Daten/Fakten  

   

BUND SH fordert mehr Einsatz des Landwirtschaftsministeriums für Nitratreduktion

  • BUND SH nennt Einigung über Nährstoff-Zuflüsse in die Ostsee „Schönfärberei“ 

  • Menge an Stickstoff- und Phosphor-Einsparungen reicht nicht einmal aus, um gesetzliche Mindestanforderungen zu erfüllen 

  • Nitratüberschüsse bedrohen nicht nur die Ostsee, sondern auch unser Grundwasser

Massive Kritik am schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium (MLLEV) übt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) in der politischen Debatte um die Nähstoffe an Land und im Meer. Sie wurde angeheizt durch eine aktuelle Studie aus der Schlei-Region, die im Umwelt- und Agrar-Ausschuss vorgestellt wurde, und Forderungen des MLLEV, die Stoffstrombilanzen abzuschaffen.  

„Die Landesregierung betreibt Schönfärberei“, sagt Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH. Er bezieht sich dabei auf die Zielvereinbarung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und landwirtschaftlichen Verbänden vom Dezember 2024 über die Reduktion der Nährstoff-Zuflüsse in die Ostsee. Die Maßnahme war bereits im „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ angekündigt worden.

Demnach sollen jährlich 400 Tonnen Stickstoff und 13 Tonnen Phosphor bis zum Jahr 2035 eingespart werden. Der BUND SH weist jedoch auf Berechnungen hin, nach denen die Landwirtschaft jährlich mindestens 2.000 Tonnen Stickstoff und 65 Tonnen Phosphor reduzieren muss, um die gesetzlichen Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.

„Die Verbindlichkeit der Maßnahmen zum Schutz der Ostsee ist an keiner Stelle gewährleistet“, sagt der BUND-Landesvorsitzende Dietmar Ulbrich. „Die Landwirtschaft sollte sich an echtem Erfolg messen lassen. Erfolg ist, wenn die Maßnahmen wirken.“

Die Wasserrahmenrichtlinie fordert bereits seit über zwanzig Jahren unter anderem eine Reduktion der Nährstofffrachten in Flüssen und Seen, was letztlich auch der Ostsee zugutekommen würde. Schon zwei Mal wurde deshalb die Düngeverordnung angepasst. Trotzdem konnte Deutschland die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht einhalten. Die Frist zur Zielerreichung wurde bereits mehrfach verschoben, zuletzt auf 2027.

„Der BUND hat bereits im Jahr 2020 in seiner Stellungnahme zur Düngeverordnung aufgeführt, dass der hohe Nitrat-Einsatz mit einem Verlust an trinkbarem Grundwasser, also unserer essentiellen Lebensgrundlagen einhergeht. Schon die Hälfte der Grundwasserkörper Schleswig-Holsteins ist aufgrund von zu hohen Dünge- oder Pestizidwerten nicht mehr als Trinkwasser geeignet. An diesem Problem hat sich leider nichts geändert“, sagt Jürgen Leicher, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND SH.

Ole Eggers vergleicht: „Auch die Landwirtschaft muss sich an Gesetze und Verordnungen halten. Autofahrer sollten ja auch nicht nur noch freiwillig 50 Stundenkilometer in der Stadt fahren.“

Der BUND fordert eine so genannte Hoftorbilanzverordnung, mit der nachvollziehbar wäre, welcher Betrieb wie viele Düngemittel einkauft und ausbringt oder in Produkten weiterleitet. Dies würde auch der Nord- und Ostsee helfen. Ole Eggers: „Landwirtschaftsminister Schwarz muss seine Blockadehaltung endlich aufgeben und sich konstruktiv für unsere Lebensgrundlage einsetzen. Wir wünschen uns doch alle eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die dazu beiträgt, dass auch nachfolgende Generationen noch Grundwasser trinken und in klarem Ostseewasser baden können!“

Kiel, 16.01.2025
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Schleswig-Holstein e. V. 
Lorentzendamm 16, 24103 Kiel
www.bund-sh.de 

BUND auf der Demo Wir-haben-es-satt! am 18.1.2025 in Berlin, Bild: Sina Clorius

Northvolt:

BUND SH kritisiert Geldverschwendung zu Lasten der Natur und der Steuerzahler

  • 100 Hektar Land versiegelt

  • Nachhaltige Flächennutzung statt Planungsbeschleunigung

  • Planung für weitere Gewerbegebiete stoppen

100 Hektar ehemals fruchtbares Ackerland in Dithmarschen wurden planiert. Doch ob Northvolt dort wirklich eine Batteriefabrik errichtet, ist fraglich, seit die finanziellen Probleme des Unternehmens bekannt sind. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) zeigen sich hier die Risiken der Planungsbeschleunigung zu Lasten der Natur. „Wäre das Projekt mit weniger Hektik und Fortschrittsglauben geplant worden und stattdessen mit etwas mehr Bedacht und mit Rücksicht auf die Umweltfolgen, wären den Steuerzahlern 600 Millionen Euro Fehlausgaben erspart geblieben“, sagt Gerd Simon vom Ausschuss für Natur und Umweltpolitik des BUND SH.

Von den 600 Millionen Euro Verlust muss das Land Schleswig-Holstein die Hälfte tragen. „Mit dieser Summe könnte man 10.000 Hektar Niedermoorböden in naturnahes Moor oder in extensiv genutztes Grünland umwandeln und damit 300.000 Tonnen CO2 binden – oder es in andere sinnvolle Projekte investieren, die dem natürlichen Klimaschutz und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen dienen“, gibt Simon zu bedenken.

Der BUND SH weist darauf hin, dass Schleswig-Holstein derzeit einen doppelt so hohen Flächenverbrauch hat, als es den Zielen der Landesregierung entspricht. „Die Stadt Heide und die Umlandgemeinden planen zusätzlich zur Northvolt-Fläche neue Wohngebiete sowie Gewerbegebiete für Zulieferer und einen neuen Güterbahnhof. Wir rufen dazu auf, diese Planungen jetzt auf Eis zu legen, bis klar ist, wie es um die Zukunft von Northvolt steht. Es dürfen nicht noch mehr Acker- und Grünlandflächen sowie Knicks unwiederbringlich verloren gehen! Stattdessen sollte das Land die Stadt Heide und die Umlandgemeinden bei der Planung für eine mögliche nachhaltige, neue Nutzung der Northvolt-Fläche unterstützen“, appelliert Gerd Simon.

Kiel/ Heide, 5.12.2025, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Lorentzendamm 16, 24103 Kiel, www.bund-sh.de

Kommentar

Es ginge auch anders

Glaubt man der Berichterstattung der bürgerlichen Presse, dann geht es der Automobilbranche, dem Herzstück des deutschen Kapitalismus, schlecht. Rote Zahlen würden geschrieben, die Konzerne seien nicht mehr profitabel, Massenentlassungen und Betriebsschließungen unvermeidlich. Eines der ersten Opfer ist Audi Brüssel. Auch in Deutschland will VW Betriebe schließen. Bei näherem Hinsehen ergibt sich allerdings ein anderes Bild: Ja, die Absatzzahlen gehen erheblich zurück. Doch das bringt die Unternehmen bisher mitnichten in finanzielle Bredouille.

Aber es gefährdet mittelfristig ihren Profit, allerdings in einer Situation, in der die Konzerne auf einem schwindelerregend dickem Finanzpolster sitzen. Stefan Krull, ehemaliger VW-Betriebsrat und seit vielen Jahren einer der Vordenker der Transformation der Autoindustrie, hat einmal nachgerechnet. Demnach hat VW 2023 22 Milliarden Euro Vorsteuer Gewinn gemacht. Bei Daimler waren es 15 Milliarden und bei BMW 12 Milliarden Gewinn. Zusammen haben die drei Gewinnrücklagen von 253 Milliarden Euro. Zweihundertdreiundfünfzigmilliarden. VW hat auf sein eingesetztes Kapital, so Krull, 2023 einen Gewinn von der Prozent gemacht. Das sei dem Vorstand zu wenig. Sechs Prozent sollen es sein und deshalb müssen Kostenfaktoren weg, das heißt, schlecht ausgelastete Betriebe und deren Belegschaften.


Nun ist der Rückgang des PKW-Absatzes ja eigentlich eine gute Sache. Unsere Straßen sind dicht an dicht mit Blechkisten vollgestellt, die weniger als eine Stunde pro Tag benötigt werden. Sie schlucken öffentlichen Raum – meist kostenlos –, sie stoßen allerlei Schadstoffe aus – dank industriellem Betrug oft mehr als gesetzlich erlaubt –, sie fordern mit Lärm, Unfällen und Feinstaub mehrere Zehntausend Todesopfer pro Jahr und sie sind ein wichtiger Treiber der Klimakrise. Rund 20 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland gehen aufs Konto des Straßenverkehrs.


„Aber die Arbeitsplätze“, schallt es in allen Diskussionen regelmäßig an dieser Stelle. Ja, die Arbeitsplätze. Die sollen jetzt abgebaut werden. Um den Profit zu steigern, nicht um die Umwelt zu schonen. Doch sie könnten erhalten bleiben, wenn die Produktion umgestellt würde, wenn statt der Pkw und Stadtpanzer Busse und Straßenbahnen gebaut würden. Das technische Know-how ist in den Betrieben vorhanden. Noch. Die Konzernetagen haben andere Pläne? Dann sollten wir uns vielleicht mal daran erinnern, dass das Grundgesetz durchaus die Verstaatlichung von industriellen Branchen vorsieht. (wop)

BUND kritisiert Änderungen im Landeswassergesetz:

Gesunder Wasserhaushalt nur mit Mooren!


• BUND SH fordert verpflichtende Wiedervernässung von Moorböden und sachgerechte Bewirtschaftung der Niederungsböden im neuen Landeswassergesetz
• Vollständige Messung der Wasserentnahme und gerechte Gebühren
• Hafenbau nur mit Umweltprüfung
• Keine privatwirtschaftlichen Projektmanager anstelle behördlicher Verfahrensbegleitung!

Kiel. „Wasser ist die Lebensgrundlage für Menschen und Natur. Von einem gesunden Wasserhaushalt hängt ab, ob Schleswig-Holstein für die kommenden Generationen lebenswert bleibt. Das scheint der Landesregierung nicht bewusst zu sein. Stattdessen legt sie im aktuellen Entwurf zum Landeswassergesetz weiterhin mehr Wert auf Wassernutzung als auf Wasserschutz“, sagt Franziska Eggers, Sprecherin des Landesarbeitskreis Wasser im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). „Ich frage mich, ob mit dieser Gesetzesnovelle der Erhalt der Lebensgrundlagen für uns Menschen und für die Natur überhaupt gewollt ist.“ 

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein dem Gemeinwohl verpflichtetes Gut, das geschützt, verteidigt und mit besonderer Umsicht behandelt werden muss. Das fordert bereits die Wasserrahmenrichtlinie der EU seit 24 Jahren. Deshalb hält es der BUND SH für absolut unangemessen, dass bei der Neuregelung der Landeswasserabgabe Gewerbebetrieben ein Billigtarif von 5 bis 10 Cent für die Wassernutzung eingeräumt werden soll, während Endverbraucher für ihr wichtigstes Lebensmittel 15 Cent pro Kubikmeter zahlen sollen. In seiner Stellungnahme zum ersten Gesetzentwurf hatte der BUND SH bereits angemerkt, dass alle wassernutzenden Personen oder Betriebe gleich behandelt werden sollten. „Dass die Wasserabgabe moderat erhöht wird, ist sinnvoll, denn das fördert sparsameren Umgang mit der Ressource. Außerdem werden Wasserschutzmaßnahmen davon bezahlt. Wenn man hier einen Rabatt einräumt, bedeutet das, dass die kommenden Generationen umso mehr zahlen“, betont der Sprecher des Landesarbeitskreis Land und Natur im BUND SH, Dr. Florian Schulz. Er wird für den BUND SH im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. 

„Um auch in Zukunft genug Wasser als Lebensmittel sowie für Industrie, Landwirtschaft und den Naturhaushalt zur Verfügung zu haben, müssen wir den gesamten Wasserhaushalt des Landes betrachten. Wir brauchen mehr naturnahe, also nasse Moore und Niederungen als Wasserspeicher! 95% der ehemaligen Moorflächen im Land zwischen den Meeren sind in den beiden vergangenen Jahrhunderten trockengelegt worden. Deshalb halten wir es für unbedingt notwendig, einen Paragrafen zur Wiedervernässung von Mooren und zur naturnahen Bewirtschaftung von Niederungen in das Landeswassergesetz einzufügen. Außerdem müssen Wasserentnahme und –abgabe kontinuierlich gemessen werden“, erklärt Dr. Florian Schulz. 

Der BUND SH kritisiert zwei weitere Abschnitte in der Gesetzesvorlage auf das schärfste: Bau und Erweiterungen von Häfen sollen zukünftig vielfach ohne eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung geplant werden. „Häfen haben auch im Normalbetrieb einen erheblichen Einfluss die natürlichen Lebensgrundlagen. Dort wird mit gewässerbelastenden Stoffen wie Schweröl hantiert, auch Lärm, Feinstaub und andere Emissionen entstehen dort. Mögliche Havarien müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Eine Umweltprüfung ist deshalb immer zwingend notwendig!“, so Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH. 

Ganz nebenbei soll in dem neuen Gesetz auch ein Paradigmenwechsel eingeläutet und erstmals die hoheitliche, behördliche Verfahrensbegleitung privatisiert werden. Zukünftige Planfeststellungsverfahren können von Projektmanager*innen begleitet werden, die von den Projektträgern, also privatwirtschaftlichen Firmen bestellt und ausgewählt werden können. „Das Outsourcing von Behördenleistungen an Privatunternehmen macht den Bock zum Gärtner und wird massive Schäden an der Umwelt und im Naturhaushalt bewirken“ erläutert Ole Eggers. „Die geplante Privatisierung von Planungsverfahren ist ein neoliberaler Albtraum - ein Generalangriff auf die staatlichen Kontrollmechanismen und ein fatales Signal an die Privatwirtschaft, Macht über staatliches Handeln zu übernehmen. Diese staatliche Verantwortung ohne Not abzugeben ist ein Regierungsversagen ohnegleichen. Wir fordern deshalb, den entsprechenden Paragrafen ersatzlos zu streichen.“ 

Die Stellungnahme des BUND SH zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften finden Sie hier:
https://www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-landeswassergesetzes-lwg-und-anderer-wasserrechtlicher-vorschriften-2024/ 

(Quelle: Pressemitteilung des BUND SH, 4.12.2024, www.bund-sh.de)

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