Daten/Fakten  

   

Industriestrom:

Noch mehr Subventionen?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will einen besonders günstigen Stromtarif für Industriekunden einführen. Der DGB möchte diese Subventionen ebenfalls, auch die SPD, der Verband der chemischen Industrie und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Nur die FDP sträubt sich noch. Die Ampelparteien konnten sich in Berlin bisher nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen.

Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit sei gefährdet, heißt es von den Befürwortern. Die hiesige Industrie habe viel höhere Energiekosten als in anderen Ländern, schallt es seit Monaten aus fast allen Kanälen. Mal dahingestellt, ob das mit den höheren Kosten überhaupt stimmt, muss man aus globaler Perspektive jedoch fragen, wo eigentlich das Problem wäre, wenn die hiesige Exportwirtschaft mal ein wenig im Wettbewerb zurückfallen würde. Schließlich hat Deutschland seit Jahrzehnten einen notorisch hohen Handelsbilanzüberschuss, der für allerlei Ungleichgewichte im Welthandel sorgt und unter anderem auch maßgeblich zu den großen Problemen der südeuropäischen Länder beiträgt.

Aber natürlich verfängt hierzulande die Angstmacherei vor etwaigen Schwierigkeiten in der Exportindustrie und das Gerede von der drohenden Abwanderung der Industrie nur zu gut. Fest, sehr fest ist der Standortnationalismus in die Köpfe eingebrannt und blockiert dort naheliegende Fragen nach weltwirtschaftlichen Gleichgewichten, nach Sinnhaftigkeit und Umweltverträglichkeit des Produzierten oder nach auch Arbeitszeitverkürzung als Alternative zu Entlassungen bei Absatzrückgang.

Doch all das nur am Rande. Hier soll es um Habecks Industriestrompläne gehen. Der Minister möchte gern für energieintensive Unternehmen einen sogenannten Brückenstrompreis einführen. Bis 2030 sollen sie Strom aus dem öffentlichen Netz für sechs Cent pro Kilowattstunde beziehen können. Danach würde es dann – vor dem Hintergrund eines beschleunigten Ausbaus von Solar- und Windenergie – diverse Erleichterungen und Regelungen geben, die den Verbrauch von Grünstrom in den Betrieben verbilligt und besonders attraktiv machen.

Finanziert werden soll der Brückenstrom, so ein Arbeitspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima, aus öffentlichen Mitteln, und zwar aus dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ der während der Corona-Pandemie geschaffen wurde und mit der Aufnahme von Krediten gefüllt wird. Allerdings will das Ministerium den Empfängerkreis klar eingegrenzt sehen. Das Ministerium spricht vor allem von der Grundstoffindustrie im Bereich der Chemie-, Stahl-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie, die gefördert werden müsse. Auch Batteriefabriken, Fotovoltaik-Produktion, Halbleiterfertigung und ähnliches kann man sich als Empfänger vorstellen.

Der Preisnachlass sollte nach den Vorstellungen des Habeck-Ministeriums nur auf 80 Prozent des Verbrauchs gewehrt werden, um Anreize zum Stromsparen zu erhalten. Immerhin sind die Einsparpotenziale in der Industrie allem Gejammer über die hohen Preise zum Trotz noch immer beachtlich, wie auch das Bundeswirtschaftsministerium konstatiert.

Der Zuschuss soll sich nach dessen Vorstellungen nicht am tatsächlich gezahlten Preis orientieren, sondern am durchschnittlichen Börsenstrompreis im Jahr. Liegt dieser über sechs Cent pro Kilowattstunde – was auf absehbare Zeit der Fall sein wird –, dann bekommt das Unternehmen diesen Differenzbetrag für 80 Prozent des im Jahr verbrauchten Strom ausbezahlt. Auch wenn dieser tatsächlich günstiger eingekauft wurde.

Die Idee dabei ist, die Unternehmen dazu anzuhalten, trotzdem nach den günstigsten Angeboten zu suchen. Diese gibt es meist, wenn besonders viel Sonnen- oder Windstrom im Netz ist, den die Übertragungsnetzbetreiber bei den derzeitigen Regeln des Erneuerbare-Energie-Gesetzes zu jeden Preis an der Börse verkaufen, manchmal gar verschenken müssen. Wer seinen Verbrauch flexibel steuern kann oder sich größere Speicher zulegt, könnte auf diese Weise unter Umständen ein richtiges Schnäppchen machen. 25 bis 30 Milliarden Euro könnten diese Geschenke bis 2030 kosten, wird laut Tagesschau.de geschätzt.

Die Förderung sowohl mit dem Brückenstrompreis als auch mit den Programmen für vergünstigten Grünstrom nach 2030 soll an verschiedene Verpflichtungen der Unternehmen gebunden werden, wie etwa langfristige Standortgarantien, Klimaneutralität bis 2045 und Tariftreue. Das wären immerhin deutlich mehr Bedingungen, als in den letzten beiden Jahrzehnten mit Konjunktur- und Krisenprogrammen wie zuletzt während der Pandemie verbunden waren.

Aber das sind, wie gesagt, zunächst nur die Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium. Wie viele der positiv zu wertenden Einschränkungen und Vorbedingungen dann tatsächlich im koalitionsinternen Handel und einem etwaigen Gesetzgebungsprozess überleben, ist eine ganz andere Frage. Die FDP macht sich zur Zeit in der Frage Industriestrompreis zum Vertreter mittelständischer Unternehmen. Deren Verbände sind wenig erfreut von den Plänen, weil sie leer ausgehen würden und die Stärkung der großen Konkurrenz befürchten. Denkbar wäre also, dass im Ergebnis dieses Gezerres die Subventionen letztlich doch eher mit der Gießkanne verteilt und auf Garantien seitens der begünstigten Unternehmen verzichtet wird.

Unklar ist auch noch, ob die Subventionen den Segen der Wettbewerbswächter in der EU-Kommission bekämen. Letztlich wird das vermutlich von den neuen Regeln für den Strommarkt abhängen, über die die Regierungen derzeit verhandeln. Frankreich will unbedingt neue Vertragsformen einführen, die seinen alten und uralten Meilern sichere Einnahmen verschafften und ihren möglichst langen Weiterbetrieb absicherten. Die Bundesregierung hat wiederholt dagegen polemisiert, doch inzwischen scheint ein Kuhhandel möglich.

Zeit vielleicht noch einmal daran zu erinnern, dass der Strom für Industriekunden und Großabnehmer ohnehin seit eh und je in unterschiedlichen Formen vergünstigt ist. Zum Beispiel dadurch, dass Privatkunden einen höheren Preis bezahlen müssen. Die diversen Steuern und Abgaben außer Acht gelassen zahlten Private 2023 bisher im Durchschnitt 33,8 Cent pro Kilowattstunde für Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelte. Industriekunden mussten hingegen im Durchschnitt nur 23,64 Cent pro Kilowattstunde für diesen Teil des Strompreises hinlegen.

Ist das soviel mehr, als in anderen Ländern? „Exorbitant hohe Strompreise“ zahle die deutsche Industrie im Vergleich zu Ihrer Konkurrenz, meinte im Mai BDI-Präsident Siegfried Russwurm gegenüber der Tagesschau. Stimmt das?

Das EU-Statistikamt gibt für das erste Halbjahr 2023 einen Preis für Nichthaushaltskunden von knapp 27 Cent pro Kilowattstunde an. Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft gibt für das erste Halbjahr 2023 einen durchschnittlichen Preis von 26,5 Cent pro Kilowattstunde an. Davon sind knapp drei Cent Steuern und Abgaben. (Private Verbraucher zahlen in Deutschland derzeit pro Kilowattstunde Strom im Durchschnitt 12,47 Cent an Steuern und Abgaben.)

strompreis f r die industrie inkl

In Italien, Belgien, den Niederlanden und in einigen osteuropäischen Ländern muss die Industrie laut Eurostat mehr bezahlen, andere Länder, wie etwa Frankreich, aber seit neuestem auch Dänemark, haben den Industriestrompreis zum Teil schon deutlich gedrückt. Nach Angaben der Plattform GlobalPetrolPrices.com mussten im März in China Gewerbekunden umgerechnet acht und in den USA 13,1 Euro-Cent pro Kilowattstunde zahlen, aber das sind nur bedingt vergleichbare Momentaufnahmen.

Von „exorbitant“ kann also nicht die Rede sein, wohl aber davon, dass Deutschland sich mit seinen Industriestrompreisen im oberen Drittel bewegt, und dass es trotz EU offensichtlich einen Wettbewerb gibt, die heimische Industrie mit niedrigen Strompreisen zu begünstigen. Aber ist das ein Grund auch hierzulande Großverbraucher noch mehr als ohnehin schon zu belohnen? Sollte man nicht eher Stromsparen stärker fördern?

Die Industrie ist nach Angaben des Umweltbundesamtes für 45 Prozent des hiesigen Stromverbrauchs verantwortlich, und dieser Anteil wird vermutlich weiter steigen, wenn zum Beispiel die Stahlproduktion und die Wasserstofferzeugung für die Chemieindustrie auf Strom umgestellt werden.

Da wird es eigentlich dringend Zeit mal darüber nachzudenken, ob wir tatsächlich 48,8 Millionen Pkw brauchen. Oder ob VW nicht doch lieber Busse und Straßenbahnen produzieren sollte. Das wäre sogar arbeitsintensiver als die Pkw-Produktion, aber es müsste weniger Material und Energie aufgewandt werden. Und es könnten in Wolfsburg zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, statt diese – wie derzeit geplant – zu reduzieren.

Doch die Prioritäten der Bundesregierung und der Industrie sehen anders aus. Das machte kürzlich auch die Initiative Energien Speichern e.V. deutlich. Der Verein ist ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher und gibt regelmäßig Prognosen zur Gas-Versorgungssicherheit ab, wie zuletzt Mitte Oktober. Demnach müsse man sich beim Gas keine allzu großen Sorgen machen, die Speicher seien zu fast 100 Prozent befüllt. Nur wenn es extrem kalt werden sollte, könne es zu einer „Gasmangellage“ kommen. In einer solchen Situation könne „vor allem die Gruppe der Haushalte und Gewerbekunden durch Einsparmaßnahmen einen großen Beitrag zum Erhalt industrieller Produktionsprozesse in Deutschland leisten“. Frieren zum Wohle der Exportindustrie? Zeit aus Standortnationalismus und Wachstumswahn auszubrechen. (wop)

Neuer Regionalplan für S-H:

Der Kampf für Erhalt von Naturflächen und Ackerland

Vormarsch der Gewerbegebiete verdrängt Natur und Landwirtschaft

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat im Mai Entwürfe für die neuen Regionalpläne vorgelegt. Nur noch bis zum 9.11.2023 findet ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt, wo sich alle Menschen, Vereine und Verbände, Städte und Gemeinden mit Stellungnahmen und Änderungsvorschlägen einbringen können.

In drei Planungsräumen in Schleswig-Holstein werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung verbindlich vorgegeben, d. h. wie sich die Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in Zukunft entwickeln soll. Genau genommen ist es ein Kampf um die Fläche; wer darf was mit dem öffentlichen Land machen. Dabei ist ziemlich klar, dass es um die Aufteilung geht, wo es noch Naturland und landwirtschaftliches Land geben soll und wie stark sich Siedlungsgebiete und Gewerbegebiete ausbreiten dürfen.

Regionale Grünzüge und Landschaftsschutzgebiete sind seit Jahren auf dem Rückzug. Bei Kernbereichen für Tourismus werden noch Bedenken angemeldet. Über den Rückzug der Landwirtschaft wird gar nicht mehr geredet.

Die öffentliche Beteiligung und Einsicht in die Raumordnungspläne ist möglich über die Internetseite der Landesregierung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/regionalplaene/regionalplaene_node.html
Die Pläne und Karten kann man hier anschauen oder runterladen: https://www.bolapla-sh.de/

Städte und Gemeinden haben sich mit ihren Wünschen schon eingebracht. Dabei geht es meistens um die Erweiterung der Siedlungsgebiete für den Wohnungsbau und um neue Gewerbegebiete. Hierfür gibt es ausreichend Lobbyverbände bzw. Wirtschaftsausschüsse der Gemeinden, die die Notwendigkeit der Erweiterung der Flächen mit der wachsenden Bevölkerung und den notwendigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer begründen. Hintergrund ist hier meistens die Unterfinanzierung der Kommunen, die aus der Einkommenssteuer von der Bundesregierung max. 12-13 % erhalten, weswegen sich immer mehr Gemeinden und vor allem die großen Städte stark verschuldet haben. Und dies trotz eines immer weiter wachsenden Anteils an Gewerbe- und Industrieflächen.

Auf der Seite der Natur sieht es schwierig aus. Der BUND versucht in S-H ein Gegenpol für den Erhalt der Schutzgebiete, der grundlegenden Grünzüge und der Erholungsgebiete zu bilden und sammelt landesweit die Einwendungen gegen den zunehmenden Flächenverbrauch der Zivilisation.

Der BUND schreibt dazu:
„• Die Menschen und ihre Organisationen in SH beanspruchen Raum für die unterschiedlichsten Zwecke.
• Die sehr unterschiedlichen Raumnutzungsinteressen sollen eine überörtlichen Koordination und Planung erfahren, um durch die Regionalpläne
- drohende Nutzungskonflikte im Vorfeld zu vermeiden,
- verletzliche Nutzungen vor Inanspruchnahme zu schützen,
- ausreichend Fläche für zukünftige Bedarfe zu sichern,
- den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu ordnen,
- zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beizutragen.“

Ob diese Einordnung der aktuellen Gefahr des immer stärken Rückdrängens der Natur gerecht wird, sei dahingestellt. Aber die Hoffnung besteht, dass die Einwendungen des BUND gehört werden und keine Verschlechterungen gegenüber den alten Regionalplänen von 2020 und den Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan 2021 stattfinden.

Dazu die Pressemitteilung des BUND S-H vom 29.06.2023:

BUND Schleswig-Holstein: Klimaschutz, Biodiversität und Flächenverbrauch müssen stärkere Priorität in den Regionalplänen haben
„Die Regionalpläne für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein müssen Antworten auf die globalen Megatrends der nächsten Jahrzehnte geben. Hierzu zählen der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Schutz und die Förderung der Biodiversität und eine deutliche Verminderung des Flächenverbrauchs“, erläutert Dietmar Ulbrich, der seit Mai neuer Landesvorsitzender des BUND SH ist. Und weiter: „Die Weichen müssen jetzt richtig gestellt werden. Die Regionalpläne legen die raumordnerischen Vorgaben für die nächsten 15 Jahre fest“.
Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag reduziert werden. In Schleswig-Holstein steigt der Wert dagegen ungebremst. Der Flächenverbrauch liegt im langjährigen Durchschnitt inzwischen sogar bei 3,5 Hektar pro Tag. „Die Regionalplanung muss deshalb durch konkrete Vorgaben für die Planungsräume einen Beitrag leisten, um den Zuwachs des Flächenverbrauchs innerhalb weniger Jahre auf 1,3 Hektar pro Tag zu begrenzen“, ergänzt Merlin Michaelis, Projektleiter Regionalpläne beim BUND SH.
Um die Biodiversität zu erhalten, hat sich die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu schützen. Laut aktueller Biotopkartierung stehen in Schleswig-Holstein bisher jedoch nur etwa 11 Prozent der Landesfläche unter Schutz. Deshalb fordert der BUND SH, die Vorranggebiete für den Naturschutz zu vergrößern und auch die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft besser zu schützen. „Diese naturschutzrelevanten Flächen müssen großflächig und verbindlich ausgewiesen werden. In ihnen muss dem Schutz und der Entwicklung der Biodiversität unbedingt Vorrang eingeräumt werden,“ so Bini Schlamann, Referentin für Agrar- und Biodiversitätspolitik beim BUND SH.
Mit der Darstellung von Vorranggebieten für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich wird in den Regionalplänen lediglich eine Maßnahme als Reaktion auf den Klimawandel verankert. „Dringend erforderlich ist es aber auch, Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz auf dem Festland zu formulieren, beispielsweise durch Vorgaben zum Umgang mit den Böden, die in den Landschaftsrahmenplänen ausgewiesen worden sind. Ebenso wären Flächen zur Waldaufforstung, zur Grünlandausweitung und solche zu gezielten Grundwasserstandsanhebungen in die Regionalpläne aufzunehmen, um Kohlendioxid zu binden und dauerhaft festzulegen“, so Michaelis abschließend. Soweit die Presseerklärung des BUND SH.

Die Gefahr des Rückdrängens der Natur ist groß. Hier einige Beispiele:

• Die Gemeinde Dänischenhagen plant die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets Lehmkaten (Dänischenhagen-Altenholz-Kiel) um 19 ha und es wurde bereits im neuen Regionalplan aufgenommen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Ackerland wird aber als geringwertiger eingeordnet und soll dem Gewerbegebiet weichen. Das geplante Gewerbegebiet liegt in einem historischen Grünzug, der mit dem östlich der B 503 gelegenen Landschaftsschutzgebiet Heischer Tal bis hin zur Förde verbunden und Teil eines im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Grünzuges ist und grenzt die bestehende Grünzäsur Richtung Ostsee weiter ein. Der Erhalt von unzerschnittenen Räumen, wie es im Landschaftsrahmenplan vorgegeben wird, ist wichtig. Die Fläche ist eine typische Kulturlandschaft die zukünftig naturverträglicher genutzt werden könnte, um sie als Übergang in ein zukünftiges Landschaftsschutzgebiet mit einer besonderen Erholungseignung zu entwickeln. Es geht mit der Gewerbegebietserweiterung wertvolles Ackerland unwiederbringlich verloren, das zukünftig für die wohnortnahe Nahrungsversorgung wichtig sein könnte. Durch den Flächenverbrauch für Gewerbe- und Wohnungsbau entsteht eine zunehmende Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft und eine immer stärkere Verdrängung von Naturlandschaft.

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Wozu gibt es regionale Grünzüge:
6.3.1 Regionale Grünzüge – Grundsätze und Ziele der Raumordnung
- In den Ordnungsräumen (Kapitel 2.2) kommt dem langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume eine besondere Bedeutung zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Siedlungsansprüchen und ökologischer Qualitätssicherung des Raums zu. Daher sind in den Regionalplänen außerhalb der Siedlungsachsen und besonderen Siedlungsräume (Kapitel 3.3 Absatz 5) regionale Grünzüge auszuweisen. Diese dienen als großräumig zusammenhängende Freiflächen
• der Gliederung der Ordnungsräume (Kapitel 2.2),
• dem Schutz der Landschaft vor einer großräumigen Zersiedelung (Kapitel 3.9),
• der Sicherung und Entwicklung wertvoller Landschaftsbereiche (Kapitel 6.2),
• dem Biotopverbund und dem Gewässerschutz (Kapitel 6.2),
• dem Geotopschutz (Kapitel 6.2),
• dem Grundwasserschutz (Kapitel 6.4),
• der Klimaverbesserung und Lufthygiene (Kapitel 6.1) sowie
• der siedlungsnahen landschaftsgebundenen Erholung (Kapitel 4.7).

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• Die Gemeinde Altenholz plant die Erweiterung städtischer Siedlungsbereiche im Nahbereich der Stadt Kiel, hier das Wohnungsbaugebiet „Brammerkamp“. Es beeinträchtigt den bestehenden Grünzug und sollte eher als Schutzgebiet, aber nicht als Siedlungsgebiet ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass die direkt am „Brammerkamp“ befindlichen Moorflächen gefährdet sind, weil durch ein neues Baugebiet das Wassersystem des Moores geschädigt werden könnte. Auch dies Gebiet wurde bereits im neuen Regionalplan als Siedlungsgebiet aufgenommen. Die Gemeinde Altenholz möchte zusätzlich noch einen bestehenden Grünzug zwischen den Stadtteilen Klausdorf und Stift für zukünftige Baumaßnahmen freistellen lassen. Auch hier ist zu betonen, dass Grünzäsuren in der Gemeinde Altenholz unangetastet bleiben müssen. Grünzüge dürfen nicht unterbrochen werden und sind zu erhalten, um die Biotopvernetzung zu ermöglichen.

• Besonders schwierig wird es mit der Stadt Kiel. Sie wenden sich in einer Stellungnahme zum neuen Regionalplan auf der Ratsversammlung am 21.9.2023 gegen zu wenig Freiraum für Wohnungsbau und Gewerbe- und Industriebetriebe und berufen sich auf den Landesentwicklungsplan wo in Kap.2.2 2 G festgehalten wird: „Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Wohnungsbau sollen in ausreichendem Umfang vorgehalten werden.“
„Die Landeshauptstadt Kiel hält somit eine Überarbeitung des Regionalplans mit einer räumlich und nach Wohnungsmarktsegmenten differenzierten Bedarfsermittlung sowie eines Abgleichs mit dem durch den Regionalplan ermöglichten Siedlungserweiterungen für erforderlich, um den Wohnungsmarkt in Kiel und im Kieler Umland zu entspannen, somit auch bezahlbares Wohnen zu ermöglichen und die Siedlungstätigkeit auf mit einer nachhaltigen Mobilität Standorten und Bereichen zu fokussieren. Es ist voraussichtlich angeraten, dass das Land dann auch aktiver in die Kommunikation mit Gemeinden treten, die potenziell einen signifikanten Beitrag zum Wohnungsmarkt leisten könnten, um unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit eine gute Entwicklung der Region zu befördern.“
Als Konsequenz fordert die Stadt Kiel deshalb z.B. für die Wohnungsbaumaßnahmen in Suchsdorf im Regionalplan auf die Ausweisung eines regionalen Grünzugs zu verzichten:
„In regionalen Grünzügen darf planmäßig nicht gesiedelt werden, daher fordert die Landeshauptstadt Kiel, auf die Festlegung eines regionalen Grünzuges im Bereich westlich von Suchsdorf-West zu verzichten. Die Landeshauptstadt Kiel wird gemäß der Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsrahmenplans und gemäß der kommunalen Beschlusslage dafür Sorge tragen, dass den Erfordernissen von Natur und Landschaft in diesem Bereich Rechnung getragen wird.“

Und zu den Interessen der Wirtschaft: „Die Landeshauptstadt Kiel merkt mit Verweis auf die Ergebnisse des regionalen Gewerbeflächenmonitorings des Planungsdialogs Kiel Region und Neumünster an, dass fast im gesamten Planungsraum, aber besonders in Kiel und Umland, bereits heute eine Knappheit an verfügbaren und in Vorbereitung befindlichen Gewerbeflächen besteht.
Gleichzeitig vermisst die Landeshauptstadt Kiel ähnlich des Abgleichs Bedarf und Angebot im Wohnungsbau auch hier ein Abgleich der Ziele im Flächensparen mit den erwarteten Siedlungszuwächsen. Der Landeshauptstadt Kiel ist hier sehr wohl bewusst, dass ein großes Spannungsfeld zwischen dem Bedarf nach neuen Bauflächen und dem Flächensparziel besteht. Dieses Flächensparziel kann aber letztlich nur erreicht werden, wenn mit großer Flächeneffizienz und an den richtigen Orten auch neue, attraktive Entwicklungspotenziale geschaffen werden, auf die sich neben dem vorrangigen Flächenmanagement auf Bestandsflächen die Entwicklung konzentrieren sollte.“

Mit der gefragten Flächeneffizienz ist es allerdings bei der Stadt Kiel nicht weit her, denn bestehende Gewerbeflächen werden garnicht oder unzureichend genutzt (Flughafengelände, ehem. MFG5-Gelände, Industriebrachen in Friedrichsort, Werftgelände). Sogenannte Innenverdichtung findet nicht statt. Stattdessen wurden ohne Not historisch gewachsene Landschaften zerstört und als Gewerbegebiete verschleudert (Bölckestraße Nord). In schlechter Erinnerung ist immer noch die Vernichtung von Kleingartenanlagen für die Ansiedelung von Möbel Kraft. Dass am Stadtrand und entlang der B76/Olaf-Palme-Damm /Theodor-Heuss-Ring ein Gewerbegebiet und Einkaufzentrum nach dem anderen die Stadtflächen besetzen und den Grüngürtel verdrängen, fällt den Stadtplanern in ihrer eigenen Bedarfsanalyse gar nicht mehr auf. Es zählt nur das Interesse der Wirtschaft und die ersehnte Einnahmequelle durch die Gewerbesteuer. Leider sind sich in dieser Frage, wie schon immer in Kiel, alle bürgerlichen Parteien, bis hin zu den Grünen, einig.

Jüngst wurden von der Kieler Wirtschaftsförderung (KiWi) für 80 Mio. das Industriegebiet „StrandOrt Kiel“ mit 34 ha aus der Industriebrache Friedrichsort gekauft, um ein sog. grünes Industriegebiet mit Aufenthaltsqualität zu bauen und man rechnet später mit Einnahmen durch Vermietung und Verkauf der Flächen. Es geht also, aber ob es sich für die Stadtfinanzen lohnt, bleibt fraglich. (Nachtrag Red.: Und wäre dies nicht besser ein Gelände gewesen, wo die Stadt Kiel durch Renaturierung ihre Naturvernichtung durch das neue Gewerbegebiet Bölckestraße Nord hätte ein wenig ausgleichen können?)

Der tatsächliche Bedarf für Industrie und Gewerbe wird nicht offengelegt. Maßlos werden Gewerbegebiete entwickelt ohne die gesellschaftliche Notwendigkeit, den Bedarf an Produkten oder die Klimafreundlichkeit der Produktion zu prüfen. Die CO2-fressende und menschenverachtende Rüstungsproduktion kommt schon gar nicht auf den Prüfstand.
Eine Konversion von Autohäusern in Wohnhäuser könnte z.B. Wohnraum schaffen. Gewerbegrundstücke sollten in öffentlicher Hand bleiben, um zukünftige Umnutzungen oder Renaturierung im öffentlichen Interesse zu ermöglichen.
Wir dürfen gespannt sein, in wie weit der neue Regionalplan SH den Flächenverbrauch eingrenzt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhält. (Uwe Stahl)

Karte unten (Quelle: https://www.bolapla-sh.de/ ):
Ausschnitt aus dem Entwurf des Regionalplans 2023 mit dem Kieler Bereich.
Die dicke Linie kennzeichnet die Abgrenzung der Siedlungsachsen. Die senkrechte Schaffur stellt die Regionalen Grünzüge dar.

Karte RegPlan PR II Kiel 2023

BUND Schleswig-Holstein:

Klimaschutz, Biodiversität und Flächenverbrauch müssen stärkere Priorität in den Regionalplänen haben

  • Regionalpläne jetzt einsehbar
  • Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbelange müssen für verstärkt mitgedacht werden

„Die Regionalpläne für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein müssen Antworten auf die globalen Megatrends der nächsten Jahrzehnte geben. Hierzu zählen der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Schutz und die Förderung der Biodiversität und eine deutliche Verminderung des Flächenverbrauchs“, erläutert Dietmar Ulbrich, der seit Mai neuer Landesvorsitzender des BUND SH ist. Und weiter: „Die Weichen müssen jetzt richtig gestellt werden. Die Regionalpläne legen die raumordnerischen Vorgaben für die nächsten 15 Jahre fest“.
Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag reduziert werden. In Schleswig-Holstein steigt der Wert dagegen ungebremst. Der Flächenverbrauch liegt im langjährigen Durchschnitt inzwischen sogar bei 3,5 Hektar pro Tag. „Die Regionalplanung muss deshalb durch konkrete Vorgaben für die Planungsräume einen Beitrag leisten, um den Zuwachs des Flächenverbrauchs innerhalb weniger Jahre auf 1,3 Hektar pro Tag zu begrenzen“, ergänzt Merlin Michaelis, Projektleiter Regionalpläne beim BUND SH.
Um die Biodiversität zu erhalten, hat sich die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu schützen. Laut aktueller Biotopkartierung stehen in Schleswig-Holstein bisher jedoch nur etwa 11 Prozent der Landesfläche unter Schutz. Deshalb fordert der BUND SH, die Vorranggebiete für den Naturschutz zu vergrößern und auch die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft besser zu schützen. „Diese naturschutzrelevanten Flächen müssen großflächig und verbindlich ausgewiesen werden. In ihnen muss dem Schutz und der Entwicklung der Biodiversität unbedingt Vorrang eingeräumt werden,“ so Bini Schlamann, Referentin für Agrar- und Biodiversitätspolitik beim BUND SH.
Mit der Darstellung von Vorranggebieten für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich wird in den Regionalplänen lediglich eine Maßnahme als Reaktion auf den Klimawandel verankert. „Dringend erforderlich ist es aber auch, Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz auf dem Festland zu formulieren, beispielsweise durch Vorgaben zum Umgang mit den Böden, die in den Landschaftsrahmenplänen ausgewiesen worden sind. Ebenso wären Flächen zur Waldaufforstung, zur Grünlandausweitung und solche zu gezielten Grundwasserstandsanhebungen in die Regionalpläne aufzunehmen, um Kohlendioxid zu binden und dauerhaft festzulegen“, so Michaelis abschließend.

Presseerklärung des BUND SH (29.6.2023)

Landesnaturschutzverband S-H:

Veranstaltung zur Flächenkonkurrenz

LNV logo

Thema: Flächenkonkurrenz

Einladung zur öffentlichen
Jahreshauptversammlung 2023
Freitag, den 10. November 2023, 14 Uhr
Kulturzentrum Rendsburg im Hohen Arsenal
Arsenalstr. 2-10, 24768 Rendsburg

Fax: 0431 / 92047, Tel. 0431 / 93027
E-Mail: info@LNV-SH.de

Die Flächenkonkurrenz in Schleswig-Holstein in den Zeiten des Klimawandels nimmt neue Dimensionen an. Es müssen Flächen für erneuerbare Energiegewinnung zusätzlich zu den bisher nötigen Bedarfen gefunden werden, ohne die notwendigen naturnahen Flächen für den Erhalt der Biodiversität zu verringern. Übergeordnete Ziele sehen vor, 30 Prozent der Fläche an Land und in den Meeren bis 2030 unter Schutz zu stellen sowie ein in der Fläche tatsächlich funktionierendes Biotopverbundsystem zu realisieren. Daher werden wirksame Synergieeffekte zwischen den unterschiedlichen Bedarfen unentbehrlich. Zusätzlich ist der aktuell erhöhte Flächenverbrauch für Siedlungen, Gewerbe und Verkehr in Schleswig-Holstein von 3,7 ha/Tag umgehend zu reduzieren und entsprechend der Zielvorgaben bis 2030 auf 1,3 ha/Tag zu minimieren. Diese Fragen müssen in nächster Zukunft gelöst werden und bedürfen einer eingehenden Diskussion. Im Fokus stehen dabei Lösungen unter Berücksichtigung der Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.

Durch welche landespolitischen Vorgaben und durch welche Vorgaben der Raumplanung kann die Zielerreichung auf den verschiedenen Ebenen sichergestellt werden?

Ich lade Sie recht herzlich ein, mit uns zu diskutieren und freue mich auf Ihre Teilnahme!

Prof. Dr. Ulrich Irmler, Vorsitzender Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V.

Programm

ab 14:00 Uhr Gedankenaustausch rund um den Naturschutz

• 14:30 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Ulrich Irmler, LNV-Vorsitzender

• 14:40 Uhr Druck auf die Fläche – Zusammenspiel von Naturschutz und Klimaschutz
Tobias Goldschmidt, Minister für Energie-wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), Kiel

• 15:05 Uhr Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Flächenverbrauch – Gründe für eine neue Landschaftspolitik!
Prof. Dr. Jürgen Peters, Hochschule für nachhaltige Entwicklung (HNE), Eberswalde

• 15:30 Uhr Gibt es in Nord- und Ostsee noch Raum für Natur?
Isabelle Maus, Bund für Umwelt und Natur-schutz (BUND) e.V., Meeresschutzbüro, Bremen

• 15.55 Uhr Pause

• 16:30 Uhr Umgang mit Flächenkonkurrenzen in der Landesplanung
Marion Koll, Ministerium für Inneres, Kommu-nales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), Kiel, Leiterin der Abteilung Landesplanung

• 16:55 Uhr Podiumsdiskussion:
Tobias Goldschmidt, (Umweltminister, Kiel)
Prof. Dr. Jürgen Peters (HNE, Eberswalde)
Isabelle Maus (BUND-Meeresschutz, Bremen)
Marion Koll (MIKWS, Kiel)

• 17:45 Uhr Moderation und Ausblick
Prof. Dr. Holger Gerth, Landesnaturschutzbeauftragter

Kommentar: Erfolge feiern

Nun ist es endlich so weit. Am 15. April 2023 wurden die letzten drei deutsche Atommeiler abgeschaltet. Isar 2 in Bayern, Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg und Emsland in Niedersachsen. Für die Anti-AKW-Bewegung ist das auf jeden Fall ein Grund zum Feiern, und für den Rest der Gesellschaft auch. Zumindest ist jetzt die Gefahr gebannt, dass es doch noch zu einem größeren Atomunfall kommt. Besonders Neckarwestheim 2 war in den letzten Jahren dadurch aufgefallen, dass in den Rohren des Kühlkreislaufs zahlreiche Haarrisse gefunden wurden. In allen drei Anlagen war die turnusgemäß alle zehn Jahre durchgeführte große Sicherheitsüberprüfung seit vier Jahren überfällig.

48 Jahre nach der Besetzung einer AKW-Baustelle im baden-württembergischen Wyhl ist es nun also so weit. 45 Jahre nach den massiven und legendären Kämpfen in Brokdorf an der Elbe, 42 Jahre nach der gewaltsamen Räumung des Gorlebener Hüttendorfs in Niedersachsen, 37 Jahre nach den heftigen Auseinandersetzungen um die schließlich verhinderte Wiederaufbereitungsanlage im bayerischen Wackersdorf kann ein vorläufiger Schlussstrich gezogen werden. Endlich.

Es war ein langer Kampf, einer gegen viel staatliche Gewalt, einer gegen die Lügen der großen Medienhäuser und gegen mächtige Kapitalinteressen. Denn mit dem Atomstrom ließ sich viel Geld verdienen. Unter anderem strich die Industrie 169 Milliarden Euro an staatlicher Unterstützung für Entwicklung, Bau und Betrieb ihrer Anlagen ein. Ganz zum Schluss hat man den Betreibern auch noch die Gelegenheit gegeben, sich aus der Verantwortung für ihren Strahlenmüll freizukaufen. Die Risiken wurden, wie im Kapitalismus üblich, verstaatlicht, die Gewinne blieben, wie immer, privat.
Dennoch haben wir allen Grund uns ein wenig auf die Schulter zu klopfen. Ein sehr wichtiger Etappensieg wurde erreicht, und wir sollten uns noch einmal daran erinnern, dass ohne die hartnäckige, mitunter militante Bewegung womöglich doppelt so viele AKW gebaut worden wären, Deutschland wie Frankreich eine Plutoniumfabrik hätte und schwerfällige AKW den Ausbau der Erneuerbaren massiv behindert hätten. Wie der Nachbar westlich des Rheins stünden wir heute mit einer Flotte anfälliger, in Hitze-Sommern ausfallender Methusalemreaktoren und mit noch viel größeren Strahlenmüllbergen da und müssten – wegen des Alters der Anlagen – mehr denn je eine Reaktor-Havarie á la Fukushima oder Tschernobyl fürchten. (wop)