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Lauterbachs große Reform – ein Nullsummenspiel

In der Bundespressekonferenz am 6.12.2022 stellten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Mitglieder der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ihre Vorschläge für Reformen im Krankenhausbereich vor. Entgegen der bisherigen Behauptungen von Herrn Lauterbach schlägt die Kommission eine modifizerte Beibehaltung des DRG-Fallpauschalen-Systems vor, nicht dessen Überwindung. Im Rahmen einer Zwei-Säulen-Finanzierung ist die Kombination von Vorhaltenpauschalen und reduzierten Fallpauschalen vorgesehen.
Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R.: „Die Vorschläge der Regierungskommission zielen nicht darauf ab, die Krankenhäuser tatsächlich ausreichend zu finanzieren. Es geht lediglich darum, die knappen finanziellen Ressourcen zu verschieben. Die vorgesehenen Vorhaltekosten werden dem Budget für DRG-Fallpauschalen entzogen. Das ist ein Nullsummenspiel, bundesweit wird es nicht mehr Geld für die Krankenhäuser geben.“ Emmerich weiter: „Neue Vergütungsmodelle wie die tagesstationäre Behandlung und Hybrid-DRGs bedeuten einen zusätzlichen, ungeheuren Bürokratieaufwand, der das Krankenhauspersonal noch weiter belasten wird.“

Die Vergütung der Krankenhäuser, so der Vorschlag der Kommission, soll an neu einzuführende Leistungsgruppen gekoppelt werden, wie es bereits in Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die Erlaubnis, bestimmte Fälle zu behandeln, an harte Vorgaben wie beispielsweise Mindestmengen oder Geräteausstattung geknüpft werden. Außerdem schlägt die Kommission eine weitreichende Ambulantisierung der Versorgung vor Ort vor. 

Laura Valentukeviciute, Bündnis Klinikrettung: „Die Regierungskommission schlägt vor, etliche wohnortnahe Kliniken in ambulante Pflegezentren umzuwandeln, wo eventuell auch Ärzte angestellt werden. Das ist ein flächendeckendes Krankenhausschließungs-Programm, das wir in dieser Konsequenz noch nicht kannten.“ 
Valentukeviciute weiter: „In die selbe Richtung weisen die Leistungsgruppen: ein Euphemismus für Krankenhausschließungen. Die angebliche Qualitätssteigerung, die mit ihrer Einführung einhergehen soll, ist tatsächlich eine Verengung von Qualität auf Behandlungsmengen und Technik. Krankenhäuser, welche rigide Mengenvorgaben nicht erfüllen, dürfen bestimmte Behandlungen nicht mehr durchführen, auch wenn sie Kompetenz und Erfahrung haben. Das dient der Konzentration der Gesundheitsversorgung auf wenige große Häuser.“

6. Dezember 2022, Pressemitteilung vom Bündnis Klinikrettung • www.gemeingut.org

Das Bündnis Klinikrettung plädiert für die Einführung der Selbstkostendeckung in den Krankenhäusern und hat eine Studie zu diesem Finanzierungsmodell veröffentlicht:

https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/11/2022-10_Studie_Selbstkostendeckung_Buendnis_Klinikrettung.pdf

   

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