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Klimaschutz:
Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (GVOBL. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBL. S. 1008) wird wie folgt geändert:
Art. 11 werden folgende Sätze 2, 3 und 4 angefügt:
Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung leisten im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele ihren Beitrag und tragen zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Ihnen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung des Landes, mit dem Ziel, diese bis zum 1. Januar 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Artikel 2 Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)
in der Fassung vom 7. März 2017 (GVOBL. S. 124) wird wie folgt geändert:
1. Nach § 9 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt:
§ 10 Verbot der Subventionierung fossiler und atomarer Energieträger
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Das Land SH darf ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen, oder durch höherrangiges Recht geboten sind. Das Land SH sowie die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine politische oder administrative Unterstützung für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, soweit höherrangiges Recht nicht anderes gebietet.
(2) Innerhalb eines Monats, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, sind alle im Widerspruch zu diesem Gesetz ausbezahlten Subventionen nebst 5 % Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 11 Subventionen nur für Unternehmen, die spätestens ab dem 01. Januar 2030 klimaneutral sind
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 weder direkt noch indirekt Subventionen an Unternehmen gewähren oder in Aussicht stellen, die ab dem 01. Januar 2021 nicht mit Antragstellung, im Jahr 2020 nicht innerhalb eines halben Jahres nach Antragstellung einen verbindlichen Plan für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten spätestens ab dem 01. Januar 2030 vorgelegt haben, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Gleiches gilt für das Land SH für Subventionen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen.
(2) Innerhalb eines Monats nach dem 01. Januar 2030 sind alle ausbezahlten Subventionen nebst 5% Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen, wenn die klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten nicht bis zum 01. Januar 2030 nachgewiesen wurde. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 12 Verbot der Weitergabe öffentlichen Grundeigentums und -besitzes für fossile oder atomare Energieträger
Grundeigentum und -besitz von Kommunen, Land und öffentlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen weder direkt noch indirekt für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten zur Verfügung gestellt werden. Bei Verkauf oder anderweitiger Überlassung von Grundeigentum oder -besitz ist dieses Verbot rechtssicher vertraglich dauerhaft zu regeln.
1. Der bisherige § 10 wird § 13.
2. Der bisherige § 11 wird § 14 und wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
a) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummern 5 und 6 werden angefügt:
5. entgegen § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 Subventionen nicht zurückzahlt oder als für die Rückforderung ... Verantwortliche(r) nicht zurückfordert, obwohl das Gesetz dieses vorsieht,
6. entgegen § 13 öffentliches Grundeigentum oder öffentlichen Grundbesitzes für fossile oder atomare Energieträger zur Verfügung stellt.
Artikel 3 Inkrafttreten:
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Zu Artikel 1:
Schleswig-Holstein soll keine Wirtschaftsweise mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität entspricht. Gleichzeitig soll Schleswig-Holstein ein Leuchtturm für klimaneutrale Energieversorgung werden. Alle politischen Ebenen und Träger der öffentlichen Verwaltung haben diesen Vorgaben Folge zu leisten. Das BVerfG hat mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (- 1 BvR 2656/18 - 1 BvR 78/20 - 1 BvR 96/20 - 1 BvR 288/20) zum Thema Klimaschutz entschieden:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Zu Artikel 2:
Die Begründung zu Artikel 1 gilt auch für Artikel 2. Ein Förderung fossiler Energieträger oder Infrastruktur ist grundgesetzwidrig. Zusätzlich gilt:
Zu § 10: Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Die Haftung der Eigentümer und Antragsteller erfolgt nach Treu und Glauben, da niemand davon ausgehen darf, dass ein gemeinschädliches Verhalten staatlich gefördert wird. Daher ist eine ab 01. Juni 2020 geltende Rückwirkung geboten. Nach der weiten Auslegung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind mit Subventionen alle Maßnahmen gemeint, die Belastungen nach ihrer Art und Wirkung vermindern. Zu den indirekten Subventionen gehören z.B. auch Lizenzgebühren, die unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert liegen, geringe oder entfallende Gebühren für die Nutzung von Grund- und anderen Wässern, oder die Verunreinigung von Luft und Böden, einschließlich von Deponien. Weiterhin gehören dazu Subventionen und Kredite über dem Land unterstellte Institutionen, wie z.B. die Investitionsbank oder die Bürgschaftsbank des Landes. Erfolgt eine Produktion ausschließlich mittels vertraglich vereinbartem Bezug von regenerativ erzeugten Energieträgern, ist eine nicht vermeidbare Beimischung von Energieträgern aus fossilen oder nuklearen Quellen unschädlich im Sinne dieses Gesetzes. Mit politischer und administrativer Unterstützung sind alle Maßnahmen gemeint, die nach ihrer Art und Wirkung eine Maßnahme fördern, ohne Subvention zu sein.
Zu § 11: Planungssicherheit durch stringenten Klimaschutz wird auch von Unternehmen gefordert! In Anlehnung an die europäische Richtlinie EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ist die Mindestforderung ein Beschluss zur Aufstellung eines unternehmerischen Klimaschutzkonzeptes mit Einführung eines Umweltmanagementsystems und Benennung einer/s Beauftragten für Klimaschutzleitlinien sowie der Beginn der Bestandsaufnahme.
Innerhalb des auf den Antrag folgenden halben Jahres sind die Bestandsaufnahme abzuschließen sowie die quantitativen Minderungsziele in einem klar definierten Zeitraum zu erarbeiten und zu übermitteln. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Minderungsziele und klare Verantwortlichkeiten sind darin zu benennen.
Klimaneutralität wird erreicht, indem die Emissionen aller Treibhausgase absolut um mindestens 80% gegenüber Stand 2020 reduziert werden und die restlichen maximal 20% durch Treibhausgase senkende Maßnahmen in mindestens gleicher Klimawirksamkeit ausgeglichen werden. Diese Maßnahmen müssen im Wirkungsbereich (Aktionsradius des Unternehmens) der Firmen und innerhalb Schleswig-Holsteins erfolgen, entsprechen also z.B. Begrünungen, Moorwiedervernässungen und Aufforstungen in der weiteren räumlichen Umgebung. Sie müssen durch staatlich anerkannte Zertifikate nachgewiesen werden. {Entsprechende Möglichkeiten sollen durch das zuständige Ministerium aufgelistet werden.} Ausgeschlossen werden Kompensationen zum Beispiel über Emissionszertifikate, die aus dem Ausland gekauft werden, sowie die Methode des Carbon Capture and Storage (CCS). Die Haftung erfolgt aufgrund einer Pflichtverletzung gegen Subventionsauflagen.
Zu § 12: Staatliche Stellen stellen häufig Grund und Boden für Handel und Industrie bereit. Das darf jedoch nicht geschehen, um fossile oder nukleare Energieträger zu fördern. Projekte, die der Anbindung von EE-Anlagen dienen, sowie die notwendige Infrastruktur innerhalb der Gemeinden, unterliegen nicht diesem Gesetz. Das Verbot der Weitergabe von Grundstücken für entsprechende Projekte ist nach Möglichkeit im Grundbuch zu verankern oder in Verträgen zu regeln.
Zu § 14: Zuwiderhandlungen gegen diese gesetzlichen Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, um eine abschreckende Wirkung gegen Verstöße zu erzielen. Das gilt ausdrücklich auch für Amtsträger.
Jetzt auch online-Unterschriften möglich ! (Erläuterungen siehe nächsten Beitrag)
Unterschrift auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten
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Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in S.-H.
Jetzt online-Unterschriften möglich !
„Ich fordere den Landtag nach Artikel 48 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, sich mit der Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 11 sowie der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz zu befassen.“
(Inhalte der Änderungen und Begründungen siehe auf den beiden vorherigen Seiten!)
Die online-Sammlung der bereits zum 01.06.2020 gestarteten Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein wurde ab dem 14.10.2021 ermöglicht. Damit ist endlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie wieder ein erfolgversprechendes Sammeln von Unterschriften möglich geworden. „Um noch Einfluss auf die nächste Landtagswahl nehmen zu können, ist jetzt eine schnelle Verbreitung dieser Initiative notwendig. In Schleswig-Holstein werden derzeit zahlreiche fossile Projekte geplant, darunter ein Terminal für verflüssigtes Erdgas, insbesondere aus den Frackinggebieten der USA. Das gilt es zu stoppen, damit die Energiewende und das Erreichen des Klimaziels von 1,5°C noch möglich bleiben,“ sagt Reinhard Knof.
Nachdem das zuständige Innenministerium über fünf Jahre gebraucht hat, um die gesetzlich gebotene Möglichkeit von online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen umzusetzen, kann jetzt erstmalig in Zeiten der Pandemie eine erfolgversprechende Sammlung erfolgen. In den letzten knapp zwei Jahren war die direkte Demokratie auf Landesebene durch die Landesregierung praktisch ausgehebelt worden. Straßensammlungen waren faktisch verboten und online-Sammlungen nicht möglich.
Allerdings ist eine aufwendige Registrierung mit dem neuen Personalausweis und einem geeigneten Kartenlesegerät nötig. Das neue online-Portal ist erreichbar unter:
Die Unterschrift ist auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten
Unterschriftenblatt der Volksinitiative hier als PDF
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Friedensforum/Stadt Kiel:
Im Spannungsfeld von Sicherheit und Umweltschutz – Ein Dialog über die Situation in der Ostsee
Am 11. September 2021 fand die gemeinsame Veranstaltung der Landeshauptstadt Kiel und dem Kieler Friedensforum statt. Hochkarätige Diskussionteilnehmer*innen diskutierten in zwei Runden zu dem Thema: Im Spannungsfeld von Sicherheit und Umweltschutz – Ein Dialog über die Situation in der Ostsee.
Es fand als Öffentliches Forum während der Kieler Woche 2021 statt. Das Forum diskutierte die militärischen Manöver in der Ostsee sowie deren Auswirkungen auf Frieden, Stabilität und Umwelt. Vertreter*innen der Bundeswehr, Rüstungswirtschaft, Gewerkschaft, Umwelt-, Klima- und Friedensbewegung wollten mit interessierten Bürger*innen ins Gespräch kommen. Auch die Bedeutung der Rüstungsindustrie für Kiel wurde beleuchtet sowie potenzielle Konversionsmöglichkeiten thematisiert. Die Landeshauptstadt Kiel setzte sich kritisch mit ihrer Rolle als bedeutender militärischer Standort in Vergangenheit und Gegenwart auseinander. Es gilt, die Ausrichtung der Kieler Woche auf Frieden und Völkerverständigung noch stärker in den Fokus zu rücken.
„Die Kieler Woche ist ein Fest des Friedens und der Völkerverständigung. Die Landeshauptstadt Kiel erachtet es daher als wichtig, sich kritisch mit ihrer Rolle als bedeutender militärischer Standort auseinanderzusetzen.
Vor diesem Hintergrund richtet das Büro des Stadtpräsidenten gemeinsam mit dem Kieler Friedensforum erstmals ein öffentliches Forum im Rahmen der Kieler Woche 2021 aus.
Ziel des öffentlichen Forums ist es, Vertreter *innen von Bundeswehr, Rüstungsunternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowohl untereinander als auch mit Interessierten in den Austausch zu bringen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie die aktuellen militärischen Manöver in der Ostsee sich auf Frieden, Stabilität und Umwelt auswirken. Auch das Thema Altlasten in der Ostsee wird in die Diskussion miteinbezogen.“
Ausgangspunkt und Ziel
"Gemäß dem Ratsbeschluss vom 13. Juni 2019 ist die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel mit der Ausrichtung eines öffentlichen Forums zum Thema „Rüstungsindustrie, ihre Bedeutung für Kiel und Konversionsmöglichkeiten“ während der Kieler Woche beauftragt.
In diesem Rahmen sollen Vertreter*innen aus Politik, Bundeswehr, (Rüstungs-)Unternehmen, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowohl untereinander als auch mit interessierten Bürger*innen ins Gespräch kommen und die Thematik diskutieren.
Hintergrund ist das Bekenntnis der Ratsversammlung zur Kieler Woche als friedliches Fest der Völkerverständigung, das in seiner Symbolwirkung ein Zeichen für die Weltoffenheit und Aufgeschlossenheit der Landeshauptstadt Kiel ist.
Mit Bezugnahme auf diesen Ratsbeschluss hat der Arbeitskreis Städtesolidarität am 05. März 2021 entschieden, das erste öffentliche Forum thematisch dem Ostseeraum zu widmen, unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte militärische Entwicklungen und Umweltproblematik in der Ostsee. Vor diesem Hintergrund werden auch die Bedeutung der Rüstungsindustrie für Kiel sowie Konversionsmöglichkeiten thematisiert, stehen jedoch nicht im Fokus.
Ziel des öffentlichen Forums ist es deutlich zu machen, dass die Landeshauptstadt Kiel sich kritisch mit ihrer Rolle als bedeutender militärischer Standort in Vergangenheit und Gegenwart auseinandersetzt."
Im Rahmen des Forums sollen sich die Teilnehmenden schwerpunktmäßig mit nicht-militärischen Fragen auseinandersetzen. Allgemein gilt es die Ausrichtung der Kieler Woche auf Frieden und Völkerverständigung noch stärker in den Fokus zu rücken.
Das öffentliche Forum war ursprünglich für das Jahr 2020 geplant, musste jedoch aufgrund der Pandemie verschoben werden und wird schließlich im Zeitraum der Kieler Woche 2021, am Samstag, den 11. September 2021, von 15 -18.30 Uhr, stattfinden.
Das vorliegende Konzept beruht auf dem Beschluss der Ratsversammlung vom 13.06.2019, konkreten Ideen und Vorschlägen des Arbeitskreis Städtesolidarität, des Stadtpräsidenten sowie des Sachbereichs Internationales und Nachhaltigkeit im Büro des Stadtpräsidenten.
Das öffentliche Forum wird von der Landeshauptstadt Kiel in Kooperation mit dem Kieler Friedensforum ausgerichtet.
(...)
Demnach stehen die folgenden zwei Themenkomplexe im Fokus:
Militärische Entwicklungen in der Ostsee
"In der Ostsee werden jährlich eine Vielzahl von Militärübungen durchgeführt. Dabei lässt sich in den vergangenen Jahren ein Anstieg der Anzahl der Manöver sowie eine Zunahme der teilnehmenden Staaten verzeichnen.
Diese sowohl von Seiten der NATO als auch von Russland durchgeführten militärischen Manöver tragen zu einer Verschärfung der Spannungen zwischen den beiden Parteien bei. Heute ist kaum ein Gebiet in Europa so stark militarisiert wie der Ostseeraum.
Umweltproblematik in der Ostsee
Die Ostsee ist eines der am meisten befahrenen, gefährdeten und verschmutzten Meere der Welt.
Die in der Ostsee durchgeführten Militärübungen verbrauchen eine Vielzahl von Ressourcen und tragen zur Umweltverschmutzung in der Region bei.
Darüber hinaus finden sich auf dem Meeresgrund schätzungsweise tausende Tonnen Sprengstoff, chemische Waffen, Bomben, Minen und anderes Material, das während des ersten und zweiten Weltkriegs in die Ostsee gelangt ist.“
Die Quelle und weitere Infos über die Hintergründe gibt es hier:
https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_international/oeffentliches_forum_militaerische_manoever_in_der_ostsee.php
Podiumsteilnehmende waren:
• Christian Bock ist Flottillenadmiral und Kommandeur der Einsatzflottille 1 sowie Direktor des NATO Centre of Excellence for Operations in Confined and Shallow Waters in Kiel.
• Luca Brunsch ist Fridays for Future-Aktivist der ersten Stunde und Mitbegründer von Klimaschutzgruppen wie der Bürgerinitiative Klimanotstand Kiel.
• Frank Hornschu vertritt seit über vier Jahrzehnten die Interessen der Arbeitnehmer*innen und hat u. a. diverse Projekte und Studien auch für den Europäischen Gewerkschaftsbund, die Europäische Gewerkschaftsakademie und die Europäische Kommission initiiert sowie organisieren und leiten dürfen.
• Ulla Klötzer (*1948) ist Waldorflehrerin im Ruhestand, derzeit Koordinatorin der Bewegung Frauen gegen Atomkraft und aktiv in der Bewegung Women for Peace.
• Dr. Horst Leps ist Mitarbeiter im „Zusammenarbeitsausschuss der Friedensbewegung in Schleswig-Holstein“, den es seit den 1980er Jahren gibt.
• Dr. Luis Alejandro Orellano ist seit Juli 2018 als Chief Operating Officer der Thyssenkrupp Marine Systems GmbH verantwortlich für Forschung, Entwicklung, Produktion und Qualifizierung von U-Booten, Korvetten und Fregatten.
• Johannes Peters studierte Politikwissenschaft und Neuere Geschichte in Rostock und Kiel. Nach Abschluss seines Studiums mit einer Masterarbeit über die Piraterie am Horn von Afrika war er als Referent für Sicherheitspolitik beim Verband Deutscher Reeder in Hamburg tätig. Seit 2017 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel (ISPK) und seit Juni 2021 Leiter der Abteilung für Maritime Strategie & Sicherheit des ISPK.
• Stefanie Sudhaus ist studierte Meeresbiologin.
Seit 2012 ist sie als Meeresschutzreferentin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, LV Schleswig-Holstein tätig und ist zudem Teil des Teams der Bildungs- und Vernetzungsplattform Ocean Summit. Sie arbeitet zu verschiedensten Problematiken im Bereich Meeresschutz und setzt sich für verbesserte Schutzmaßnahmen ein.
Die Konferenz ist per Youtube nachzuhören und zu sehen:
Diskussionsrunde 1:
https://www.youtube.com/watch?v=-BUZrY8dk1Q
Diskussionsrunde 2:
https://youtu.be/VCBXkEfSMew
Infos über das aktuelle Großmanöver in der Ostsee siehe auf der nächsten Seite.
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Neuer Klima-Bericht:
Die Zeit wird knapp
Es wird ein heißer Spätsommer werden, und das ist auch bitter nötig. Nicht nur, dass schamlos versucht wird, die Lasten der Pandemie auf die Schultern der Arbeitenden abzuwälzen, dass man die Infektionen so weit ins Kraut schießen lassen will, bis die Gesundheitsarbeiterinnen und -arbeiter in den Krankenhäusern auf dem Zahnfleisch kriechen. Auch beim Klimaschutz rast man, das Gaspedal fest durchgedrückt, auf die große Mauer am Ende der Straße zu.
Fridays for Future (FFF), die internationale Klimaschutzbewegung der Jugend, will das nicht tatenlos hinnehmen. In Deutschland soll es am 24. September, zwei Tage vor der Bundestagswahl, einen großen Aktionstag geben, mit Schulstreiks und dezentralen Demonstrationen in Dutzenden Städten. Die Erwachsenen sind ausdrücklich aufgerufen, sich zu beteiligen.
„Die nächste Legislaturperiode ist die letzte, die den Klimawandel noch irgendwie aufs menschlich Erträgliche verringern kann“, heißt es in einem Aufruf der Kieler Schülerinnen und Schüler. Und weiter: „Nur, wenn in den nächsten vier Jahren konsequent gehandelt wird, können wir die dramatischen Folgen der Klimakrise noch eindämmen. Wir können, wir dürfen nicht mehr auf die leeren Versprechen und Lobbyinteressen windiger Machthaber*innen hoffen. Wir können, wir dürfen nicht mehr warten. Wir werden nicht mehr warten. Wir streiken. Und wir bitten Euch, euch uns anzuschließen!“
Wie recht FFF damit hat, zeigt einmal mehr der am 9. August 2021 veröffentlichte Teilbericht des Weltklimarat, des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change). Alle etwa sieben Jahre tragen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt im Rahmen dieser UN-Organisation den Stand der Klimaforschung zusammen. 195 Länder gehören ihm an. Dieser Bericht der IPCC-Arbeitsgruppe 1 beschäftigt sich ausschließlich mit den naturwissenschaftlichen Hintergründen, gibt also keine Handlungsempfehlungen.
Aber er enthält neben einer Bestandsaufnahme der bereits eingetretenen Veränderungen und der beobachteten Trends sowie neben Rückblicken auf das, was wir aus der Klimageschichte des Planeten für Gegenwart und Zukunft lernen können auch einen Ausblick. Die Bestandsaufnahme sieht inzwischen so aus: Die Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre ist so hoch wie seit mindestens zwei Millionen Jahren nicht mehr, das arktische Meereis im Sommer auf dem niedrigsten Niveau seit mindestens 1000 Jahren und der Meeresspiegel steigt mit aktuell etwa 3,8 Zentimeter pro Jahr so schnell, wie seit mindestens 3000 Jahren nicht mehr. Die globale Mitteltemperatur ist inzwischen mit rund 1,1 Grad Celsius über den Werten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts höher als je zuvor seit dem Ende der letzten Eiszeit und steigt im historisch einmaligen Tempo rasch weiter.
Der Ausblick ist noch schlimmer, aber man muss dabei beachten, dass er keine Vorhersage oder Prognose ist, sondern dass es sich um Wenn-Dann-Aussagen handelt. Dafür werden detailliert Szenarien ausgearbeitet, die sich vor allem durch die Menge an Treibhausgasen unterscheiden, die in den nächsten Jahrzehnten noch in die Luft geblasen werden. Das reicht von sehr ehrgeiziger Klimaschutzpolitik, bei der der Atmosphäre schon ab 2050 unterm Strich keine zusätzlichen Klimagase – Kohlendioxid, Methan, Lachgas und einige andere, wobei CO2 das besonders in Deutschland mit Abstand wichtigste ist – mehr zugefügt und in den drauf folgenden Jahrzehnten der Atmosphäre wieder entzogen werden, bis hin zu Weiter-so-Senarien, in denen die Emissionen sogar noch steigen.
Die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre, die sich aus den verschiedenen Szenarien ergeben, werden sodann in die Computermodelle von mehreren Dutzend in aller Welt arbeitenden Gruppen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingespeist, die die physikalischen Zusammenhänge des Klimasystems mathematisch abbilden. Diese rechnen das dann viele Male durch. Die Ergebnisse werden in der Fachliteratur veröffentlicht und schließlich vom IPCC zusammengefasst.
Heraus kommt dabei inzwischen Folgendes: Einige Veränderungen sind nicht mehr aufzuhalten. So wird – für Schleswig-Holstein besonders wichtig – der mittlere globale Meeresspiegel auch mit sehr schnellen und weitreichenden Klimaschutzmaßnahmen bis zum Ende des Jahrhunderts noch um 28 bis 55 Zentimeter im Vergleich zur Periode 1995 bis 2014 steigen. Steigen die Emissionen aber im bisherigen Tempo noch einige Jahrzehnte weiter, so können es schon bis 2050 auch 63 bis 101 Zentimeter und bis zum Ende des Jahrhunderts 98 bis 188 Zentimeter werden.
Noch bedrückender ist für das Land zwischen den Meeren die langfristige Perspektive, denn die großen Eismassen auf Grönland und in der Antarktis brauchen Jahrtausende, bis sie sich an das wärmere Klima angepasst haben. Außerdem nimmt jenseits einer Erwärmung um 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau – näherungsweise die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts – die Wahrscheinlichkeit rasch zu, dass sie unaufhaltsam destabilisiert werden.
Entsprechend kommt der IPCC zu dem Schluss, dass auch bei einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius in den nächsten 2.000 Jahren der Meeresspiegel noch um zwei bis drei Meter ansteigen wird. Bei einer Erwärmung um zwei Grad Celsius wird er aber bis dahin um zwei bis sechs Meter und um 19 bis 22 Meter bei einer Erwärmung um fünf Grad Celsius steigen.
Anderswo kommt es noch schlimmer. In vielen Ecken des Planeten drohen – vom IPCC detailliert beschrieben – Dürren, Ernteausfälle, im Meer versinkende Metropolen, der Zusammenbruch der Fischerei, Waldbrände und schwere Überschwemmungen. Tausend Gründe, sich am 24.9. den Aktionen der Schülerinnen und Schüler anzuschließen.
(wop)
Veränderungen der globalen Mitteltemperatur, relativ zur Periode 1850 bis 1900. Grau links der geglättete bisherige Anstieg. Farbig links die zu erwartende Entwicklung unter diversen Szenarien. Ganz unten in hell blau ein sehr ehrgeiziges Klimaschutzszenario, bei dem die Emissionen ab sofort drastisch sinken – in Deutschland etwa um sieben Prozent jährlich. Ganz oben ein Weiter-so-wie-bisher-Szenario. In den beiden Fällen mit der niedrigsten Erwärmung müssen sehr große Mengen CO2 zusätzlich zu den sofortigen drastischen Reduktionen ab etwa 2050 der Atmosphäre wieder entzogen werden. (wop) – Bild: IPCC
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Südspange und Stadtbahn machen den Unterschied:
Antworten der BundestagskandidatInnen auf Wahlprüfsteine des Kieler Klimagürtelbündnisses
CO2-Reduktion im Verkehrssektor für den Klimaschutz scheint Konsens zu sein. Doch unterschiedlich konsequent fallen die Antworten der Kieler Bundestagskandidat*innen aus, was den Weg dorthin angeht.
Das betrifft vor allem die geplanten Straßenbauprojekte im Kieler Grüngürtel wie Südspange, A21 & Nebenstrecke sowie Ostring 2. Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ wollte von den Bewerber*innen von SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke, SSW, „Partei“ und Freie Wähler die Positionen dazu und zur Mobilitätswende in Bund und Wahlkreis wissen. Lediglich vom CDU-Kandidaten Thomas Stritzl kam keinerlei Reaktion.
Beim Kernthema des Bündnisses, dem vollständigen Erhalt des Grüngürtels und Planungsstopp beim Straßenbau, übernahmen Luise Amtsberg (Grüne), Lorenz Gösta Beutin (Linke) und Marcel Schmidt (SSW) weitgehend die Positionen des Zusammenschlusses von 20 Kieler Verbänden und Initiativen.
Während Beutin im Angesicht der Klimakatastrophe insgesamt neue Autobahnen in Frage stellte, hob Amtsberg auch Nachteile für die Lebensqualität hervor. Marcel Schmidt (SSW) verband die Ablehnung der Südspange mit der Forderung nach einer schnellen Umsetzung der Stadtbahn.
SPD-MdB Mathias Stein ließ seine Position mit Hinblick auf das erwartete DEGES-Gutachten offen. Er betonte aber, dass er sich grundsätzlich für Lösungen ausspräche, die keinen oder nur geringen zusätzlichen Verkehr brächten und die geringsten negativen Auswirkungen auf die Umwelt hätten.
FDP-Kandidat Max Mordhorst sprach sich klar für die Bundesplanungen aus, die Kiel „zukunftsfähig“ machen würden. FW-Kandidat Christian Görtz sieht den Umbau der B 404 zur A 21 als „wichtigen Bestandsteil“, ließ aber die konkrete Umsetzung der weiteren Projekte offen.
Beim Thema Mobilitätswende gab es deutliche Unterschiede beim „wie“. Eine schienengebundene Tram lehnte kategorisch nur der Kandidat der Freien Wähler aus wirtschaftlichen Gründen ab. Die für das Bündnis wichtige Anbindung des Kieler Südens an einen schienengebundenen ÖPNV befürworteten alle Bewerber*innen. FDP-Kandidat Max Mordhorst aber nur für den Fall, wenn die Stadtbahn sowieso käme. Ansonsten stellte sich Mordhorst explizit gegen eine Tram für Kiel, was der aktuellen Position der Kieler FDP widerspricht, die sich hier – zumindest offiziell – ergebnisoffen gibt.
Auch der von allen Parteien beschlossene Masterplan Mobilität der Kielregion mit der Zielsetzung, aus Klimaschutzgründen mit 72 Einzelmaßnahmen für 40% weniger KfZ-Verkehr in Kiel bis 2035 zu sorgen, wird von dem FDP-Bewerber als ungeeignete „Einzelmaßnahme“ abgelehnt. Während Stein, Amtsberg und Schmidt die Ziele unterstützen, sieht Linken-Klimapolitiker Beutin dies nur als „Minimalziel“, das kaum ausreichen werde, „den notwendigen Beitrag der Landeshauptstadt zur Erreichung der Klimaziele beizusteuern.“
Ähnlich verlaufen die Unterscheidungslinien bei den übrigen Fragen: Während Stein, Amtsberg, Schmidt ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen befürworten, geht dies Beutin nicht weit genug und fordert Tempo 120 und zusätzlich Tempo 80 auf Landstraßen. Keine Unterstützung für ein generelles Tempolimit hingegen von FDP und Freien Wählern.
Ähnlich die Frage zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten: SPD-Kandidat Stein will das „Unbedingt!“, und auch die Aussagen von Luise Amtsberg und Lorenz Gösta Beutin sind hier eindeutig. Marcel Schmidt sieht bei der Umsetzung Klärungsbedarf. Max Mordhorst gab hier eine eindeutiges Nein zu Protokoll, während der FW-Kandidat Görtz einer konkreten Beantwortung auswich.
Bei der konkreten Frage nach einer autofreien Kiellinie betonte Görz allerdings, das er selbst viele Jahre in Düsternbrook gelebt habe und den „gänzlichen Ausschluss aller Verkehre“ befürworte. Mit Ausnahme von Max Mordhorst waren hier alle Antworten positiv. Ob „für eine verbesserte Lebensqualität“ (Luise Amtsberg) oder mittels einer schrittweisen Umsetzung, wie sie Mathias Stein vorschlug.
Partei-Kandidat Florian Wrobel kündigte an, seine Antworten nachzuliefern. Aus dem Kandidatencheck des NDR ist aber bekannt, dass für ihn eine Südspange „obsolet“ sei, wenn mit dem Konzept „Venedig 2.0“ überall Kanäle gebaut würden und alle Autos aus Kiel verschwänden.
Die Antworten sind vollständig unter wahl21.klimaguertel.de dokumentiert.
(Pressemitteilung des Klimagürtel-Bündnisses)
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