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Momentaufnahme zum MFG-5-Gelände
Eine Auswertung, Mai 2026
Für Holtenau-Ost mag rückblickend gelten, dass mit der Errichtung des Wohnungsbaus mit 700 Wohneinheiten (WE) von insgesamt 2275, gemäß ursprünglicher Planung, unabhängig von der gegenwärtigen Entwicklung, schneller nicht hätte begonnen werden können. Allerdings stellt sich die Frage nach dem Warum. Die Dauer von 9 Jahren für die Grundbucheintragung des 92 ha MFG-5-Geländes, mit einer Laufzeit ab 2013, stellt im Zeitfenster eine veritable Größe dar. Seitdem sind weitere vier Jahre ohne sichtbares Ergebnis vergangen.
Laut Statistik hat das von diesem Procedere betroffene 2. Jahrzehnt zu Preissteigerungen für Wohngebäude in Höhe von 64% für die Jahre von 2010 bis 2022 (Quelle: Distatis) geführt, hinzu kommen in den Folgejahren jeweils mit Bezug zum Vorjahr in 2023 4,3%, in 2024 von 3,1% und in 2025 von 3,2%. Gegenwärtig im 2. Quartal 2026 befindet sich eine neue Hochpreisphase am Start.
Im großen Maßstab schuldenfinanzierte Verteidigungsausgaben bei gleichzeitig wachsenden Zinskosten, einer lahmenden Wirtschaft, sich verstetigenden Krisen und leeren Haushaltskassen bilden den aktuellen Hintergrund bei einem für den Wohnungsbau bestehenden erheblichen Handlungsdruck.
Die ohne Tonnenhof, als Verhandlungsmasse vom Bund angebotenen neun Kompensationsgrundstücke im Austausch gegen den Erhalt 2/3 der Gesamtfläche des MFG-5-Geländes, bedingen allerdings den völligen Neustart aller Planungsprozesse einschließlich der Koordinierung für Neuabschlüsse mit Wohnungsbaugesellschaften und Investoren neben der Einwerbung von Fördergeldern etc.. Sie werden in der Bearbeitung einen erheblichen Planungsmehraufwand verursachen, mit weiteren zeitlichen Verzögerungen und mit sachbedingten Kostensteigerungen verbunden sein.
Mit verzögernder Wirkung hinzu kämen bestehende Verfügbarkeitseinschränkungen für das Gros der Kompensationsflächen seitens des Bunds, die die vorherige Fertigstellung von bundeseigenen Baumaßnahmen bedingen, bevor sie nach aktueller Schätzung des Bundes in den Jahren `29, `31 `32 an die Landeshauptstadt Kiel (LHK) übertragen werden könnten.
Die zur Eigennutzung vom Bund auf den Flächen Flughafen Süd, (Eekbrook) und Feldstr. 234 vorgesehenen, eigens vom Bund zu errichtenden 450 Wohneinheiten, minimieren die Verfügbarkeit von Wohnungen auf dem sogenannten freien Markt, um rd. 20% auf 1.825 WE.
Die Kompensationsgrundstücke sind zwar als wertig, aber nicht als gleichwertig zu bezeichnen, weil ohne Zugang zur Förde, an oder in der Nähe von Hauptverkehrsachsen, oder wie z.B. Meimersdorf an der südlichen Peripherie gelegen.
Luft:
Nutzungsbedingt wäre durch die vorgesehene Inbesitznahme mit einer eklatanten Zunahme der Schadstoffemissionen zu rechnen, da nach Aussage des Bundes mit einem Landanschluss für die Schiffe nicht zu rechnen ist. Sie würden im Ruhezustand an allen Anlegern und Molen in Addition zu den bereits durch den Verkehr auf dem Kanal verursachten Emissionen die direkte städtische Nachbarschaft, durch die Kanaldüse immer das gegenüberliegende Ostufer und bei entsprechender Windrichtung auch die Naherholungsgebiete im Kieler Norden hüben wie drüben und in Fahrt die Standorte emittieren, denn die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Schweröl oder Marinediesel sind noch bis 2050 zugelassen. Die Konditionen zur Beschränkung dieser Verschmutzungen wären daher jetzt verbindlich zu regeln. Es ist ebenfalls von einer Zunahme von Lärmemissionen durch den beweglichen Schiffs- und Flugverkehr auszugehen.
Wasser:
Die Wik verliert durch die geplante Ausweitung der Bundesflächen den Zugang zum Wasser faktisch vollständig. Das Gleiche gilt für die wasserberührte Fläche des MFG 5.
Land:
Durch den geplanten Eigentümerwechsel kämen der LHK unwiederbringlich die qualitativ wertvollsten städtischen Flächen am Förde Ufer abhanden, und damit auch jede mit dem Eigentum verbundene Planungshoheit über den Grund und Boden. Der Besitz an Flächen in städtischer Hand ist baupolitisch, wie das Ulmer Modell seit Langem in wirtschaftlicher Hinsicht beweist, von zentraler Bedeutung. Grundstücke sind das entscheidende Kapital der öffentlichen Hand und die Verhandlungsmasse zwischen den Beteiligten. Das gilt auch für diese aktuelle, gerade wegen der Zuordnung beider Parteien zum öffentlichen Sektor bestehenden, besonderen Konstellation, die Erwartungshaltungen, für eine hier nun zwingend gebotene (mit Enteignungsandrohung), bestenfalls einvernehmliche Einigung zwar bedingt, die sich wegen der auf beiden Seiten bestehenden konträren Interessensachlagen, von städtischer Seite am Gemeinwohl orientiert, aber nicht umsetzen lassen wird.
Es wäre daher ratsam, auf den Verkauf von Grundstücken im Besitz von städtischer und kommunaler Hand, auch in diesem Fall gänzlich zu verzichten und für angestrebte Nutzungen und die Gewährung von Planungssicherheit für die Seite der Nutzer, andere bestehende Rechtsmodelle anzuwenden.
Kein Verkauf des MFG-5-Geländes
Nach weniger als seinem Jahr nach der Bekanntgabe der Nutzungsansprüche auf Flächen der LHK, soll der Vorlage des „Letter Of Intent“ (LOI) nach seiner Unterzeichnung von den Partnern am 15.04., noch ohne eine bestehende Einigung über das vom Bund offerierte finanzielle Angebot, der Ratsversammlung der Stadt Kiel bereits am 11. Juni 2026 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Eile, mit der seitens des Bundes ultimativ auf einen Abschluss gedrungen wird, stellt für die LHK einen entscheidenden Verhandlungsnachteil dar. Denn es darf bezweifelt werden, dass innerhalb dieser außerordentlich kurz bemessenen Zeitspanne von knapp einem Jahr, die, in der Sache bedeutsamen, Vorlagen von der LHK in vollem Umfang und erschöpfend bearbeitet werden konnten. Neben den vielen bereits bekannten Komponenten bedürfte es für die Angebotsprüfung/ - verhandlung mit dem Bund dafür an Grundlagen, mit eigens fertiggestellten Planungs- und Zeitkonzepten bis zur Fertigstellung, für alle Grundstücke, um die daraus resultierenden Mehrkosten belastbar ermitteln und einpreisen zu können. Für die kommenden Jahre noch beaufschlagt um absehbar außerordentlich hoch zu bewertende Indexsteigerungen, die aktuell größten Unbestimmten. Die dafür zusätzlich noch benötigte administrative Laufzeit wäre zu sichern.
Unabhängig davon ist es geboten, den Wohnungsbau mit ganzer Kraft, allerorts voranzutreiben und sofort für entsprechende Programme und deren Umsetzung zu sorgen. Von Zeitfenstern mit einer Planungsdauer von 2 Jahrzehnten (Ansatz ab 2012) muss zwingend Abstand genommen werden.
Andernfalls wird der Wohnungsbau unbezahlbar und von der Realisierung eines bezahlbaren, geförderten Wohnungsbaus, in einer am Bedarf orientierten Größenordnung kann keine Rede mehr sein.
Sabine Petersen

