Daten/Fakten  

   

Gemeingut in Bürgerhand:

Lauterbachs Reform = Krankenhauskahlschlag

Analyse der Vorschläge der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“

Am 6. Dezember 2022 stellten der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Mitglieder der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ihre Vorschläge für Reformen im Krankenhausbereich vor. Die nachfolgende kritische Analyse des Bündnis Klinikrettung fasst die wichtigsten Punkte der geplanten Reform zusammen:
1) die Beibehaltung der Fallpauschalenfinanzierung (DRG, Diagnosis Related Groups),
2) die Deckelung der Krankenhauskosten auf Bundesebene,
3) die strenge Aufspaltung und Aufteilung der Krankenhauslandschaft (durch die Einführung von Krankenhauslevels und Leistungsgruppen mit strengen Strukturvorgaben) und
4) die zunehmende Ambulantisierung im Krankenhausbereich.(1)
Werden diese Maßnahmen beibehalten, wird die Reform das Kliniksterben in Deutschland nicht stoppen, sondern signifikant verschärfen.

Die Reformvorschläge tragen die deutliche Handschrift der Schließungslobbyisten Prof. Dr. Reinhard Busse und Prof. Dr. Boris Augurzky, die sich seit spätestens 2008 für den Krankenhauskahlschlag einsetzen. Bei der Vorstellung der Reformvorschläge in der Bundespressekonferenz wurde ihnen folgerichtig ausdrücklich für ihren besonderen Beitrag gedankt. Die Vorschläge für eine Vorhaltefinanzierung, für Ambulantisierung und für die Einführung von Hybrid-DRGs decken sich in wesentlichen Teilen mit Policy-Vorstößen der privaten Münch-Stiftung des Rhön-Kliniken-Gründers Eugen Münch (Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr. Augurzky) und der AOK. Es sind also InteressensvertreterInnen der privaten Klinikkonzerne, der Beratungsfirmen und der Krankenkassen, die einen prägenden Einfluss auf die Reform geübt haben. Die von Lauterbach mehrfach betonte Unabhängigkeit der Kommission ist nur vorgetäuscht. VertreterInnen von PatientInnen, Beschäftigten und kleineren Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung wurde die Beteiligung an der Kommissionsarbeit verwehrt.

 

1. Beibehaltung der Fallpauschalenfinanzierung

Die Fallpauschalen sollen mit der Reform erhalten bleiben. Sie werden lediglich um Vorhaltepauschalen ergänzt, die nach komplexen Berechnungsformeln und strengen Regulierungsvorschriften zu ermitteln sind. Die DRGs sollen dazu auf bis zu 60% ihres bisherigen Niveaus abgesenkt, um bis zu 40% der Ausgaben über Vorhaltepauschalen zu finanzieren. Hinzu kommt, dass stationäre Fallpauschalen um neue, preislich abgesenkte Fallpauschalen für tagesstationäre Behandlungen in Krankenhäusern nach § 115e SGB V und um Hybrid-DRG für spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V ergänzt werden sollen.(2)

Diese Änderungen werden den Verwaltungsaufwand für das medizinische Personal im Krankenhaus weiter erhöhen und diese Ressourcen der PatientInnenbehandlung und -Pflege entziehen.

(1) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierungskommission-legt-krankenhauskonzept-vor.html
(2) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf

 

2. Deckelung der Krankenhauskosten

Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft fehlen den Krankenhäusern aktuell jährlich 15 Mrd. Euro an operativen Finanzmitteln, bedingt durch Mehrkosten der Corona-Pandemie, extrem gestiegene Energie- und andere Kosten sowie durch Corona-bedingte Verschiebungen von planbaren Behandlungen.(3) Bereits vor der Pandemie waren Allgemeinkrankenhäuser unterfinanziert. Mit der angestrebten Reform wird es aber definitiv nicht mehr Geld für die finanziell angeschlagenen und von Insolvenz bedrohten Krankenhäuser geben. Denn die Reform soll kostenneutral sein, die Finanzmittel lediglich innerhalb der verschiedenen Finanztöpfe (verschiedene Kategorien der Fallpauschalen, Vorhaltekosten) umverteilt werden.(4)

Um Kosten zu sparen und mehr Geld im System zu haben, will Lauterbach auf die Reduktion von „unnötigen“ Operationen und die Einführung von tagesstationären Behandlungen (Letzteres als Teil des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes, KHPflEG) setzen(5). Mit den tagesstationären Behandlungen werden aber vor allem Mittelkürzungen in den Kliniken einhergehen und die Finanzdefizite weiter vergrößert.
Wie Lauterbach signifikant die Zahl der „unnötigen“ Operationen verringern möchte, bleibt sein Geheimnis. Denn die durch das DRG-System geförderten hohen Mengen an lukrativen Herz- oder Hüft-Operationen sind das Kernstück des Geschäftsmodells der privaten Fachkliniken. Das aber wird durch die Reformvorschläge überhaupt nicht in Frage gestellt. Die Mengen dieser Behandlungen werden also absehbar gleich hoch bleiben. Mit seinem Vorstoß zielt Lauterbach also vor allem auf die kleineren Allgemeinkrankenhäuser ab, denen schon heute die meisten komplizierten Eingriffe verwehrt sind. Die Zahl der „überflüssigen“ Operationen kann so nicht verringert werden.

Solange private Krankenhausketten existieren und sich lukrative Behandlunge als Rosinen rauspicken können, werden keine grundlegenden finanziellen Verbesserungen möglich sein. Alleine die vier größten Klinikkonzerne haben im Jahr 2021 knapp eine Milliarde Euro Gewinne erwirtschaftet – das stellt alle aktuell angedachten Einsparungen in den Kliniken in den Schatten.

(3) https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/krankenhausreform-braucht-den-konsens-mit-den-laendern-und-darf-nicht-auf-struktureller- unterfinanzierung-aufsetzen/
(4) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
(5) https://www.gemeingut.org/beratung-im-bundestag-lauterbachs-reform-fuehrt-zu-weiteren-schliessungen/

 

3. Strenge Aufspaltung und Aufteilung der Krankenhauslandschaft, Klinikkahlschlag

Zu den Reformvorschlägen gehört auch eine strenge Aufspaltung und Aufteilung der Krankenhauslandschaft durch die Einführung von Krankenhauslevels und Leistungsgruppen mit strengen Strukturvorgaben. Die aktuell in den Bundesländern existierenden Versorgungsstufen der Grund-/Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung sollen durch Level 1 bis 3 ersetzt werden. Welches Krankenhaus zu welchem Level zählen wird, und was die Krankenhäuser innerhalb ihres Levels behandeln und abrechnen dürfen, entscheiden

Leistungsgruppen mit strengen Strukturvorgaben. Die Leistungsgruppen sind auch maßgeblich für die Höhe der Vorhaltepauschalen.(6)

Das alles erhöht den Verwaltungsaufwand massiv: Leistungsgruppen sind zu beantragen und zu begründen, Strukturen sind laufend zu dokumentieren, der Medizinische Dienst überprüft das Vorhandensein der Strukturen und die Berechtigung zur Abrechnung. Klinisches Personal wird auch hier durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben signifikant belastet.

Eine gravierende, bisher in der Öffentlichkeit wenig beachtete Folge der Reform ist die Aufteilung von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung in die Level 1n und 1i. Nur Krankenhäuser des Levels 1n sollen noch eine Notfallversorgung bereitstellen. Krankenhäuser des Levels 1i hingegen sollen nicht unbedingt ärztlich, sondern von speziell ausgebildeten Pflegekräften geleitet werden, lediglich über stationäre Pflegebetten verfügen und ambulante ärztliche Behandlung nur auf Abruf leisten. Die Einrichtungen des Levels 1i werden also keine ärztliche Verfügbarkeit an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr gewährleisten und daher vielfach nicht in der Lage sein, bei Notfällen zu helfen.

Aktuell verfügen geschätzte 650 der knapp 1.900 Krankenhäuser über keine strukturierte Notfallversorgung nach den Vorschriften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). All diese Krankenhäuser einschließlich bisheriger Sicherstellungskrankenhäuser müssen damit rechnen, zukünftig dem Level 1i zugeordnet zu werden. Besonders betroffen sind Bundesländer mit vielen dünn besiedelten ländlichen Regionen. Bayern verfügt über 143 der 351 Krankenhäuser (= 40%) ohne strukturierte Notfallversorgung, die um ihre Zukunft als akutstationäre Krankenhäuser bangen müssen.(7)

4. Zunehmende Ambulantisierung

Die Ambulantisierung der Krankenhäuser gehört auch zu den Vorschlägen der Regierungskommission und wurde bereits am 2. Dezember 2022 als Gesetzesentwurf im Bundestag gebilligt. Ein Teil des im Bundestag beschlossenen Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) betrifft die vorgesehenen tagesstationären Behandlungen. Laut Kommissionsmitglieder sollen mit ihrer Einführung bis zu 25 Prozent der bisherig stationär erbrachten Behandlungen ambulant erfolgen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass dies nur in medizinisch vertretbaren Fällen und mit Einwilligung der PatientInnen erfolgt.(8)

Für die Krankenhäuser bringt die Finanzierung über die niedriger vergüteten tagesstationären Behandlungen eine Einnahmenkürzung. Das wird dazu führen, dass Kliniken Personal entlassen und Abteilungen schließen müssen.
Für das Personal entsteht dadurch ein vermehrter Verwaltungsaufwand. Die Ressourcen beim Entlassungsmanagement müssen deutlich erweitert werden.
Für viele PatientInnen, insbesondere weniger mobile, multimorbide ältere Menschen, wird das zu einer Verschlechterung der Versorgung führen. Denn für die Kosten zur wiederholten Fahrt ins Krankenhaus infolge einer tagesstationären Behandlung besteht, außer in bestimmten gesetzlich definierten Fällen, „ab dem Zeitpunkt der ersten Aufnahme im Krankenhaus kein Anspruch“.

 

(6) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
(7) Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/geplante-klinikschlie%C3%9Fungen/
(8) https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004708.pdf

 

Fazit


Die Krankenhausreform der Regierungskommission wird:

- klinische MitarbeiterInnen durch Dokumentation und Kodierung zusätzlich belasten

- Krankenhäuser im Rahmen der Ambulantisierung zur Reduktion des Klinikpersonals zwingen und die klinischen MitarbeiterInnen zusätzlich belasten

- die Schließung von Krankenhäusern insbesondere in ländlichen Regionen forcieren, da viele Krankenhäuser durch Einrichtungen des Level 1i oder Ambulante Gesundheitszentren ersetzt werden.

 

Selbstkostendeckung

Kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung befinden sich insbesondere in ländlichen Regionen, die daher durch die geplante Reform hauptsächlich betroffen sind. Um Krankenhausschließungen und dem damit einhergehenden Kollaps der stationären Notfallversorgung vorzubeugen, hat das Bündnis Klinikrettung das Konzept der Selbstkostendeckung der Krankenhäuser entwickelt. Es löst die Probleme, die ein ökonomisch orientiertes Fallpauschalensystem bisher verursacht hat. Denn mit der Selbstkostendeckung
• gibt es keine Klinikschließungen mehr, weil die Krankenhäuser ihre Kosten exakt zu 100% erstattet bekommen,
• verschwindet die Personalnot, denn durch Verzicht auf die DRG-Kodierung und Dokumentation stehen zusätzlich geschätzt 143 Tsd. Vollzeitkräfte als vorwiegend medizinisches Personal zur Verfügung,
• wird die flächendeckende klinische Versorgung gesichert, weil nicht mehr die Ökonomie entscheidet, welche Region ein Krankenhaus in unmittelbarer Nähe vorfindet,
• entstehen keine pandemie- oder krisenbedingte Erlösausfälle für die Kliniken und keine ungedeckten krisenbedingten Kostensteigerungen (z.B. Energiekosten), denn zum Jahresende werden die Jahreskosten der Krankenhäuser geprüft und ausgeglichen. Ebenso wenig gibt es Gewinne, denn auch die Einnahmenseite wird geprüft und spitz abgerechnet.

Die Selbstkostendeckung ist kein Freibrief für Krankenhäuser. Die Jahresergebnisse werden von WirtschaftsprüferInnen abgenommen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind das in der Regel private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Wir sehen es als notwendig an, für die Einrichtungen der Daseinsvorsorge eine demokratisch kontrollierte Instanz dazu zu beauftragen, wie zum Beispiel die Landes- oder auch kommunalen Rechnungshöfe.

Krankenhäuser werden bundesweit nach ihrer Versorgungsstufe und Bettengröße geclustert. Ist- Kosten der Krankenhäuser, die signifikant über den Abschlagszahlungen des gleichen Jahres liegen, müssen gegenüber den Wirtschaftsprüfern begründet werden. Damit wird ausgeschlossen, dass Krankenhäuser beliebige Kosten erzeugen und sich erstatten lassen.

Berlin, den 13. Dezember 2022
GiB Gemeingut in BürgerInnenhand
www.gemeingut.org

Die Studie „Selbstkostendeckung der Krankenhäuser“ des Bündnis Klinikrettung:
https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/2022-10_Studie_Selbstkostendeckung_Buendnis_Klinikrettung_aktualisierte_Ausgabe_2022-12-12.pdf

Bündnis Klinikrettung:

Solidarisch heißt Selbstkostendeckung

Kaum jemand bezweifelt mehr, dass das Fallpauschalensystem krachend gescheitert ist. Kostensteigerungen, Arbeitsverdichtung, Krankenhausschließungen – das sind seine katastrophalen Folgen. Von seiner Einführung haben maßgeblich private Krankenhauskonzerne profitiert, die Milliardengewinne aus der Fallpauschalen-Abrechnung ziehen. Es ist höchste Zeit, die Fallpauschalen abzuschaffen und durch ein gemeinwohlorientiertes Finanzierungsmodell zu ersetzen.

Diese Alternative gibt es, sie heißt Selbstkostendeckung der Krankenhäuser. Das Prinzip ist einfach: Alle Kosten, welche einem Krankenhaus durch die Behandlung von PatientInnen gemäß seinem Versorgungsauftrag entstehen, erstatten ihm die Krankenkassen. Im Laufe des Jahres sichern Abschlagszahlungen den Betrieb. Zum Jahresende legt das Krankenhaus sein Jahresergebnis offen. Nach einer Prüfung durch die Landesrechnungshöfe gleichen die Krankenkassen eventuelle Defizite aus, oder das Krankenhaus zahlt Überschüsse zurück. Die duale Finanzierung wird beibehalten, wobei sichergestellt wird, dass die Länder ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen.

Grundlage der Kostendeckung muss eine echte Bedarfsplanung sein. Die Planung geschieht in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung der Betroffenen. Auch medizinische und andere wissenschaftliche Expertise fließt ein. Bei der Planung wird ermittelt, welche medizinischen Bedarfe es gibt und welche Versorgungsstrukturen zu ihrer Erfüllung gebraucht werden. Daraus ergibt sich der Versorgungsauftrag für die Krankenhäuser. Reserven für Krisen, beispielsweise Pandemien oder Naturkatastrophen, werden mit eingeplant. Die Tarifbindung für alle Beschäftigten sowie eine ausreichende Personalbemessung für alle Berufsgruppen werden dabei gesetzlich vorgeschrieben, ebenso das Recht aller EinwohnerInnen, binnen maximal 30 Fahrzeitminuten ein Allgemeinkrankenhaus mit stationärer Notfallversorgung zu erreichen.

Die Vorteile der Selbstkostendeckung sind gewichtig: Da keine Gewinne mehr mit dem Betrieb von Krankenhäusern erzielt werden können, fließen die Gelder vollständig in die Gesundheitsversorgung. Und da keine Verluste mehr mit dem Krankenhausbetrieb gemacht werden können, wird die Schließung notwendiger Krankenhäuser und Fachabteilungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen beendet. Die ökonomischen Anreize für die Überbelastung des Personals und für die Durchführung unnötiger Behandlungen entfallen. Der Dokumentationsaufwand für die Fallpauschalen-Bürokratie entfällt. Dadurch würden Ressourcen in einem Umfang von 143.000 klinischen Arbeitskräften frei.

Die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung dieser Finanzierungsreform dar. Sie verteilt die Lasten von Krankheit gerecht auf alle BürgerInnen, beteiligt Reiche an der Finanzierung der Solidarkasse, spart zusätzlich Milliarden an Verwaltungskosten ein und erleichtert die Abrechnung der selbstkostendeckenden Finanzierung der Krankenhäuser deutlich.

GiB Gemeingut in BürgerInnenhand
www.gemeingut.org

„Die Zeit ist reif. Wo bleibt die Revolution?“ – die neue Zeitung vom Bündnis Klinikrettung
Die Zeitung kann hier online angesehen und verbreitet werden:

https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2023/02/gib_kh-beilage_DOWNLOAD_030223.pdf

Landeshauptstadt Kiel:

Gerwin Stöcken zur imland-Entscheidung

Zur Entscheidung des Gläubigerausschusses zur Zukunft der imland Kliniken erklärt Gerwin Stöcken, Gesundheitsdezernent und Aufsichtsratsvorsitzender des städtischen Krankenhauses:

„Wir bedauern sehr, dass unsere Ideen für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Region nicht zum Zuge kommen. Die Landeshauptstadt, das Städtische Krankenhaus und die politischen Gremien in Kiel haben sich alle gemeinsam enorm ins Zeug gelegt, um eine kommunale Perspektive für die imland Kliniken aufrecht zu erhalten. Dass die Entscheidung nun anders ausgefallen ist, ist bitter. Wir hätten gerne eine verlässliche Zukunftsperspektive für den Gesundheitsstandort KielRegion entwickelt.“


PR Stadt Kiel, 17.03.2023

Krankenhaus Kiel verdi

Insolvenz Imland-Klinik:

Städtisches Krankenhaus Kiel will übernehmen

Eigentlich ein unglaublicher Vorgang: Der CDU geführte Kreistag Rendburg-Eckernförde lehnt die Finanzierung und den Erhalt ihrer eigenen kommunalen Klinik in Rendsburg und Eckernförde ab. Und dies obwohl sich in einem Bürgerentscheid die Mehrheit ganz klar für den Erhalt der Klinik in Rendsburg und Eckernförde ausgesprochen hatte. CDU-Landrat Schwemer war der Meinung: „Brauchen wir nicht! Kann privatisiert werden!“

Sie hätten 47 Mio. Euro-Verlust der Klinik aus der vergangenen Unterfinazierung tragen sollen. Aber so ist das eben bei der CDU: Das christliche im Namen, aber in der Praxis menschenfeindlich, wenn es um den Erhalt der gesundheitlichen Daseinvorsorge geht.
Selbst der Wirtschaftskreis Eckernförde, normalerweise eher der CDU nahestehend, appellierte an die ignoranten Kreispolitiker: „Wir sind mehr denn je davon überzeugt, dass wir in Eckernförde ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit Innerer Medizin, Chirurgie und Zentraler Notaufnahmen brauchen.“ (Die Klinikleitung wollte wegen Finanzeinsparungen die Eckernförder Klinik reduzieren.) Rettung- und Transportwege von bis zu 50 km zum nächstgelegenen Krankenhaus seien für die Menschen der Region inakzeptabel und gefährdeten Leben und Gesundheit der Bevölkerung, so der Wirtschaftkreis. Was für eine Erkenntnis, die aber offensichtlich einigen Politkern fern liegt.
Allerdings fordert der Wirtschaftskreis die Privatisierung, denn es sei für jeden Klinikbetreiber sehr attraktiv das Geschäft zu übernehmen. Logisches Unternehmerdenken und die Landesregierung soll dafür investieren. Ca. 700 Kliniken in ganz Deutschland stehen vor diesem Problem, aber wegen Corona konnte die Privatisierung noch nicht überall durchgesetzt werden. Dazu kann man nur sagen: „Gesundheit ist keine Ware!“ Oder doch?
Die Rettung kam am 19.1.2023 aus Kiel. Aus der Kieler Verwaltung wurde der Vorschlag gemacht, dass das Städtische Krankenhaus Kiel (SKK) die Imland-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde voll übernehmen und damit in kommunaler Trägerschaft erhalten. Die Kliniken sind bereits jetzt in dem 6-K-Klinikverbund zusammengeschlossen, wo die Einrichtungen in Kiel, Itzehoe, Heide und Brunsbüttel, Neumünster, Bad Bramstedt, Rendsburg und Eckernförde zugehören.
Man darf gespannt sein, ob es dabei zu einem Konsenz im Kreis RD/ECK und der Stadt Kiel kommt. Landrat Oliver Schwemer soll erstmal alle Privatisierungsgespräche abgesagt haben, auch die dazu geplante Sondersitzung am 20.2.2023. Nach einer Meldung der Kieler Nachrichten befürworten alle Kieler Parteien diese Fusion und fordern, dass alle Beschäftigten übernommen werden und sie genauso wie in der SKK-Service-Gesellschaft nach Tarif zu bezahlen. Nur die kriegstreibenden Grünen wollen sicherstellen, dass die Übernahme für den 6-K-Verbund auch profitabel ist. Da sind sie wieder, mit ihrer Gesundheit als Ware. Sollen sie sich doch lieber darum kümmern, dass unsere Gesundheitsversorgung in Zukunft ausreichend finanziell ausgestattet wird. Vielleicht doch ein bischen was aus der Rüstung in die Gesundheit? Wir dürfen gespannt sein, ob die Rettungsbemühungen erfolgreich sind. (uws)

„Wir haben es satt!“-Demo:

10.000 fordern sozial gerechte Agrarwende und gutes Essen für alle

Breites Bündnis aus Landwirtschaft und Gesellschaft fordert Umverteilung, damit Agrarwende und gutes Essen für alle klappen.

Berlin, 21.01.23. Bauernhöfe unterstützen, Insektensterben und Klimakrise stoppen, artgerechte Tierhaltung statt Megaställe und gutes Essen für alle – das fordern 10.000 Menschen bei eisigen Temperaturen zum Auftakt der „Grünen Woche“ bei der „Wir haben es satt!“-Demonstration in Berlin. „Wir erwarten deutlich mehr von Agrarminister Özdemir und der Bundesregierung, das war zu wenig ambitioniert, zu mutlos und zu langsam“, sagt Bündnis-Sprecherin Inka Lange mit Blick auf ein Jahr Agrar- und Ernährungspolitik der Ampel-Koalition. „Olaf Scholz‘ selbsternannte Fortschrittskoalition blockiert die Agrarwende. Das Höfesterben geht weiter, das 1,5-Grad-Ziel wurde beerdigt und trotz enormen Reichtums können sich bei uns viele Menschen keine gesunden, umweltgerecht hergestellten Lebensmittel leisten.“

Die Lage ist ernst: Jeden Tag schließen hierzulande im Schnitt zehn landwirtschaftliche Betriebe und für Konzerninteressen wird in Lützerath die Klimakrise weiter angeheizt. Weltweit hungert mittlerweile jeder zehnte Mensch, während 95 Energie- und Lebensmittelkonzerne ihre Gewinne im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben. Nach einem Jahr im Amt ist die Schonzeit für Minister Özdemir vorbei. Die Menschen verlangen mehr Tempo beim sozial gerechten Umbau der Landwirtschaft. Als Ernährungsminister muss Özdemir dafür sorgen, dass auch Menschen mit wenig Geld Zugang zu guten Lebensmitteln haben.

„2023 muss die Regierung die sozial gerechte Agrar- und Ernährungswende voranbringen. Denn eine gute Zukunft geht nur sozial und ökologisch”, so Lange. „Konkret fordern wir: eine Übergewinnsteuer auch für Agrar- und Lebensmittelkonzerne, die Mehrwertsteuer bei Obst und Gemüse auf Null senken, viel mehr Unterstützung für Menschen mit wenig Geld, eine Vermögensabgabe für Superreiche sowie gerechte und klimaschonende Agrarsubventionen.“

Artgerechte Tierhaltung, mehr Insekten- und Klimaschutz auf den Höfen, die notwendige Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um mindestens 250 Euro – das alles kostet und dafür muss Finanzminister Lindner die Mittel freigeben. Das Geld ist da. Es konzentriert sich aller­dings in den Händen weniger Milliardär*innen. 81 Prozent der Vermögensgewinne aus den Jahren 2020 und 2021 gingen auf das Konto des obersten Prozents in Deutschland. Konzerne dürfen nicht länger von Krisen profitieren, dafür brauchen wir gerechte Steuern. Die Demonst­ration steht unter dem Titel: „Wir haben Krisenprofite satt! Gutes Essen für alle – statt Profite für wenige“.

Karen Stubbemann, Bäuerin aus Niedersachsen, die mit dem Trecker angereist ist, sagt: „Wir Bäuerinnen und Bauern ziehen mit der Gesellschaft an einem Strang, aber die Politik muss endlich planbare Rahmenbedingungen für den Umbau der Landwirtschaft vorgeben. Wir brauchen wirtschaftliche Perspektiven, die eine klima- und umweltschonende Bewirtschaf­tung und den Umbau der Tierhaltung ermöglichen. Die Agrarsubventionen müssen gerecht verteilt und an ökologische und tiergerechte Kriterien gebunden werden. Und wir brauchen ein klares Bekenntnis gegen Gentechnik auf Acker und Teller.“

Schon am Vormittag übergaben die Bäuerinnen und Bauern, die mit ihren Traktoren nach Berlin gekommen waren, eine Protestnote an Özdemir und die rund 80 versammelten Agrar­minister*innen der Welt. Zudem fand der „6-Punkte-Plan für gutes Essen für alle“ seinen Adressaten im Agrarminister. Über 100 Organisationen – von Landwirtschaft über Umwelt- und Sozialverbänden bis zu Gewerkschaften und Erwerbslosen-Initiativen – fordern von der Bundesregierung höhere Sozialleistungen, faire Erzeuger*innenpreise und gute Löhne.

Aufgerufen von 60 Organisationen gehen bei der „Wir haben es satt!“-Großdemonstration seit 2011 viele Tausende gegen die Agrarindustrie und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft auf die Straße. Konventionelle und Öko-Bäuer*innen demonstrieren im Schulterschluss mit der Gesellschaft gegen die fatalen Auswirkungen der industriellen Landwirtschaft. Gemeinsam zeigt das Bündnis Wege für eine bäuerliche Landwirtschaft auf, die auf breite Zustimmung in der Bevölkerung treffen und den Bauernhöfen wirtschaftliche Perspektiven bieten.

Fotos von der Demonstration „Wir haben es satt!“ am 21.1.2023 in Berlin: (wop)