dann aber verhungern?
Das größte Ausbaupotential in Deutschland besteht bei der Windkraft und der Fotovoltaik. Das haben Wissenschaftler festgestellt und damit ist die Energieversorgung in Zukunft in Deutschland weitestgehend elektrisch. Der Strom hat darüber hinaus den Vorteil, dass er in fast beliebige Energieformen (z. B. Wärme, Antriebe oder Wasserstoff (H2)) umgewandelt werden kann.
Wenn es uns gelingt, diese Energieform massiv auszubauen, also die Dächer und viele brachliegende Flächen, als auch Flächen für die Windkraft (an Land und zu Wasser) massiv für die Energieerzeugung in Deutschland einzusetzen, dann werden wir den größten Teil der Energie (Öl und Gas) nicht mehr importieren, sondern hier herstellen. Wir werden eine abgasfreie Luft atmen und in gesunder Umgebung leben.
In Fortsetzung dieses Beitrags sind folgende Themen vorgesehen:
• Die Erzeugung aus Wind und Fotovoltaik schwankt stark und wie können die Dunkelflauten verhindert werden?
• Wie kann es gelingen, die Menschen von der Energiewende zu begeistern und welche sozialen Verwerfungen sind zu überwinden?
• Was hat es mit der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung auf sich und wofür brauchen wir den Wasserstoff?
• Was muss in Kiel um- und ausgebaut werden, um dem Titel „Klimaschutzstadt“ gerecht zu werden?
• Die Klimakrise bedeutet eine wachsende Kriegsgefahr.
• Wie wäre es, würden nicht U-Boote, sondern Windkraftwerke in Kiel produziert?
(Rainer Jansen, Kontakt:
energiewendekiel@mailbox.org)
Siehe zu dem Thema auch den Beitrag von Wolfgang Pomrehn in der LinX 02-2021:
• Klimakrise: Heißer und heißer
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DGB Region Kiel:
Kein Wohnraum für Geringverdiener in Kiel
Die Mieten für einfache Wohnungen stiegen 3,9-mal so stark wie die Lebenshaltungskosten
Die vom Job-Center übernommenen Mieten für Single-Haushalte stiegen innerhalb von gut sechs Jahren (März 2014 bis August 2020) um 25,4 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum nur um 6,5 Prozent zulegten. „Bei den Mieten wird oft rausgeholt, was rauszuholen ist. Dabei bauen Vermieter auf die Job-Center‘ als ‚zuverlässige Zahlstelle‘. Diese übernehmen zwar nur die Kosten für Wohnungen ‚einfachen Standards‘. Auf genau diese Wohnungen sind aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger angewiesen, sondern eben auch die vielen anderen Haushalte mit niedrigen Einkommen“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. Das Angebot an günstigen Wohnungen sei rar. Gerade Neuvermietungen nutzten viele Vermieter, um Maximalmieten zu erzielen.
Auf dieselbe Problemlage geht der DGB Kiel in einer Presseerklärung ein. Darin heißt es u.a.:
„Der DGB und seine Gewerkschaften fordern mehr, viel mehr bezahlbare Wohnungen, als es die Stadt mit ihrer Kieler Wohnungsgesellschaft - KiWog planen.“
Dazu Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region: „Wie soll denn ein Gemeinwesen in unserer Stadt funktionieren, wenn Durchschnittsverdiener wie eine Handwerkerin, Pflegekraft, Polizistin, ein Feuerwehrmann, Busfahrer, Fachkräfte aus den Industriebetrieben, Beschäftigte der Müllabfuhr es sich nicht mehr leisten können, dort zu wohnen, wo ihre Arbeitsstelle liegt? Unsere KiWog muss offensiver aufgestellte werden. Ziel muss sein, mindestens 15.000 bezahlbare Wohnungen zu haben, um annähernd Einfluss auf das Mietpreisniveau nehmen zu können. Schon heute zahlen rund 40 Prozent aller Haushalte in Kiel mehr als 30 Prozent und etwa 20 Prozent aller Haushalte mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für ihre Miete (brutto kalt). Das entspricht rund 100.000 Haushalten, in denen etwa 145.000 Menschen leben.“
Etwa 40.000 Haushalte in Kiel haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt. Und die Kosten steigen mit der Einführung der CO2-Steuer noch mehr. Die Stadt Kiel muss jetzt massiv intervenieren, um den aus dem Lot geratenen Immobilienmarkt spekulationsfrei zu bekommen. Intervenieren heißt: Arbeit und Wohnen zusammen zu denken und investieren - in den Bau von bezahlbarem Wohnraum, denn ohne ihn stagniert die Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung und somit die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit. Erst wenn genügend öffentlicher-sozialer und bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist, werden sich die aus der Kontrolle geratenen Preise normalisieren. (...)
Die Preise für Bauland in Kiel sind zwischen 2015 und 2019 um 71 Prozent gestiegen. Heißt: Die Mieten steigen weiter, denn auf teurem Boden können keine bezahlbaren Wohnungen entstehen“, so Frank Hornschu. Wohnen zählt zu den Grundbedürfnissen! Deshalb erwarten die Gewerkschaften von der Politik einen grundlegenden Kurswechsel und den konsequenten Ausbau der KiWog.
(Presserklärung DGB Region Kiel, 5.1.2021)
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Kommentar
Scheinheilig und verlogen
Nur noch ein Zehntel der neuen Gasleitung Nord Stream 2 fehlen bis zur Fertigstellung, 120 (mittlerweile nur noch 50 km, Red.) der 1230 Kilometer langen Pipeline, viele Milliarden Euro stecken bereits im Bau. Nun wurden die Arbeiten gestoppt, die USA bedrohen beteiligte Unternehmen und deren Mitarbeiter mit brachialen Sanktionen, die natürlich völkerrechtswidrig sind. Seit dem Attentat auf den russischen Oppositionspolitiker Alexei Nawalny sind auch in Deutschland die Forderungen der Nord Stream Gegner noch einmal lauter geworden. Man müsse jetzt „Härte“ gegen Putin zeigen, für „Menschenrechte“ eintreten.
Nun ist ein versuchter Mordanschlag ein Verbrechen, keine Frage. Aber erstens sind die Hintergründe des Anschlags bisher überhaupt nicht geklärt. Und zweitens ist die Forderung, deshalb nun Nord Stream 2 zu stoppen, an Scheinheiligkeit und Verlogenheit kaum zu überbieten. Wann hat sich die Bundesregierung bei Rohstoffimporten je um Menschenrechte gekümmert? Wir importieren Öl aus Saudi-Arabien, dort werden Gegner des Regimes nicht nur von Geheimdiensten bedroht, ihnen drohen per Gesetz Strafen wie Auspeitschen oder Köpfen. Oder aus Lybien, wo Folter an der Tagesordnung ist. Und die USA? Über 1000 Unschuldige, die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren, sind bisher allein dem vökerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg zum Opfer gefallen. Sind das weniger wichtige Opfer als Herr Navalny?
Wenn ein Land Oppositionelle verfolgt, die Korruption und Staatsverbrechen aufdecken, ist das zweifellos eine schlimme Sache. Aber während man aus Navalny einen Helden macht, wird der Whistleblower Julian Assange wie ein Schwerverbrecher ins Gefängnis gesteckt und muss Haftbedingungen aushalten, die Ärzte als psychische Folter bezeichnen und um sein Leben fürchten lassen. Nach einer Auslieferung an die USA drohen ihm 175 Jahre Haft.
Und überhaupt, die USA, unser „Verbündeter“? Was für Verbündete sind das eigentlich, die uns mit Sanktionen belegen, einen Handelskrieg führen und deutsche Politiker, Firmen und ihre Mitarbeiter bedrohen. Nur um einen Markt für ihr eigenes, teureres und dreckigeres Fracking-Gas zu erhalten. Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde. ...
(aus einem Newsletter von Sahra Wagenknecht, 18.9.2020)
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5 Jahre Abkommen von Paris:
Stoppt die Klimakatastrophe
Im Rahmen eines internationalen Aktionstags gegen fossiles Erdgas und Fracking unter dem Motto „Shale must fall“ (Shale gas = Schiefergas/gefracktes Gas) planten Bürger*innen in Jever, Kiel, Brunsbüttel, Greifswald, Berlin und Göttingen Proteste gegen die Nutzung von Erdgas.
Sie machten auf die Klimaschädlichkeit der Gasnutzung und auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Fracking aufmerksam. Am gleichen Tag fanden in über 15 Ländern weitere Aktionen statt.
Zum fünfjährigen Bestehen des Pariser Klimavertrages versammelten sich Bürger*innen am Freitag, 11. Dezember 2020 um 9 Uhr in Kiel vor dem Landtag und ab 10 Uhr vor dem Rathaus in Brunsbüttel, um für seine so wichtige Einhaltung zu demonstrieren. Um das Klima zu stabilisieren dürfen Klimaschutzmaßnahmen nicht auf eine Zeit “nach Corona” verschoben werden. Die Proteste in Kiel und Brunsbüttel richteten sich besonders an die schleswig-holsteinische Landesregierung und den Landtag, die Fracking im Ausland noch immer über die Subventionierung eines geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel fördern wollen.
„Inmitten der Klimakrise dürfen wir nicht in Infrastruktur für fossiles Gas investieren, sei es für LNG-Terminals, neue Gaskraftwerke, oder Pipelines. Erdgas ist aufgrund der Methanemissionen bei Förderung und Transport viel klimaschädlicher als weithin angenommen - oft sogar schädlicher als Kohle. Dennoch treiben die Regierungen der EU, des Bundes und auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Erdgasausbau weiter voran. Milliardeninvestitionen in diese Sektoren können und dürfen wir uns nicht leisten!”, so Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Fracking in Schiefergestein ist in Deutschland aufgrund der damit verbundenen Schäden für Gesundheit und Umwelt verboten. Deutsche Unternehmen fracken aber Gas in anderen Ländern wie zum Beispiel in Argentinien und die Bundesregierung sowie die Landesregierungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein fördern im In- und Ausland den Bau neuer Infrastruktur für gefracktes und konventionell gefördertes Gas, zum Beispiel durch Subventionen und Exportgarantien. Die Aktivist*innen wollen auch der globalen Verantwortung Deutscher Unternehmen und Politiker*innen Ausdruck verleihen und ihre Solidarität mit Menschen in Förderregionen bekunden.
Juan Carlos Ponce, ein Aktivist, der als Teil des Aktionsbündnisses am gleichen Tag in Neuquen in Argentinien demonstriert, fordert: “(…) the foreign corporations arrived which can’t do this damn fracking in their own countries and they started doing it here in Allen turning us into a sacrifice zone (…). Our Children are dying and Europe is responsible. Because of the companies from your countries. You need to stop this! This cannot go on!” Das deutsche Unternehmen Wintershall Dea fördert Öl und Gas mit Fracking-Methoden in Neuquen und will im Weltnaturerbe Wattenmeer erneut nach Erdöl bohren.
(Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.)
https://www.keinco2endlager.de
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Aktion gegen LNG-Terminal im Landtag SH:
Weltweiter Aktionstag gegen LNG
Heute morgen, am 11.12.2020, haben wir uns in der Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags zu Wort gemeldet und ein Transparent mit der Aufschrift „STOP LNG“ gezeigt. Damit wollen wir einen extrem wichtigen Punkt auf die Tagesordnung setzen: Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel. Wir stehen damit in Solidarität mit all den Menschen, die heute unter dem Motto #ShaleMustFall und #CleanGasIsADirtyLie weltweit gegen die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen durch Erdgas, Fracking und LNG protestieren – Von Argentinien über die USA und Mosambik bis in den Kieler Landtag (1).
(tkkg.noblogs.org)
Erdgas und LNG, also Flüssigerdgas, sind aktuell die größte Hoffnung der fossilen Wirtschaft. Die EU hat vor einigen Jahren ihre Energiepolitik bereitwillig unter dem von den Öl- und Gasriesen zur Verfügung gestellten Schlagwort „Brückentechnologie“ auf Erdgas umgestellt. Seitdem in den USA die Fördermengen durch die neue, noch zerstörerische Frackingfördermethode durch die Decke gehen, hoffen die von nullzins-Geld überschwemmten Finanzmärkte nämlich auf den nächsten großen Boom. Dafür soll das gefrackte Gas als LNG in alle Welt verschifft werden.
Und die Staaten machen’s erst möglich: Die EU hat unter Juncker 2018 versichert, sie werde mehr LNG abnehmen. Im Gegenzug gibt es keine Strafzölle auf europäische Autos. (2) Seitdem werden Millionen über Millionen an Subventionen in LNG-Terminals gepumpt, auch in Deutschland. In Brunsbüttel sollen alleine 50 Mio. € Direktinvestionen des Landes und 50 Mio. € des Bundes fließen. Und erst kürzlich wurde öffentlich, dass Scholz Milliarden an Subventionen zugesichert hat, wenn die USA dafür bei Nord Stream II die Füße still halten. (3)
Überall soll also neue Erdgas-Infrastruktur durchgeprügelt werden. Dabei ist der Gas-Bedarf gut gedeckt, die Kapazitäten der bereits bestehenden Terminals längst nicht am Limit. Im Gegenteil: Das LNG-Terminal in Rotterdam zum Beispiel hatte 2012-2018 lediglich eine Auslastung von 4%. Der gesamte Erdgas-Boom ist ein reines Spekulationsobjekt und die Staaten heizen die Blase kräftig an. Sollte sich das als Hirngespinst erweisen, ist nicht schwer zu erraten, wer dann die Zeche zahlt: Ebenfalls die Staaten. Das ganze Geld, was jetzt in LNG-Terminals und Pipelines versenkt wird, fehlt dann für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Noch dazu fehlt jeder Plan, wie denn die „Brücke“ von Gas zu Erneuerbaren aussehen soll.
Und trotzdem wäre das Platzen der Investitionsblase noch das verkraftbarere Szenario. Erdgas, insbesondere in Frackingförderung, zerstört bereits jetzt massiv Lebensgrundlagen in aller Welt. Die Methanemissionen überkompensieren den geringeren CO2-Ausstoß bei der Verbrennung um ein Vielfaches, das Grundwasser als saubere und allgemein zugängliche Quelle wird durch Fracking zerstört wie auch der Lebensraum vieler Menschen. In Lateinamerika gibt es bereits jetzt brutale Zwangsumsiedlungen u.ä., an denen deutsche Unternehmen wie Wintershall DEA kräftig mitverdienen. Alles nur, um den Teufelskreis unserer Wirtschaft am Laufen zu halten. Dagegen wehren sich heute auch Menschen in Berlin, die in Solidarität mit den Menschen im globalen Süden Wintershall DEA als das demaskieren, was sie sind: Rücksichtslose Klimaverbrecher.
Und die Grünen? Die Basis in S-H hat zwar auf dem letzten Landesparteitag beschlossen, das Terminal in Brunsbüttel nicht weiter zu unterstützen und die bisher zurückgestellten Gelder wieder zu löschen, aber natürlich ist bisher nichts passiert. Schließlich haben die Grünen unter Habeck den LNG-Wahnsinn auch selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben. Und auch die LNG-Verordnung, bei der der Staat den Betreiberfirmen zusichert, 90% der Anschlusskosten der Terminals ans öffentliche Gasnetz zu übernehmen, war nur durch die Mitwirkung der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung möglich. 6 von damals 9 Landesregierungen mit grüner Beteiligung stimmten dafür, darunter S-H. Dabei hat dann das grüne Umweltministerium unter Jan-Philipp Albrecht noch die Dreistigkeit, die Planungen für den Pipeline-Anschluss in Brunsbüttel mit aller Gewalt durchzusetzen, obwohl die Genehmigung für das Terminal noch nicht einmal erteilt ist: Ende Juli bekamen EigentümerInnen und PächterInnen auf der Trasse der geplanten Pipeline Duldungsanordnungen unter Androhung von „Zwangsgeld“ und „unmittelbarem Zwang“ (4).
So sehen also die Trennung von Wirtschaft und Politik, grüne Regierungspolitik und die Energiewende im 21. Jahrhundert aus. Wir sagen: Schluss damit! Wir haben keine Zeit mehr, wenn wir die Klimakatastrophe überleben wollen. Wir brauchen eine echte Energiewende und ein anderes, demokratisches Wirtschaftssystem ohne Profitzwang, das dafür die Möglichkeit schafft. Vor allem aber brauchen wir kein LNG-Terminal in Brunsbüttel! Wenn die grüne Landtagsfraktion noch einen Rest Anstand und realistisches Umweltbewusstsein hat, dann tritt sie jetzt sofort in Verhandlungen mit ihren KoalitionspartnerInnen, um diesen Irrsinn noch zu verhindern. Darauf dürfen wir aber nicht hoffen! Wir müssen uns mit direkten Aktionen und Aufklärungskampagnen wehren. Wir sind das Investitionsrisiko!
(tkkg.noblogs.org)
(1) Die Proteste laufen auf Twitter unter den Hashtags #CleanGasIsADirtyLie, #NotHereNotAnywhere und #ShaleMustFall, wobei letzteres sich auf Schiefergas bezieht, das durch Fracking gefördert wird und aktuell vielen Menschen die Lebensgrundlagen raubt
(2) https://www.heise.de/tp/features/Nach-dem-Juncker-Deal-mit-Donald-Trump-Schleusen-auf-fuer-Fracking-Gas-4163997.html
(3)https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/nord-stream-2-olaf-scholz-bietet-milliarden-fuer-lng-terminals-im-gegenzug-fuer-sanktionsverzicht-a-ce93c34a-a3dd-45ad-b769-b699d312fd09
(4) https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-10/51024187-land-schleswig-holstein-setzt-buergerinnen-und-buerger-unnoetig-unter-druck-vorarbeiten-fuer-gas-pipeline-mit-veralteten-daten-begruendet-007.htm
Bild: TKKG Kiel
Protestaktion am 3.6.2020 in Brunsbüttel
„Ideale Brückentechnologie“, so wird uns Erdgas seit den massiven Lobbykampagnen von BP, Shell und Co auf EU-Ebene verkauft. Dabei wird verschleiert, dass auch das ein endlicher, fossiler Energieträger ist und beinahe genauso klimaschädlich wie Kohle. Beim Abbau und Transport entweicht Methan in die Atmosphäre, was kurzfristig 86 Mal so klimaschädlich wie CO2 ist. Außerdem verdrängt der aktuelle Erdgas-Boom die erneuerbaren Energieträger aus dem Strommix. Auch für die Schifffahrt ist deshalb das Flüssiggas kein klimaschonender Treibstoff.
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Bundestagsfraktion DIE LINKE:
Landesregierung macht Druck für den Bau Pipeline LNG Brunsbüttel
Wie die Deutsche Umwelthilfe berichtet setzt das Land Schleswig-Holstein Menschen mit Duldungsanordnungen unter Druck, Baumaßnahmen für die geplante Gas-Pipeline für das LNG-Terminal in Brunsbüttel auf ihren Grundstücken zuzulassen. Grundlage sind ungeprüfte Zahlen der Gasindustrie und ein nach Angaben der Landesregierung selbst bereits jetzt obsoleter Termin für den Bau der Pipeline.
„Die Landesregierung erledigt das Geschäft der Gasindustrie ohne die zugrunde gelegten Zahlen aus der Industrie selbst überhaupt zu prüfen oder einen realistischen Termin dafür als Grundlage zu haben. Das ist Politik für Lobbyinteressen, die sich gegen die Interessen der Menschen im Land richtet, den Import von klimaschädlichem Fracking-Gas vorantreiben soll und für eine Regierung, die sich gerne als Vorreiter im Klimaschutz darstellt unterirdisch ist“, sagt Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Kiel und klima- und energiepolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Duldungsanordnungen zurückgenommen werden. Die Pipeline und das Terminal sind Teil einer verfehlten Politik, die mitten in der Klimakrise nicht davon abgeht das Geschäft mit dem Import von Fracking-Gas zu fördern.“
O-Ton von Lorenz Gösta Beutin, klima- und energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Meldung, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein Druck auf Grundstückseigner für den Bau der Gas-Pipeline des LNG-Terminals Brunsbüttel ausübt.
(22.10.2020, www.lgbeutin.de)
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Modern Monetary Theory (MMT):
Neues neoliberales Finanzmodell ist keine Lösung
Ein modernes Finanzmodell mit dem Namen Modern Monetary Theory (MMT) soll als die Lösung für alle Finanz- und staatspolitischen Probleme in der vorherrschenden Wirtschaftsform dienen.
Geld könne von der Zentralbank unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden und bräuchte nur über Staatsanleihen (zur Sicherheit) bei den Banken geliehen werden und der Staat kann dann alles investieren, bzw. das Geld an die Wirtschaft über Investitionen ausschütten, die dann Arbeitsplätze schafft, was die Arbeiter dann zum unbegrenzten Konsum anregt, wenn sie nur gut genug bezahlt werden. Die Banken würden dann über Zinsen auch noch dran verdienen. Der Staat könne sich also bedenkenlos in beliebiger Höhe verschulden und Steuern, wie z.B. eine Vermögenssteuer, bräuchte man auch nicht, das würde nur die Wirtschaft belasten.
Nicht hinterfragt wurden die Werte/staatliches Eigentum, die hinter den Staatsanleihen stehen und es wird bestritten bzw. gar nicht erörtert, ob diese Art der Geldwirtschaftspolitik zu einer Inflation führt.
Auch die Exportüberschüsse von einigen reichen Ländern, wie Deutschland wären kein Problem, weil es ja nur um unterschiedliche Vorzeichen/Zahlen in einem ansonsten ausgeglichenen Finanzsystem gehe. Dabei wäre es allerdings wirklich interessant, wie die europäische Zentralbank es trotz Krise und zinslosen Krediten in Milliardenhöhe es bisher geschafft hat, eine Inflation zu verhindern. Mit welchem Finanztrick das heute möglich ist, das wäre wirklich interessant.
Maurice Höfgen hat dazu ein Buch („Mythos Geldknappheit“) geschrieben und stellte kürzlich in einer online-Konferenz mit Attac die Finanztheorie unter dem Thema vor: „Corona – und plötzlich ist doch Geld da – Ran an Klimaschutz, Bildung und Gesundheit“. Also alles kein Problem.
Die Realität wurde in dem Vortrag aber nicht betrachtet und die sieht leider ganz anders aus. Das staatliche Eigentum wurde in den letzten Jahren massiv privatisiert und es ist kein Ende abzusehen.
Große Bereiche der Daseinsvorsorge und grundsätzliche gesellschaftliche Aufgaben wurden der Profitwirtschaft übergeben: Die Post wurde privatisiert. Die Telekommunikation wurde großen Konzernen übereignet. Die Bahn wurde teilprivatisiert. Das Gesundheitswesen wurde zum größten Teil privatisiert und der Druck auf die staatlichen Krankenhäuser und das Gesundheitswesen wächst. Über die Bundesnetzagentur wurden sämtliche Stromnetze dem liberalisierten Markt übergeben und der Wettbewerb wurde derart vorangetrieben, dass es nur noch wenige Stadtwerke gibt, die komplett im Besitz der Kommunen sind. Funkfrequenzen wurden verkauft, Gasnetze liberalisiert und beim Wasser steht es mit der Privatisierung auf der Kippe.
Der Exportüberschuss einzelner Länder führte im Gegenzug bei den verschuldeten Ländern zu Opfern bei der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und die Zwangsprivatisierungen staatlicher Betriebe war eine Forderung der europäischen Zentralbank (siehe Griechenland) wenn sie denn den armen Ländern Geld gibt.
Bei den Städten und Kommunen sieht es noch schlechter aus. Die Unterfinanzierung der Kommunen (sie bekommen nur 12% der Einkommensteuer und immer weniger Gewerbesteuer) haben sich in den letzten 20 Jahren (parallel zur Gründung von attac) dermaßen verschuldet, dass sie, um weiterhin Kredite von den Banken zu erhalten, grundlegende Betriebe der Daseinsvorsorge verkauft haben.
In Kiel waren es die Stadtwerke, der Öffentliche Personalverkehr und der Kommunale Wohnungsbau in der Zeit des neoliberal hörigen OB Gansel. In der Folgezeit wurde viel gespart und Investitionen hinausgeschoben, so dass Schulen, Bäder und Abwasserkanäle, Straßen usw. verlotterten. Hinzu kam dann noch die vom Land und Bund vorgeschriebene Schuldenbremse, die Investitionen verhinderte.
Gebracht hat das alles nichts. Der Kieler Stadthaushalt ist jetzt noch höher verschuldet, als je zuvor und es wurde in der vorgeschriebenen Konzernbuchhaltung und mit Abschreibungen und Vermögen hin- und hergedreht um den Stadthaushalt schönzureden. Erneut hat nun die Stadtverwaltung festgestellt, dass sie das Problem nicht aus eigener Kraft lösen können.
Der Öffentliche Personalverkehr wurde zwar durch Protest von Attac und ver.di wieder mit großen Opfern rekommunalisiert. (Ansonsten wäre es noch schlimmer gekommen, so kann die Stadt noch ein bisschen die Fahrpreise und Qualität beeinflussen.)
Gefahren lauern aber bei Überschuldung jetzt durch weitere Privatisierungen z.B. des Städtischen Krankenhauses und des Kieler Hafenbetriebes. (Dies sind meines Wissens noch die einzigen wertvollen Betriebe, die die Stadt hat, auch wenn sie keine Gewinne machen. Die Abwasserprivatisierung war auch lange Zeit im Gespräch.)
Zur aktuelle Debatte im Kieler Rat um den Haushaltsentwurf für 2021 habe ich untersucht um die Situation festzustellen und eine Stellungnahme geschrieben. Die Stadt will/muss in den nächsten Jahren viel investieren um die Schulen, Straßen, Wohnungsbau, Abwasser für die Daseinsvorsorge zu erhalten. Sie hält sich glücklicherweise nicht an die Schuldenbremse und verschuldet sich noch mehr. Das Vermögen der Stadt (Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger) sinkt aber auf Null und die Stadt gehört nun schon lange den Banken.
In der letzten LinX vom Dezember 2020 haben wir die Situation um den Kieler Stadthaushalt erneut dargestellt: „Haushaltsentwurf 2021: Kieler Ratsversammlung will starke Investitionen statt Schuldenbremse.“ Nachzulesen unter:
https://linx01.sozialismus-jetzt.de/component/content/article/62-uncategorised/3571-12-2020-kieler-ratsversammlung-will-starke-investitionen-statt-schuldenbremse.html?Itemid=28
Aber das alles ist nach der modernen neoliberalen Finanzpolitik mit dem Namen MMT egal, denn Geld ist ja genug da. Man muss es nur (von der Zentralbank über den Kauf von Staatsanleihen) leihen und es ergibt sich dabei nur ein positives Geld-Guthaben bei den Banken, die dann mehr Kredite geben können. Das klingt sehr freundlich und moderne Finanzmanager haben den Kapitalismus angeblich voll im Griff. So auch z. B. beim Green New Deal. Hier soll für den Umweltschutz massiv investiert werden.
Aber die Frage am Ende bleibt dann: Wem gehört es (und wer verdient daran)?
Am Beispiel der Windkraft sehen wir das klar: Die Konzerne, die durch Kohle und Atomstrom und durch die Liberalisierung des Marktes viel verdient haben, investieren in Offshore-Windkraft und großen Solaranlagen: Sie besitzen die Energieversorgung, wie auch die Netze. Die Abhängigkeit der Verbraucher von den Energiekonzernen nutzen sie für ihre Maximalprofite. Kommunale und bürgernahe Kontrolle der Energieversorgung als Daseinsvorsorge geht verloren oder wird verhindert (siehe Stadtwerke).
Ähnliches würde die Modern Monetary auch für Bildung und Gesundheit bewirken. Es wird nicht erkannt bzw. verschwiegen, dass alles den Gesetzmäßigkeiten des neoliberalen Marktes und der Profitwirtschaft untergeordnet ist. Der Staat und die Bevölkerung werden enteignet und dem neoliberalen Markt ausgeliefert. Die steuerfinanzierte Daseinsvorsorge geht so immer weiter verloren.
Nicht eine moderne Finanztheorie ist hier meiner Meinung nach die Lösung, sondern leider nur der schwere Weg in eine Wirtschaftsform im Interesse des Gemeinwohls ohne profitorientierte Wertabschöpfung, die allen Menschen eine Arbeit und ein gesichertes Einkommen und gute Daseinsvorsorge ermöglicht.
Aber um die Auswirkungen in unserer an Kapitalakkumulation orientierten Gesellschaft etwas abzumildern, wäre eine Vermögenssteuer und eine Finanztransaktionssteuer zum Wohle der Bürger, wie bei der Gründung von Attac gefordert, nötig. Außerdem bräuchten die Kommunen wesentlich mehr Geld um aus der Privatisierung wieder herauszukommen. Laut Bundesministerium der Finanzen 2019 erhalten die Gemeinden 15 Prozent von dem Aufkommen der Einkommensteuer und 12 Prozent von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Davon ist aber offensichtlich bisher nicht viel bei den Kommunen angekommen.
Demgegenüber sieht es in den skandinavischen Ländern sehr viel besser aus. Die Einkommensteuer deckt z. B. in Finnland 40 Prozent der kommunalen Ausgaben. (Uwe Stahl)
Hierarchie der Banken, Buchgeldkonten, Zentralbankgeldkonten sowie Buchgeldschöpfung und Schöpfung von Zentralbankgeld.
Grafiken: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Geldsch%C3%B6pfung)
Eine grundsätzliche Kritik an der Modern Monetary Theory gibt es in der jungenWelt:
„Der Gott aus der Druckmaschine“, 4.12.2020 von Alfred Müller
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Haushaltsentwurf 2021:
Kieler Ratsversammlung will starke Investitionen statt Schuldenbremse
Auf der nächsten Ratsversammlung am 10. Dezember 2020 soll der Haushaltsentwurf für 2021 beschlossen werden. Ein Jahresfehlbetrag von rund 57 Mio. Euro ist bereits eingeplant und gehofft wird im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf eine Unterstützung und Stärkung der Kommunen durch Förderprogramme aus Bund und Land.
Die Stadt will trotz Corona nicht auf dringend nötige Investitionen verzichten, so dass mit rund 139 Mio. EUR die ursprünglich von der Landesregierung beschlossene Schuldenbremse ignoriert wird. „Es wäre falsch, jetzt gegen die Krise einsparen zu wollen!“ so die Meinung des Stadtkämmerers Christian Zierau.
Er ergänzt: „Der im November 2019 von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit gefasste Grundsatzbeschluss für eine nachhaltige Finanzwirtschaft schafft die Grundlagen für eine Finanzstrategie mit klaren Schwerpunktsetzungen und Entwicklungspfaden. Dieser Kurs mit moderatem Stellenaufwuchs, mehr Wirksamkeit und starken Investitionen wird sich in der Krise auszahlen.“
Weil der Stadthaushalt 2020 durch allerlei Abschreibungstricks mit einem Überschuss von ca. 1,2 Mio. EUR beschlossen wurde (der endgültige Haushaltsabschluss liegt noch nicht vor), blieb er nach dem überraschend positiven Haushaltsabschluss 2019 genehmigungsfrei. Damit ist es jetzt vorbei. Die Haushaltsabschlüsse der nächsten Jahre werden wieder im Minus sein und damit ist auch der Kieler Haushalt durch die Kommunalaufsicht der Landesregierung zu genehmigen. In der Vergangenheit mussten deshalb geplante Investitionen gekürzt werden und wurden auf 10 Mio. begrenzt. Wichtige Investitionen im Abwasser- und Schulbereich wurden dadurch verzögert.
Die Unterfinanzierung des Stadthaushalts hindern die Stadt schon seit längerem daran notwendige Renovierungen u. a. in Schulen, Schwimmbädern oder Kanalisation durchzuführen. Die Ursache der Unterfinanzierung liegt im wesentlichen in einem zu geringen Gemeindeanteil an den Einkommens- und Umsatzsteuereinnahmen (vom Bund), der zzt. nur bei 13 Prozent liegt.
Hinzu kommen konjunktur- und krisenbedingte Einbrüche bei der Gewerbesteuer und mangelnde Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (vom Land). Andererseits gibt es mehr Aufgaben für die Kommunen, für die es nur geringen oder keinen Ausgleich vom Bund gibt, wie z. B. Mehraufwendungen durch soziale Leistungen, coronabedingte Aufwendungen im Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, Sozialhilfe, Personalausgaben und Flüchtlingsunterbringung.
Zitat aus dem Vorbericht des Haushaltsentwurfs: „Ungeachtet und unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie steht die Landeshauptstadt Kiel – wie auch andere Kommunen – ohnehin schon vor weiter zunehmenden Anforderungen bzw. höheren Aufwendungen. Diese stellen sich insbesondere im Bereich der Personal- sowie Sozialtransferaufwendungen, bei der Kinderbetreuung, im Bereich der sozialen Hilfen und nach wie vor auch in der Betreuung und Integration von Geflüchteten und anerkannten Asylbewerbern dar.“
Höhere Verschuldung eingeplant
Von der Landesregierung gibt es die Vorgabe, dass sich die städtischen Investition jährlich bei etwa max. 10% des Haushaltsvolumes bewegen sollten, was dann rund 115 Mio. Euro wären. Die Stadt plant jetzt insgesamt mit 139 Mio. neuen Krediten und Fördermitteln. So sollen dann die Vermögenswerte der Stadt zukünftig erhalten bleiben.
Für die Stadt bedeutet das dann aber weiter zunehmende Verschuldung, die von 613 Mio. Anfang 2021 bis auf 913 Mio. Euro Ende 2024 steigen soll. Gerechnet wird gleichzeitig mit einen jährlichen Defizit des Stadthaushaltes von ca. 60 Mio., das bis 2024 voraussichtlich auf 423 Mio. Euro steigen wird.
Das Eigenkapital der Stadt (Das städtische Eigentum aller Kieler Bürgerinnen und Bürger – es wurde mit Einführung der Konzernbuchhaltung 2009 einmalig ermittelt und auf 457 Mio. bilanziert.) soll im gleichen Zeitraum von 298 Mio. auf ca. 50 Mio. bis 2024 sinken.
Wenn man die langfristigen Kredite und das Defizit der Stadt Kiel zusammen betrachtet, ergibt sich bis 2024 eine Gesamtverschuldung von 1.335,6 Mio. EUR.
Kurz und knapp zusammengefasst könnte man behaupten, die Stadt gehört den Banken.
Diese Entwicklung und die tatsächliche Verschuldung der Stadt haben wir in den letzten Jahren in der LinX immer wieder versucht offenzulegen, um die Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie die Städte gezielt ausgehungert werden. Siehe zuletzt den Bericht zum Stadthaushalt 2020 in der LinX Ausgabe März 2020: (https://linx01.sozialismus-jetzt.de/component/content/article/62-uncategorised/3443-03-2020-stadthaushalt-kiel-2020.html?Itemid=28)
Ein großer Teil der Städtischen Vermögenswerte, die Stadtwerke Kiel und die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, sind ja bereits unter der Regie von OB Gansel privatisiert worden, um den Haushalt zu retten. Genützt hat das wenig, wie man jetzt sieht. Im Gegenteil, gerade gibt es auf dem sozialen Wohnungsmarkt bitter nötigen Nachholbedarf und ein Einfluss der Klimaschutzstadt Kiel auf die Energieversorgung ist kaum noch möglich. Die notwendige Rekommunalisierung der Stadtwerke wurde verpasst, es fehlte das städtische Eigenkapital und der politische Mut.
Was will die Stadt sein: Kinderfreundlich, Klimaschutzstadt, Kreative Stadt, Soziale Stadt
„OB und Kämmerer setzen auf eine breite Unterstützung der Ratsversammlung, um in der Krise ein starkes Signal zu setzen: Zusammenhalt!“, so heißt es in der Pressemitteilung „Investieren gegen die Krise“ des Kieler Stadtkämmerers.
An Mut fehlt es nun anscheinend nicht mehr. Investiert werden soll in Kinderbetreuung, Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen, Bau von Feuer- und Rettungswachen, Modernisierung der Verwaltung (eine „Smart City“, was immer sich dahinter versteckt), Schulbau, Sporthallen und Sanierungen.
Der Weg in der Vergangenheit war oftmals gekennzeichnet durch die Methode: „Lieber verfallen lassen und dann neu bauen“. Insbesondere bei den Schwimmbädern und Schulgebäuden waren die Auswirkungen in Kiel katastrophal. Einiges wurde auch über Privat Publik Partnership durchgeführt, eine besonders vom Bürgermeister Todeskino bevorzugte Methode, die leider alles doppelt so teuer macht, was von der Politik aber besser nicht hinterfragt wurde.
Die größten Investitionen in Kiel
Neuerdings sind Investitionskorridore eingerichtet worden, vielleicht um eine Überschaubarkeit der Entwicklung über die nächsten Jahre zu erleichtern.
Die größten Investitionen nach Korridor
(in Klammern die Gesamtinvestitionen bis 2024):
1. Infrastruktur/Verkehrsflächen: 29,5 Mio. (138,8)
2. Schulen/Sporthallen: 17,9 Mio (97,9)
3. Stadtentwicklung/Städtebau: 16,4 Mio. (110,0)
4. Öffentliche Sicherheit und Ordnung: 12,6 Mio. (39,8)
5. Sozialer Wohnungsbau: 9,4 Mio. (19,7)
6. Kinder/Jugend: 8,1 Mio. (33,4)
7. Kommunalbau: 7,3 Mio. (42,4)
8. Digitalisierung: 5,7 Mio. (26,5)
9. Klimaschutz: 5.0 Mio. (20,4)
10. Tourismus/Wirtschaft/Kultur: 4,8 Mio. (9,9)
11. Sportförderung: 3,1 Mio. (4,6)
12. Öffentl. Grün/Friedhöfe: 2,0 Mio. (10,3)
Die größten Einzelposten 2021:
- Erwerb von Grundstücken (MFG5-Gelände?) (9,0) - Feuerwache Nord (7,8) - Kommunaler Wohnungsbau (7,3) - Sanierung Kieler Schloss (5,5) - Kiellinie (4,0) - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (3,5) - Digitalisierung Schulen (3,3)
Grafik: Die Schuldenlage der Stadt Kiel – langfristige Kredite bis 2024
Quelle: Vorbericht Haushaltsentwurf 2021, Seite 30, www.kiel.de/haushalt
Nachhaltige Finanzwirtschaft?
„Nur mit einem nachhaltig angemessenen Investitionsniveau kann der Werterhalt des städtischen Vermögens gesichert und dem umfangreichen Investitions- und Sanierungsstau erfolgreich begegnet werden.
Neben einem angemessenen Investitionsniveau darf aber auch – ungeachtet der besonderen Corona-Situation und Entwicklung – nicht vernachlässigt werden, dass die Kommunen und damit auch die Landeshauptstadt nach wie vor dringend einer auskömmlichen Finanzierung bedürfen. Die Einigung auf den „neuen“ kommunalen Finanzausgleich sowie auf einen Stabilitätspakt sind wichtige und richtige Schritte in diese Richtung.“ Zitat aus dem Haushaltsentwurf.
Die Landesregierung kontrolliert zukünftig den Kieler Haushalt und das nennt sich dann kommunale Selbstverwaltung.
Kommentar:
Es wird wohl allein mit einem Finanzausgleich nicht gelingen, wenn nicht auf Bundesebene eine bessere Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet wird. Nur über einen höheren Prozentsatz an der Einkommens- und Umsatzsteuer auf mind. 20 Prozent könnte dies erreicht werden.
Die Hoffnung der Kommunen mehr Einnahmen über Steigerung der Gewerbesteuer zu erreichen ist eine Illusion. Gewerbegebiete und Infrastruktur für Gewerbe erfordern erhebliche Investitionen der Kommunen. Die Gewinne werden vor allem auf den globalen Märkten und auf dem Finanzmarkt realisiert. Hier könnte mit einer Finanztransaktionssteuer wie sie schon bei der Gründung von ATTAC gefordert wurde, von mind. 1% das Finanzvolumen für die Kommunen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger abgeschöpft werden, so dass ausreichend Finanzmittel für die kommunale Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen.
(Uwe Stahl)
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Kritik von Attac:
Die Personalnot in Krankenhäusern ist Folge der jahrelangen Sparpolitik infolge der Ökonomisierung und Profitorientierung!
Durch Lockdown-Maßnahmen wird versucht, die Kurve der an Corvid-19-Erkrankten möglichst flach zu halten, um das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Denn durch die Coronakrise wird der Mangel an Pflegekräften besonders auf Intensivstationen offensichtlich.
Zwar wurden schnell zusätzliche Intensivbetten und inzwischen auch Beatmungsgeräte bereit gestellt, doch es fehlen ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte, um die besonders Pflegeintensiven Corvid-19 Patient*innen zu versorgen!
Dies wird zwar zunehmend öffentlich auch so gesagt, allerdings wird die Ursache für den Mangel an Pflegepersonal nicht benannt, nämlich ein massiver Abbau der Pflegepersonalstellen, um Kosten zu sparen!
Schon in Vor-Corona-Zeiten mussten teilweise bis zu 20 % der Erwachsenen- und Kinder-Intensivbetten abgemeldet werden, weil das dafür notwendige qualifizierte Personal fehlte! Die Folge waren oft lebensgefährliche Verzögerungen einer Intensivbehandlungsmöglichkeit.
Wie konnte es in unserem medizinisch so hoch entwickelten Land so weit kommen?
Die Personalnot im Pflegebereich ist die direkte Folge der seit Jahren herrschenden Sparpolitik im Pflegebereich durch die zunehmende Ökonomisierung und Profitorientierung der Krankenhäuser!
Dabei durften Krankenhäuser vor 1985 keine Gewinne machen! Es herrschte wie bei Schulen, Museen oder der Feuerwehr das Prinzip der echten Selbstkostendeckung durch duale Finanzierung, d.h., die Länder waren für die Investitions- und die Krankenkassen für die Betriebskosten zuständig. Doch entsprechend dem neoliberalen Credo in der Wirtschaft, dass der Markt alles regle, zog sich der Staat immer mehr aus der Finanzierung zurück, die Krankenhäuser wurden zunehmend marktwirtschaftlich ausgerichtet. Deshalb mussten die Investitionskosten nun durch Einsparungen bei den Betriebskosten, und hier besonders der Personalkosten, aufgefangen werden: Es kam zu massiven Stellenstreichungen, besonders im Pflegebereich! Zum Vergleich: In Deutschland muss eine Vollzeitpflegefachkraft in der Tagesschicht durchschnittlich 13 Patient*innen versorgen, in Norwegen dagegen sind sind es nur gut 5 Patient*innen, in England, dessen marodes National Health System NHS oft angeprangert wird, sind es immerhin durchschnittlich 8,6 Patient*innen/Pflegekraft. Untersuchungen zeigen, dass eine Erhöhung der Zahl der zu versorgenden Patient*innen/Pflegekraft von 6 auf 7 bereits ein deutlich erhöhtes Risiko für Fehler, Infektionen, Kreislaufkomplikationen und sogar eine erhöhte Sterblichkeit zur Folge hat.
Seit 1990, nachdem nicht mehr mit dem sozialistischen System konkurriert werden musste, kam es zu einer zunehmenden Ökonomisierung und Kommerzialisierung der Daseinsvorsorge. Doch Solidarsysteme eignen sich nicht für eine Wettbewerbssteuerung.
Da die Krankenhäuser rote Zahlen schrieben, waren die Kommunen verführbar, sich durch die Privatisierung der Krankenhäuser Erleichterung zu erhoffen. So stieg die Zahl privater Kliniken und zunehmend größerer privater Krankenhauskonzerne stark an.
Die Abschaffung des sozialstaatlichen Selbstkostendeckungsprinzips war die Voraussetzung dafür, den Krankenhaussektor zu ökonomisieren und zu einem lukrativen Geschäftsfeld für Investoren zu machen. – Inzwischen werden sogar ambulante Versorgungszentren als Gewinn-trächtige Investitionsmöglichkeiten für Aktionäre entdeckt.
Die Wende zum neoliberalen Umbau machte Gesundheit zur Ware und beförderte eine Zweiklassenmedizin.
Im Jahr 2004 sollte mit dem Fallpauschalsystems (DRGs = Diagnose Related Groups) ein Steuerungsinstrument zur Kostensenkung eingeführt werden. Jedoch kam es nach kurzer Zeit stattdessen zu einer massiven Kostensteigerung. Die Ursache dafür liegt nicht nur in den teureren technischen Untersuchungsmethoden und der älter werdenden Bevölkerung, sondern die Steigerung der Kosten um das Zwei- bis Dreifache ist vor allem eine Folge der Fallzahlsteigerungen.
Das Fallpauschalen- oder DRG-System vergütet nämlich je nach Diagnose einen Festpreis. Diese DRG-Vergütung umfasst die gesamte Behandlung, unabhängig von der Behandlungsdauer. Ist ein Patient kürzer stationär, macht das Krankenhaus Profit, muss er länger behandelt werden, bedeutet das Verlust. Das heißt, um „wirtschaftlich“ zu arbeiten, müssen möglichst viele Patient*innen in möglichst kurzer Zeit behandelt werden.
Deshalb versuchten insbesondere private Kliniken, relativ gesunde, unkomplizierte Patient *innen mit „lukrativen“ DRG-Diagnosen, d.h. Fällen, bei denen ein Gewinn zu erwarten ist, zu behandeln. Private Kliniken spezialisierten sich so z.B. auf sehr gut vergütete Knie- und Hüftgelenksendoprothesen-Operationen, während die kommunalen Häuser teure, „unrentable“ Abteilungen, Notaufnahme, Geburts- und Kinderstationen bereit halten müssen.
Das DRG-System kann sich auch auf die Art der Behandlung auswirken. So wird z.B. eine Kaiserschnittentbindung höher vergütet als eine oft sehr Personal- und Zeit-aufwendige (und dadurch teurere) natürliche Geburt. Die Folge ist, dass die Zahl der Kaiserschnittentbindungen seither deutlich zugenommen hat.
Da die Personalkosten mit ca. 60% den größten Anteil an den Betriebskosten ausmachen, wurde massiv Personal abgebaut (51.000 Stellen!). Dies, verbunden mit dem ständigen Stress und der Hektik sowie der Zunahme an Bürokratisierung, die für eigentliche pflegerische Aufgaben kaum mehr Zeit lassen, führt zu Resignation, häufigen Krankmeldungen, zu Burnout, Arbeitszeitreduzierung, Kündigungen oder Frühberentungen, wodurch die Personalknappheit weiter verstärkt wird. Pflegekräfte müssen dann ständig wieder aus ihrer Freizeit für ausfallende Kolleg*innen einspringen und Zusatzschichten machen, was zusätzlich die Belastung und den Frust erhöht. Um ihre Arbeitszeit besser strukturieren zu können, arbeiten deshalb zunehmend Pflegekräfte über Leiharbeitsfirmen, was für die Kliniken aber wiederum teurer ist.
Zwar wird seit Anfang 2020 versucht, dem entgegen zu steuern, indem die Personalkosten des direkten Pflegebereichs („Pflege am Bett“) aus den DRG-Budgets ausgegliedert wurden und ab Januar 2021 soll ein Pflegeuntergrenzengesetz dem Personalmangel, besonders auf den Intensivstationen, entgegen wirken. Es ist jedoch zu befürchten, dass nicht ausreichend qualifiziertes Personal gefunden werden kann. Es fehlen ca. 40. - 80.000 Pflegekräfte, die auch durch Anwerbungen ausländischer Pflegekräfte nicht ersetzt werden können. – Ganz abgesehen davon, dass diese Pflegekräfte in ihren Herkunftsländern dann fehlen.
Das Fallpauschalensystem (DRG-System) war der Trigger des Personalabbaus in den letzten 15 Jahren. Es muss abgeschafft werden!
Eine bessere Vergütung der Pflegetätigkeiten ist wichtig, aber solange sich die Arbeitsbedingungen nicht ändern, wird der in allen Bereichen bestehende Personalmangel nicht behoben werden können! Da hilft kein Applaudieren, so anerkennend und unterstützend diese Geste während der ersten Coronawelle auch war.
Krankenhäuser dürfen keine betriebswirtschaftlichen Gewinne erzielen! Die Daseinsvorsorge gehört in die Öffentliche Hand!
In Kiel hat sich seit einigen Jahren das „Kieler Pflegebündnis“ gebildet. Es ist ein offenes Bündnis von Vertreter*innen von Gruppen (z.B. Attac Kiel, IPPNW Kiel), von Ver.di, Pflegekräften, Ärzt*innen und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie Betroffenen und am Thema Interessierten.
Außerdem gibt es ein bundesweites Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“, das unter dem gleichen Titel eine hervorragende Broschüre mit eindrucksvollen Grafiken herausgebracht hat, die als PDF aus dem Internet herunter geladen werden kann:
https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53187
Eine Zusammenfassung dieser Broschüre gibt es hier als PDF.
Die Kieler Gruppe der IPPNW hat sich diesem Bündnis, in dem u. a. Attac, Verdi und der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte vertreten sind, als Unterstützerin angeschlossen. Dies können auch andere Gruppen oder Einzelpersonen machen.
(Mechthild Klingenburg-Vogel)
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Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum:
Gegen soziale Segregation und Diskriminierungen
Vorwort
Die Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum ist die im Konsens verabschiedete wohnungspolitische Grundlage aller Bündnispartner*innen. Organisationen, die dem Bündnis beitreten wollen, müssen dieser Erklärung zustimmen.
Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum
Wohnen ist ein Grund- und Menschenrecht. Bezahlbarer Wohnraum ist daher eine Voraussetzung, um das im Grundgesetz verbriefte Recht auf die freie Wahl des Wohnortes (Art.11 GG) auch tatsächlich ausüben zu können. Dies darf nicht durch Marktgesetze verhindert werden. Eine bezahlbare Wohnung ist darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für individuelle Freiheit, soziale Absicherung und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Gegen soziale Segregation und Diskriminierungen
Der sozialen Spaltung der Kieler Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Stadtplanung entgegenzuwirken.
Neubauprojekte müssen schon in der Bebauungsplanung eine soziale Mischung zum Ziel haben. Das ist besonders für Kiel dringend erforderlich, da diese Stadt im Großstadtvergleich Westdeutschlands hinsichtlich der Wohnquartiere die höchste soziale Spaltung aufweist (Mettenhof, Gaarden, Düsternbrook).
Um die Gentrifizierung gewachsener und sozial durchmischter Wohnquartiere zu vermeiden, ist der Einsatz aller kommunalrechtlichen Möglichkeiten wie Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen, Belegungsbindungen erforderlich.
Soziale Gruppen, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben, eine Wohnung zu finden, dürfen nicht diskriminiert und gegeneinander ausgespielt werden.
Unsere Forderungen an die Politik
Die Forderungen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum richten sich an die verschiedenen politischen Ebenen. Um nachhaltig für alle bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, muss an Stellschrauben auf kommunaler, auf Landes- und auf Bundesebene gedreht werden.
Kommunale und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft
Auf der kommunalen Ebene ist es dringend nötig, den öffentlichen und gemeinnützigen Wohnraum erheblich zu erweitern. Wenn die öffentliche Hand Eigentümerin von Wohnungen ist, kann sie am ehesten über die Höhe der Miete entscheiden und auch über die Frage, wer die verfügbaren Wohnungen bezieht. So lässt sich sicherstellen, dass nicht allein die Größe des Geldbeutels entscheidet, wer Wohnungen mieten kann. Auch Diskriminierungen z.B. gegenüber Empfänger*innen von Transferleistungen oder Geflüchteten kann so am effektivsten entgegengewirkt werden.
In Kiel kommt in diesem Zusammenhang der kommunalen Wohnungsgesellschaft KiWoG eine zentrale Rolle zu. Für sie ist als Ziel ein Mindestbestand von 15.000 Wohnungen nötig, um einen spürbaren Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu nehmen und um den Bestand an geförderten und bezahlbaren Wohnungen deutlich zu erhöhen.
Dazu gehört auch eine vorausschauende Wohnungs- und Baulandbewirtschaftung, die über die Ausübung von Vorkaufsrechten und eine Ausweisung von Boden als Wohnungsbauland zukünftig einen ausreichenden Bestand an bezahlbarem und gefördertem Wohnraum sicherstellt.
Spekulationen mit Wohnraum und Boden
Ein zentraler Grund für steigende Mieten sind Spekulationen mit Wohnungen und Boden sowie Gentrifizierung und das Bestreben, möglichst hohe Rendite zu erzielen. Um dem entgegenzuwirken, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden:
Den Ausverkauf öffentlichen Baulands an private Investoren lehnen wir ab. Auch Gewerbeflächen dürfen nur noch im Erbpachtverfahren vergeben werden, um den Boden als öffentliches Eigentum auch für die Zukunft zu sichern.
Der private Wohnungsmarkt, soweit er von großen Wohnungsgesellschaften wie Vonovia, Deutsche Wohnen u.a. beherrscht wird, muss durch Steuern und Regulierungen zurückgedrängt werden (z. B. Spekulationssteuer).
Abbruch, Zerstörung, Unbewohnbarmachen und Leerstand von Wohnraum muss mittels eines Wohnraumschutzgesetzes auf Landesebene verhindert werden.
Solange es ein solches nicht gibt, müssen teure Modernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die Nutzung von Mietwohnungen als Ferien- oder Monteurswohnungen oder über Airbnb mittels Milieuschutzsatzungen der Kommunen genehmigungspflichtig gemacht werden.
Kommunen sollten außerdem einen kommunalen Leerstandsmelder einrichten, an den länger leer stehende Wohnungen gemeldet werden können.
In letzter Konsequenz muss die Zweckentfremdung von Wohnraum zu dessen Enteignung führen.
Die Kommunen müssen ihr Vorkaufsrecht so weit wie möglich für Erhalt und Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur in Anspruch nehmen.
Baugenehmigungen müssen mit befristeten Baugeboten gekoppelt werden. Bei Nichteinhalten der Fristen und bei Weiterverkauf von Boden verfällt die Baugenehmigung.
Mietpreisregulierungen
Neben einer konsequenten Durchsetzung der Mietpreisbremse und einer abgesenkten Kappungsgrenze ist für Kommunen mit einer überdurchschnittlichen Mietpreisentwicklung ein Mietendeckel der Nettokaltmiete dringend erforderlich. Zusätzliche Kosten einer Wohnungsmodernisierung wie z.B. Wärmedämmung, Nutzung erneuerbarer Energien, energetische Fenstersanierung, Heizungsaustausch oder Abbau von Barrieren dürfen maximal zu einer Mietumlage von 1 € pro qm Wohnfläche führen und müssen nach erfolgter Refinanzierung wieder entfallen.
Darüber hinaus sind Mieterhöhungen aufgrund von energetischen Sanierungen nur zulässig, wenn sie nachweislich den Energieverbrauch der Mieter*innen senken.
Das Land SH muss über ein Gesetz den betroffenen Kommunen einen Mietendeckel ermöglichen.
Die Mietobergrenzen für Transferleistungsbezieher *innen müssen auf ein Niveau angehoben werden, das der Preisentwicklung des Wohnungsmarktes entspricht. Gibt es im Rahmen der bestehenden Mietobergrenzen keine zumutbaren Wohnungen, müssen Mietsteigerungen von den zuständigen öffentlichen Stellen übernommen werden.
Erhöhte Mieten dürfen nicht zu Kündigungen und Zwangsumzügen führen.
Sozial geförderter Wohnraum
Der soziale Wohnungsbau ist in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt worden.
Während Tausende von Wohnungen aus der Sozialbindung herausfielen, wurden viel zu wenig neue gebaut. So fehlen momentan in Kiel mindestens 14.000 Wohnungen, um den Bedarf der Anspruchsberechtigten abdecken zu können.
Angesichts dieser Tatsache müssen auslaufende Sozialbindungen von der Kommune oder vom Land aufgekauft werden, Bindungsfristen sollten generell entfallen. Zudem muss über den Bebauungsplan bei Neubauprojekten auf öffentlichem oder privatem Boden, unabhängig von den Investoren (privat, kommunal, genossenschaftlich) ein Anteil von mindestens 50 Prozent geförderten Wohnraum gebaut werden. Diese Quote ist solange zu halten, bis es einen ausreichenden Bestand an Sozialwohnungen gibt.
Mieter*innenräte
Vermieter*innen mit mehr als 50 Wohnungen in einem Wohnkomplex müssen Mieter*innenräte einrichten. Diese Räte müssen bei der Planung, Renovierung, Modernisierung und der Mietpreisgestaltung verbindlich einbezogen werden.
Wohnen und ÖPNV
Die Wohnqualität in städtischen Randlagen wie z.B. Mettenhof, Diedrichsdorf oder Schilksee hängt sehr stark von der Anbindung an das Zentrum mit seiner medizinischen, ökonomischen und kulturellen Zentralversorgung ab. Daher ist ein eng getakteter und kostengünstiger ÖPNV (1 € -Ticket) mit einem engen Netz von Haltestellen auch außerhalb der Stoßzeiten unerlässlich.
Studentischer Wohnraum
Der bezahlbare studentische Wohnraum wird in Kiel immer knapper. Die angespannte Wohnungssituation in Kombination mit steigenden Studierendenzahlen führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt. Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen sind kaum zu erschwinglichen Mieten zu finden.
Die BAFöG-Wohnkostenpauschale deckt bei weitem nicht einmal mehr die durchschnittlichen Mieten in einer Wohngemeinschaft ab. So belastet der Mietkostenanteil am stärksten die durchschnittlich geringen Budgets der Studierenden.
Die bestehenden Studierendenwohnheime bieten hier keine nennenswerte Alternative. Im Bundesvergleich der Universitätsstädte Deutschlands liegt Kiel mit dem Angebot an Wohnheimplätzen weit im unteren Bereich. Diese prekäre Situation erfordert einen erheblichen Neubau an öffentlich geförderten Wohnheimplätzen, deren Mietkosten die BAföG-Wohnkostenpauschale nicht überschreiten darf.
Alternative Wohnprojekte
Immer mehr Menschen wollen nicht in einer klassischen Mietwohnung wohnen, sondern organisieren sich ein eigenes Wohnumfeld. In einer Großstadt wie Kiel muss auch Platz sein für Tiny Houses, Mehrgenerationen-Wohnprojekte, Groß-WGs, Wagenplätze oder Hausboote.
Wir fordern, dass die Stadt Kiel zukünftig Wohnprojekte unterstützt und Flächen und Objekte ausweist, wo alternatives Wohnen ermöglicht wird.
Wohnen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Menschen, deren Mobilität infolge von Erkrankung oder infolge fortgeschrittenen Alters eingeschränkt ist, müssen die Möglichkeit haben, ihren Wohnort frei zu wählen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das erfordert ausreichenden barrierefreien Wohnraum und eine städtische Infrastruktur, die es Menschen mit körperlichen Handicaps ermöglicht, sich frei im Stadtgebiet zu bewegen.
Neubauprojekte sind so zu planen, dass Wohnungen barrierefrei erreichbar sind.
Darüber hinaus ist es notwendig, für die betroffenen Menschen ausreichenden Wohnraum in zentralen städtischen Lagen mit einer guten sozialen Durchmischung zu schaffen und zu sichern.
Das gilt bei zunehmender Altersarmut besonders für den geförderten Wohnraum.
Der Bau oder Kauf solcher barrierefreier Wohnungen muss daher ein bedeutendes Element im Wohnungsbestand der KiWoG sein.
Für die Bewegungsfreiheit für Menschen mit körperlichen Handicaps ist weiterhin ein barrierefreier ÖPNV mit einem dichten Netz von Haltestellen unerlässlich.
Wohnungslosigkeit
Seit Jahren steigt die Zahl der Wohnungslosen in Kiel erheblich auf mehr als 2.000 Menschen (Stand: 2019). Dies ist Folge knappen Wohnraums und steigender Mieten, von Flucht und Vertreibung oder persönlichen Problemen. Für die Betroffenen führt der Verlust der eigenen Wohnung zu menschenunwürdigen Lebensverhältnissen am Rande der Gesellschaft.
Das betrifft am stärksten Menschen, die als Obdachlose auf der Straße landen. Andere Wohnungslose müssen in runtergekommenen Hotelzimmern oder in Gemeinschaftsunterkünften mit Mehrbetträumen ihr Leben fristen.
Um solche skandalösen Verhältnisse zu vermeiden, müssen frühzeitig präventive Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Dazu gehören Beratungen im Bereich der Schuldenregulierung und gegebenenfalls umfassende sozialpädagogische Begleitungen, die das Ziel haben, für die Betroffenen eine Wohnung zu finden und zu sichern.
Die Bereitstellung einer eigenen Wohnung ist auch dann zur Sicherung der Menschenwürde (Art. 1 GG) erforderlich, wenn die Hilfsangebote scheitern. (Housing First-Ansatz).
Lässt sich Wohnungslosigkeit nicht über den Wohnungsmarkt vermeiden, muss die Kommune durch den Bau bzw. den Kauf von Wohnungen oder durch Kooperationsvereinbarungen mit sozialen Trägern ein ausreichendes Wohnungsangebot für die Betroffenen vorhalten.
Wohnen für Geflüchtete
Wir lehnen eine Sondergesetzgebung ab, die das Recht auf Wohnen aufgrund der Herkunft einschränkt. Es darf keine Wohnverpflichtungen für Geflüchtete in Lagern des Landes oder in so genannten Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen geben.
In solchen Zentren werden Betroffene in Zwangsgemeinschaften mit ihnen fremden Menschen in spartanisch möblierten Mehrbettzimmern gehalten.
Darüber hinaus bestehen erhebliche gesundheitliche Risiken, weil Sanitärräume sowie Küchen und Kantinen gemeinschaftlich genutzt werden müssen. Rückzugsräume für Schüler*innen oder Auszubildende sind in der Regel nicht vorhanden.
Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Privatsphäre in einer eigenen Wohnung.
Alle Menschen müssen gleichbehandelt werden.
(Quelle: https://bezahlbar-wohnen.org)
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Grundsteuer:
Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein will keine weitere Belastung für Mieter*innen
Durch das Bundesverfassungsgericht wurde im Oktober 2018 entschieden, dass die damalige bzw. noch aktuell gültige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist und der Bundesgesetzgeber angehalten ist, ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer zu entwickeln, welches ab 2025 gelten solle.
Im weiteren Verlauf wurde sich nun für das Modell des Bundesfinanzministeriums entschieden. Allerdings gibt dieses Modell vor, dass nicht nur die Fläche des in Rede stehenden Objektes zu Grunde gelegt werden soll, sondern auch der Bodenwert und die durchschnittlichen Mieten.
Der Deutsche Mieterbund hat sich bereits von Beginn an dafür ausgesprochen, dass das sogenannte Bodenwertmodell als Grundlage der Berechnung dienen soll. Dieses sollte nun auch im Rahmen der Landesöffnungsklausel umgesetzt werden, so würde nur der Bodenwert des betroffenen Grundstücks herangezogen. Insofern würde berücksichtigt, wo sich das Objekt befinde und welche Grundstücksfläche es habe und nicht welche Nutzfläche. Im Ergebnis würden die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in nicht begehrten Lagen, die grundsätzlich weniger Geld zur Verfügung haben, weniger belastet als Bewohner von Einfamilienhäusern, die sich in besseren Vierteln befinden. Gleichzeitig würde die Besteuerung auch erstmalig die Eigentümer, die ein bebaubares Grundstück haben, dieses allerdings aus Spekulationsmotiven heraus unbebaut lassen (sagenannte Baulücken), betreffen. Gleichzeitig fordert der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein, dass die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestaltet sein muss. Unter diesem Aspekt verhält sich das Bodenwertmodell als „gerechte“ Lösung.
„Von enormer Wichtigkeit ist für uns, dass keine Durchschnittsmieten in die Berechnung mit einfließen und dass Baulücken nun erstmalig auch besteuert werden“, so Ann Sophie Mainitz Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.
Sollten Durchschnittsmieten bei der Berechnung berücksichtigt werden, müssen die betroffenen Mieter*innen zweimal „bluten“. Zudem ist bei dem Scholz-Modell undurchsichtig, in welchem Turnus die Berechnung in den darauffolgenden Jahren erfolgt soll.
Unabhängig davon setzt sich der Deutsche Mieterbund seit geraumer Zeit dafür ein, dass die Grundsteuer nicht von Mieter*innen zu tragen ist, da es sich um eine Besteuerung des Eigentums handelt.
PR des Kieler Mietervereins – Verantwortlich: Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz, Kiel
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Kieler Mieterverein:
Mieterverein zu Fortschreibung des Mietspiegel
Der Kieler Mieterverein erachtet die Fortschreibung des Mietspiegels 2017 als geeignetes Instrument für eine Überbrückung bis zur Neuerstellung 2021.
Seit 1992 hat Kiel einen qualifizierten Mietspiegel. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte dies auf jeden Fall so bleiben, da nur der qualifizierte Mietspiegel vor den Gerichten Beweiskraft besitzt, so Ann Sophie Mainitz Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins.
Durch die aufgrund einer wissenschaftlichen Erhebung ermittelte Quadratmetermiete besteht überdies eine größere Transparenz im Verfahren. Die jetzt im Rat beschlossene Fortschreibung führt immerhin noch zu einer weiteren Belastung der Mieter von 3,7 %, nachdem bereits im Mietspiegel 2017 eine knapp 13%ige Steigerung zu verzeichnen war. Die Vorgehensweise ist nach Auffassung von Mainitz zwar kein Grund zum Jubeln, jedoch momentan die einzige vernünftige Vorgehensweise.
PR des Kieler Mietervereins – Verantwortlich: Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz, Kiel
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Landeshauptstadt Kiel:
Onlinebefragung zum Mietspiegel beginnt
Für den Kieler Mietspiegel 2021 werden viele Daten zu den Wohnungen in der Landeshauptstadt zusammengetragen. Die Mitarbeiter*innen des von der Stadt beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung klingeln aber nicht an der Wohnungstür, um die Mieter*innen zu interviewen. Im Jahr der Corona-Pandemie gibt es stattdessen eine große Onlinebefragung, die jetzt startet.
20.000 Kieler Haushalte in Mietwohnungen erhalten in diesen Tagen einen Brief mit der Bitte, an der Onlinebefragung teilzunehmen. Möglichst viele der Angeschriebenen sollten möglichst bald die 18 Fragen online beantworten, damit ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden kann. Auch die Vermieter*innen von Wohnungen in Kiel werden angeschrieben. Im Anschluss wertet ALP die Daten aus und ermittelt die ortsüblichen Vergleichsmieten.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,
Telefon (0431) 901-2406;
E-Mail presse@kiel.de
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DEA – Ölförderung:
Keine weiteren Bohrungen im Nationalpark Wattenmeer !
Wintershall-DEA hat es bis heute nicht geschafft, Erdöl und Erdgas ohne größere Störungen zu fördern. Anträge auf Erkundungsbohrungen im Wattenmeer, die offensichtlich nicht genehmigungsfähig sind, weisen auf einen fehlenden Respekt vor dem Weltnaturerbe Wattenmeer hin. Vor diesem Hintergrund bleibt es unverständlich, warum die Erdölförderung von der Mittelplate vom Land massiv subventioniert wird, indem nur der reduzierte Förderzins von 21% statt des an Land geltenden Satzes von 40% gefordert wird. Hier ist Minister Albrecht in der Pflicht, den Förderzins auch für die Mittelplate auf 40% anzuheben, um den besonderen Gefahren für das Weltnaturerbe Wattenmeer gerecht zu werden. Die Subventionierung fossiler Energieträger durch die Landesregierung von Schleswig-Holstein muss beendet werden.
Hintergrund:
Wintershall-DEA möchte im Wattenmeer wieder nach Öl bohren. Bereits vor einigen Jahren wurde ein Antrag auf drei Erkundungsbohrungen im Wattenmeer außerhalb der Mittelplate gestellt. Nachdem das „Rechtsgutachten zu Fragen der Aufsuchung von Erdöl im Nationalpark Wattenmeer“ vom 30.11.2016 (1) die offenkundige Rechtswidrigkeit dieses Vorhabens aufzeigte, entschlossen sich der damalige Umweltminister Habeck und das Bergamt, den Antrag abzulehnen, da Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer nicht genehmigungsfähig sind.(2) Zu dieser Entscheidung dürfte auch der öffentliche Druck, insbesondere durch Greenpeace und der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e. V. beigetragen haben.
Trotz der offensichtlichen Rechtswidrigkeit einer erneuten Bohrtätigkeit im Wattenmeer wurde die Lizenz für das Feld Heide-Restfläche bis 2020 verlängert, um doch noch eine Option für Wintershall-DEA offen zu halten.(3) Das Umweltministerium (MELUND) mit Minister Albrecht an der Spitze ist als oberste Bergbehörde verantwortlich für alle bergrechtlichen Genehmigungen, die das Bergamt (LBEG) als untergeordnete Behörde trifft.
Jetzt gibt es einen neuen Versuch, die Erdölförderung von der Mittelplate aus auszuweiten.(4) Auch wenn die Bohrung abgelenkt einen Zielhorizent von 2000 Metern Tiefe und mehr anstrebt, bleibt doch eine reale Gefahr für das Weltnaturerbe Wattenmeer bestehen. Gerade in der Nordsee ist es immer wieder zu Blowouts bei der Öl- und Gasförderung gekommen, so dass die Gefahr bei neuen Bohrungen real ist. 1964 kam es durch eine in 2925 Metern Tiefe angetroffene Gasblase zu einem Blowout vor Juist, bei einer Erkundungsbohrung durch ein Konsortium, an dem auch die DEA beteiligt war.(5) Eine Übersichtsarbeit bewertet das Risiko für Blowouts u.a. in der Nordsee und nennt zahlreiche Ursachen für Unfälle.(6) Zwischen 1980 und 2014 gab es weltweit 292 Blowouts, davon alleine 84 in der britischen und norwegischen Nordsee,(7) einschließlich des Blowouts der Elgin Wellhead Platform im Jahr 2012.(8) Die Schäden sind teilweise noch immer nicht beseitigt.(9)
Auch die Mittelplate selber ist nicht sicher. Um die Standsicherheit der Bohr- und Förderinsel weiterhin zu gewährleisten, wurden im Oktober 2007 sofortige weitergehende Kolkschutzmaßnahmen um das gesamte Inselbauwerk herum ohne vorherige Genehmigung wegen akuter Gefährdung erforderlich. (10) Begründet wurde das mit § 57 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG), da dies„infolge unvorhersehbarer Ereignisse zur Abwendung von Gefahren für bedeutende Sachgüter“geschehen musste. Diese Vorschrift gilt ausschließlich für Gefahrenfälle, der damals also vorgelegen haben muss. Da inzwischen die Anzahl und Heftigkeit von Extremwetterereignissen stetig zunimmt, ist die Sicherheit der Mittelplate schon jetzt nicht gewährleistet. Bei einem lang anhaltenden starken Sturm könnte sich ein Priel bis in die Mittelplate hinein verlegen und die Insel destabilisieren.
Kann man wenigstens Vertrauen in eine sorgfältige Arbeit der Wintershall-DEA haben? Die Erfahrung zeigt, dass das nicht möglich ist. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion listete die Landesregierung 2016 insgesamt 98 Schadensfälle durch die bisherige Erdölförderung in Schleswig-Holstein auf, fast alle verursacht durch die DEA.(11) (12) Auch in Niedersachsen machte die DEA regelmäßig negative Schlagzeilen, sei es durch die Verwendung ungeeigneter Materialien zum Transport von Lagerstättenwasser, (13) oder Feuer (14). Der im Sommer 2019 bekannt gewordene „Verlust“ von bis zu 220 Millionen Litern hoch salzhaltigen Lagerstättenwassers in den Untergrund aufgrund verrosteter Verrohrung und fehlender Zementation übersteigt selbst schlimmste Befürchtungen von Umweltschützern und Wasserbehörden.
Über einen Zeitraum von rund 4,5 Jahren versickerten in Emlichheim große Mengen des Abfalls der Erdölförderung von der Wintershall-DEA unbemerkt im Untergrund., obwohl es bereits 2015 erste Hinweise auf Undichtigkeiten gab. Das Bergamt hat sowieso nichts bemerkt, da keine Kontrollen stattfinden. Einen TÜV für die Bohrlöcher gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund mutet es schon merkwürdig an, dass wenige Tage vor Bekanntwerden des Umfangs dieses grossen Grundwasserschadens vom Bergamt eine neue Genehmigung für das Feld Emlichheim erteilt wurde.(15) Die Wintershall-DEA plant, mit neuen Bohrungen im November 2019 zu beginnen.(16) Die durchgerosteten Rohre soll Wintershall DEA ohne Materialprüfung entsorgt haben. (17) Die Zuverlässigkeit dieses Unternehmens ist offenkundig nicht gegeben.
Wenn 1964 aus 2925 Metern Tiefe ein Blowout resultieren konnte, es noch 2012 einen Blowout in der Nordsee gab, dann kann von Sicherheit bei der Ölförderung keine Rede sein. Zudem muss damit gerechnet werden, dass beim Bohren auf oberflächennahe Gasvorkommen gestoßen wird, die in kleinen Taschen in der Nordsee verbreitet sind. Ein Blowout bei einer weiteren Bohrung ist daher auch dann nicht unwahrscheinlich, wenn von der Mittelplate oder von Land aus gebohrt werden sollte. Die Folgen für das Weltnaturerbe Wattenmeer, für Fischer, Tourismus und die ansässige Bevölkerung wären verheerend. Daher ist auch dieser Antrag der Wintershall-DEA abzulehnen und die Lizenz Heide-Restfläche zu widerrufen. Spätestens eine für dieses Vorhaben notwendige internationale UVP würde die Unzulässigkeit weiterer Erdölexploration offenbaren. Der reduzierte Förderzins für die Mittelplate ist auf den im übrigen Schleswig-Holstein gültigen Satz von 40% anzuheben.
Infos zu den Fussnoten siehe auf der Internetseite
Dr. Reinhard Knof, Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
11.10.2020 • www.keinco2endlager.de
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