Daten/Fakten  

   

Erdgas und Strom:

Explosion der Verbraucherpreise

Energiepreise sind in aller Munde. Kein Wunder, denn ihr Anstieg hat mitunter existenzbedrohende Ausmaße. Energieversorgung ist nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den einzelnen Menschen etwas ganz Elementares. Ohne Energie kein Heizen, kein Warmwasser, kein Kochen, keine Mobilität. Sie ist sozusagen ein Lebensmittel und entsprechend trifft der enorme Kostenanstieg viele von uns in den unteren Einkommensschichten besonders hart.

Um 43,9 Prozent sind laut Bundesamt für Statistik die Verbraucherpreise für Energie in den letzten 12 Monaten bis September 22 gestiegen. Die für Nahrungsmittel um 18,7 Prozent, aber das nur am Rande. Der Preisanstieg hatte bereits Monate vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine eingesetzt, hat sich aber in Folge der gegen Moskau verhängten Sanktionen und der Reaktionen der Märkte darauf seit dem beschleunigt.
In den ersten sechs Monaten 2022 ist der durchschnittliche Strompreis für private Endkunden um 16 Prozent gestiegen und liegt jetzt bei 37,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) (Incl. Grundpreis bei 3.500 kWh Jahresverbrauch, Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)). Gegenüber 1998 ist das mehr als eine Verdoppelung, aber die wenigsten Löhne und Gehälter dürften sich seitdem entsprechend zugelegt haben. Außerdem ist ein Ende des Preisanstiegs nicht in Sicht.
Noch dramatischer die Situation beim Erdgas. Von August 21 bis August 22 hat sich der Verbraucherpreisindex hier laut statista um etwas über 80 Prozent erhöht. Der Grund sind offensichtlich die steigenden Importpreise für Erdgas. Der Anteil der Inlandsförderung ist inzwischen aufgrund der Erschöpfung der hiesigen Lagerstätten – hauptsächlich in Niedersachsen, früher auch im benachbarten Sachsen-Anhalt – auf weniger als zehn Prozent am Verbrauch abgesunken. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik (destatis) war der Einfuhrpreis für Erdgas im Juli sechsmal so hoch wie 2015. Bis Anfang 2022 war er bereits auf gut das Dreifache gestiegen und hat sich dann noch einmal rund verdoppelt. Der aller größte Anteil des Anstiegs hat sich seit Mitte 2021 vollzogen.
Die hohen Erdgaspreise machen nicht nur den mit Gas heizenden Verbrauchern zu schaffen, sondern sie wirken sich auch auf den Strompreis aus. Ebenso – aber im geringeren Ausmaß – der Preis für die Steinkohle, die vollständig importiert werden muss, nach dem 2018 die letzte Grube Schicht im Schacht angemeldet hat. Der Einfuhrpreis für Steinkohle hat sich – da Russland auch ein Kohleexporteur ist – ähnlich wie der für Erdgas entwickelt: Bis Anfang 2021 gab es lange Zeit Stag-
nation, danach rascher Anstieg. Im August 2022 waren rund 550 Prozent des Niveaus von 2015 oder auch des Januar 2021 erreicht. Ein Teil des Anstiegs erfolgte bereits im Vorjahr, aber 2022 hat sich der Preis noch einmal rund verdoppelt.
Und auch die Fernwärme wird teurer, insbesondere dort, wo sie, wie zum Beispiel in Berlin, Köln, Leipzig, München oder Kiel, aus der Abwärme von Gaskraftwerken gespeist wird. Der Autor dieser Zeilen bekam kürzlich von seinem Vermieter die Ankündigung, dass sich der Preis der Fernwärme zum 1. Januar 2023 vervielfachen werde.

Mehrwertsteuer

Einfuhrpreise sind das eine, Verbraucherpreise oft das andere. Weil Großabnehmer und Industriekunden begünstigt werden, weil wegen längerfristiger Verträge nicht jedes Unternehmen die Kosten zeitnah auf die Abnehmer abwälzen kann und weil auch Fiskus und Netzbetreiber kräftig zulangen. Rund 55 Prozent des Gaspreises bestanden 2021 aus Steuern, Netzentgelten und Abgaben. Ähnlich die Anteile beim Strom. Im Juli 21 gingen nach Angaben des BDEW 21 Prozent des Preise an die Netzbetreiber und 29 Prozent setzten sich aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen.
Zugenommen haben zwischenzeitlich vor allem die Großmarktpreise. Netzentgelte und Energiesteuer sind für Strom und Gas fix, aber der Fiskus verdient an den steigenden Preisen über die Mehrwertsteuer. Deren Satz wurde Ende September allerdings immerhin von 19 auf sieben Prozent abgesenkt. Bis April 24 soll das gelten, allerdings nur für Gas und Fernwärme. Ob die Mehrwertsteuerabsenkung tatsächlich beim Verbraucher ankommt, bleibt ungewiss. Eine Verpflichtung gibt es dazu nicht.

Der Strompreis

Bei Strom werden zunächst weiter 19 Prozent auf die Kosten, Gewinnmargen, Netzentgelte und Abgaben im Strompreis gezahlt. Allerdings wurde die sogenannte EEG-Umlage auf den Stromverbrauch zwischenzeitlich abgeschafft, doch bei den derzeit sehr hohen Börsenpreisen für Strom hätte diese Umlage ohnehin drastisch abgesenkt werden müssen. Eventuell wäre sogar Geld an die Bürger zurück zu zahlen gewesen.
Der Strommarkt ist nämlich ein ganz eigenartiges Wesen. Eines, das in besonderer Weise deutlich macht, dass Märkte nicht das Urwüchsige oder Natürliche sind, als das sie oft erscheinen, sondern vielmehr hochgradig von Machtverhältnissen oder staatlich aufgestellten Regeln abhängen. Seit der Liberalisierung des Strommarktes sind hierzulande die einstige Gebietsmonopolisten in Erzeugergesellschaften, Händler und Netzbetreiber zerlegt, wobei die verschiedenen Spannungsebenen im Netz unterschiedliche Besitzer haben.
Diese Netzbetreiber haben weiter ein quasi Monopol, und bekommen dafür vom Staat eine garantierte Rendite. Bei den Höchstspannungsnetzen lag diese in den letzten Jahren bei sechs bis sieben Prozent, finanziert über die Netzentgelte. Ab Januar werden diese in den meisten Regionen außer in Ostdeutschland voraussichtlich weiter, zum Teil kräftig steigen. Dass auch unter dem EU-Wettbewerbimperativ diese private Gewinnabschöpfung nicht sein müsste, zeigt das Beispiel Dänemark. Dort wird das Höchstspannungsnetz – auch Übertragungsnetz genannt – von einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft gemanagt, die ohne Gewinn arbeitet, für die Netzstabilität verantwortlich ist und die im Vergleich zu Deutschland geringen Überschüsse in entsprechende Forschung, auch in die Erforschung der dringend benötigten Speichertechnologien steckt. Die unteren Ebenen des Netzes sind in Deutschland oft in der Hand von Stadtwerken, die ebenfalls Entgelte erhalten.
Doch die Netzentgelte sind nur der kleinere Teil des Strompreises. Der größere geht an Händler und Erzeuger. Ein Teil des Stroms geht über längerfristige Verträge von den Erzeugern direkt an die Händler oder auch an Großabnehmer. (Viele industrielle Großverbraucher sind auch Selbstversorger, meist mit Gaskraftwerken. 2022 waren es bisher etwas über zehn Prozent der gesamten Stromerzeugung, aber das ist eine andere Geschichte.)

Das Merit-Order-Problem

Ein anderer und in den letzten Jahren wachsender Teil des Stroms wird sehr kurzfristig an den Börsen gehandelt, und hier findet im Augenblick die große Preistreiberei statt, denn der Preis wird dort vom teuersten Anbieter bestimmt. Verantwortlich ist dafür das sogenannte Merit-Order-Verfahren. Das Kraftwerk, dass für ein bestimmtes Zeitfenster den Strom mit den höchsten Grenzkosten anbietet – also den höchsten Preis verlangen muss, um gerade noch verlustfrei zu arbeiten – setzt für diesen Zeitraum den Preis für alle fest. Diejenigen Betreiber, die billiger anbieten können, haben Glück – sie machen einen zum Teil ziemlich ansehnlichen Extragewinn.
Insbesondere derzeit. Denn regelmäßig zu Tagesbeginn und -ende ist der Bedarf noch relativ hoch, aber das Angebot des inzwischen tagsüber reichlich vorhandenen Sonnenstrom noch oder wieder gering. Hier springen neben Speicherkraftwerken vor allem die hochflexiblen Gaskraftwerke in die Bresche. Nur ist deren Strom aufgrund der hohen Gaspreise meist der teuerste, womit sie über das Merit-Order-Prinzip auch den Betreibern der trägen, aber sehr günstig produzierenden Braunkohle- und Atomkraftwerke ansehnliche Zusatzgewinne bescheren. Die Ökostromer profitieren hingegen meist nicht. Der größere Teil des Wind- und Solarstroms wird nämlich den Anlagenbesitzern zur gesetzlich festgelegt Preisen von den Übertragungsnetzbetreibern abgekauft und von diesen an der Börse gehandelt. Tatsächlich drückt er dort an sonnigen oder windigen Tagen erheblich den Preis und hat in den letzten Monaten oft dafür gesorgt, dass hierzulande an der Börse deutlich weniger für Strom bezahlt werden musste, als in vielen Nachbarländern.
Ein großer Teil des Strompreisproblems rührt also vom Merit-Order-Verfahren her. Natürlich könnte man es abschaffen, denn die Regeln des Strommarktes werden von den Staaten gemacht, das heißt, von den EU-Mitgliedern. In Spanien und Portugal behilft man sich damit, den Gaspreis der Kraftwerke zu subventionieren, was den Merit-Order-Effekt nicht aushebelt aber dämpft. Seitens der Athener und der Prager Regierungen gibt es Vorschläge, Gaskraftwerke befristet ganz aus dem Verfahren herauszunehmen. Auch Bundeswirtschaftsminister Habeck hat eine „mittelfristige“ Strommarktreform angekündigt, hält sich aber bisher mit konkreten Vorschlägen bedeckt. Ob er aber RWE & Co. tatsächlich das schöne Zusatzgeschäft vermiesen kann, und ob er das überhaupt ernsthaft beabsichtigt, ist fraglich. Der jüngste Braunkohle-Deal mit RWE, der dem Konzern die Zerstörung des für die Klimabewegung und die deutschen Klimaziele so wichtigen Lützeraths im Rheinland erlaubt, lässt anderes erwarten.
Fakt ist jedenfalls, dass der Strommarkt zumindest in seiner jetzigen Form nicht nur massiv zur Umverteilung beiträgt, sondern auch finanzielle Ressourcen den Vertretern der alten, trägen, technisch überlebten und klimaschädlichen Kraftwerke zuleitet, die dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieträger technisch wie politisch im Wege stehen. (wop)

Bild: Oktober 2021. Ein riesiger Braunkohlebagger frisst sich durch den fruchtbaren Lössboden auf Lützerath zu.

BUND Schleswig-Holstein kritisiert:

Umweltskandal an der Schlei bleibt im Wesentlichen ungesühnt

Kiel. Viereinhalb Jahre nach dem Umweltskandal der massiven Verschmutzung der Schlei wurde auch das letzte laufende Verfahren durch einen Amtsrichter eingestellt. Fast alle Beteiligten an den Taten bleiben nun tatsächlich straffrei. Auch wenn der Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. die fachjuristische Beurteilung der Tathergänge nicht vornehmen kann, sticht ein wichtiges Element dieser Entscheidung schmerzlich ins Auge: Der Richter verkündete, dass die Taten schon lange her seien und es kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung (mehr) gäbe.

„Dies ist aus Sicht des BUND eine Verhöhnung all jener Mitmenschen, die das Recht zum Schutz unserer Umwelt beachten und wahren. Eine derartige Betrachtung liefert in der Öffentlichkeit ein völlig falsches Beispiel und schützt die Straftat!“ so Gerd Simon, Sprecher des Ausschusses für Natur- und Umweltpolitik beim BUND Schleswig-Holstein. „Der Richter suggeriert dadurch, dass nicht die Frage nach Recht oder Unrecht, sondern nur der öffentliche Druck über eine Gerichtsverhandlung entscheidet.“

Der Schutz der Umwelt und unser aller Lebensgrundlagen ist als Verfassungsgrundsatz ein sehr wesentliches und lebenserhaltendes Element des öffentlichen Interesses. Wenn ein Amtsrichter dies anders sehen sollte, ist dies bedenklich und stößt nicht nur bei Umweltschützer*innen auf Unverständnis: Die Masse der Bevölkerung, für die der Schutz unserer Lebensgrundlagen wichtig ist, urteilt ebenso.

Durch einen anonymen Hinweis an den BUND wurde Anfang 2018 einer der zu der Zeit größten Umweltskandale Schleswig-Holsteins aufgedeckt: Hunderte Kilogramm geschredderte Lebensmittelverpackungen waren über das Klärwerk Schleswig in die Schlei gelangt. Im Klärwerk wurde über einen Faulturm Energie erzeugt, die unter anderem auch aus Lebensmittelresten aus dem Einzelhandel und der Gastronomie gewonnen wird – jedoch ohne die Lebensmittel von den Verpackungen zu trennen. Viele Kilometer der Küstenlinie waren mit Plastikresten zwischen wenigen Millimetern und bis zu drei Zentimetern verseucht.

Um erneute Katastrophen wie an der Schlei zu verhindern, sprach sich ein Beschluss des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff und Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel dafür aus, in Kunststoff verpackte Abfälle vollständig von der Kompostierung oder Vergärung auszunehmen sowie die Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln zu überprüfen und gegebenenfalls zu senken.

DIE LINKE:

Keine Industrie-Subventionen ohne ökologische und soziale Gegenleistung!

Zu Berichten im Tagesspiegel zu geplanten Energiepreis-Subventionen für energieintensive Industrie erklären Maximilian Becker und Lorenz Gösta Beutin, Klimapolitik im Parteivorstand der Partei DIE LINKE:

Direkte Übernahme der Mehrkosten bei den Energiepreisen für die Großindustrie sind der falsche Weg. Ohne Gegenleistung kommt es einer Vergoldung der Verschleppung der Energiewende in der Industrie gleich. Gerade Unternehmen, die am wenigsten in die Energiewende investiert haben, würden am stärksten entlastet werden.

Stattdessen wäre das Prinzip richtig: Keine Entlastung ohne soziale und ökologische Gegenleistung: Unterstützung für die Industrie nur, wenn sich die betreffenden Unternehmen gleichzeitig verpflichten, in klimagerechten Umbau und wirksame Dekarbonisierung der Produktionsprozesse zu investieren und gute Arbeit und Mitbestimmung zu gewährleisten.

Bereits in der Vergangenheit wurden der energieintensiven Industrie Milliardensummen durch Befreiungen von der EEG-Umlage erstattet. Milliarden-Gewinne, nicht nur für Stahlerzeugung oder Chemie, sondern bspw. auch für Fleischfabriken wurden auf die Endverbraucher umgelegt und trieben die Strompreise an. Eine Industriepolitik, die im Angesicht der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß ist.

Lorenz Gösta Beutin, DIE LINKE

Mitglied des Parteivorstand

BUND fordert zur Landtagswahl:

Energiewende naturverträglich gestalten – Keine Ausreden mehr!

Spätestens seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs wissen alle in Deutschland und Schleswig-Holstein: Wir müssen unsere Abhängigkeit von Erdgas und Erdöl schnell reduzieren und den vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien weiter vorantreiben.

Der BUND SH setzt neben der Wirksamkeit und Genügsamkeit im Umgang mit Energie auf die ausgewogene Nutzung sämtlicher erneuerbarer Energien, um Umwelt und Natur nicht mehr als notwendig zu belasten. Anstatt jetzt die Erweiterung der Windflächen in Schleswig-Holstein von derzeit zwei Prozent der Landesfläche auf bis zu vier Prozent anzugehen oder gar noch mehr Offshore-Parks in Schutzgebiete zu bauen, sollte erst einmal das Solar-Potenzial unserer bestehenden Dächer, Fassaden und Parkplätze ausgeschöpft werden. Studien zeigen, dass allein Photovoltaik auf Dächern mindestens 50 Prozent der Gesamtenergie liefern könnte. In Thüringen wird Dach-Photovoltaik mit 900 Euro je Kilowatt aus Landesmitteln gefördert. In Schleswig-Holstein gibt es nur die Einspeisevergütung. Da ist noch viel Luft nach oben!

Auch im Neubau von Wohngebäuden werden große Potenziale nicht genutzt. Deshalb fordert der BUND Schleswig-Holstein eine Pflicht zur Installation von Solar-Anlagen bei Neubau, Umbau und Sanierung von Wohngebäuden. Auch sind Anreize zu schaffen, um vorhandene Potenziale wie bestehende Dachflächen und Parkplätze zu nutzen. Besonders das Land und die Kommunen sollten eine Vorbildfunktion übernehmen und ihre Liegenschaften mit Solaranlagen bestücken.

Neben der Klimakrise leiden wir jedoch auch unter einer Krise des Artensterbens: Vielen ist nicht bewusst, wie massiv die Auswirkungen sein werden, wenn jährlich unzählige Arten aussterben. Daher muss die Biodiversitätsstrategie des Landes mit genügend Personalstellen in den Ministerien unterlegt werden, damit die Artenschwundkrise beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mitgedacht werden kann. „Wenn wir uns, unseren Kindern und unseren Enkeln eine einigermaßen ressourcensichere Zukunft geben wollen, dann können wir weder auf Klimaschutz noch auf Artenschutz verzichten. Beides muss Hand in Hand gehen,“ fordert der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Carl-Heinz Christiansen.

Zurzeit erlebt Schleswig-Holstein einen Boom an Solar-Freiflächenanlagen. „Diese Photovoltaik-Anlagen treten in Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und wirken sich negativ, unter anderem auch auf das Landschaftsbild, aus,“ so Gerd Simon vom BUND-Arbeitskreis Energiewende. „Deshalb sollte in den Novellen der Regionalpläne verankert werden, dass maximal 0,5 Prozent der Landesfläche für Freiflächenanlagen ausgewiesen werden,“ fordert Simon.

Die Freiflächenanlagen, die gebaut werden, müssen naturverträglich sein. Verschiedene Studien haben belegt: Solar-Freiflächenanlagen können bei einer naturverträglichen Gestaltung die Biodiversität in der Agrarlandschaft erhöhen – mit einem positiven Nutzen vor allem für die Landwirtschaft. Mit breiten Modulabständen und Durchlässen erleichtern sie das Vernetzen der Lebensräume und die Durchmischung der Genpools der ansässigen Tier- und Pflanzenwelt. Damit einher geht dann eine stärkere Resilienz gegenüber klimatischen und umweltbedingten Herausforderungen. So kann sich die Natur auch zum Teil selbst schützen. Damit eine naturverträgliche Gestaltung erfolgt, sind durch das Land jedoch entsprechende Kriterien für Bau, Betrieb und Pflege festzulegen, die weit über das bisher vorliegende Regelwerk hinausgehen.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, befürwortet der BUND Schleswig-Holstein die seitens des Landes angestrebte Verkürzung der Genehmigungsverfahren. Eine schnellere Planung und Genehmigung darf jedoch nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass die Gutachten den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechen und die Genehmigungsbehörden personell aufgestockt werden. Umwelt- und Naturschutz sind das Stiefkind der Politik: Damit viele bereits vorhandene Strategien wirksam umgesetzt werden können, muss mehr Personal eingestellt werden. Hier muss die Landespolitik endlich handeln!

Der unverzichtbare Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft verbunden. Diese gilt es abzuwägen und zu minimieren, etwa durch umfangreiche und wirksame Artenschutzprogramme und eine Umstellung auf eine naturverträgliche Landnutzung.

Ole Eggers
BUND-Landesgeschäftsführer

Nachdem der BUND in der letzten Woche die Spitzenkandidat*innen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Podiumsdiskussion geladen hatten (Aufzeichnung können Sie hier anschauen: https://youtu.be/TBRhEI9Nhm4 ) soll es diese Woche weitergehen mit der 7. Forderung zur Landtagswahl, dem Thema Energiewende. Infos siehe unter www.bund-sh.de

Kommentar:

Neue Höhen der Heuchelei

Der Ausstieg aus dem russischen Gas ist das Gebot der Stunde, doch was kommt danach? Den Verbrauch fossiler Energieträger – nicht nur aus Russland – zu reduzieren, ist sicher eine gute Sache. Auch kann mit einigem Recht argumentiert werden, dass man einen Angriffskrieg, wie ihn die russische Führung gerade gegen die Ukraine führt, nicht einfach schulterzuckend übergehen sollte. Jedenfalls dann, wenn man nicht zweierlei Maßstäbe anwendet und gleichzeitig über die Angriffskriege der NATO-Staaten (mit und ohne Deutschland) unter anderem gegen Jugoslawien, Afghanistan oder die Kurden in Syrien und Nordirak schweigt und letztere gar noch indirekt mit politischer Rückendeckung und hiesigen Steuermilliarden unterstützt.
Aber genau das, das Ansetzen zweierlei Maßstäbe, ist – wenig überraschend – mal wieder das Problem. Gegenüber der Türkei ist das ja nichts Ungewohntes. Die deutschen Regierungen haben sich in den letzten Jahrzehnten weder am blutigen Bürgerkrieg Ankaras, am Verbrennen schutzsuchender Zivilisten in Kellern, an der Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates, als er jesidische Frauen versklavte und das südkurdische Kobane belagerte, noch an Erdogans jüngstem, auf niedriger Flamme noch andauerndem Proxi-Krieg gegen Armenien gestört. Von den zeitweise Dutzenden deutschen Bürgerinnen und Bürgern in seinen Kerkern ganz zu schweigen.
Nein, neu ist, dass ein grüner Klimaminister vor dem katarischen Sklavenhalterregime seinen Diener macht – Habeck hat sich tatsächlich beim Händeschütteln mit seinem katarischen Amtskollegen Scheich Mohammed bin Hamad bin Kasim al-Abdullah Al Thani ziemlich tief verbeugt –, um eine Zusage für Flüssiggaslieferungen aus dem Golfstaat einzuholen. Man habe eine langfristige Energiepartnerschaft begründet, ließ Habeck im Anschluss wissen. Weil Moskau einen verbrecherischen Krieg gegen die Ukraine führt, soll Deutschland also künftig besonders klimaschädliches Flüssiggas aus Katar beziehen. Aus Katar, das in Jemen einen Stellvertreterkrieg führt, der dort inzwischen eine schwere Hungersnot ausgelöst und bereits 377.000 Menschen das Leben gekostet hat. Aus Katar, dessen Reichtum aus der Ausbeutung rechtlos gehaltener ausländischer Arbeiterinnen und Arbeiter stammt, die unter den harschen Arbeitsbedingungen zu Dutzenden sterben, die als Haushaltshilfen regelmäßig sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Eines muss man den Grünen lassen: Sie schaffen es immer wieder, die deutsche Außenpolitik auf neue Höhen der Heuchelei zu heben. (wop)