Daten/Fakten  

   

Solidarität statt Querdenken – Kein Spaziergang mit Nazis

Nach Redaktionsschluss fand in Kiel am 27.1.2022 die Kundgebung des Bündnisses „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel“ statt. Wir veröffentlichen hier vorab die Pressemitteilung der Initiative.

Seit einigen Wochen erleben wir in Kiel erneut sogenannte Spaziergänge von „Querdenker*innen“. Diese sind Gegner*innen auch der sinnvollsten Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie. Diese Demonstrationen werden von Beginn an beeinflusst von faschistischen Kräften. Dazu gehören altbekannte Kader der NPD, der ehemaligen „Aktionsgruppe Kiel“ und von „Bollstein Kiel“ sowie Anhänger*innen und Mitglieder der AfD.

In einem Artikel der „Kieler Nachrichten“ vom 12. Januar werden die Worte eines „führenden Parteivertreters“ der AfD wiedergegeben: „Der Partei gehe es darum, ein Protestpotential zu nähren, das auch nach dem Ende der Pandemie wieder auf die Straße gehen kann. ‚Auch wenn die Bewegung im Frühjahr zerfasern sollte – im Herbst sind wir wieder da. Dann geht es vielleicht um die Folgen der Inflation oder die nächste Migrationswelle‘, sagt der AfD-Politiker.“ Die AfD setzt auf soziale Demagogie und die Mobilisierung rassistischer Kräfte. Ihr geht es nicht um die Verteidigung, sondern um die Beseitigung von Grundrechten. Die von ihr geförderte Bewegung ist eine reale Gefahr für die Demokratie. Von vielen ihrer Teilnehmer*innen geht Gewalt gegen Antifaschist*innen, Journalist*innen und andere aus.

Wir sehen seit 2020 eine Zunahme rechter Gruppen bei diesen Demonstrationen und teilen nicht die Aussage des neuen Leiters der Polizeidirektion Kiel, Mathias Engelmann. In den KN vom 14. Januar erklärte er in einem Interview mit Florian Sötje und mit Blick auf die „Corona-Proteste“ u.a., „dass das Spektrum der Versammlungsteilnehmer ganz überwiegend im bürgerlichen Bereich zu suchen ist. Es geht durch alle Schichten der Gesellschaft, aber extremistische Haltungen haben wir dort im Moment nicht feststellen können.“

Wir nehmen die Aufmärsche der „Querdenker* innen“ nicht unwidersprochen hin. Wie demokratisch gesinnte Menschen in vielen anderen Städten, wie in Kiel bereits am 12. Dezember 2020, rufen wir wieder auf zu einer Kundgebung gegen die „Querdenker“-Aktionen in unserer Stadt. Diese sind  schon deshalb zutiefst unsolidarisch, weil sie der Ausbreitung der Pandemie dienen und die Nöte vieler Menschen verstärken.

Wir werden im Rahmen unserer Aktionen die wirklichen Probleme der Menschen verdeutlichen, die in den Kliniken, in der Pflege, in den Kindertagesstätten, im Handel und in anderen Bereichen unter extrem schlechten Bedingungen arbeiten müssen und der Infektionsgefahr besonders ausgesetzt sind. 

Wir demonstrieren gegen die Unterwerfung des Gesundheitswesens und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge unter die Profitlogik – die Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand! Die Lasten der Krise dürfen nicht weiterhin auf die Schultern der arbeitenden und der in die Erwerbslosigkeit gezwungenen Menschen abgewälzt werden. Seit Beginn der Pandemie ist das Vermögen der zehn reichsten Personen in Deutschland um fast 80 Prozent gestiegen – und in Kiel lebt inzwischen fast jedes dritte Kind in Armut. Gegen die Politik, die eine solche Entwicklung ermöglicht, wehren wir uns gemeinsam.

Die „Querdenker*innen“ fühlen sich stark, der Schutz der Gesundheit scheint ihnen gleichgültig, und sie setzen auf Einschüchterung ihrer Gegner*innen. Die AfD und andere rechte Parteien hoffen auf ihre Stimmen bei der Landtagswahl am 8. Mai. Wir stellen uns ihnen entgegen. Unsere Antwort heißt Solidarität gegen rechte Angriffe. Unser Motto lautet: Aufstehen gegen Rassismus. Am 8. Mai – Landtag nazifrei!

Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel

Corona:

Die allgemeine Impfpflicht greift nicht nur drastisch in Grundrechte ein, sie ist auch in ihrer Begründung schwer nachvollziehbar.

Die Befürworter der allgemeinen Impfpflicht gehen davon aus, dass dies das einzige Mittel sei, das uns aus der Corona-Krise befreien wird. Dafür nehmen sie verfassungsrechtlich höchst umstrittene Einschränkungen und weitgehende Kontrollen sowie Strafen in Kauf. Eine genaue Betrachtung des derzeitigen Infektionsgeschehens zeigt jedoch, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht nur rechtlich unverhältnismäßig ist, sondern dass dieses vermeintlich „scharfe Schwert“ ein stumpfes ist. 

impfzentrum kiel web

Überlastungen der Intensivstationen 

Die Überlastung der Intensivstationen und des Gesundheitswesens durch sog. Ungeimpfte ist ein zentrales Argument für die Begründung der allgemeinen Impfpflicht. Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass sich besonders gesundheitlich gefährdete Menschen durch Impfungen schützen und eine hohe Impfquote in diesem Bereich schwere Krankheitsverläufe und die Zahl der Todesfälle deutlich verringert. 

Doch die Quote der doppelt geimpften Menschen liegt bereits bei den über 60-jährigen bei 87 Prozent, und bei den über 80-jährigen bei 90 Prozent. Viele von ihnen haben inzwischen zur „Auffrischung“ eine sog. Booster-Impfung erhalten. Wenn dennoch geimpfte Menschen aus diesen Altersklassen auf den Intensivstationen liegen, liegt das daran, dass für sie die Schutzwirkung der Impfstoffe nicht mehr ausreicht. 

Die Tatsache dass, die bundesweite Hospitalisierungsrate (Corona-Patient*innen pro 100.000 Einwohner*innen) am 20.1.2022 mit 3,3 fast um das Fünffache niedriger lag als im Dezember 2020 (über 15) verdeutlicht allerdings, dass die derzeitige Überlastungen des Gesundheitssystems, nicht an einer zu niedrigen Impfquote liegen können. Selbst in dem ehemaligen „Hotspot“ Sachsen liegt die Hospitalisierungsrate inzwischen wieder bei unter 5.

Die Überlastung des Gesundheitssystem liegt auch nicht an fehlenden Betten oder Atemgeräten für die Intensivstationen. Die stehen zu einem großen Teil ungenutzt in den Kellern der Krankenhäuser und können durch einen dramatischen Mangel an Pflegerinnen und Pflegern nicht eingesetzt werden. Denn aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen und zu geringer Einkommen vollzog sich in den letzten Jahren in den Krankenhäusern eine regelrechte Flucht aus der Pflege. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben vier von fünf Krankenhäusern Probleme, offene Pflegestellen auf ihren Allgemein- und Intensivstationen zu besetzen. Bundesweit sind 22.300 Pflegestellen unbesetzt. Das entspricht nach Angaben der DKG einer Verdreifachung der unbesetzten Stellen seit 2016. Diese Situation führte dazu, dass während der Pandemie zeitweise oder dauerhaft Intensivkapazitäten abgebaut werden mussten. 

Darüber hinaus befinden sich viele Krankenhäuser vor allem über das Finanzierungssystem der Fallpauschale unter einem ständigen Kostendruck und Einsparungszwang. So verzeichnen 60 Prozent von ihnen rote Zahlen.

Das bedeutet, dass das Corona-Infektionsgeschehen auf einen bereits vorhandenen drastischen Pflegenotstand und auf weitgehend unterfinanzierte Krankenhäuser trifft.

In diesem Zusammenhang ist es schon erstaunlich, dass sich viele Menschen, angeregt von Politiker*innen und Medien, wie das berühmte Kaninchen auf die Schlange fast ausschließlich auf den Verlauf der Ansteckungsrate (Inzidenz) fixieren, obwohl es doch viel wichtiger ist, wie viel Menschen an Corona erkranken und in die Krankenhäuser müssen (Hospitalisierung). 

Auch die dramatischen Bilder aus Intensivstationen werden bei der Corona- Berichterstattung selten im Zusammenhang mit einem Pflegenotstand gesehen. Sie dienen in erster Linie der Emotionalisierung, um die Impfquote zu erhöhen und schärfere Maßnahmen, wie 2G+ als Zugangsvoraussetzung oder eine allgemeine Impfpflicht, zu begründen. Für die desolate Situation in der Pflege „Ungeimpfte“ verantwortlich zu machen (z. B. nach dem Motto: sie sind schuld, wenn in den Krankenhäusern Menschen an Corona sterben), ist polemisch und ein politisches Ablenkungsmanöver.

Aktionismus im Zahlennebel 

War am Anfang der Pandemie noch nachvollziehbar, dass man aufgrund zu geringer Kenntnisse über das Infektionsgeschehen mit Lockdowns reagierte, ist die unzureichende Datenlage nach zwei Jahren nicht mehr akzeptabel.

Es gibt bis heute noch keine validen Untersuchungen über wesentliche Ansteckungsorte. So beschweren sich beispielsweise Gastronomen, Theater und Einzelhändler zu recht, dass sie es mit scharfen Einschränkungen zu tun haben, obwohl von ihnen in der Regel weitreichende Schutzmaßnahmen installiert wurden. Trotz Ausgleichszahlungen führen die Corona- Regeln in vielen Fällen zu Existenznöten und Pleiten. 

Es gibt auch keine Zahlen über die einzelnen Wirkungen der Corona-Maßnahmen und Regeln. Natürlich wirken Lockdowns als schärfste Maßnahme, weil sie die Ansteckungsmöglichkeiten reduzieren. Durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen sind sie jedoch vorwiegend unverhältnismäßig und auf Dauer nicht durchzuhalten. Das gilt besonders für Schulen und Kitas und Arbeitsplätze.

Auch hinsichtlich der Immunisierungsrate durch doppelt Geimpfte und Genesene stochert man im Nebel. So geht das RKI am 20.1.2022 von einer Quote der „doppelt Geimpften“ von rund 73 Prozent aus. Das entspricht dem Durchschnitt in der EU. Gleichzeitig vermutet aber auch das RKI, dass die Quote faktisch wegen einer hohen Dunkelziffer höher ist. 

Noch unklarer sind die Werte hinsichtlich der Genesenen. Viele Menschen sind nicht getestet worden und haben die Corona-Infektion symptomfrei oder mit einem milden Verlauf überstanden. Sie fallen zwangsläufig aus der Statistik. So geht das RKI von über 4 Millionen erfassten „Genesenen“ aus, nimmt aber an, dass jede zweite Person, die sich infiziert hat, nicht getestet wurde. Aus dieser vermuteten Dunkelziffer ergibt sich nach Einschätzung des RKI, dass etwa 9 Millionen Menschen in Deutschland genesen sind. 

Das wären immerhin bei einer Bevölkerung von rund 83 Millionen Einwohner*innen knapp 11 Prozent. Dabei ist völlig unklar, wie viel davon geimpft waren. So ist die vermeintliche Gesamtimmunisierung durch „vollständige Impfung“ und Genesung schwer einzuschätzen. Das Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Epidemiologie der Universität Leipzig ging im September 2021 von 80 Prozent aus. Da das Zahlen sind, die Mitte letzten Jahres ermittelt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wert inzwischen höher ist, zumal die Dunkelziffer bei der Omikron-Variante mit z.T. symptomfreien bzw. milderen Verläufen wesentlich höher ist als bei der Delta-Variante. 

Auch hinsichtlich der Hospitalisierung durch Corona gibt es erhebliche statistische Ungenauigkeiten. So wurden Patienten, die beispielsweise mit einer Blinddarmentzündung eingeliefert wurden und bei denen auch eine symptomfreie Corona- Infektion festgestellt wurde, in die Kategorie „mit und an Corona erkrankt“ eingeordnet.

Die alarmistische Behauptung von dem Hamburger Bürgermeister Tschentscher, dass die Corona Patienten zu 90 Prozent ungeimpft seien, erwies sich im Nachhinein als ein Irrtum. Denn von den 3.463 Corona-Patienten in den Hamburger Kliniken wurde bei weniger als der Hälfte der Impfstatus überhaupt erfasst. Dennoch wurden sie einfach den „Ungeimpften“ zugerechnet. Inzwischen hat Herr Tschentscher dieses peinliche Verfahren bedauert und zugegeben, dass es für seine Behauptung keine valide Datenbasis gab. In Bayern wurde ähnlich verfahren. 

Doch diese Zahlen sind inzwischen der Schnee von gestern, weil die Impfstoffe u.a. aufgrund von Virusmutationen nicht das halten, was man sich von ihnen versprach. Das zeigen die zahlreichen Impfdurchbrüche, bei Besucher*innen von Discotheken und Bars, bei denen selbst G2+ nicht ausreichte. 

Das wird auch in den Krankenhäusern deutlich. So lagen laut RKI bereits in der 49. Kalenderwoche 2021 49,9 Prozent vollständig geimpfte Menschen in den Kliniken, 40,7 Prozent davon auf den Intensivstationen. 

In Zukunft wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der weitaus größte Anteil der Corona-Infizierten in unseren Krankenhäusern mindestens doppelt geimpft sein. Das ist zwar statistisch logisch, weil es mehr Menschen mit doppelter Impfung gibt als ungeimpfte Menschen und sich die Ansteckungsgefahr durch Omikron deutlich erhöht. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass zukünftig überwiegend geimpfte Menschen in den Kliniken liegen werden. 

Auch die derzeitigen Booster-Impfungen lassen im Laufe der Zeit in ihrer Wirkung nach. Erste Studien in Israel weisen darauf hin, dass die vierte Dosis die Zahl der Antikörper anfangs sogar verfünffacht, dass ihre Anzahl aber schon bald danach wieder sehr stark zurückgeht. Manche Virologen gehen bei den Booster-Impfungen von einem „Verfallsdatum“ von maximal einem halben Jahr aus. Unklar ist bisher auch die Wirkung der vorhanden Impfstoffe bei der Omikron-Variante.

Das heißt unter dem Strich, dass die Impfungen keinen wesentlichen Einfluss mehr auf das Ausmaß der Infektionen haben und besonders ihre zeitliche Wirkung unklar ist. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und auch aufgrund fehlender Daten geht Gerd Antes, der in Deutschland als Wegbereiter evidenzbasierter Medizin gilt, in einem Interview des Deutschlandfunks davon aus, dass die bisherige Datenlage viel zu unzuverlässig ist, um weitreichende Entscheidungen zu treffen. Er bezeichnet an anderer Stelle die vorherrschende Corona-Kommunikation von Politik und Medien als eine „populistischen Epidemiologie“. 

Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sagt bezüglich der unzuverlässigen Datenlage in einem TAZ-Interview (29.12.21): „Solange es zu den wesentlichen Fragen keine abschließenden Antworten gibt, sollte sich die Politik mit Impfpflicht-Ankündigungen bedeckt halten, sonst werden einerseits unerfüllbare Erwartungen geweckt und andererseits unnötig gesellschaftliche Konflikte geschürt.“

Die Verbreitung von Omikron 

Hinsichtlich der zukünftig dominanten Omikron-Variante gibt es bisher wenig Gewissheiten. Klar ist, dass sie sich ganz offensichtlich wesentlich schneller verbreitet als bisherige Varianten. Erste Erfahrungen aus Südafrika, GB, Dänemark und inzwischen auch aus Deutschland weisen allerdings auf deutlich schwächere Krankheitsverläufe hin. Intensivmediziner hoffen, dass die Patientenzahl auf den Intensivstationen noch vor einer vermuteten nächsten Welle deutlich sinken wird. 

„In Punkto Covid 19 Patienten können wir zum Glück weiterhin rückläufige Zahlen vermelden.“ sagte laut KN der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot Marx. Der Anteil der Corona-Patient*innen in den Intensivstationen ist bundesweit laut RKI vom 10.12.2021 bis zum 10.1.2022 von 6 Prozent auf 4 Prozent gesunken. Die Dynamik zwischen den Inzidenzwerten und der Hospitalisierungsrate hat sich also längst entkoppelt. 

Inzwischen gehen auch viele Virologen in Deutschland davon aus, dass es die Omikron-Variante sein könnte, „die uns in die endemische Lage begleitet“. (Drosten in der Süddeutschen Zeitung) 

Die dänische Epidemiologin Grove Krause von dem staatlichen Forschungslabor SSI sagt laut KN vom 7.1.2022: „Ich denke es wird die Pandemie noch in den nächsten zwei Monaten geben. Dann hoffe ich, dass die Infektionen sinken werden und wir unser normales Leben zurückbekommen.“

Auch die Medikamentenentwicklung gibt zu weiteren Hoffnungen Anlass. Die vor der Zulassung stehenden Medikamente schützten zwar nicht vor Infektionen, sollen aber schwere Erkrankungen verhindern. Wird beispielsweise Paxlovid von Pfizer nach Angaben des Konzerns in den ersten fünf Tagen nach Symptombeginn eingenommen, reduziert sich das Risiko eines Krankenhausaufenthaltes oder des Todes um 88 Prozent. Natürlich sind solche Angaben des Konzerns mit Vorsicht zu genießen. Doch von einer hohen Schutzwirkung kann man wohl ausgehen. Herr Lauterbach hat jedenfalls schon einmal eine Million dieses Medikaments gekauft. 

Fazit 

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (Artikel 2/Abs.2 des Grundgesetzes) 

Ein gesetzlicher Eingriff in dieses wesentliche Grundrecht kann immer nur das letzte Mittel zu Abwendung einer schweren gesundheitlichen Bedrohung der gesamten Bevölkerung sein. Das aber bewirkt eine allgemeine Impfpflicht nicht, denn zusammenfassend ist festzuhalten: 

Anders als Polio- oder Masernimpfungen verhindern Corona-Impfungen erneute Infektionen nicht.

Die Überlastungen der Krankenhäuser liegt nachweislich an einem chronischen Pflegenotstand, der schon seit Jahren besteht. 

Die Hospitalisierungsrate bei Corona-Infektionen ist im Januar 2022 um ein Fünffaches niedriger als 2021. Der Anteil der Corona-Patienten ist von 6 Prozent im Dezember 2021 auf 4 Prozent gesunken. Absehbar liegen zukünftig mehr Menschen mit Impfungen in den Intensivstationen als Menschen ohne Impfung.

Die Datenlage hinsichtlich des Infektionsgeschehens, der Infektionswege, des Infektionsschutzes und der Hospitalisierung ist völlig unzureichend.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Omikron-Variante weisen darauf hin, dass das Infektionsgeschehen durch Impfungen nicht mehr aufzuhalten ist. 

Andererseits ist wahrscheinlich, dass diese Variante noch im Verlauf dieses Jahres von einer Pandemie in eine sog. endemische Lage übergehen wird. Sie wäre dann hinsichtlich ihres Erkrankungspotenzials mit einer Grippe vergleichbar. 

Da sich eine allgemeine Impfpflicht überhaupt nur auf den kommenden Herbst und den nächsten Winter beziehen kann, wäre sie auch wegen einer solchen wahrscheinlichen Entwicklung überflüssig. 

Vor diesem Hintergrund eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen, wäre also völlig unverhältnismäßig und im Effekt sinnlos. Das gilt auch für alle Regelvarianten, wie etwa eine Pflicht zur Boosterimpfung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Das wäre eine allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür und schlicht ein Etikettenschwindel. 

Die Behauptung von Herrn Lauterbach, dass nur durch eine allgemeine Impfpflicht die Pandemie besiegt werden könne, ist durch eine valide Datenlage nicht belegt. Wie das Infektionsgeschehen im kommenden Herbst und Winter aussehen wird, weiß heute verlässlich niemand. Höchst wahrscheinlich werden die Corona-Infektionszahlen wieder steigen. Doch ob mit Omikron oder neuen Varianten ist völlig unklar. Welche Wirkung die Impfstoffe, die im Frühjahr verimpft werden, dann noch haben ist ebenfalls unklar. 

Wollte man eine allgemeine Impfpflicht „wirksam“ durchsetzen, ginge das nur mit einem zentralen Impfregister, das den Impfstatus jedes Bürgers und jeder Bürgerin festhält und mit harten Strafen für „Ungeimpfte“. Diese Strafen können von hohen Busgeldern bis zur Beugehaft (bei Nichtzahlung) reichen. All das erfordert einen großen Kontroll-Apparat. Auch das ist völlig unverhältnismäßig und hoch problematisch.

Andreas Meyer 

Gesundheit für alle: 

Keine Zwangsmedikation durch Impfpflicht

Die Gen-Therapiemittel (sog. „mRNA-Impfstoffe“) sind neuartig: „Der COVID-19 mRNA Impfstoff BNT162b2 besteht aus der mRNA Komponente mit 4 lipiden Komponenten, die Nanopartikel bilden. Von diesen sind zwei neuartig.“ (Aus dem Prüfungsdokument der britischen Zulassungsbehörde, MHRA 4.6.2021, S.14). Sie wurden bisher nur zu Forschungszwecken zugelassen.

Stefan Oelrich, Leiter der Medikamentensparte des Bayer-Konzerns, stellte auf dem World Health Summit am 24. Oktober 2021 fest: Vor zwei Jahren hätten wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen es abgelehnt, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen. (Telepolis 29.12.21) 

Die Pharmakonzerne haften nicht für Nebenwirkungen und mögliche Langzeitschäden: 

„Die Impfstoffhersteller aller in Deutschland zugelassenen Impfstoffe haben mit der Europäischen Union (…) zentral Verträge geschlossen. Finanziell können die Hersteller dadurch in der EU nicht belangt werden, im Ernstfall würde der Staat die Kosten tragen.“ (praxistipps.focus.de, 24.11.21) „Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Coronaschutzimpfungen eingetreten sind, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.“ (§ 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Mai 2021, Handelsblatt 13.12.2021)

Im Unterschied zu bewährten Impfungen verhindern die neuartigen genbasierten Impfstoffe gegen Coronaviren nicht die Übertragung des Virus. 

„In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“ (Robert-Koch-Institut, Stand 21. Dezember 2021)

Die Impfstoffe können nicht schnell genug auf die neuen Varianten geschnitten werden. Auch die Wirkung lässt rascher nach als anfangs erhofft: Die STIKO hat jetzt vorgeschlagen, nach drei Monaten jeweils zu „boostern“.

Ungeimpfte sind keineswegs generell Impfgegner. Viele warten seit Monaten auf einen Totimpfstoff. Von der WHO zugelassene, weltweit massenhaft verimpfte Totimpfstoffe sind in der EU immer noch nicht erhältlich.

Weil die neuartigen Impfstoffe weder risikolos noch voll wirksam sind, muss jeder das Recht haben, nach Abwägung der persönlichen Vor- und Nachteile einer Impfung sich dafür oder dagegen zu entscheiden, ohne Verlust von Grundrechten.

Solidarisch sein !

Krankheiten durch eine präventive Medizin und die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse vorbeugen

Kampf gegen Armut und Ausgrenzung

Weltweit starker Ausbau der Gesundheitsversorgung; dazu gehört die öffentliche Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen statt einer Produktion nach Profitinteressen, obendrein durch Patente gesichert

gemeinsam abklären, welche Maßnahmen zur Vermeidung von einer Virus-Übertragung am sinnvollsten sein können. Dazu auch Gesprächsrunden mit den politisch Verantwortlichen organisieren.

Kinder und Jugendliche impfen ?!

Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 als Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod ist sinnvoll bei den inzwischen hinlänglich bekannten Risikogruppen, zu denen gesunde Kinder und Jugendliche in der Regel nicht zählen. 

Laut Deutschlandfunk (4.11.21) sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Jörg Dötsch: „Wir widersprechen strikt einer Auffassung, dass Kinder sich impfen lassen sollen oder müssen, um die Gesellschaft zu schützen. Das ist nicht akzeptabel. (…) Ein Impfen von Kindern wird nur für den Fall empfohlen, dass “das Kind höchstwahrscheinlich dadurch einen höheren Nutzen als eine Gefahr hat.“ 

Keine Impfpflicht !

Ausgerechnet für die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist eine Impfpflicht erlassen worden. Ungeimpfte können ab dem 16.3.22 auf Anordnung der Gesundheitsämter entlassen bzw. ohne Bezüge freigestellt werden. Durch diese neue Bestimmung wird die so schon angespannte Versorgung der Patienten und Bewohner mutwillig verschlechtert. 

In der Stellungnahme von Ver.di am 6.12.2021 heißt es: „Die Einführung einer Impflicht muss verhältnismäßig und angemessen sein, mildere und gleich effektive Mittel müssen dafür fehlen; auch gilt zu bedenken, dass bei einer Impflicht die Impfung dann regelmäßig wiederholt werden muss (ca. alle 6 Monate) und wir uns hinsichtlich der Zulassung des Corona-Impfstoffes nach wie vor in der Phase einer nur bedingten Marktzulassung befinden.“

Was würde eine allgemeine Impfpflicht bedeuten ? 

„Eine Impfpflicht stelle stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch bewehrter Güter wie des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit dar. Die Ausweitung sei daher nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abzuschwächen oder zu verhindern vermöge.“ Im Ethikrat haben sich nur 13 von 24 Mitgliedern dafür ausgesprochen. (NZZ, 22.12.2021).

Eine Impfpflicht würde in Deutschland momentan 11,5 Mio. bisher ungeimpfte Bürger über 18 betreffen, aber auch diejenigen, die sich nicht „boostern“ lassen wollen. (https://impfdashboard.de/, 21.1.2022) 

Ein solcher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist offenkundig politisch nicht zu rechtfertigen und durchsetzbar, darum werden Zwangsmaßnahmen überlegt und teilweise schon beschlossen.

Zwei Petitionen gegen Impfpflicht

• vom Pflegepersonal  und  allgemein 

Siehe: https://epetitionen.bundestag.de/

„Die offizielle Covid-Strategie ist zugleich autoritär und neoliberal. Statt Räume der Vernetzung und des Austausches zu schaffen, in denen von unten gemeinsam über Strategien nachgedacht wird, wie Gesundheitsschutz und öffentliches wie kulturelles Leben stattfinden kann, setzt man auf ökonomischen Druck.

Dass es keine demokratische Strategie des Gesundheitsschutzes möglichst für alle gibt, sondern nur eine biomedizinische Variante, an der ungeheuer viel Geld verdient wird, schürt das Misstrauen verständlicherweise. Das aber ist keine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Einschränkung der Pandemie. 

Dass die deutsche Politik die Interessen der Pharmaindustrie weltweit vor den Gesundheitsschutz der Menschen setzt, erhöht dieses Misstrauen noch.“ (Medico-Rundschreiben 04/2021)

Umfassende, nachhaltige Gesundheitsversorgung

• Medikamente

Die Förderung der Forschung für Medikamente gegen Covid-19 ist ein Stiefkind gegenüber der Förderung für Impfstoffe. Erst vor kurzem wurden Medikamente zugelassen, die zu einer Reduzierung der stationären Aufenthalte und intensivmedizinischen Betreuung führen. (FAZ, 13.4.2021)

Die EU blockiert eine Aufhebung der Patente für COVID-19-Medikamente. (Bitter Pill von corporateeurope.org)

Die Pharmakonzerne erzielten 1000 Milliarden Euro Profite in 20 Jahren (O. Petitjean, SiG 138). Aber mehr als zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten: Mit Hilfe des Monopols durch Patente können die Preise fast nach Belieben festgesetzt werden. (publiceye.ch )

Die Impfstoffe von Pfizer, BioNTech und Moderna bringen pro Sekunde 1000 Dollar Gewinn (Oxfam.de 16.11.2021)

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Recht auf Heilung / Kein Profit durch die Pandemie!“ fordert von der EU die Aufhebung von Patenten auf Impfstoffe und Medikamente, damit weltweit viele Menschen Zugang zu ihnen erhalten.

https://noprofitonpandemic.eu

• Pflegepersonal

Die Beschäftigten arbeiten seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze. In Deutschland fehlten schon 2018 in den Krankenhäusern ca. 80.000 Pflegekräfte (Ver.di). Das Pflegepersonal der Intensivstationen des UKE Hamburg-Eppendorf kritisiert systematische Überlastung (Ver.di). 

 Die zusätzlichen Aufgaben während der Corona-Pandemie – ohne Einstellung von zusätzlichem Personal – hat bei manchen zu Erkrankungen bzw. zur Aufgabe der Pflegearbeit geführt.

• Krankenhäuser

Die Bertelsmann-Stiftung fordert die Schließung von Krankenhäusern (Zeit, 15.7.2019)! Trotz des erhöhten Bettenbedarfs infolge der Pandemie werden 34 Krankenhäuser – mit staatlicher Förderung! – geschlossen. (Ärzteblatt, 10.12.2021 ) 

Profite pflegen keine Menschen

Sorgen wir gemeinsam für eine umfassende, nachhaltige Gesundheitsversorgung!

Für die Beschäftigten: Höhere Bezahlung, kürzere Arbeitszeiten, bessere Arbeitsbedingungen und zusätzliche unbefristete Einstellungen; ehemalige Pflegekräfte zurückgewinnen

Kliniken erhalten. Schaffung weiterer Kapazitäten in den Krankenhäusern (Petition vom Bündnis Klinikrettung an Karl Lauterbach, gemeingut.org)

Abschaffung des Fallpauschalen-Systems und Übergang zu einer gemeinwohlorientierten Finanzierung der tatsächlichen Kosten (Petition, initiiert von https://www.bunte-kittel.de/)

Das Geld dafür ist da !

• Steuergerechtigkeit: 

1. Rücknahme der Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer, 

2. Wiederbelebung der Vermögenssteuer, 

3. Einführung einer echten Finanztransaktionssteuer, 

4. Rücknahme der Steuersenkungen für Kapitalgeschäfte, 

5. Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Austrocknung der Steueroasen.

• Bürgerkrankenversicherung im Umlageverfahren für ALLE, öffentlich verwaltet; keine Beitragsbemessungsgrenze.

Gesunde Lebensbedingungen schaffen !

Gutes Leben für Alle – weltweit! – statt Profite für wenige !

• „Grundlegende Bedingungen und konstituierende Momente von Gesundheit sind Frieden, angemessene Wohnbedingungen, Bildung, Ernährung, Einkommen, ein stabiles Öko-System, eine sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.“ (Aus der Ottawa-Charta der WHO zur Gesundheitsförderung, 1986)

Kein gesundes Essen wegen Armut, Umweltverschmutzungen aller Art, Stress durch Arbeit oder (drohende) Arbeitslosigkeit, durch Lärm an verkehrsreichen Straßen u.a.m., durch beengte Wohnverhältnisse – gar Obdachlosigkeit, aber auch die wg. Corona verordnete Isolation, das sind einige der Faktoren, die für Krankheiten anfälliger machen und die Lebenserwartung um Jahre verkürzen.

Armut macht krank – Krankheit macht arm !

Weltweit… 

• Die Zahl der Hungernden ist 2020 stark gestiegen: bis zu 811 Millionen Menschen unterernährt. (Tagesschau, 12.07.2021). Weitere 100 Millionen Kinder sind in Armut abgerutscht. (Tagesschau 9.12.2021, Unicef); Jedes dritte Kleinkind ist mangelernährt (Tagesschau, 22.9.2021)

• Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen  der in der Pandemie getroffenen Maßnahmen wird befürchtet, „dass sich in der Pandemie die Zahl der Menschen, die an Malaria sterben, weltweit verdoppeln könnte. In den kommenden Jahren könnten 400.000 Menschenleben zusätzlich der Tuberkulose zum Opfer fallen und eine halbe Million zusätzlich an HIV sterben. Wer also das tatsächliche Ausmaß der Opfer des Coronavirus berechnen will, muss auch die Malaria-, Tbc-, HIV- und Diabetestoten einbeziehen, die normalerweise hätten gerettet werden können.“ 

(Kwame Anthony Appiah, Der Freitag 50/21)

• Nach einem Bericht der WHO und der Weltbank wurden im Jahr 2020 weltweit mehr als eine halbe Milliarde Menschen in die Armut gedrängt , „weil sie die Gesundheitsdienste aus eigener Tasche bezahlen müssen“. (People dispatch)

 … und in Deutschland

• Nach der Untersuchung der Uni Düsseldorf haben Arbeitslosengeld II-Bezieher*innen ein um 84 Prozent erhöhtes Risiko für einen COVID-​19-bedingten Krankenhausaufenthalt. (1.1. bis 4.6. 2020) hhu.de

• In sozial benachteiligten Regionen lag die Sterblichkeit während der zweiten Corona-Welle in Deutschland um 50 bis 70 Prozent höher als in Regionen mit geringer sozialer Benachteiligung. (Informationsblatt vom RKI, März 2021; NDR, 17.2.21)

Was tun?

Weltweite Gerechtigkeit !

An den vielen Aktionen für ein „Gutes Leben für Alle – weltweit“ teilnehmen

Umweltzerstörungen stoppen

Globaler Waffenstillstand und Abrüstung

Soziale Beziehungen pflegen und insb. für die Kinder gewährleisten

Finanzieller Ausgleich für Kleinbetriebe, die wegen der Corona-Schutz-Regelungen weniger Umsätze machen!

Kostenlose FFP2-Masken!

Mindestens 678 Euro für Hartz IV- und weitere Grundsicherungsbeziehende!

Aus einem Info-Flyer der Arbeitsgruppe Gesundheit von Attac-Hamburg. Kontakt: hamburg@attac.de, 21.1.22

www.attac.hamburg/ag-gesundheit/

Service GmbH des SKK:

Sozialdezernent Stöcken weiter im Blockademodus

In der Sitzung der Ratsversammlung am 28.10.2021 beschlossen SPD, Grüne, Linke und SSW, dass die ausgegliederten und unterbezahlten Beschäftigten der SKK-Service GmbH spätestens Anfang 2024 nach TVöD bezahlt werden und sie auf dem Weg dahin kurzfristige Gehaltserhöhungen bekommen sollen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 10.11. erklärte die Verwaltung der Stadt Kiel, dass sie noch mehr Zeit brauche, um die Lohnerhöhung für die Beschäftigten der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses Kiel (SKK) durchführen zu können. Die Vertreter der LINKEN und des SSW erklärten dort, dass sie es nicht nachvollziehen können, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür noch nicht hergestellt wurden.

Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende des SSW, Ratsherr Marcel Schmidt in einer Presseerklärung u.a. „Im Hauptausschuss hieß es dann gestern, dass die Verwaltung zunächst ‚rechtliche Klarheit‘ herstellen müsste, um die Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchzuführen. Wie groß die Unklarheiten bei der Service GmbH als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Kiel sein können, entzieht sich der Kenntnis der SSW-Ratsfraktion. Sie hat keine Aufsichtsratsposten in einer der städtischen Tochtergesellschaften. Die rechtliche Klarheit jedoch hätte mit der Umsetzung des 2020 beantragten Wiedereingliederungskonzeptes längst geklärt sein müssen.
Wir bekommen im Kieler Rathaus das Problem, dass der Vorgang rund um das SKK und seine Service-GmbH mit seinen immer neuen Wendungen und Hängepartien inzwischen geeignet ist, verschiedene Akteure und letztlich das gesamte System aus Verwaltung und Selbstverwaltung unglaubwürdig zu machen und zu beschädigen. Die Aussagen zur zügigen Lohnerhöhung für die SKK-Servicebeschäftigten in der letzten Sitzung der Ratsversammlung – auch seitens der verantwortlichen Verwaltungsspitze – waren eindeutig. Was dazu jetzt im Hauptausschuss geäußert wurde, hört sich wiederum ganz anders an. Und wo ist bei diesem unwürdigen Gezerre übrigens das Mitgefühl für die Beschäftigten der SKK Service GmbH, die seit Jahren auf eine gerechte Bezahlung warten?
Es ist offenkundig, dass die Stadt in Bezug auf die Wiedereingliederung der SKK-Service GmbH ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wir hätten längst viel weiter sein müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht abschließend beurteilen, ob die Verwaltung diesen Verzug durch Fahrlässigkeit oder durch mutwillige Tatenlosigkeit herbeigeführt hat. Auch das Verhalten der Geschäftsführung des Städtischen Krankenhauses irritiert uns in einigen Punkten. Fest steht allerdings leider in jedem Fall: Der Gesamteindruck, den Verwaltung, Selbstverwaltung und Geschäftsführung des SKK in diesem Vorgang vermitteln, ist absolut unbefriedigend.“ (aus der Presseerklärung der SSW-Ratsfraktion)
Derweil fordert die Die Linke in Kiel die Entlassung des Kieler Krankenhaus-Chefs Roland Ventzke. Das ist das Ziel eines Antrags der Linken in der kommenden Kieler Ratsversammlung. So soll der Druck auf den Geschäftsführer des Städtischen Krankenhauses Kiel erhöht werden, einen Ratsbeschluss für Tariferhöhungen seiner Servicekräfte umzusetzen. (gst)

Stadtwerke Neumünster:

Die Umwelt verlangt nach weniger, ein privates Netz lebt von mehr Energieumsatz!

Privatisierung und Daseinsvorsorge passen nicht gut zusammen. Das betrifft sowohl die sich anbahnende Teilprivatisierung der SWN-Wärmesparte, gegen die sich ein zivilgesellschaftliches Bündnis formierte, als auch die bereits 2010 erfolgte umfassende Privatisierung des SWN-Strom und Gasnetzes. Die soeben vom Rat der Stadt abgesegnete, neuerliche Abtretung an die SH Netz AG, von der die Öffentlichkeit kaum etwas mitbekommen hat, ist natürlich genauso kritikwürdig.

Doch dieser Zug ist nun abgefahren und wir können nur noch aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. M. Böddeker (SWN-Krisenmanager), O. Tauras (noch OB) und M. Boxberger (weitsichtiger SH-Netz-Chef) preisen gemeinsam die ‘bewährte Kooperation für den Klimaschutz‘. Und das bzgl. Netzstabilität, Versorgungssicherheit und Effektivitätsvorteile nicht ganz zu Unrecht. Aber die vermeintlich so weiße Weste hat eben doch einige Flecken.
Erstens: In Schleswig-Holstein zahlen die Bürger mit ihren Gebühren die höchsten Netzentgelte. Zweitens: Das Klima verlangt nach weniger Gesamt-Energie- und Ressourcenverbrauch, während eine Privatfirma im Konkurrenzkampf letztlich nur durch Wachstum überlebt. Drittens: Das ursprüngliche Knowhow der SWN für den Betrieb eigener Strom- und Gasnetze ist inzwischen weitgehend verlorengegangen. Viertens: Die demokratische Verfügungsgewalt der Gemeinden und die Teilhabe der Bewohner wird im Großverbund der Netz AG praktisch aufgehoben.
All diese Nachteile und weitere drohen uns erneut, wenn die SWN-Wärme teilprivatisiert wird. Dieses Rezept von gestern ist nicht im Interesse des Gemeinwohls sondern dient vor allem dem Gewinnstreben des Investors. Es gibt bessere Möglichkeiten zur Finanzierung unserer elementaren Lebensgrundlagen. Auch die o. g. Pluspunkte für die landesweit handelnde Netz-AG ließen sich genauso gut in einemr über-kommunalen, öffentlichen Angestelltenverhältnis verdienen. Und das mit weniger Interessenskonflikten und mehr Zustimmung durch die Kundschaft!
(Jochen Rathjen, Leserbrief zu „Gemeinsam für mehr Klimaschutz“, Courier, 18.3.21)

UN-Klimakonferenz:

Zu wenig, zu langsam

Greta Thunberg, Galionsfigur der Fridays-for-Future-Bewegung, hat es in ihrer erfrischenden Art auf den Punkt gebracht. Die diesjährige UN-Klimakonferenz im schottischzen Glasgow hat aus der Sicht der Klimaschützer, der besonders bedrohten Inselnationen und indigenen Gemeinschaften mal wieder herzlich wenig gebracht. Nichts als „Bla, bla, bla“ eben, wie Thunberg es Mitte November auf Twitter zusammenfasste.

(Bild: Das akut von Zerstörung bedrohte Lützerath im Rheinland. Wenn Deutschland seinen fairen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels leisten wiill, muss die Kohle unter dem Dorf in der Erde bleiben.)

Das ist aus der Sicht der Klimaschutzbewegung sicherlich richtig. Der Fortschritt ist in den nun bereits seit über 30 Jahren geführten Verhandlungen noch immer eine Schnecke. Die Erde erwärmt sich Zusehens, inzwischen ist klar, dass sich der Meeresspiegelanstieg beschleunigt und der letzte Bericht des UN-Klimarates, des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, hat unter anderem festgestellt, dass ein Meeresspiegelanstieg um bis zu zehn Meter bis zum Ende des Jahrhunderts möglich, wenn auch äußerst unwahrscheinlich ist.

Aber um einen Meter wird das Meer wohl auf jeden Fall steigen. Im globalen Mittel. In einigen Region kann es auch etwas mehr sein, da sich die Rotation und Schwerkraftfeld durch das Abtauen der Eismassen verändern. Besonders in den Tropen, dort wo viele flache Inselstaaten liegen, wird das Meer überdurchschnittlich steigen.

Doch werfen wir einen Blick in die Abschlusserklärung, um die hart gerungen wurde. Mehr als 24 Stunden wurden die zweiwöchigen Verhandlungen am 14. November überzogen, solange wie selten zuvor bei ähnlicher Gelegenheit. Und derlei gab es schon viele. Bereits zum 26. Male waren die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention, 195 Staaten sowie die EU, zusammengekommen. Conference of Parties heißt das Spektakel, daher die Abkürzung COP26.

Bekenntnisse

Dort, wo es besonders unverbindlich bleibt, in der Einleitung des Textes, sind durchaus beeindruckende Bekenntnisse zu finden: zu den Menschenrechten, zur Ermächtigung der Frauen, zur Solidarität mit den Entwicklungsländern, zu den Rechten indigener Gemeinschaften, zur Notwendigkeit, die Corona-Pandemie gemeinsam zu überwinden und zum „Konzept der Klimagerechtigkeit“, das „für einige wichtig“ sei. Letzteres ist indes verräterische Sprache, denn offensichtlich ist Klimagerechtigkeit nicht für alle wichtig.

Auch fehlt es nicht an Anerkennung der wissenschaftlichen Fakten. „Beunruhigung und äußerste Besorgnis“ drücken die Vertreter der Regierungen und der EU angesichts der Tatsache aus, dass „menschliche Aktivitäten bereits zu einer globalen Erwärmung von 1,1 Grad Celsius geführt haben und die Auswirkungen in allen Regionen gespürt werden“. Mit ernster Besorgnis nehme man zur Kenntnis, dass mit jedem weiteren Anstieg der globalen Mitteltemperatur auch die extremen Wettereignisse und ihr Auswirkungen für Mensch und Natur zunehmen, wie der IPCC in seinem jüngsten Bericht festgestellt habe.

(Grafik: Schon 1,1 Grad Celsius. Dargestellt ist die globale und übers ganze Jahr gemittelte Temperatur, unabhängig von einander mit unterschiedlichen Methoden berechnet von sechs verschiedenen Forschungsgruppen. Die Temperatur ist relativ zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dargestellt. Man sieht also, dass es seitdem bereits um etwa 1,1 Grad Celsius wärmer geworden ist.)


Was das konkret bedeutet, haben wir dieses Jahr zur Genüge gesehen: Schwere Hochwasser in Rheinland und in Belgien mit zusammen über 200 Todesopfern und etlichen Milliarden Euro an Schäden, Trinkwasserunruhen im Iran, eine Rekordhitzewelle im Westen Kanadas und im Nordwesten der USA, die Hunderte tötete und massive Waldbrände beförderte, über 20 Tote nach schweren Hangrutschen in Japan in Folge von dramatischen Wolkenbrüchen, eine erneut äußerst verheerende Waldbrandsaisons im US-Bundesstaat Kalifornien, eine Dürre im Südwesten der USA, massive Waldbrände in Sibirien und rund ums Mittelmeer, eine schwere Hungerkatastrophe im Süden Madagaskars, ausgelöst durch eine Dürre, schwere Überschwemmungen in Kapstadt, auf Sizilien, in Shanghai, in New York und an Chinas Gelben Fluss, wo U-Bahn-Tunnel und -Züge vollliefen, und über eine Million Menschen ihre Häuser verlassen mussten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die Erklärung betont, dass „dringend die Ambitionen und die Maßnahmen in Bezug auf Vermeidung und Anpassung vergrößert werden müssen“, und zwar in diesem Jahrzehnt. Die Lücke „zwischen der derzeitigen Entwicklung und dem Ziel der Konvention“ müsse geschlossen werden. In der Konvention war vor nunmehr 29 Jahren vereinbart wurden, dass „ein gefährlicher Klimawandel verhindert“ werden soll.

Rote Linien

Die Lücke ist in der Tat groß und bleibt es auch nach Glasgow. Die von den Staaten vor und auf der Konferenz vorgelegten Selbstverpflichtungen führen in ihrer Summe immer noch bestenfalls in eine im Vergleich zum vorindustriellen Niveau um 2,4 Grad Celsius wärmere Welt, wie der Climate Action Tracker errechnet hat.

Und auch nur dann, wenn alles wie versprochen umgesetzt wird. 2,4 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau wäre erheblich wärmer als alles, was die Erde in den letzten 10.000 Jahren seit der letzten Eiszeit und dem Beginn der menschlichen Zivilisation gesehen hat. Das wäre sogar mehr, als in der letzte Warmzeit vor etwa 126.000 bis 115.000 Jahren, von der wir wissen, dass sie erheblich und der Meeresspiegel sechs bis neun Meter höher war.

Eine Erwärmung um 2,4 Grad Celsius – oder 1,3 Grad Celsius vom heutigen Niveau – würde das Überschreiten einer ganzen Reihe von roter Linien bedeuten, wie der IPCC bereits 2018 festgestellt hatte. Seinerzeit hatte im Auftrag der Staaten den Kenntnisstand der Wissenschaft zu der Frage zusammengetragen, was eine Erwärmung um mehr als 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau bedeuten würde.

Das Ergebnis war unter anderem, dass jenseits von 1,5 Grad Celsius die Korallenriffe kaum überleben können, was schwerwiegende Konsequenzen für die Fischerei hätte. Die Riffe sind nämlich in den Tropen die Kinderstube für viele Speisefische. Irgendwo zwischen 1,5 und 2 Grad Erwärmung, so ein anderes Ergebnis, gibt es auch die rote Linie für den Amazonas Regenwald. Wird sie überschritten, verwandelt er sich unweigerlich zur Savanne. Ein unermesslicher genetischer Schatz an Artenvielfalt und ein großer Kohlenstoffspeicher gingen verloren. Schließlich haben die meisten großen Eismassen auf Grönland und in der Antarktis ebenfalls im Bereich zwischen 1,5 und zwei Grad Erwärmung ihre Kipppunkte, an denen sie sich unaufhaltsam destabilisiert würden.
Immerhin wurde aber nicht nur betont, dass diese 1,5-Grad-Grenze wichtig ist und daher „beschleunigte“ Anstrengungen unternommen werden müssen, die globale Erwärmung auf sie zu begrenzen. Um das zu erreichen wurde erstmals ein globales Ziel gesteckt.

Die globalen Emissionen sollen bis 2030 um 45 Prozent des Niveaus von 2010 also um rund 15 Milliarden Tonnen jährlich reduziert werden. Das wäre in der Tat ein erster gewaltiger Schritt, und mit dieser Festlegung gibt es nun immerhin eine Messlatte, sowohl für jeweiligen Selbstverpflichtungen der Länder, als auch für die Politik der jeweiligen Regierungen.

(Bild unten: Der Meeresspiegel steigt. Seit Anfang der 1990er Jahre kann er global mit  Satelliten vermessen werden. Aus den dargestellten Daten ist der Jahresgang entfernt. Über den ganzen Zeitraum stieg der Meeresspiegel durchschnittlich, wie mit der geraden Linie dargestellt, um 3,51 Millimeter pro Jahr. Doch der Anstieg beschleunigt sich. Zwischen 2013 und 2021 stieg er bereits um 4,4 mm/Jahr. Das war mehr als doppelt so schnell wie in den 1990er Jahren.)

Vor der Verantwortung gedrückt

Ansonsten ging es in Glasgow auch viel um Geld. In der Abschlusserklärung wird mit Bedauern festgestellt, dass die reichen Länder bisher nicht ihr Versprechen erfüllen, jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Anpassung und Klimaschutz in Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen.

Bis 2020 hätte das geschehen soll, war seinerzeit 2015 in Paris vereinbart worden. Nun heißt es, das Ziel solle 2025 erreicht sein, doch zwischenzeitlich wird der Anpassungsdruck und damit der Bedarf größer, häufen sich Dürren und extreme Niederschläge, werden die von Klimawandel bedingten Unwettern angerichtet Schäden größer.

Das wird auch in der Abschlusserklärung hervorgehoben, dennoch gab es um den Punkt „Loss and Damage“ („Verlust und Schaden“) viel Streit. Die reichen Ländern haben sich mit Händen und Füßen gegen eine Verpflichtung gewehrt, hier zu helfen.
Freiwillig sind sie bereit ein wenig zu geben. Nicht genug, aber ein bisschen. Insbesondere, wenn man nebenbei noch ein Geschäft machen kann. Aber um jeden Preis wollten sie einen Präzedenzfall verhindern, der das Verursacherprinzip in die Klimaverhandlungen eingeführt hätte.

Dieser Punkt wird in den kommenden Jahrzehnten sicherlich an Brisanz gewinnen und ist auch ein wichtiger Punkt für die Klimabewegung in den Metropolen. In manchen Ländern mit geringer Wirtschaftskraft können Unwetterschäden, Dürren und Meeresspiegelanstieg sich zu nationalen Katastrophen auswachsen. Daher ist es wichtig, dass das Verursacherprinzip in den internationalen Beziehungen durchgesetzt wird, und dass Deutschland zu seiner historischen Verantwortung einsteht, wie es Fridays for Future von der neuen Bundesregierung einfordert.

(Bild: Garzweiler II. Ein gewaltiges Loch in der Landschaft. Mehrere hundert Meter tief wird hier auf der Suche nach Braunkohle gegraben. Deutschland ist der weltweit größte Verbraucher dieses klimaschädlichsten aller Brennstoffe.)

Was tun?

Wie könnte nun die Reduktion der globalen Emissionen aussehen. Eine wichtige Rolle spielt natürlich die Kohle. Nach langem Streit hat man sich darauf geeinigt, dass ihr Verbrauch schrittweise verringert werden soll („downphasing“). Gegen die Festlegung auf den vollständigen Ausstieg („outphasing“) sollen sich dem Vernehmen nach China und Indien gesperrt haben. Ansonsten haben sich die beiden asiatischen Giganten festgelegt, ihre Wirtschaft bis 2060 (China) bzw. 2070 (Indien) auf Klimaneutralität zu trimmen.

Hierzulande wird man vermutlich versuchen, sich auf den bereits formulierten Klimaschutzzielen auszuruhen. Zieht man von den aktuellen deutschen CO2-Emissionen 45 Prozent des Niveaus von 2010 ab, kommt man in etwa auf die im Klimagesetz für 2030 anvisierten, knapp 440 Millionen Tonnen CO2-Emissionen (2019 waren es noch etwa 720 Millionen). Doch das ist immer noch viel zu viel. (Siehe Kasten.) Deutschland müsste rascher reduzieren, wenn es seinen gerechten Teil zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels beitragen will.

Das würde bedeuten, dass bis 2030 nicht nur der Kohleausstieg vollzogen sein müsste, was im Vergleich zu 2019 etwa 160 Millionen Tonnen im Jahr weniger an CO2 bedeuten würde. Es müssten auch noch die Emissionen des Verkehrs und der Industrie binnen zehn Jahren deutlich mehr als halbiert werden, wobei die Reduktion danach rasch weiter gehen muss.

(Bild: Ein riesiger Bagger frisst sich auf Lützerath zu, das RWE unbedingt abreißen will. Demos und ein Protestcamp versuchen, dies zu verhindern. Ein Bauer klagt, weil RWE seinen Hof bekommen soll, noch bevor das Enteignungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.)

Vergesellschaften

Das ist nicht nur organisatorisch eine Mammutaufgabe, die ohne weitgehende staatlich Eingriffe kaum möglich sein wird. Das wird auch auf erhebliche Widerstände seitens der Energiekonzerne und weiter Teile der Industrie stoßen, die zudem versuchen werden, die Zukunftsängste vieler Menschen für sich auszunutzen.

Natürlich wird an diesem Punkt so klar wie selten, dass es in der kapitalistischen Ökonomie immer nur um den Gewinn geht und Gesundheit und Interessen der großen Mehrheit der Bevölkerung keine Rolle spielt. Auch nicht das Leid, dass schon heute durch die Klimakrise verursacht wird.

Aber statt darüber lang zu lamentieren, sollte die Linke sich schleunigst Gedanken über eine Gegenstrategie machen. Natürlich müssen die erneuerbaren Energieträger und auch Bahn und ÖPNV massiv ausgebaut werden. Die Energieversorgung muss möglichst dezentral gestaltet werden, aus Gründen der Versorgungssicherheit, der demokratischen Kontrolle und um in den Kommunen Einkommen und Steuereinnahmen zu schaffen. Tatsächlich kann die Energiewende einen wichtigen Beitrag zur Hebung der Lebensqualität auf dem Land liefern.

Aber was ist mit den Unternehmen. Eigentlich sind Mobilität und Energieversorgung Teil der Daseinsvorsorge und gehören ohnehin in die öffentliche Hand. Leag und RWE halten schon jetzt die Hand auf und sollen für den Ausstieg auch noch entschädigt werden. Außerdem werden sie sicherlich versuchen, die sogenannten Ewigkeitskosten der Braunkohle – Renaturierung, Sicherung der Bergbauseen etc. – der Allgemeinheit zu überlassen. Da kann man sie doch auch gleich verstaatlichen, zerlegen, für die Energiewende umbauen und allen Beschäftigten dabei eine Arbeitsplatzgarantie aussprechen.

Ähnlich sollte zumindest ein Teil der Automobilindustrie verstaatlicht werden, damit Betriebe im Zuge der Umrüstung auf Elektroautos nicht zerschlagen werden, sondern ihre Infrastruktur und das wertvolle Know-how der Beschäftigten für die Energiewende und den massiven Bau von Schienenfahrzeugen und Bussen genutzt wird. Statt wieder und wieder in Krisen den Konzernen Dutzende Milliarden Euro zu schenken, könnte das Geld auch genutzt werden, um die Mitarbeiter direkt abzusichern, ihre Arbeitszeit zu verkürzen und die Unternehmen unter öffentlicher Kontrolle umzubauen.

Der Berliner Volksentscheid DW-Enteignen hat gezeigt, dass die Vergesellschaftung von Konzernen durchaus mehrheitsfähig sein kann und es wäre nachdenkenswert, wie diese Erfahrung für die Klimaschutzbewegung nutzbar gemacht werden könnte. Die gemeinsamen Aktionen von Fridays for Future mit der Belegschaft eines von der Schließung bedrohten Betriebs von Bosch in München war in diesem Zusammenhang ein erfreulicher Anfang. (wop)


Das kleine Deutschland

„Deutschland kann mit seinen lediglich zwei Prozent Anteil an den Treibhausgasemissionen doch nicht das globale Klima retten.“ So lautet eines der bei Zauderern und Gegnern des Kohleausstiegs, bei Menschen, die mit ihrem Auto verwachsen scheinen, beliebten Argumente. Selbst von FDP-Politikern, den Profis, denen wir den „technologieoffenen“ Klimaschutz überlassen sollen, ist derlei noch in jüngster Zeit zu hören gewesen.
Natürlich ist das Argument, wie so viele andere in dieser seit mindestens 30 Jahren geführten Debatte, vorgeschoben, dient lediglich dazu, die wirtschaftlichen und politischen Interessen zu kaschieren. Zu groß ist noch immer die Macht der mit der Landespolitik verwobenen Konzerne wie RWE oder noch größer des Automobilsektors, der durch die Ausrichtung aller Verkehrswege auf die Nutzung des privaten Pkw, einen erheblichen Teil der Bevölkerung in Geiselhaft genommen hat.
Dennoch lohnt es sich kurz einen Blick auf die vielen Aspekte zu werfen, unter denen das oben angeführte Scheinargument falsch ist. Zum einen ist Deutschland innerhalb der EU der größte Treibhausgasemittent. Mehr als doppelt so viel CO2 wie in Polen, Italien oder Frankreich wurden hierzulande 2019 in die Luft geblasen. Auch im weltweiten Vergleich stoßen nur sehr wenige Staaten mehr Klimagase aus. Soll die Klimakrise eingedämmt werden, müssen die Emissionen weltweit eingestellt werden. Nicht nur die der aller größten Emittenten.
Zum zweiten werden in Deutschland jährlich pro Kopf 8,7 Tonnen CO2 in die Luft gepustet. Im globalen Durchschnitt sind es hingegen nur 4,6 und in China und Indien, auf die so gerne mit dem Finger gezeigt wird, 7,6 bzw. 1,4 Tonnen pro Kopf und Jahr. Zum Dritten importiert Deutschland sehr viele Lebensmittel und Konsumgüter. Die bei deren Produktion anfallenden Emissionen werden anderen Ländern zugerechnet, gehen aber eigentlich auf unser Konto.
Zum vierten schließlich ist das „kleine Deutschland“ historisch betrachtet der sechstgrößte Treibhausgassünder. Nur die USA, China, Russland haben in ihrer Geschichte mehr CO2 verursacht. Rechnet man diese historischen Emissionen auf die Bevölkerung um, so kommen auf jeden heute lebenden Deutschen etwas mehr als Tausend, auf jeden Chinesen jedoch nur rund 150 Tonnen CO2.
Dazu muss man wissen, dass nur rund die Hälfte des durch die Verbrennung von Kohle, Erdgas und Erdölprodukten sowie in der Zementproduktion und durch Entwaldung freigesetzte CO2 von den Ozeanen und der Biosphäre aufgenommen wird. Der Rest verbleibt hingegen für einige Jahrtausende dort. Mit anderen Worten: Das Klimagas reichert sich dort an. Von 270 ppm (parts per million, Teile pro Million) ist der CO2-Gehalt der Luft inzwischen auf rund 415 ppm angestiegen.
Nun ist in Glasgow vereinbart worden, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent des Niveaus von 2010 also um rund 15 Milliarden Tonnen jährlich reduziert werden sollen. Für Deutschland würde eine solche prozentuale Reduktion in etwa dem im Frühjahr im Klimaschutzgesetz fixierten entsprechen. Wir würden damit also lediglich einen durchschnittlichen Beitrag leisten und außer Acht lassen, dass Deutschland als Industrieland eigentlich Platz für Entwicklungsländer lassen müsste, wie es 1992 in der Klimarahmenkonvention vereinbart worden war.
Wenn wir uns mit unserem bestehenden Klimaschutzziel begnügen, bliebe unberücksichtigt, dass für den hiesigen Konsum im erheblichen Umfang Treibhausgase in anderen Ländern freigesetzt werden. Außerdem würden die Emissionen eines zum Brötchen kaufen genutzten SUV mit denen eines für die Bewässerung in der Sahel-Zone oder für die Versorgung einer Dorfambulanz in Kenia genutzten Dieselgenerator gleichgesetzt. (wop)

Stadtwerke Neumünster:

Teilprivatisierung vorerst abgewehrt?

Am 6. Oktober 2021 haben sich die Stadtwerke Neumünster (SWN) von der geplanten Teilprivatisierung der Fernwärmesparte unter dem Namen „HEAT“ verabschiedet und wollen dies angeblich nicht weiter verfolgen.

„Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass das Projekt der richtige Weg für die SWN-Wärmesparte und die Stadt Neumünster ist. Die Verträge waren ausverhandelt und der SWN-Aufsichtsrat hatte dem Projekt zugestimmt - nur die Entscheidung des Rates stand noch aus“, betrauert SWN-Geschäftsführer Michael Böddeker das Ende des Ausverkaufs.
Das sogenannte Projekt „Heat“ (Wärme) der SWN sollte die Fernwärme, das Kraftwerk und die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) in eine neue Tochterfirma „SWN Wärme GmbH“ überführen und 49 Prozent davon an REMONDIS zu vergeben. REMONDIS (bisher schon ca. 25 % an bei der MBA beteiligt) sollte diese zu einem zweistelligen Millionenbetrag kaufen und damit auch die Schulden der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) von 35 Mio. übernehmen. Der REMONDIS-Konzern würde dann auch von Synergieeffekten profitieren und den Müll nicht nur aus Neumünster (15%) sondern aus dem ganzen Land heranschaffen.

Damit ist erstmal Schluss. Eine Neumünsteraner Klimainitiative hatte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis „Unsere SWN, unsere Wärme“ für ein Bürgerbegehren gegründet und die 4.000 Unterschriften gesammelt, die nötig waren um das Privatisierungprojekt zu stoppen. Eine Entscheidung des Neumünsteraners Rat war dadurch in diesem Jahr nicht mehr möglich, was wohl dazu führte, dass der „Kooperationspartner“ REMONDIS keine Lust mehr verspürte.

UnsereSWN aktion 8584

Die Forderungen des Bürgerbegehrens waren klar:

Keine Teilprivatisierung in der SWN-Wärmeerzeugung!

„Die Unterzeichnenden beantragen gemäß § 16 g Gemeindeordnung, dass folgende Angelegenheit der Stadt Neumünster zum Bürgerentscheid gestellt wird:
- Sind Sie gegen eine Ausgliederung der SWN-Wärmeerzeugung in die MBA Neumünster GmbH („MBA“) und eine anschließende Erhöhung des Anteils der REMONDIS GmbH & Co. KG an der MBA auf bis zu 49%?
Begründung: Das Ziel des Bürgerbegehrens ist der Erhalt der SWN-Wärmesparte zu 100% in öffentlicher Hand
1.) Erfahrungen anderer Städte zeigen: Die Wärme kann sonst teurer werden und die Qualität der Versorgung kann längerfristig sinken.
2.) Die vorhandenen Arbeitsplätze können durch Rationalisierungsdruck gefährdet werden und Neueinstellungen zu schlechteren Bedingungen erfolgen.
3.) Der Klimaschutz kann in Konkurrenz zum Gewinnstreben geraten und dabei klimafreundlichere Lösungen vor Ort behindern (z. B. dezentrale Quartierslösungen mit Bürger*innenbeteiligung und alternative Wege für die gesamte Müllproblematik).
4.) Die Entscheidungsmöglichkeiten der Stadt und das Einfließen des Bürger*innen-Willens bezüglich der eigenen Wärmeversorgung können eingeschränkt werden.“

UnsereSWN aktion 08582

Viele Menschen beteiligten sich an der Unterschriftensammlung und verteilten 20.000 Flugblätter. Unterstützt wurden sie auch durch die Gewerkschaft verdi. Allein der Betriebsrat der MBA war für den Deal mit Remondis. Eine Beschlussfassung im Neumünsteraner Rat war für den 9. November 2021 geplant.

UnsereSWN aktion 08577

Hintergrund der Privatisierungsabsichten war wohl die angespannte Finanzlage der Stadtwerke, die für die Daseinsvorsorge der Stadt breit aufgestellt ist in den verschiedenen Sparten: Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Fernwärme, Stadtbad, ÖPNV, Internet sowie Beteiligungen und Vermittlung von E-Auto-Leasing in Verbindung mit Ökostrom-Bezug.

Dem Geschäftsbericht ist zu entnehmen, dass die Gesamtverschuldung gegenüber den Banken rd. 148 Mio. EUR beträgt (158 Mio. 2019). Die Eigenmittel sind auf rd. 99 Mio. (29%) EUR gestiegen (Vj. 95 Mio.) – die Bilanzsumme ist auf 347 Mio. EUR (Vj. 355 Mio.) gesunken. Es stehen nötige Investitionen von rd. 200 Mio. EUR an. Ein wesentlicher Teil dieser Investitionen wird für die Erneuerung des Fernwärmenetzes (70-100 Mio.) benötigt. Weitere Investitionen stehen für die Sparten Strom, Gas, ÖPNV an.

Fernwärme und Öffentlicher Nahverkehr sind bekanntlich sehr kostenaufwendig und müssen aus anderen Sparten querfinanziert werden, wenn die Stadt Neumünster dies nicht mit Zuschüssen übernimmt. Dafür hat die Stadt seit 1994-1999 Bürgschaften in der Höhe von ca. 101 Mio. übernommen, wovon im jetzigen Haushalt der Stadt nur noch 1,2 Mio. EUR übrig sind.

Laut KN ist die Bilanz der SWN seit neustem wieder positiv. Nach 2 Jahren im Minus mit -5,5 (2017) und -4,4 Mio. (2018) ist das Jahresergebnis für 2019 jetzt bei 1,6 Mio. EUR im Plus. Dies obwohl für das Bad am Stadtwald 3,6 Mio. Verlust und beim ÖPNV 2,5 Mio. Verlust getragen werden musste. Selbst an die Stadt fließen jährliche Gewinnabgaben (z.B. 2,5 Mio. 2015). Allerdings hat die Stadt beschlossen, dass die Gewinne erstmal bei der SWN bleiben sollen um die Eigenkapitalquote zu verbessern.

Daraus ist zu lesen, dass die kommunalen Stadtwerke den Städtischen Haushalt bisher wenig belastet haben und dafür gute Dienstleistungen für die Daseinsvorsorge erbracht haben. Es ist gut, wenn die Stadtwerke in Neumünster kommunal sind und die Bürgerinnen und Bürger und der Neumünsteraner Rat sollten alles dafür tun, dass es so bleibt und jede Privatisierung verhindern. Sonst wird es teuer und der Einfluss der Stadt auf die Versorgungsqualität geht verloren, was gerade im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen für die Zukunft wichtig ist.

Ein negatives Beispiel sind die Folgen der Privatisierung der Kieler Stadtwerke. Ein Einfluss auf die Energieversorgung und den Betrieb ist kaum noch möglich. Der Service und wichtige Aufgabenfelder wurden ausgegliedert oder verkauft. Die Stadt Kiel musste den Öffentlichen Nahverkehr teuer wieder zurückkaufen und finanziert ihn jetzt komplett aus dem Stadthaushaushalt.

UnsereSWN webseite

Weitere Infos des Bündnisses „Unsere SWN – Unsere Wärme“ unter:
www.unsere-swn-unsere-waerme.de

Uwe Stahl

 

Klimaschutz:

Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (GVOBL. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBL. S. 1008) wird wie folgt geändert:
Art. 11 werden folgende Sätze 2, 3 und 4 angefügt:
Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung leisten im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele ihren Beitrag und tragen zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Ihnen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung des Landes, mit dem Ziel, diese bis zum 1. Januar 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Artikel 2 Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)
in der Fassung vom 7. März 2017 (GVOBL. S. 124) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 9 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt:
§ 10 Verbot der Subventionierung fossiler und atomarer Energieträger
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Das Land SH darf ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen, oder durch höherrangiges Recht geboten sind. Das Land SH sowie die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine politische oder administrative Unterstützung für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, soweit höherrangiges Recht nicht anderes gebietet.
(2) Innerhalb eines Monats, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, sind alle im Widerspruch zu diesem Gesetz ausbezahlten Subventionen nebst 5 % Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 11 Subventionen nur für Unternehmen, die spätestens ab dem 01. Januar 2030 klimaneutral sind
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 weder direkt noch indirekt Subventionen an Unternehmen gewähren oder in Aussicht stellen, die ab dem 01. Januar 2021 nicht mit Antragstellung, im Jahr 2020 nicht innerhalb eines halben Jahres nach Antragstellung einen verbindlichen Plan für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten spätestens ab dem 01. Januar 2030 vorgelegt haben, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Gleiches gilt für das Land SH für Subventionen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen.
(2) Innerhalb eines Monats nach dem 01. Januar 2030 sind alle ausbezahlten Subventionen nebst 5% Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen, wenn die klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten nicht bis zum 01. Januar 2030 nachgewiesen wurde. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 12 Verbot der Weitergabe öffentlichen Grundeigentums und -besitzes für fossile oder atomare Energieträger
Grundeigentum und -besitz von Kommunen, Land und öffentlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen weder direkt noch indirekt für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten zur Verfügung gestellt werden. Bei Verkauf oder anderweitiger Überlassung von Grundeigentum oder -besitz ist dieses Verbot rechtssicher vertraglich dauerhaft zu regeln.
1. Der bisherige § 10 wird § 13.
2. Der bisherige § 11 wird § 14 und wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
a) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummern 5 und 6 werden angefügt:
5. entgegen § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 Subventionen nicht zurückzahlt oder als für die Rückforderung ... Verantwortliche(r) nicht zurückfordert, obwohl das Gesetz dieses vorsieht,
6. entgegen § 13 öffentliches Grundeigentum oder öffentlichen Grundbesitzes für fossile oder atomare Energieträger zur Verfügung stellt.
Artikel 3 Inkrafttreten:
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Begründung:

Zu Artikel 1:
Schleswig-Holstein soll keine Wirtschaftsweise mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität entspricht. Gleichzeitig soll Schleswig-Holstein ein Leuchtturm für klimaneutrale Energieversorgung werden. Alle politischen Ebenen und Träger der öffentlichen Verwaltung haben diesen Vorgaben Folge zu leisten. Das BVerfG hat mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (- 1 BvR 2656/18 - 1 BvR 78/20 - 1 BvR 96/20 - 1 BvR 288/20) zum Thema Klimaschutz entschieden:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

Zu Artikel 2:
Die Begründung zu Artikel 1 gilt auch für Artikel 2. Ein Förderung fossiler Energieträger oder Infrastruktur ist grundgesetzwidrig. Zusätzlich gilt:
Zu § 10: Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Die Haftung der Eigentümer und Antragsteller erfolgt nach Treu und Glauben, da niemand davon ausgehen darf, dass ein gemeinschädliches Verhalten staatlich gefördert wird. Daher ist eine ab 01. Juni 2020 geltende Rückwirkung geboten. Nach der weiten Auslegung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind mit Subventionen alle Maßnahmen gemeint, die Belastungen nach ihrer Art und Wirkung vermindern. Zu den indirekten Subventionen gehören z.B. auch Lizenzgebühren, die unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert liegen, geringe oder entfallende Gebühren für die Nutzung von Grund- und anderen Wässern, oder die Verunreinigung von Luft und Böden, einschließlich von Deponien. Weiterhin gehören dazu Subventionen und Kredite über dem Land unterstellte Institutionen, wie z.B. die Investitionsbank oder die Bürgschaftsbank des Landes. Erfolgt eine Produktion ausschließlich mittels vertraglich vereinbartem Bezug von regenerativ erzeugten Energieträgern, ist eine nicht vermeidbare Beimischung von Energieträgern aus fossilen oder nuklearen Quellen unschädlich im Sinne dieses Gesetzes. Mit politischer und administrativer Unterstützung sind alle Maßnahmen gemeint, die nach ihrer Art und Wirkung eine Maßnahme fördern, ohne Subvention zu sein.
Zu § 11: Planungssicherheit durch stringenten Klimaschutz wird auch von Unternehmen gefordert! In Anlehnung an die europäische Richtlinie EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ist die Mindestforderung ein Beschluss zur Aufstellung eines unternehmerischen Klimaschutzkonzeptes mit Einführung eines Umweltmanagementsystems und Benennung einer/s Beauftragten für Klimaschutzleitlinien sowie der Beginn der Bestandsaufnahme.
Innerhalb des auf den Antrag folgenden halben Jahres sind die Bestandsaufnahme abzuschließen sowie die quantitativen Minderungsziele in einem klar definierten Zeitraum zu erarbeiten und zu übermitteln. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Minderungsziele und klare Verantwortlichkeiten sind darin zu benennen.
Klimaneutralität wird erreicht, indem die Emissionen aller Treibhausgase absolut um mindestens 80% gegenüber Stand 2020 reduziert werden und die restlichen maximal 20% durch Treibhausgase senkende Maßnahmen in mindestens gleicher Klimawirksamkeit ausgeglichen werden. Diese Maßnahmen müssen im Wirkungsbereich (Aktionsradius des Unternehmens) der Firmen und innerhalb Schleswig-Holsteins erfolgen, entsprechen also z.B. Begrünungen, Moorwiedervernässungen und Aufforstungen in der weiteren räumlichen Umgebung. Sie müssen durch staatlich anerkannte Zertifikate nachgewiesen werden. {Entsprechende Möglichkeiten sollen durch das zuständige Ministerium aufgelistet werden.} Ausgeschlossen werden Kompensationen zum Beispiel über Emissionszertifikate, die aus dem Ausland gekauft werden, sowie die Methode des Carbon Capture and Storage (CCS). Die Haftung erfolgt aufgrund einer Pflichtverletzung gegen Subventionsauflagen.
Zu § 12: Staatliche Stellen stellen häufig Grund und Boden für Handel und Industrie bereit. Das darf jedoch nicht geschehen, um fossile oder nukleare Energieträger zu fördern. Projekte, die der Anbindung von EE-Anlagen dienen, sowie die notwendige Infrastruktur innerhalb der Gemeinden, unterliegen nicht diesem Gesetz. Das Verbot der Weitergabe von Grundstücken für entsprechende Projekte ist nach Möglichkeit im Grundbuch zu verankern oder in Verträgen zu regeln.
Zu § 14: Zuwiderhandlungen gegen diese gesetzlichen Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, um eine abschreckende Wirkung gegen Verstöße zu erzielen. Das gilt ausdrücklich auch für Amtsträger.

 

Jetzt auch online-Unterschriften möglich ! (Erläuterungen siehe nächsten Beitrag)

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MILIG/PartiBuerg/DetailansichtMitzeichner

Unterschrift auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten

Unterschriftenformular als PDF

Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in S.-H.

Jetzt online-Unterschriften möglich !

„Ich fordere den Landtag nach Artikel 48 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, sich mit der Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 11 sowie der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz zu befassen.“
(Inhalte der Änderungen und Begründungen siehe auf den beiden vorherigen Seiten!)

Die online-Sammlung der bereits zum 01.06.2020 gestarteten Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein wurde ab dem 14.10.2021 ermöglicht. Damit ist endlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie wieder ein erfolgversprechendes Sammeln von Unterschriften möglich geworden. „Um noch Einfluss auf die nächste Landtagswahl nehmen zu können, ist jetzt eine schnelle Verbreitung dieser Initiative notwendig. In Schleswig-Holstein werden derzeit zahlreiche fossile Projekte geplant, darunter ein Terminal für verflüssigtes Erdgas, insbesondere aus den Frackinggebieten der USA. Das gilt es zu stoppen, damit die Energiewende und das Erreichen des Klimaziels von 1,5°C noch möglich bleiben,“ sagt Reinhard Knof.
Nachdem das zuständige Innenministerium über fünf Jahre gebraucht hat, um die gesetzlich gebotene Möglichkeit von online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen umzusetzen, kann jetzt erstmalig in Zeiten der Pandemie eine erfolgversprechende Sammlung erfolgen. In den letzten knapp zwei Jahren war die direkte Demokratie auf Landesebene durch die Landesregierung praktisch ausgehebelt worden. Straßensammlungen waren faktisch verboten und online-Sammlungen nicht möglich.

Allerdings ist eine aufwendige Registrierung mit dem neuen Personalausweis und einem geeigneten Kartenlesegerät nötig. Das neue online-Portal ist erreichbar unter:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MILIG/PartiBuerg/DetailansichtMitzeichner

 

Die Unterschrift ist auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten

Unterschriftenblatt der Volksinitiative hier als PDF

Die Linke.Kiel:

Die Beschäftigten der SKK Service GmbH verdienen faire Bezahlung!

Die Ratsfraktion DIE LINKE begrüßt die heute in der Aktuellen Stunde geäußerten Bekenntnisse der breiten Mehrheit der Ratsversammlung zur Rückführung der Beschäftigten der Städtisches Service GmbH in den TVöD. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Stefan Rudau:
 
„Auch wenn die Reden in der Aktuellen Stunde keine Beschlüsse sind: Wir nehmen die Kooperation aus SPD und Grünen beim Wort und erwarten zur kommenden Sitzung der Ratsversammlung endlich den überfälligen Plan mit klarer Zeitschiene für die Wiedereingliederung der Kolleg*innen der Service GmbH in den TVöD!“
 
Schon im Mai 2020 hatte die Ratsversammlung mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung bis Mitte des Jahres 2021 ein Konzept zur möglichst schnellen Wiedereingliederung der Beschäftigten der Service GmbH direkt in die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, verbunden mit einer Bezahlung nach TVöD, vorzulegen hat. Dieses Konzept kam bislang nicht. Als SSW, LINKE und die FRAKTION dann im Juni beantragten, den Ratsbeschlusses umgehend umzusetzen, mochte die Kooperation aus SPD, Grünen und FDP dem zwar so nicht zustimmen, versprach aber, dass eine Eingliederung zumindest mittelfristig erfolgen solle und dass sich die Stadt sofort für bessere Gehälter einsetzen würde. Die Angebote, die den Beschäftigten dann in den Tarifverhandlungen vorgelegt wurden, wurden dem aber bei Weitem nicht gerecht.
Passend zum erneuten Warnstreik setzte die LINKE gemeinsam mit dem SSW jetzt eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung, in der sich nun auch die Kooperationsfraktionen sowohl der Forderung nach einem klaren Zeitplan zur Wiedereingliederung in den TVöD anschlossen als auch die Unterstützung einer sofortigen, deutlichen Gehaltssteigerung erneut bekräftigten.
 
„Diesen Worten müssen jetzt endlich auch Taten folgen! Wer im Bundestagswahlkampf einen Mindestlohn von 12 Euro je Stunde fordert, muss auch bereit sein, die eigenen Beschäftigten entsprechend zu bezahlen. Und mittelfristig muss auch fürs städtische Krankenhaus gelten: Ein Haus, ein Tarif!“, forderte Rudau abschließend.
 
(PM, Ratsfraktion DIE LINKE.Kiel, 16.9.2021)

CO2-Belastung:

Das Militär ist ein Klimakiller

Die Folgen des Klimawandels sind heute schon zu spüren: Dürren, Waldbrände, Unwetter, nicht zuletzt Hitzetote. Die wesentlich vom globalen Norden verursachte Klimakrise trifft vor allem die Völker des globalen Südens. Konflikte um Acker- und Weideland, um Wasser und Ressourcen werden zunehmen. Oft ethnisch oder religiös ausgestaltet werden Staaten destabilisiert. Bürgerkriege und kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Staaten sowie Armut, Hunger durch Missernten und Perspektivlosigkeit werden Migrationsbewegungen ungeheuren Ausmaßes in Gang setzen, die wiederum dazu führen, dass Europa und die USA versuchen, ihre Grenzen mit noch mehr Gewalt abzuschotten. Rechte Bewegungen könnten dadurch Auftrieb erhalten.

Um den Zugang zu Ressourcen, vor allem fossilen Brennstoffen, seltenen Erden sowie die Transportwege zu sichern, wird der Einsatz militärische Gewalt wahrscheinlicher werden. Dafür wird massiv aufgerüstet. Nach Harald Welzer werden die zukünftigen Kriege Klimakriege sein, wenn es nicht gelingt, diese Entwicklung zu stoppen.

Kriege verbrauchen enorme Mengen an fossilen Treibstoffen, um an Lagerstätten für diese Treibstoffe zu gelangen!

Gegen den Irakkrieg 2003 forderte die weltweite Friedensbewegung deshalb: „Kein Blut für Öl!“

Ressourcen und Mittel, die dringend für die Transformation in eine nachhaltige Entwicklung und alternative Energien benötigt würden, werden für Rüstung und Militär verschleudert. Wann wird sich endlich die Einsicht durchsetzen, dass an die Stelle von Dominanzstreben Kooperation treten muss, dass die Probleme unserer Zeit militärisch nicht zu lösen sind! Ganz im Gegenteil: Das Militär und die von ihm verursachten massiven Umwelt- und Klimabelastungen sind ein wesentlicher Teil des Problems.

Das Militär ist ein Klimakiller!

Doch in den aktuellen Klimadebatten und in der wichtigen Klimabewegung der Fridays for Future kommen die Klimaschäden durch das Militär praktisch noch nicht vor!
Wenn man versucht, offizielle Zahlen für den Energieverbrauch durch Militär und Rüstung zu bekommen, fällt auf, wie schwierig das ist. Während im Kyoto-Protokoll die Staaten eine Berichtspflicht für den CO2-Ausstoß durch den Verkehr und die zivile Luftfahrt, durch fossile Energien sowie Nutztierhaltung anerkannten, kommt die Klimabelastung durch das Militär praktisch nicht vor. Denn durch Druck der NATO-Staaten wurde die Umweltbelastung durch das Militär aus dem Kyotoprotokoll 1997 heraus genommen.

Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung taucht die Bundeswehr nicht auf.
Wie die Bundesregierung die Prioritäten setzt, zeigt sich daran, dass der Verteidigungshaushalt 20 mal so hoch wie der des Umweltministeriums ist. Dabei istnach Meinung des Ex-Weltbank-Ökonoms Nicolas Stern eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs nur möglich, wenn die Staaten 2 % ihrer Wirtschaftsleistung für Klimaschutz ausgeben, statt wie die von der NATO geforderten und von Annegret Kramp-Karrenbauer heftig betriebenen 2 % des Bruttoinlandsprodukts für die Bundeswehr!
Nun sind Klima- und Umweltschäden sicher nicht die schlimmsten Auswirkungen von Militär. Angesichts des durch Kriege verursachten ungeheuren Leids und der Vernichtung von Leben, von Heimat und Zukunft, von Infrastruktur und durch Radioaktivität, Agent Orange oder weißem Phosphor verseuchter Umwelt mit noch generationenlangen Folgeschäden, scheinen die CO2- und Feinstaubbelastung durch Explosionen und Brände doch vernachlässigbar.
Doch allein die sehr energieintensive Herstellung von Zement für den Wiederaufbau zerstörter Städte verursacht nochmals enorme Mengen an CO2!
Wie hoch jedoch die Klimabelastung durch das Militär schon in Friedenszeiten ist, lässt sich daraus ermessen, dass allein das US-Militär jährlich durchschnittlich 60-70 t CO2 in die Luft bläst, mehr als ganze Staaten wie Schweden, Portugal oder die Schweiz! Und die Rüstungsindustrie der USA erzeugt nochmals mehr als viermal so viel CO2 wie das US-Militär!
Der Anteil des Militärs – einschließlich der Rüstungsproduktion - soll weltweit ca. 24 % der CO2-Belastung ausmachen. Dem entspricht der Militäranteil an den Staatshaushalten weltweit von ca. 25 – 28%!
Nun einige konkrete Beispiele: In der Klimabewegung kämpfen wir um eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 auf Autobahnen. Zum Vergleich: Ein Leopard-2 Panzer verbraucht bis zu 500 Liter Treibstoff auf 100 km, also ca. 70 mal so viel wie ein PKW! 1 Flugstunde des Eurofighters kostet 68.000 €, so viel wie eine Sozialwohnung! Dabei verbraucht der Eurofighter in dieser einen Stunde ca. 6.000 Liter giftiges Flugbenzin und bläst dabei 1 Tonne CO2 sowie Feinstaub in die Luft. Dafür könnte ein Pendler sein ganzes Leben lang mit dem Auto zur Arbeit fahren. Der Großraumtransporter Galaxy benötigt allein beim Start 3.500 Liter Treibstoff! In Städten in der Nähe von Militärbasen, wie z. B. Kaiserslautern bei Ramstein, wird die höchste Pro-Kopf-Belastung an CO2 und Feinstaub gemessen.

Feinstaub führt zu schweren Lungenerkrankungen

Als Folge der Feinstaubbelastung ganz Europas rechnet man mit bis zu 400.000 Todesfällen/Jahr.
Altlasten von Truppenübungsplätzen bestehen noch lange: Bodenverdichtung, Munitionsreste, Treibstoffe und Löschschäume vergiften den Boden. Der Moorbrand konnte wochenlang nicht richtig gelöscht werden, weil die Gefahr von Explosionen von Munitionsresten bestand.
Auf dem Grund der Ostsee und zahlreicher Seen verrostet die dort nach dem II. Weltkrieg versenkte Munition und sind eine Zeitbombe! Inzwischen wurde der Sprengstoff TNT in allen Muscheln nachgewiesen. Wir Menschen sind am Ende der Nahrungskette!
Mindestens 5 russische Atom U-Boote liegen irgendwo auf dem Meeresgrund, ebenso wohl ausrangierte Atomreaktoren.

Militär und Umweltschutz schließen sich aus!

Säbelrasselnde Manöver wie Baltops 21 auf der Ostsee folgen der Abschreckungsstrategie. Aber derartige Abschreckungsstrategien brauchen zu ihrer Rechtfertigung immer auch den absoluten Feind. Solche Manöver belasten deshalb nicht nur das metereologische Klima, sondern noch viel mehr das Klima eines friedlichen Miteinanders mit Russland.
Die Ausbeutung endlicher Ressourcen und die Zerstörung der Natur gefährden den Frieden.

Deshalb:
Klimapolitik ist Friedenspolitik, und Friedenspolitik ist Klimapolitik! Der Teufelskreis aus Klimawandel, Konflikteskalation, Militäreinsätzen und CO2-Belastung muss durchbrochen werden! Erneuerbare Energien machen fossile Brennstoffe und den Kampf um sie überflüssig.
Jeder Liter Erdöl, der in der Erde bleibt, trägt so doppelt zum Frieden bei.

Klimapolitik ist Friedenspolitik und Friedenspolitik ist Klimapolitik!

Hier einige Beispiele für den Treibstoffverbrauch: 1 Leopard-2-Panzer verbraucht bis zu 500 l Diesel/100 km – so viel wie 70 PKWs mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 7 l/100 km! Mit dem Treibstoff für 1 Std. Panzerfahrt könnte ein PKW 5 mal von München nach HH fahren! 1 Eurofighter benötigt 70 – 100 Liter Flugbenzin/Minute und bläst 1 t CO2 /Std. in die Luft, und Feinstaub! 1 Tornado benötigt für 4 Std. Flug 20.000 Liter Kerosin. Gleichviel CO2 würde ein Pendler sein ganzes Berufsleben lang verursachen. Der Großraumtransporter Galaxy benötigt allein beim Start 3.500 Liter Treibstoff! Besonders in der Umgebung von Militärflughäfen, z.B. in Kaiserslautern – in der Nähe von Ramstein - werden sehr hohe CO2- und Feinstaubwerte/Kopf der Bevölkerung gemessen.
Ganz zu schweigen von den jahrzehntelangen radioaktiven Verseuchungen nach hiroshima und Nagasaki, aber auch nach dem Einsatz von sog. Panzer-brechenden Bomben mit abgereichertem Uran mit noch Generationen, die an Erbschäden und Krebserkrankungen leiden. Ebenso das im Vietnamkrieg von den USA verwendete Agent Orange oder später von weißem Phosphor.

Und vor kurzem kam es zu massiven Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland um Öl-Förderrechte im Mittelmeer, wo große Vorkommen entdeckt wurden. Ähnlich sind angesichts des Abtauens der Eismasse in der Arktis schon mehrere Staaten in den Startlöchern, weil auch dort große Ölvorkommen und weitere Rohstoffe vermutet werden, wie auch im Südchinesischen Meer.
(Rede am 19.6.2021 anlässlich des Manövers Baltops auf der Ostsee)

Dr. med. Mechthild Klingenburg-Vogel
Kieler Gruppe der IPPNW
(Int. Ärztinnen und Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung)

Offener Brief an den OB und den Rat der Stadt Kiel anlässlich des BVerfG Urteils zum Klimaschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kämpfer, sehr geehrte Ratsfrauen und Ratsherren,

das Bundesverfassungsgericht hat in einer Verfassungsbeschwerde zum deutschen Klimaschutzgesetz am 24.03.2021 festgestellt*:
Die Reduktion der Treibhausgasemissionen und das Erreichen von Klimaneutralität ist eine Frage der Erhaltung unserer grundgesetzlich garantierten Freiheits- und der Menschenrechte. Hierbei müssen die zukünftigen Möglichkeiten der jungen Generationen berücksichtigt werden. Es geht um Generationengerechtigkeit.
Die Gesamtmenge an Treibhausgasen („Restbudget“), um die Erderwärmung möglichst auf 1,5°C zu begrenzen, ist limitiert.
Im IPCC Special Report 1,5°C ist das Restbudget mit 480 Gt ab 2018 angegeben. Für Deutschland ergibt sich mit 83,2 Mio. Einwohnern anteilig 4,6 Gt CO2 oder 55 t CO2 pro Person. Bei unverminderten Emissionen von derzeit ca. 11 t pro Person und Jahr wäre dieses Restbudget innerhalb von nur etwa 5 Jahren aufgebraucht! Die Zeit zum Handeln ist äußerst knapp!**.
In den nächsten Jahren sind also sehr weitgehende CO2-Reduktionen erforderlich, und ein ambitionierter Wandel muss schnellstens eingeleitet werden. Andernfalls müssen die Treibhausgasemissionen später, ab dem Jahr 2030, umso stärker reduziert werden. Das ist gemäß obigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptabel, das ist in den Randnummern 160ff eindeutig erläutert.
Ganz klar ist somit, wenn die Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen so bleiben wie sie im Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt sind, hätten zukünftige Generationen keinen Raum mehr zum „Atmen“ – durch das Urteil ist die Freiheit definiert. Die Freiheit der künftigen Generationen zählt genau so viel wie die der jetzigen Generationen.
Es braucht ordentliche Leitlinien zur Auslegung des Paragraphen 13 KSG (Klimaschutzgesetz) mit einer ordentlichen Methodik - das ist zwingend erforderlich.

Wir, die unterzeichnenden Umweltverbände und Initiativen, begrüssen, dass gemäß Ratsbeschluss vom 21.01.2021 Wege gefunden werden sollen, bis 2035 klimaneutral zu werden. In diesem Beschluss wird richtigerweise anerkannt: „Die Geschwindigkeit der negativen Veränderungen auf allen Ebenen ist alarmierend.“

Wir fordern daher von der Stadt Kiel:
• Klimaneutralität bis 2030 und spätestens bis 2035 als wesentliches strategisches Ziel festlegen und den Masterplan 100 % Klimaschutz dementsprechend verschärfen und ergänzen.
• Einen schlüssigen Reduktionspfad bzw. Budget-basierte Jahresemissionsmengen erarbeiten.
• Das Restbudget für die Stadt Kiel angeben, festlegen und generationengerecht anwenden.
• Alle Klimaziele rechtlich verbindlich festlegen.
• Die Klimaziele und die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen und Projekte als zentrale, strategische Bedeutung für die Stadt Kiel ansehen. Ab sofort den Klimaschutz bei jeglichen Entscheidungen als wichtigstes Kriterium werten. Lösungen umsetzen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
• Sofern die Stadt Kiel sich aufgrund von bestehenden rechtlichen Regelungen des Landes oder des Bundes daran gehindert sieht, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die sinnvoll oder erforderlich sind, diese im Klimaschutzplan zu benennen und eine Umsetzung zu planen, sobald dies rechtlich möglich ist.
• In diesen Fällen sich die Stadt in Land und Bund für angemessene Regelungen einsetzt, z.B. über den deutschen Städtetag.
• Die Compliance (Übereinstimmung) mit den Klimazielen regelmäßig halbjährlich überprüfen, die Ergebnisse veröffentlichen und gegebenenfalls die Maßnahmen anpassen. „Das laufende Pilotprojekt mit „Climate View“ führt in diese Richtung und wird von uns sehr begrüsst.“
• Eine umfassende Reform der Stadtverwaltung durchführen, um von starren Strukturen zu einer agilen, zielorientierten Zusammenarbeit zu gelangen. „Nur so können die komplexen Herausforderungen, vor denen wir jetzt stehen und noch mehr in Zukunft stehen werden, gemeistert werden.“ In diesem Prozess die Kommunalpolitiker*innen, die Spitzen der Verwaltung und die Mitarbeiter*innen der Stadt einbinden, um den Wandel gemeinsam zu gestalten.

Für Gespräche stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen die unterzeichnenden Initiativen (Stand: 20.05.2021)

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Anlagen

Anlagen zum offenen Brief an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt anlässlich des BVerfG Urteils zum Klimaschutzgesetz
Unsere allgemeinen Forderungen aus der Resolution Klimanotstand Kiel und den zugehörigen Maßnahmen – liegen Ihnen bereits seit 2 Jahren vor und sind nach wie vor aktuell:
Siehe auch:
https://klimanotstand-kiel.de/resolution/
https://klimanotstand-kiel.de/massnahmen/

Sowie weitere erforderliche Maßnahmen:
• Das Thema Klimaschutz muss in Kiel sichtbarer werden. Es braucht klare öffentliche Signale als Klimaschutzstadt.
• Klimaschutzprogramm mit sozialer Sicherheit, Infrastruktur und Daseinsvorsorge verbinden.
• Eine verlässliche Planung des Ausstiegs aus allen fossilen Energieträgern muss generationengerecht erstellt werden.
• Eine Schädigung des Grüngürtels für Bauprojekte muss ab sofort unterbleiben.
• Verkehrsbauprojekte und deren Planungen werden vorerst ausgesetzt, bis die durch sie zu erwartenden Änderungen der Verkehrsströme mit der vom Bund zu beschließenden Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen konform sind.
• Methanemissionen aufgrund von Methanschlupf müssen im CO2 Restbudget für Kiel berücksichtigt werden.
• Ebenso müssen die „grauen“ Emissionen aus Baumaterialien berücksichtigt werden – insbesondere bei Großprojekten.
• Kein Tropenholz für öffentliche Bau-Vorhaben verwenden.
• Keine Biomasse als Brennmaterialien.
• Keine torfbasierten Erden oder andere Produkte für öffentliche Belange einsetzen. Dass Kiel sich Gesprächen mit Gärtnereien und Baumärkten widmet nach dem Motto „Kiel wird torffrei!“

*Beschluss des BVerfGvom 24. März 2021, Quelle:
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html)
**IPCC Special Report 1,5°C: https://www.ipcc.ch/sr15/ sowie Friedlingstein et al., 2019; UBA, 2019

Energiewende (Teil 3):

Wärmeversorgung im Gebäudebestand

Wenn CO²-Freiheit bei der Energieversorgung bedeutet, dass in Zukunft auch die Wohnungen und Häuser ohne fossile Energieträger beheizt werden, dann gilt es neben Kohle und Heizöl auch vom Erdgas Abschied zu nehmen.

Für die Gebäudeenergieversorgung bleiben
6 Energieträger:

• Biomasse (Holzheizungen, Biogas)
• Strom (vor allem aus Windkraft und Photovoltaik)
• Wasserstoff (wird aus Strom gewonnen)
• Solarthermie (direkte Umwandlung von Sonne in Wärme)
• Tiefen-Geothermie
• Fernwärme (ist eigentlich kein Energieträger, sondern ein Verteiler von Energie)

Biomasse Holz wird in Großfeuerungsanlagen vor allem für Fernwärmenetze verfeuert, wobei dann in der Regel Holzhackschnitzel zum Einsatz kommen.
Pelletkessel werden wesentlich in Wohngebäuden eingesetzt. Pellets lassen sich gut dosieren und sind (obwohl teurer als Hackschnitzel) in kleineren Kesselanlagen gut zu verfeuern.
Wirkungsgrade von bis zu 95% sind bei Einsatz als Brennwertkessel möglich.
Pelletkessel können direkt die Öl- oder Gasheizung ersetzen, benötigen allerdings viel Platz für das Pelletlager im Haus. Auch sind sie wartungsintensiv u.a. wegen des Ascheaustrags.
Holz sollte nicht importiert werden, da schließlich auch alle anderen Staaten zukünftig CO2-frei werden wollen und dann auch dafür ihre Wälder benötigen.
Wie schon beschrieben, ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der CO² bindet und bei Berücksichtigung des Klimawandels (z.B. Borkenkäferbefall der Fichten) kann es zu einer Verknappung und damit erheblichen Preisanstiegs kommen. Die Sägespäne könnten auch für die Herstellung von Dämmmaterial und Pressplatten verwendet werden. Im Holzbau würden sie dann über lange Zeit genutzt und dann langfristig CO² binden. Somit sind auf diese Art genutzte Holzspäne nachhaltiger, als sie mit Pellets sofort zu verfeuern.

Biogas-Anlagen erzeugen Methan mit Hilfe von Mais, Gülle, Mist. Dabei ist die Erzeugung mit vorrangig Maissilage am effektivsten. Das erzeugte Gas kann mit Hilfe von Gas-Motoren, und daran angeschlossenen Generatoren zu Strom und Wärme gewandelt oder direkt ins Erdgasnetz eingespeist werden, falls eines in der Nähe liegt. Um eine Biogas-Anlage auszulasten, wird in der Regel Mais angebaut. Die Anbaufläche ist für die Nahrungsproduktion verloren.
Vergleicht man nun den Flächenverbrauch für den Maisanbau mit dem Flächenverbrauch für die Fotovoltaik oder die Windkraft, dann ergeben sich ganz erstaunliche Ergebnisse:

Nutzbare Energie pro Hektar und Jahr
Silomais: 55.000 kWh
Fotovoltaik (PV): 500.000 kWh
Windkraft (WK): 1.000.000 kWh

Die oben abgebildeten Zahlen sind je nach Anlage veränderbar, aber die Tendenz ist eindeutig. Die Biogasanlage ist gegenüber Windkraft und Fotovoltaik nicht konkurrenzfähig!
Hinzu kommt, dass für den Mais Pestizide und Dünger eingesetzt werden müssen und der Boden auf die Dauer ausgelaugt wird.
Ganz anders sieht es bei PV und WK aus. Wird die PV-Anlage aufgeständert, dann wird der Boden darunter vor der Entfeuchtung bei zunehmender Dürre geschützt, er kann regenerieren und falls es Grünland wird, können sogar Schafe und Rinder darauf weiden. Aber auch kleinteiliger Ackerbau wäre möglich (z. B. Gemüseanbau). Würden auf der gleichen Fläche WKA stehen, wäre die Bodenbearbeitung noch weniger eingeschränkt. Wertvolles Ackerland zur Nahrungsmittelproduktion wäre auch hier zurückgewonnen.
Bei doppelter Bodennutzung ergibt sich also ein mindestens 10-facher Energieertrag.
Mein Fazit hier: Keine Förderung neuer Biogas-Anlagen, Ersetzen von Biogas-Anlagen durch PVA und WKA.

Strom lässt sich äußerst vielfältig z. B. für Licht, Betankung von E-Fahrzeugen, industrielle Prozesse, aber auch für die Beheizung von Wohngebäuden sinnvoll einsetzen.
Für die Wärmeerzeugung bedarf es der Wärmepumpe. Hier wird der Strom in erster Linie dafür verwendet, Energie aus der Umwelt auf ein höheres Temperaturniveau zu befördern und dann zur Gebäudeheizung, aber auch zur Warmwasserbereitung zu verwenden.
Mit einem Teil Strom lassen sich heute etwa 3 bis 5 Teile nutzbare Wärme gewinnen. Das macht die Wärmepumpe zu dem effizientesten „Heizkessel“ überhaupt. Während alle anderen Heizkessel die Energie im besten Fall nur 1/1 umsetzen, haben wir hier durch Einbeziehen der Umweltwärme eine wesentlich größere Ausnutzung des Energieträgers. Für die Nutzung der Umweltwärme lässt sich die Umgebungsluft, Erdwärme, Grundwasser, aber auch Fluss oder Seewasser anzapfen.

Das Funktionsprinzip:
Jeder, der schon mal einen Fahrradreifen aufgepumpt hat und die Funktion der Luftpumpe überprüfen wollte, hat den Ventilansatz mit dem Daumen verschlossen und ordentlich Druck aufgebaut. Dann passierte es, dass der Daumen den Druck nicht mehr halten konnte und etwas Luft seitlich entwich. Diese Luft war dann deutlich wärmer, als die Umgebungsluft.
Das bedeutet, ein Gas in einem verschlossenen Behältnis, das komprimiert wird, erhöht seine Temperatur. Dieses Verhalten des Gases nutzt man auch für die Wärmepumpe, den Kühlschrank, allgemein die Kompressionskältemaschine.
Ein Gas wird mit Hilfe eines Kompressors verdichtet (komprimiert) und anschließend durch ein Rohrsystem geschickt, wobei es die erhöhte Temperatur an die Umgebung abgibt. Unter diesem erhöhten Druck und der abgegebenen Temperatur (korrekter heißt es dann „abgegebene Energie“) verflüssigt das Gas. Die Flüssigkeit gelangt durch eine Düse, kann bei dann niedrigerem Druck entspannen, verdampft und kühlt dabei weiter ab. Dann wird dieses Gas (Dampf) bei niedrigem Temperaturniveau durch ein Rohr geleitet, was mit einem Medium Kontakt hat, das eine höhere Temperatur aufweist, als die zuvor verdampfte Flüssigkeit. Dabei nimmt es Energie auf und wird weiter zurück zum Kompressor geleitet, womit dieser „Kreisprozess“ von neuem beginnt:

waermepumpe web

Bild: Kreisprozess der Wärmepumpe
Schaubild des Wärmeflusses (große Pfeile) und des Kältemittels (kleine Pfeile) einer Kompressionswärmepumpe (vgl. Kompressionskältemaschine): 1) Kondensator, 2) Drossel, 3) Verdampfer, 4) Kompressor Dunkelrot: Gasförmig, hoher Druck, sehr warm Rosa: Flüssig, hoher Druck, warm Blau: Flüssig, niedriger Druck, sehr kalt Hellblau: Gasförmig, niedriger Druck, kalt
(Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3216789)

Damit eine Wärmepumpe ihr Arbeit auch wirklich effizient verrichtet, sollte die Energiequelle (Luft, Wasser, Erdreich) eine möglichst hohe Temperatur (z.B. 0°C) und andererseits die Energiesenke (Heizkörper, Fußbodenheizung …) eine möglichst niedrige Temperatur (z. B. 40°C) aufweisen.
Zwar kann z. B. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe heute schon Eingangstemperaturen von -15°C auf ein Heiztemperaturniveau von 70°C bringen, allerdings leidet die Effizienz dann extrem und es wäre wohl schon sinnvoller, hier mit einem Heizstab das Wasser direkt elektrisch zu erwärmen. Hat man aber ein gut gedämmtes Haus mit einer großzügig dimensionierten Heizungsanlage, dann passt die Wärmepumpe perfekt.

Mit Wasserstoff lässt sich CO²-frei ganz einfach aus Strom von Windkraft- oder Fotovoltaik-Anlagen und Wasser herstellen und dann z. B. in Gasthermen verfeuern. Zur Herstellung von Wasserstoff (H²) wird die Elektrolyse eingesetzt. Die Erzeugung von Wasserstoff aus Strom erzeugt Abwärme (ca.30%). Die Abwärme aus Großanlagen ließe sich in Fernwärmeanlagen einspeisen und ggf. zur Hausheizung nutzen. 70% des Stroms wird in Wasserstoff (H²) umgewandelt.
Ein energetisch saniertes Haus ließe sich z. B. mit Wasserstoff und einer Gastherme beheizen.

Wie steht es dann um die Effizienz und damit den Kosten?
Mit Wasserstoff, aus Strom gewonnen und in einer Brennwerttherme eingesetzt hätte einen Gesamtwirkungsgrad von 0,7 (Elektrolyse) X 0,95 (Brennwerttherme) * 100% = 66,5%.
Die Strom getriebene Wärmepumpe wäre mit einem „Wirkungsgrad“ von 1 * 4 * 100 = 400% dabei. (Zur Erinnerung: Die Wärmepumpe hat keine Wirkungsgrad von 400%, sondern nimmt z. B. einen Teil Strom, um damit zusätzliche
3 Teile Energie aus der Umwelt zu holen.) Wir haben es also mit einem Verhältnis von 4 / 0,6665 = 6 / 1 zu Gunsten der Wärmepumpe zu tun. Mit andren Worten – die heute noch dominierende Gas-Brennwerttherme gehört schon morgen der Vergangenheit an. Dänemark hat die Konsequenz gezogen und verbietet schon heute den Einbau neuer Öl- und Gas-Wärmeerzeuger.
Wie zuvor beschrieben wird Wasserstoff trotzdem erzeugt werden. Dann aber nicht zur Hausheizung, sondern für die Industrie, die Stahlgewinnung und den Verkehrssektor (insbesondere zur Herstellung von Flug- und Schiffskraftsoffen. Außerdem kann es in Erdkavernen eingelagert werden, um dann bei Dunkelflauten für die Stromgewinnung zur Verfügung zu stehen.

Solarthermie, die Wärmeenergie aus der Sonne, kann direkt zur Brauchwassererwärmung und bei entsprechender Größe auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Der Umwandlungswirkungsgrad von der Sonnenstrahlung zu Wärmeenergie schwankt jahreszeitlich bedingt, kann aber mit etwa 50% angenommen werden. Die Fotovoltaik schafft zzt. eine Umwandlung in Strom nur mit knapp 20% Wirkungsgrad mit langsam steigender Tendenz.
Setzt man aber den Strom der Fotovoltaikanlage zum Antrieb einer Wärmepumpe ein, dann verschiebt sich das Verhältnis zu Gunsten der Fotovoltaik.
Die Solarthermie sehe ich eher bei anderen Anwendungen. Es gibt schon einige Jahre Großanlagen, die Wärme für das ganze Jahr produzieren, indem sie einen großen Warmwasserspeicher dazu gestellt bekommen, der im Sommer mit Wärmeenergie befüllt wird und so die Energieversorgung in den Winter retten kann. Eingesetzt werden solche Anlagen in Nah- und Fernwärmenetzen. Eine solche Anlage findet sich beispielsweise auf der Insel Aerö in dem Ort Marstal. Sie wird durch einen Hackschnitzel-Kessel und eine Wärmepumpe unterstützt.
Auch zur Einspeisung ins Fernwärmenetz der Stadt Kiel wären Solarthermieanlagen dieser Art denkbar.


Fernwärme ist eigentlich kein Energiewandler, sondern ein Energieverteiler. Es wird dabei an verschiedenen Stellen des Wärmenetzes z. B. in Gasmotoren-Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen, Solarthermieanlagen oder von Wärmepumpen die benötigte Wärmeenergie erzeugt und dann in das Wärmenetz, die Fernwärmerohre, eingespeist und bei den zu beheizenden Häusern entnommen. Fern- Nahwärmenetze spielen ihren Vorteil vor allem in urbanen Räumen aus. Dort stehen die Häuser oft eng beieinander und der Boden drum herum ist meistens versiegelt. Insbesondere wenn das Netz mit hohen Temperaturen gespeist wird, benötigt man in den Häusern nur kleine sogenannte Übergabestationen und kann die Wärme direkt nutzen. Das hat aber auch den Nachteil, dass das angeschlossene Wärmenetz sehr aufwendig gegen Wärmeverluste gedämmt werden muss. Trotzdem – man rechnet mit Wärmeverlusten von etwa 10% in Wärmenetzen, die bei Temperaturen über 90° betrieben werden. In Kiel haben wir ein sogenanntes Heißwassernetz, das mit max. 115°C betrieben wird. Anteile davon werden aber „nur“ mit einer Vorlauftemperatur von max. 90°C gefahren. Das ist nicht mehr Stand der Technik.
Neu errichtete Wärmenetze werden häufig auf Vorlauftemperaturen von 20°C bis 40°C ausgelegt. Man spricht hier von „Kalter Fernwärme“. Da sind gut gedämmte Häuser vorteilhaft, die auch jeweils eine Wärmepumpe integrieren müssen, um die Netztemperatur auf die benötigte Temperatur für Heizung und Warmwasser anzuheben. Energie wird dann also nicht mehr zentral, sondern dezentral am Ort der Verwendung auf das benötigte Temperaturniveau gebracht.
Vorteilhaft sind nicht nur die geringen Verluste im kalten Wärmenetz, sondern auch die Möglichkeit, die Abwärme von Industriebetrieben, Bäckereien, Rechenzentren und anderen Betrieben mit Wärmeüberschuss ins Netz einzuspeisen und in Wohnhäusern zu nutzen. Auch Solarthermie-Anlagen (STA) könnten besonders vorteilhaft genutzt werden, während sie in Hochtemperatur-Netzen nicht zum Zuge kämen, weil sie schlicht bei z. B. 90°C nicht mehr effektiv wären. Es ist sogar vorstellbar, mit noch niedrigeren Temperaturen in die dann nicht mehr gedämmten Wärmenetze zu gehen. Dieses alles in Kiel umzusetzen, könnte eine wichtige Aufgabe zukünftiger Planungen sein, zumal im Zuge der Energiewende viele Häuser energetisch saniert werden müssen.

Tiefen-Geothermie:
An der Erdoberfläche überwiegt die Strahlung der Sonne. Im Erdinneren hat die Erde einen heißen Kern. Bohrt man nun in die Erde, dann steigt die Temperatur der Umgebung mit etwa 30°C pro 1000 m Tiefe. Eine solche Bohrung würde in Kiel eine Salzlösung aus einer Tiefe von ca. 2000-2500 m mit etwa 60-80°C zutage fördern. Dieser Temperaturbereich ist ausreichend für Teile des Kieler Fernwärmenetzes.
Man benötigt dafür eine Bohrung, welche die Sole zutage fördert und eine Bohrung, welche die abgekühlte Sohle wieder in das Erdreich in gleicher Tiefe einbringt.
Der Abstand dieser Bohrungen beträgt etwa 1 km und das Erdreich dazwischen muss ausreichend porös sein, damit die Sole wieder zum Saugbrunnen gelangt und sich dabei erwärmen kann.
Die Kosten so eines Brunnenpaares betragen mehr als 10 Mio. €. (Zum Vergleich: Das Küstenkraftwerk hat etwa 290 Mio. € gekostet.) Damit eine Tiefen-Brunnenanlage wirtschaftlich betrieben werden kann, muss sie fast das ganze Jahr durchlaufen. Es wird aber mehr Energie im Winter, als im Sommer benötigt. Deshalb muss so eine Tiefenbohrung auf die Grundlast ausgelegt werden. Die Spitzenlast kommt dann von anderen Energiequellen.
Da es in Kiel und Umgebung bisher keine Tiefenbohrung dieser Größenordnung gibt, ist auch das Risiko einer fehlgeleiteten Bohrung nicht zu unterschätzen. Die Kosten sind damit u. U. noch wesentlich höher.

Fazit: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, eine Stadt mit Energie für die Gebäude zu versorgen. Um z. B. Kiel in den nächsten 10-15 Jahren auch in dieser Hinsicht CO2-frei zu gestalten, bedarf es eines Entwicklungsplans, der die Zielvorgaben fest im Auge behält und nachsteuert, wenn angepasst werden muss.
Damit das gelingt, ist es erforderlich, dass die Stadtwerke Kiel unter der Kontrolle der Stadt Kiel sind. Gelingt es der Stadt nicht, die Stadtwerke zu kontrollieren, dann wird es wahrscheinlich so sein, dass das Privatinteresse der Stadtwerke den Klimazielen der Stadt Kiel entgegensteht.

Rainer Jansen

Energiewende:

Die Erzeugung aus Wind und Photovoltaik schwankt stark – Wie können die Dunkelflauten überwunden werden?

In meinem letzten Beitrag in der April-Ausgabe der LinX habe ich herausgearbeitet, dass die Energieversorgung zukünftig im Wesentlichen auf elektrischer Energie basiert und dass der Strom größtenteils aus Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen (PV) kommen wird.

Bisher haben wenige Großkraftwerke den Strom in Deutschland produziert. Fallen z.B. zwei dieser Kraftwerke gleichzeitig aus, dann kann es schlimmstenfalls in ganz Europa zu einem Stromausfall kommen. Bei erneuerbaren Energien (EE) ist das anders. Hier kommt der Strom aus dezentralen Kleinanlagen. Wenn so eine Anlage ausfällt, dann merkt das Netz dieses kaum und bleibt stabil.
Allerdings wird es vorkommen, dass kein Wind weht und auch die Sonne nicht scheint (Die sogenannte Dunkelflaute). Dafür (benötigen wir) werden dann Speicher benötigt, die den Strom zwischenlagern.
Für kurzfristige Schwankungen wären z.B. Litium-Ionen-Speicher geeignet, die regional verteilt werden könnten. Zusätzlich brauchen wir aber auch Langzeitspeicher, die in der Lage sind, den Stromüberschuss des Sommers bis zum Winter zwischenzulagern. Dafür reichen Speicher auf Litium-Ionen-Basis aus wirtschaftlichen und Umweltgründen nicht aus.
Aber mit Strom kann aus Wasser mit Hilfe von Elekroliseuren in Sauerstoff und Wasserstoff aufgespaltet werden und dieser dann z.B. in Salzkavernen eingelagert werden. Diese Kavernen (wie sie z.B. im Kieler Raum bereits als Gasspeicher vorhanden sind), sind bezogen auf die BRD ausreichend groß, um mehrere Wochen Dunkelflaute zu überbrücken.
Es wird hierbei elektrische Energie (Strom) in Wasserstoff gewandelt, eingelagert und bei Bedarf z.B. mit Hilfe von Gaskraftwerken wieder in Strom zurückgewandelt.
Klingt gut, hat aber auch einen Haken. Bei der Umwandlung des Stroms in Wasserstoff und bei der Rückwandlung entstehen Verluste. Diese können zusammen - je nach Technologie - mehr als 50% betragen. Das bedeutet, aus 1 kWh Strom erhält man 0,5 kWh Wasserstoff.
Der dafür benötigte Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) muss zusätzlich produziert werden. Das heißt, ca. 20% der notwendigen Produktionskapazität des erneuerbaren Stroms muss noch zusätzlich bereitgestellt werden, um Dunkelflauten zu überbrücken.

Klimaschutz Stromverbrauch web

Grafik:
Da Wasserstoff (H²) aus Strom hergestellt werden muss und dieser Prozess nicht verlustfrei abläuft, ist der dafür benötigte Strom in der Grafik auch als Strom (Speicherverluste) dargestellt. Grafik: Prof. Volker Quaschning

Der Strom aus EE ist bei den Gestehungskosten (Herstellungskosten) mittlerweile billiger, als der Strom sämtlicher Kraftwerke, die mit fossiler Energie betrieben werden und noch einmal erheblich billiger, als Atomstrom (wenn man die Entsorgungskosten und CO2-Schädlichkeit berücksichtigt). Das gilt schon lange für Energie aus Wasserkraft und Biogas-Anlagen und trifft mittlerweile auch für Photovoltaik (PV) und Windkraft zu. So sind die Gestehungskosten für Onshore-Wind mittlerweile auf ca. 5 cts/kWh gesunken und sinken weiter. Ähnliches gilt auch für PV-Anlage, die jetzt bei ca. 2,5-8 cts/kWh liegen. Auch hier bei weiter sinkender Tendenz. Kohlestrom lässt sich mit ca. 4,6-8 cts/kWh herstellen, wobei dieser allein durch die CO²-Steuer und CO²-Zertifikate immer teurer wird. Dabei wird der Umweltschaden durch das CO² noch nicht einmal angemessen berücksichtigt. Von anderen Umweltbelastungen wie Quecksilber, Schwefel usw. ganz abgesehen.

Die kWh (Kilowattstunde) ist eine physikalische Einheit, mit der die Menge eines Energieträgers gemessen wird, aber auch verschiedene Energieträger wie z.B. Strom und Erdgas verglichen werden können. Abgesehen von Umwandlungsverlusten kann also 1 kWh Strom genau so viel Wasser um die gleiche Temperaturdifferenz erwärmen, wie 1 kWh Gas. Der Unterschied besteht nur darin, dass Strom effizienter und vielseitiger einsetzbar ist und daher als „höherwertige“ Energie eingestuft werden kann. Die Verlegung eines Stromnetzes ist deutlich kostensparender, als die Verlegung eines Gasnetzes. Unter Berücksichtigung zukünftiger CO²-Freiheit der Energieerzeugung wird Wasserstoff als Energieträger das Erdgas ablösen. Um Dunkelflauten vorzubeugen, für die chemische Industrie, um z.B. Kunststoffe herzustellen und auch als Ersatz für Kohle bei der Stahlgewinnung wird Wasserstoff zukünftig gebraucht.

Was das für die Energieversorgung in Kiel bedeuten könnte, werde ich in einem weiteren Artikel anreißen. Hinweise und Material zur Energieversorgung in Kiel (Zahlen, Daten, Fakten) würden mir die Arbeit erleichtern - also her mit dem Material, wo immer es sich befindet!

Über ganz Europa betrachtet ist der Haushaltsstrom in Deutschland mit ca. 32 cts am teuersten. Der Durchschnittspreis liegt in der EU bei ca. 21 cts. Dabei wird in der BRD heute schon 50% des Stroms CO²-frei und sehr günstig hergestellt.
Das liegt vor allem an den hohen Steuern, Abgaben und der EEG-Umlage. So wird beispielsweise Gas oder Holz als Energieträger nicht mit einer EEG-Umlage belastet.
Die Gesamtbelastung führt zu einer Verzerrung in der Wärmeversorgung im Wohnungsbestand. Hausbesitzer werden regelrecht ermutigt, Gas (Erdgas) für die Beheizung ihrer Häuser einzusetzen. Selbst Häuslebauer erhalten Zuschüsse von der Bafa oder verbilligte KFW-Kredite, wenn sie eine Erdgasheizung in Verbindung mit Solarthermie in ihr Haus einbauen. Das gilt zwar auch für die Wärmepumpe, ist hier aber nachvollziehbar, weil die Wärmepumpe zusätzliche Umweltenergie zur Wärmegewinnung nutzt. Meine Forderung wäre, den Einbau von neuen Gas-Wärmeerzeugern zur Beheizung in Häusern zu verbieten. Dänemark ist in dieser Hinsicht ein zu lobendes Beispiel.

Hier ein paar Vorschläge:

Es ist zu fordern, dass die Stromkosten – abhängig vom Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) so weit gesenkt werden, dass sie nicht mit mehr Aufschlägen, als denen von Erdgas, belegt werden. Auf diese Weise könnte der Energiemarkt deutlich entzerrt werden.
Für Gas gilt eine entsprechende CO²-Steuer, die aber insgesamt derzeit viel zu niedrig ausfällt, als dass sie eine angemessene Wirkung entfalten könnte. Diese sollte angehoben werden.
Die Mieter können in der Regel nicht frei entscheiden, welche Energieform sie für die Beheizung ihrer Wohnung wählen. Ich halte es daher für sinnvoll, den Hausbesitzern gesetzlich zu verbieten, die CO²-Steuer aus Wärmeenergie zur zentralen Beheizung der Häuser auf die Mieter umzulegen. Das wäre in Verbindung mit Zuschüssen zur ohnehin anstehenden Gebäudesanierung ein zusätzlicher Anreiz für die Eigentümer, hier nachzurüsten.
Energie zur Bereitstellung von Wärme in Wohngebäuden dient der Daseinsvorsorge und gehört daher nicht in private Hände. Es gibt seit der Liberalisierung des Energiemarktes bisher leider nur wenige Beispiele in Deutschland, wo eine Privatisierung verhindert oder rekommunalisiert werden konnte.
Sowohl die Strom-, als auch die Gasnetze müssen vergesellschaftet werden. So waren z.B. die Stadtwerke Kiel ursprünglich in 100 prozentigem städtischem Besitz, aber die Mehrheitsanteile wurden an den Energiekonzern (MVV) vergeben. Diese müssen wieder zurückgeführt werden. Nur dadurch ist auch ein Einfluss der Kieler Bürgerinnen und Bürger und der Stadt Kiel auf die Energieversorgung und die Daseinsvorsorge wieder möglich.
Eines sollte klar sein – ohne gesellschaftlichen Druck, der zu recht durch Fridays for Future und anderen Organisationen aufgebaut wird, werden wir die Energiewende nicht schaffen.

Rainer Jansen

Anmerkung:
Für alle Inhalte dieser Artikelserie ist allein der Autor verantwortlich. Sie wurden mit Hilfe von Gutachten, Artikeln und Videos in dieser Form zusammengetragen. Seine wesentliche Motivation begründet er mit seiner Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Kommentar:

Mehr Gemeinwohl

Ist der Bundesgesundheitsminister bei Erscheinen dieser Ausgabe noch im Amt? Ein Rücktritt wäre mehr als überfällig. Nachdem er Ende Januar 2020 uns noch erzählte, dass da lediglich so eine Art Grippewelle auf uns zu rollt. Nachdem er bis Anfang März 2020 brauchte, um auch nur anzufangen, sich um Masken und Sicherheitsausrüstung zu kümmern. Nachdem es auch heute noch nicht in allen Krankenhäusern genug Schutzausrüstung für die Beschäftigten gibt. Nachdem er mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Höchstarbeitszeit in den Krankenhäuser zeitweise auf 12 Stunden ausdehnte, statt sich um bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung sowie um die Einstellung von ausreichend Personal zu kümmern. Nachdem er auch in der Corona-Krise weiter für die Schließung von Krankenhäusern wirbt und diese auch zulässt, anstatt zumindest für die Zeit der Krise das destruktive Fallpauschalensystem auszusetzen.
Nach all dem nun auch noch das: Die Firma seines Ehemanns erhielt von seinem Ministerium einen Großauftrag für Atemschutzmasken. Wohlgemerkt nachdem er zuvor Wochen lang die Bedeutung von Schutzmasken herunter gespielt, die Menschen eher entmutigt hat, sich welche selbst herzustellen, und damit auch den rassistischen Anfeindungen Vorschub geleistet hat, den asiatisch aussehende Menschen mit Masken in der Öffentlichkeit ausgesetzt waren und sind.
Was wir seit einem guten Jahr erleben scheint einem drittklassigen Mafia-Krimi entsprungen. All die Unfähigkeit, Vernachlässigung, Missachtung des Lebens von Arbeiterinnen und Arbeitern in Krankenhäusern, Schlachthöfen, Logistikzentren, in der Landwirtschaft und nun auch noch die Korruption. All das von Politikern, die sich kein bisschen am Sterben im Mittelmeer, an den Kriegen der Türkei, Aserbaidschans oder Saudi Arabiens, am massenhaften Hungertod in Jemen, verursacht unter anderem mit deutschen Waffen, stören.
Doch es ist real, und diese Zustände haben einen Namen: Kapitalismus. Die gute Nachricht: Diese gesellschaftliche Störung ist durchaus heilbar. Hoffen wir, dass diese Krise ein Weckruf war, dass die Menschen aufstehen werden, um ihre Krankenhäuser zu verteidigen und zurückzuholen. Und mehr: Krankenhäuser, Pharmaindustrie, Energieversorgung, ÖPNV, Wohnen, Wasser all das gehört zur Daseinsvorsorge und deshalb als gemeinnützige Unternehmen unter eine demokratische öffentliche Verwaltung. Dieses Land und der ganze Planet brauchen eine am Gemeinwohl und Gebrauchswert orientierte Wirtschaft.

(wop)

10 Jahre FUKUSHIMA:

Anti AKW Sonne web

Atomaustieg 2022 und keine Laufzeitverlängerung für AKWs!

 

Ca. 100 TeilnehmerInnen bildeten am 19.3.2021 um 12 Uhr rund um den Exerzierplatz in Kiel eine Menschenkette um der Atomkatastrophe von Fukushima vor zehn Jahren zu gedenken. Zur Mahnwache aufgerufen hatten verschiedene Umweltorganisationen und u.a. die bundesweite Organisation .ausgestrahlt gemeinsam gegen atomenergie! In Kiel wurde die Aktion organisiert von Gottfried Müller von der Friedenswerkstatt und der DFG/VK.

Demo Fokuschima 19 03 2021 kiel

Insbesondere richtete sich die Aktion auch gegen die Bundesregierung mit der akuten Forderung:
Atomausstieg 2022 und keine Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke!

Nach dem Super-GAU in FUKUSHIMA wurden in Deutschland nur 8 von 17 Reaktoren abgeschaltet. 6 Atomkraftwerke dürfen noch bis zum Jahre 2022 weiterlaufen. Sie erzeugen täglich große Mengen hochradioaktiven Atommüll, bei dem bis heute weltweit niemand weiß, wie und wo er sicher gelagert werden kann.

In Schleswig-Holstein haben sich jetzt sogar die GRÜNEN breitschlagen lassen, dass der angeblich nicht so stark belastete Abfall von den abgeschalteten Atomkraftwerken auf die kommunalen Mülldeponien verteilt werden soll. In einigen Gemeinden und Städten, wie z. B. Lübeck gibt es starken Protest dagegen. Da haben wir den Salat: Zehntausende von Menschen aus Schleswig-Holstein haben gegen das Atomkraftwerk in Brokdorf demonstriert und gekämpft, um es zu verhindern und jetzt kriegen sie den atomaren Dreck direkt vor die Tür geschüttet. Solange es noch keine sichere Endlagerung gibt, muss der Atommüll da bleiben, wo er ist und dort zur Not über 100.000de von Jahren sicher eingebunkert werden. Und warum sollen es nicht die Energiekonzerne als Verursacher bezahlen?

Auch die geplanten neuen Atomkraftwerke in Polen oder Niederlande oder anderswo müssen verhindert werden. Und schon gar nicht brauchen wir Experimente mit sogenannten „Small Modular Reactors (SMR)“ die angeblich sicherer und billiger seien und kaum Atommüll produzieren würden.

Die einzige Lösung: Umstellung auf dezentrale, vergesellschaftete und erneuerbare Energien und die Senkung des Energieverbrauchs.

Für eine konsequente Energiewende hin zu regenerativer Energie und für mehr Energieeinsparungen! Und für die Rekommunalisierung unserer Energieversorgung!

Global ist die Nutzung der Atomkraft der Einstieg in den Bau von Atombomben. Atomanlagen stellen bereits in Friedenszeiten eine verantwortungslose Bedrohung für alles Leben auf der Erde dar. Unter Bedingungen, die zunehmend von wirtschaftlichen und militärischen Konflikten, Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen bis hin zur Gefahr eines 3. Weltkrieges gekennzeichnet sind, verschärft sich die Gefahr. Statt atomarer Aufrüstung sollte ein weltweites Atomwaffenverbot auf der Tagesordnung stehen.
(uws)

Klimaschutzstadt Kiel:

Die Zukunft der Energiewende

Die Klimakrise ist für die meisten Menschen spürbar geworden und sie wird nicht zuletzt mit Erstarken von Fridays For Future (FFF) auch immer häufiger zum Gegenstand von Diskussionen. Kaum jemandem ist aber bewusst, welche Auswirkungen das Abkommen von Paris auf die Energieversorgung in Deutschland haben wird, und welche Konsequenzen sich für die Energieversorgung z. B. in Kiel daraus ergeben. Nur Wenigen ist auch klar, welche Konflikte sich im globalen Maßstab ergeben und ob diese ggf. auch mit militärischen Mitteln gelöst werden.

Hier ist eine Artikelserie geplant, die sich auf die konkrete Situation in Kiel zuspitzen wird, die aber den Ursprung nicht außer acht lässt.
Wir hoffen auf eine rege Diskussion in Form von Leserbriefen, die dann auch selbstverständlich beantwortet werden. Die Mailadresse lautet:
energiewendekiel@mailbox.org

Zur Erklärung der Ursachen des Klimawandels gibt es eine hervorragende Grafik von Volker Quaschning. Er hat viele Formate, in denen er sich intensiv und allgemein verständlich mit Fragen des Klimawandels auseinandersetzt u.a. auch auf Youtube. Seine Vorträge sind sehr sehenswert.

grafik meeresspiegel

Die letzte Eiszeit mit einer globalenTemperaturabsenkung von -3,5°C hatte eine Absenkung des Meeresspiegels um ca. 120 m zur Folge und man konnte trockenen Fußes nach dem heutigen Großbritannien gelangen. Menschliches Leben auf der Erde existierte – allerdings deutlich südlicher. Mit dem Anstieg der Temperaturen wurde dann auch bei uns die Erde besiedelt und die Durchschnittstemperatur auf der Erde schwankte seit Einsetzen der Warmzeit gerade mal um +-0,4°C.

Das änderte sich aber mit dem Beginn der Industrialisierung (ca. 1800). In der Kurve sieht man den rasanten Temperaturanstieg seither. Man bezeichnet dieses Zeitalter auch als Anthropozän – menschengemachtes Zeitalter.
Da die Industrialisierung und mit ihr der CO2-Anstieg in Europa und kurz darauf auch in Nordamerika begann und erst 150 Jahre später in manchen Ländern des globalen Südens, ist es auch nur gerecht, dass diese Länder etwas mehr Zeit zum Ausstieg aus der fossilen Energie erhalten, als wir.
Die Ursache für den Temperaturanstieg ist das CO2 und ein weiteres wichtiges Treibhausgas, das Methan. Methan kommt u. a. in der Sibirischen Tundra in großen Mengen vor, aber auch das Erdgas besteht aus Methan. Es hat die mehr als 200-fache Wirkung verglichen mit CO2.

Was unterscheidet nun erneuerbare Energien von ihren fossilen Verwandten?

CO2 aus z. B. Holz wurde von den Bäumen zuvor aus der Umwelt entnommen und gelangt durch Verbrennung wieder in die Umwelt zurück. Dadurch wird der Erde dauerhaft weder CO2 entzogen, noch hinzugefügt. CO2 aus z. B. Erdöl wurde vor Jahrmillionen durch abgestorbene Biomasse in die Erde eingelagert. Wird es nun massiv verfeuert, reichert es die Atmosphäre zusätzlich mit CO2 an. Die Sonnenstrahlung kann dann nicht mehr in dem Maße ins All zurück gestrahlt werden und die Atmosphäre und damit die Erdoberfläche erwärmen sich.

Wie kann eine drohende Klimakatastrophe abgewendet werden?

Das Abkommen von Paris 2015 hat mit den Erkenntnissen der weltweiten Klimaforschung ein Ziel festgelegt: Die Erderwärmung ist auf unter 2°C, möglichst auf 1,5°C zu begrenzen. Dieses Ziel ist bis 2050 zu erreichen. Für Deutschland bedeutet das, dass wir bis spätestens 2040, möglichst schon 2030, keine klimaschädlichen Abgase mehr ausstoßen dürfen.

Warum so ein enges Ziel?

Es gibt sogenannte Kipppunkte (Tipping-Points). Werden diese überschritten, dann kommt es zu einem sich selbst verstärkenden Prozess, der dann nicht mehr von Menschen beherrscht werden kann. Einer dieser Punkte ist das massive Auftauen des Permafrostbodens in Sibirien. Zwar beginnt der Boden dort schon langsam aufzutauen, allerdings noch nicht im großen Stil. Setzt der Auftauprozess aber verstärkt ein, dann steigt der Methangehalt in der Erdatmosphäre und damit die Erdtemperatur massiv und dadurch werden wieder andere Kipppunkte erreicht.

Ist dieses Ziel überhaupt noch zu schaffen?

Mit Beginn der Förderung der erneuerbaren Energie (EE) durch die Bundesregierung ab 2000 setzte ein sich langsam verstärkender Umbau der Energieerzeugung ein. Heute kommt der Strom in Deutschland zu etwa 50% aus EE. Betrachtet man die gesamte verbrauchte Energie, also auch Verkehr, Industrie, Landwirtschaft usw. dann beträgt der Anteil der EE allerdings nur etwa 14%.
Es sind also noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, das notwendige Ziel zu erreichen. Die wichtigsten Ressourcen bieten hierzu die Windenergie und die Fotovoltaik. Wasserkraft, Tiefengeothermie und Biomasse (Holz und Gas aus Feldfrüchten) sind begrenzt vorhanden und nicht beliebig ausbaubar. Was nützt uns die größte Menge an Biogas, wenn wir zwar die Wohnungen warm bekommen, dann aber verhungern?
Das größte Ausbaupotential in Deutschland besteht bei der Windkraft und der Fotovoltaik. Das haben Wissenschaftler festgestellt und damit ist die Energieversorgung in Zukunft in Deutschland weitestgehend elektrisch. Der Strom hat darüber hinaus den Vorteil, dass er in fast beliebige Energieformen (z. B. Wärme, Antriebe oder Wasserstoff (H2)) umgewandelt werden kann.
Wenn es uns gelingt, diese Energieform massiv auszubauen, also die Dächer und viele brachliegende Flächen, als auch Flächen für die Windkraft (an Land und zu Wasser) massiv für die Energieerzeugung in Deutschland einzusetzen, dann werden wir den größten Teil der Energie (Öl und Gas) nicht mehr importieren, sondern hier herstellen. Wir werden eine abgasfreie Luft atmen und in gesunder Umgebung leben.

In Fortsetzung dieses Beitrags sind folgende Themen vorgesehen:

• Die Erzeugung aus Wind und Fotovoltaik schwankt stark und wie können die Dunkelflauten verhindert werden?
• Wie kann es gelingen, die Menschen von der Energiewende zu begeistern und welche sozialen Verwerfungen sind zu überwinden?
• Was hat es mit der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung auf sich und wofür brauchen wir den Wasserstoff?
• Was muss in Kiel um- und ausgebaut werden, um dem Titel „Klimaschutzstadt“ gerecht zu werden?
• Die Klimakrise bedeutet eine wachsende Kriegsgefahr.
• Wie wäre es, würden nicht U-Boote, sondern Windkraftwerke in Kiel produziert?

(Rainer Jansen, Kontakt:
energiewendekiel@mailbox.org)

 

Siehe zu dem Thema auch den Beitrag von Wolfgang Pomrehn in der LinX 02-2021:
• Klimakrise: Heißer und heißer

https://linx01.sozialismus-jetzt.de/component/content/article/62-uncategorised/3607-02-2021-klimakrise-heisser-und-heisser.html?Itemid=28

DGB Region Kiel:

Kein Wohnraum für Geringverdiener in Kiel

Die Mieten für einfache Wohnungen stiegen 3,9-mal so stark wie die Lebenshaltungskosten
Die vom Job-Center übernommenen Mieten für Single-Haushalte stiegen innerhalb von gut sechs Jahren (März 2014 bis August 2020) um 25,4 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum nur um 6,5 Prozent zulegten. „Bei den Mieten wird oft rausgeholt, was rauszuholen ist. Dabei bauen Vermieter auf die Job-Center‘ als ‚zuverlässige Zahlstelle‘. Diese übernehmen zwar nur die Kosten für Wohnungen ‚einfachen Standards‘. Auf genau diese Wohnungen sind aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger angewiesen, sondern eben auch die vielen anderen Haushalte mit niedrigen Einkommen“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. Das Angebot an günstigen Wohnungen sei rar. Gerade Neuvermietungen nutzten viele Vermieter, um Maximalmieten zu erzielen.
Auf dieselbe Problemlage geht der DGB Kiel in einer Presseerklärung ein. Darin heißt es u.a.:
„Der DGB und seine Gewerkschaften fordern mehr, viel mehr bezahlbare Wohnungen, als es die Stadt mit ihrer Kieler Wohnungsgesellschaft - KiWog planen.“
Dazu Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region: „Wie soll denn ein Gemeinwesen in unserer Stadt funktionieren, wenn Durchschnittsverdiener wie eine Handwerkerin, Pflegekraft, Polizistin, ein Feuerwehrmann, Busfahrer, Fachkräfte aus den Industriebetrieben, Beschäftigte der Müllabfuhr es sich nicht mehr leisten können, dort zu wohnen, wo ihre Arbeitsstelle liegt? Unsere KiWog muss offensiver aufgestellte werden. Ziel muss sein, mindestens 15.000 bezahlbare Wohnungen zu haben, um annähernd Einfluss auf das Mietpreisniveau nehmen zu können. Schon heute zahlen rund 40 Prozent aller Haushalte in Kiel mehr als 30 Prozent und etwa 20 Prozent aller Haushalte mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für ihre Miete (brutto kalt). Das entspricht rund 100.000 Haushalten, in denen etwa 145.000 Menschen leben.“
Etwa 40.000 Haushalte in Kiel haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt. Und die Kosten steigen mit der Einführung der CO2-Steuer noch mehr. Die Stadt Kiel muss jetzt massiv intervenieren, um den aus dem Lot geratenen Immobilienmarkt spekulationsfrei zu bekommen. Intervenieren heißt: Arbeit und Wohnen zusammen zu denken und investieren - in den Bau von bezahlbarem Wohnraum, denn ohne ihn stagniert die Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung und somit die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit. Erst wenn genügend öffentlicher-sozialer und bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist, werden sich die aus der Kontrolle geratenen Preise normalisieren. (...)
Die Preise für Bauland in Kiel sind zwischen 2015 und 2019 um 71 Prozent gestiegen. Heißt: Die Mieten steigen weiter, denn auf teurem Boden können keine bezahlbaren Wohnungen entstehen“, so Frank Hornschu. Wohnen zählt zu den Grundbedürfnissen! Deshalb erwarten die Gewerkschaften von der Politik einen grundlegenden Kurswechsel und den konsequenten Ausbau der KiWog.

(Presserklärung DGB Region Kiel, 5.1.2021)

Kommentar

Scheinheilig und verlogen

Nur noch ein Zehntel der neuen Gasleitung Nord Stream 2 fehlen bis zur Fertigstellung, 120 (mittlerweile nur noch 50 km, Red.) der 1230 Kilometer langen Pipeline, viele Milliarden Euro stecken bereits im Bau. Nun wurden die Arbeiten gestoppt, die USA bedrohen beteiligte Unternehmen und deren Mitarbeiter mit brachialen Sanktionen, die natürlich völkerrechtswidrig sind. Seit dem Attentat auf den russischen Oppositionspolitiker Alexei Nawalny sind auch in Deutschland die Forderungen der Nord Stream Gegner noch einmal lauter geworden. Man müsse jetzt „Härte“ gegen Putin zeigen, für „Menschenrechte“ eintreten.
Nun ist ein versuchter Mordanschlag ein Verbrechen, keine Frage. Aber erstens sind die Hintergründe des Anschlags bisher überhaupt nicht geklärt. Und zweitens ist die Forderung, deshalb nun Nord Stream 2 zu stoppen, an Scheinheiligkeit und Verlogenheit kaum zu überbieten. Wann hat sich die Bundesregierung bei Rohstoffimporten je um Menschenrechte gekümmert? Wir importieren Öl aus Saudi-Arabien, dort werden Gegner des Regimes nicht nur von Geheimdiensten bedroht, ihnen drohen per Gesetz Strafen wie Auspeitschen oder Köpfen. Oder aus Lybien, wo Folter an der Tagesordnung ist. Und die USA? Über 1000 Unschuldige, die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren, sind bisher allein dem vökerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg zum Opfer gefallen. Sind das weniger wichtige Opfer als Herr Navalny? 
Wenn ein Land Oppositionelle verfolgt, die Korruption und Staatsverbrechen aufdecken, ist das zweifellos eine schlimme Sache. Aber während man aus Navalny einen Helden macht, wird der Whistleblower Julian Assange wie ein Schwerverbrecher ins Gefängnis gesteckt und muss Haftbedingungen aushalten, die Ärzte als psychische Folter bezeichnen und um sein Leben fürchten lassen. Nach einer Auslieferung an die USA drohen ihm 175 Jahre Haft. 
Und überhaupt, die USA, unser „Verbündeter“? Was für Verbündete sind das eigentlich, die uns mit Sanktionen belegen, einen Handelskrieg führen und deutsche Politiker, Firmen und ihre Mitarbeiter bedrohen. Nur um einen Markt für ihr eigenes, teureres und dreckigeres Fracking-Gas zu erhalten. Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde. ...

(aus einem Newsletter von Sahra Wagenknecht, 18.9.2020)

5 Jahre Abkommen von Paris:

Stoppt die Klimakatastrophe

Im Rahmen eines internationalen Aktionstags gegen fossiles Erdgas und Fracking unter dem Motto „Shale must fall“ (Shale gas = Schiefergas/gefracktes Gas) planten Bürger*innen in Jever, Kiel, Brunsbüttel, Greifswald, Berlin und Göttingen Proteste gegen die Nutzung von Erdgas.
Sie machten auf die Klimaschädlichkeit der Gasnutzung und auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Fracking aufmerksam. Am gleichen Tag fanden in über 15 Ländern weitere Aktionen statt.

Zum fünfjährigen Bestehen des Pariser Klimavertrages versammelten sich Bürger*innen am Freitag, 11. Dezember 2020 um 9 Uhr in Kiel vor dem Landtag und ab 10 Uhr vor dem Rathaus in Brunsbüttel, um für seine so wichtige Einhaltung zu demonstrieren. Um das Klima zu stabilisieren dürfen Klimaschutzmaßnahmen nicht auf eine Zeit “nach Corona” verschoben werden. Die Proteste in Kiel und Brunsbüttel richteten sich besonders an die schleswig-holsteinische Landesregierung und den Landtag, die Fracking im Ausland noch immer über die Subventionierung eines geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel fördern wollen.

„Inmitten der Klimakrise dürfen wir nicht in Infrastruktur für fossiles Gas investieren, sei es für LNG-Terminals, neue Gaskraftwerke, oder Pipelines. Erdgas ist aufgrund der Methanemissionen bei Förderung und Transport viel klimaschädlicher als weithin angenommen - oft sogar schädlicher als Kohle. Dennoch treiben die Regierungen der EU, des Bundes und auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Erdgasausbau weiter voran. Milliardeninvestitionen in diese Sektoren können und dürfen wir uns nicht leisten!”, so Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

Fracking in Schiefergestein ist in Deutschland aufgrund der damit verbundenen Schäden für Gesundheit und Umwelt verboten. Deutsche Unternehmen fracken aber Gas in anderen Ländern wie zum Beispiel in Argentinien und die Bundesregierung sowie die Landesregierungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein fördern im In- und Ausland den Bau neuer Infrastruktur für gefracktes und konventionell gefördertes Gas, zum Beispiel durch Subventionen und Exportgarantien. Die Aktivist*innen wollen auch der globalen Verantwortung Deutscher Unternehmen und Politiker*innen Ausdruck verleihen und ihre Solidarität mit Menschen in Förderregionen bekunden.

Juan Carlos Ponce, ein Aktivist, der als Teil des Aktionsbündnisses am gleichen Tag in Neuquen in Argentinien demonstriert, fordert: “(…) the foreign corporations arrived which can’t do this damn fracking in their own countries and they started doing it here in Allen turning us into a sacrifice zone (…). Our Children are dying and Europe is responsible. Because of the companies from your countries. You need to stop this! This cannot go on!” Das deutsche Unternehmen Wintershall Dea fördert Öl und Gas mit Fracking-Methoden in Neuquen und will im Weltnaturerbe Wattenmeer erneut nach Erdöl bohren.

(Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.)
https://www.keinco2endlager.de

Aktion gegen LNG-Terminal im Landtag SH:

Weltweiter Aktionstag gegen LNG

Heute morgen, am 11.12.2020, haben wir uns in der Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags zu Wort gemeldet und ein Transparent mit der Aufschrift „STOP LNG“ gezeigt. Damit wollen wir einen extrem wichtigen Punkt auf die Tagesordnung setzen: Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel. Wir stehen damit in Solidarität mit all den Menschen, die heute unter dem Motto #ShaleMustFall und #CleanGasIsADirtyLie weltweit gegen die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen durch Erdgas, Fracking und LNG protestieren – Von Argentinien über die USA und Mosambik bis in den Kieler Landtag (1).
(tkkg.noblogs.org)

Erdgas und LNG, also Flüssigerdgas, sind aktuell die größte Hoffnung der fossilen Wirtschaft. Die EU hat vor einigen Jahren ihre Energiepolitik bereitwillig unter dem von den Öl- und Gasriesen zur Verfügung gestellten Schlagwort „Brückentechnologie“ auf Erdgas umgestellt. Seitdem in den USA die Fördermengen durch die neue, noch zerstörerische Frackingfördermethode durch die Decke gehen, hoffen die von nullzins-Geld überschwemmten Finanzmärkte nämlich auf den nächsten großen Boom. Dafür soll das gefrackte Gas als LNG in alle Welt verschifft werden.

Und die Staaten machen’s erst möglich: Die EU hat unter Juncker 2018 versichert, sie werde mehr LNG abnehmen. Im Gegenzug gibt es keine Strafzölle auf europäische Autos. (2) Seitdem werden Millionen über Millionen an Subventionen in LNG-Terminals gepumpt, auch in Deutschland. In Brunsbüttel sollen alleine 50 Mio. € Direktinvestionen des Landes und 50 Mio. € des Bundes fließen. Und erst kürzlich wurde öffentlich, dass Scholz Milliarden an Subventionen zugesichert hat, wenn die USA dafür bei Nord Stream II die Füße still halten. (3)

Überall soll also neue Erdgas-Infrastruktur durchgeprügelt werden. Dabei ist der Gas-Bedarf gut gedeckt, die Kapazitäten der bereits bestehenden Terminals längst nicht am Limit. Im Gegenteil: Das LNG-Terminal in Rotterdam zum Beispiel hatte 2012-2018 lediglich eine Auslastung von 4%. Der gesamte Erdgas-Boom ist ein reines Spekulationsobjekt und die Staaten heizen die Blase kräftig an. Sollte sich das als Hirngespinst erweisen, ist nicht schwer zu erraten, wer dann die Zeche zahlt: Ebenfalls die Staaten. Das ganze Geld, was jetzt in LNG-Terminals und Pipelines versenkt wird, fehlt dann für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Noch dazu fehlt jeder Plan, wie denn die „Brücke“ von Gas zu Erneuerbaren aussehen soll.

Und trotzdem wäre das Platzen der Investitionsblase noch das verkraftbarere Szenario. Erdgas, insbesondere in Frackingförderung, zerstört bereits jetzt massiv Lebensgrundlagen in aller Welt. Die Methanemissionen überkompensieren den geringeren CO2-Ausstoß bei der Verbrennung um ein Vielfaches, das Grundwasser als saubere und allgemein zugängliche Quelle wird durch Fracking zerstört wie auch der Lebensraum vieler Menschen. In Lateinamerika gibt es bereits jetzt brutale Zwangsumsiedlungen u.ä., an denen deutsche Unternehmen wie Wintershall DEA kräftig mitverdienen. Alles nur, um den Teufelskreis unserer Wirtschaft am Laufen zu halten. Dagegen wehren sich heute auch Menschen in Berlin, die in Solidarität mit den Menschen im globalen Süden Wintershall DEA als das demaskieren, was sie sind: Rücksichtslose Klimaverbrecher.

Und die Grünen? Die Basis in S-H hat zwar auf dem letzten Landesparteitag beschlossen, das Terminal in Brunsbüttel nicht weiter zu unterstützen und die bisher zurückgestellten Gelder wieder zu löschen, aber natürlich ist bisher nichts passiert. Schließlich haben die Grünen unter Habeck den LNG-Wahnsinn auch selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben. Und auch die LNG-Verordnung, bei der der Staat den Betreiberfirmen zusichert, 90% der Anschlusskosten der Terminals ans öffentliche Gasnetz zu übernehmen, war nur durch die Mitwirkung der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung möglich. 6 von damals 9 Landesregierungen mit grüner Beteiligung stimmten dafür, darunter S-H. Dabei hat dann das grüne Umweltministerium unter Jan-Philipp Albrecht noch die Dreistigkeit, die Planungen für den Pipeline-Anschluss in Brunsbüttel mit aller Gewalt durchzusetzen, obwohl die Genehmigung für das Terminal noch nicht einmal erteilt ist: Ende Juli bekamen EigentümerInnen und PächterInnen auf der Trasse der geplanten Pipeline Duldungsanordnungen unter Androhung von „Zwangsgeld“ und „unmittelbarem Zwang“ (4).

So sehen also die Trennung von Wirtschaft und Politik, grüne Regierungspolitik und die Energiewende im 21. Jahrhundert aus. Wir sagen: Schluss damit! Wir haben keine Zeit mehr, wenn wir die Klimakatastrophe überleben wollen. Wir brauchen eine echte Energiewende und ein anderes, demokratisches Wirtschaftssystem ohne Profitzwang, das dafür die Möglichkeit schafft. Vor allem aber brauchen wir kein LNG-Terminal in Brunsbüttel! Wenn die grüne Landtagsfraktion noch einen Rest Anstand und realistisches Umweltbewusstsein hat, dann tritt sie jetzt sofort in Verhandlungen mit ihren KoalitionspartnerInnen, um diesen Irrsinn noch zu verhindern. Darauf dürfen wir aber nicht hoffen! Wir müssen uns mit direkten Aktionen und Aufklärungskampagnen wehren. Wir sind das Investitionsrisiko!
(tkkg.noblogs.org)

(1) Die Proteste laufen auf Twitter unter den Hashtags #CleanGasIsADirtyLie, #NotHereNotAnywhere und #ShaleMustFall, wobei letzteres sich auf Schiefergas bezieht, das durch Fracking gefördert wird und aktuell vielen Menschen die Lebensgrundlagen raubt
(2) https://www.heise.de/tp/features/Nach-dem-Juncker-Deal-mit-Donald-Trump-Schleusen-auf-fuer-Fracking-Gas-4163997.html
(3)https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/nord-stream-2-olaf-scholz-bietet-milliarden-fuer-lng-terminals-im-gegenzug-fuer-sanktionsverzicht-a-ce93c34a-a3dd-45ad-b769-b699d312fd09
(4) https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-10/51024187-land-schleswig-holstein-setzt-buergerinnen-und-buerger-unnoetig-unter-druck-vorarbeiten-fuer-gas-pipeline-mit-veralteten-daten-begruendet-007.htm

Bild: TKKG Kiel
Protestaktion am 3.6.2020 in Brunsbüttel

„Ideale Brückentechnologie“, so wird uns Erdgas seit den massiven Lobbykampagnen von BP, Shell und Co auf EU-Ebene verkauft. Dabei wird verschleiert, dass auch das ein endlicher, fossiler Energieträger ist und beinahe genauso klimaschädlich wie Kohle. Beim Abbau und Transport entweicht Methan in die Atmosphäre, was kurzfristig 86 Mal so klimaschädlich wie CO2 ist. Außerdem verdrängt der aktuelle Erdgas-Boom die erneuerbaren Energieträger aus dem Strommix. Auch für die Schifffahrt ist deshalb das Flüssiggas kein klimaschonender Treibstoff.