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Soziales

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SPD beschließt Sozialstaatspapier

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung?

01. März 2019 Auffällig, dass die SPD den „Sozialstaat“ immer vor Wahlen wiederentdeckt. Nichtsdestotrotz macht sie Vorschläge, die zum Teil in die richtige Richtung gehen. Jetzt müssen sie nur noch erklären, wie sie das und mit wem umsetzen wollen.

Sollten die Reformen tatsächlich so umgesetzt werden, würde das Verbesserungen der Situation von Millionen von Rentner*innen, Kindern, Geringverdiener*innen und Arbeitslosen bedeuteten. Denn die Sozialleistungen wären leichter zugänglich und der Druck würde sinken, unbedingt jede noch so schlecht bezahlte Arbeit annehmen zu müssen. Zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohnes wäre ein moderater Zuwachs der Kaufkraft der unteren Gesellschaftsschichten absehbar.

Während einer Vorstandsklausur beschloss die SPD einstimmig ein sogenanntes „Sozialstaatspapier.“ Hauptpunkte sind längere Ansprüche auf ALG 1, eine Kindergrundsicherung sowie die Umwandlung von Hartz IV in ein Bürgergeld und eine Erhöhung des Mindestlohnes von derzeit 9,19 Euro auf zwölf Euro, Tarifgebundene Unternehmen sollen Steuervorteile erhalten.

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Samstag, 22. Juli 2017*: *Demonstration / 13 Uhr / Rathausplatz / Kiel

Die Stadt gehört uns allen!? Für mehr Freiräume & Wohnträume!

Die Stadt gehört uns allen, oder? Wenn Mensch sich die Entwicklung der letzten Jahre in Kiel jedoch genauer anschaut, entsteht ein anderer Eindruck.

Obwohl die Stadt Kiel sich damit schmückt: „Weltoffen zu sein und in ihrem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Kiel (INSEKK)“ (Beschluss der Ratsversammlung 17. Februar 2011) angeblich anstrebt, „ eine soziale, kinderfreundliche, kreative und innovative Klimaschutzstadt“ zu sein, wird eine gegenteilige Politik umgesetzt.

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Demonstration zum Tag der Pflege am 12. Mai in Kiel

Demo Pflege 2016

01. April 2017 Am 12. Mai werden in Kiel Beschäftigte aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörige gemeinsam auf die Straße gehen für

•    Mehr Personal für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Personalbemessung per Gesetz!
•    Schluss mit Ausgliederungen in Servicegesellschaften!
•    Bessere Bezahlung für Gesundheits-, Sozialberufe und Servicekräfte!

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Einkommen und Mieten in Schleswig-Holstein

01. März 2017 Aus dem Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung geht hervor, dass die Bruttokaltmiete der schleswig-holsteinischen Wohngeldhaushalte mit 6,98 Euro an sechster Stelle, nach Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen, unter den Bundesländern liegt. 

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Orientierungsprobleme an der Moralfront:

„Ist es herzlos, nichts zu geben?“

Die Hamburger Morgenpost nahm sich in einem vorweihnachtlichem Artikel1 einem großen Problemen unserer Zeit an: Man stelle sich die Frage, wie und ob man den Bettlern der Hamburger Innenstadt eine Spende geben könne. Zum Glück gibt es für solche schwerwiegenden Fragen (die weit komplexer sind als die Abwägung, wie viel des eigenen Geldes man für die Unterstützung unmittelbarer Not Dritter zu geben sich leisten kann und will) ausgemachte Experten für das moralisch aufgeklärte Spenden. Die lässt die MoPo zu Wort kommen, um ein für alle mal klar zu stellen, wann das Spenden erste moralische Pflicht ist und wann man mit gutem Gewissen nichts geben braucht. Den Anfang macht, wie sollte es bei Fragen der Elendsverwaltung anders sein,

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Stellungnahmen zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

DPG

http://www.der-paritaetische.de/startseite/artikel/news/armuts-und-reichtumsbericht-der-bundesregierung-paritaetischer-wohlfahrtsverband-weist-in-aktuelle/

 DCV

http://www.harald-thome.de/media/files/5_NARB_Caritas_DCV_Stellungnahme.pdf

„Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht hat, welches deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht. Insofern müsse ein Leistungsanspruch eingeräumt werden (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10,1 BvL 2/1).

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Fast die Hälfte aller Klagen gegen Hartz IV erfolgreich

Viele Hartz-IV-Empfänger haben mit ihren Klagen gegen Bescheide der Jobcenter Erfolg. In den ersten neun Monaten diesen Jahres waren 44 Prozent der Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten erfolgreich. Im vergangenen Jahr lag die Erfolgsquote demnach noch bei 40 Prozent, 2014 bei 41 Prozent. Im September 2016 seien 189.340 Klagen gegen Bescheide bei den Gerichten anhängig gewesen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1032298.fast-die-haelfte-aller-klagen-gegen-hartz-iv-erfolgreich.html

Bundesrechnungshof kritisiert Jobcenter

Einige Medien haben mit Datum vom 18.11.2016 über einen Bericht des Bundesrechnungshofes zur nicht sonderlich effektiven Betreuung von Hartz IV Empfängern berichtet. Der Bundesrechnungshof kritisiert, die "mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten" seien "oft nutzlos". Diese Mängel seien "ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben" (SZ  18.11.2016).

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesrechnungshof-rechnungshof-kritisiert-jobcenter-1.3253930

"BTHG - So NICHT! - Return To Sender"

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Fotos: gst

Rund 3.500 Menschen mit und ohne Behinderung haben trotz Wind und Wetter am 16. November in Kiel auf einer Kundgebung vor dem Hauptbahnhof und einer Demonstration zum Landeshaus unter dem Motto "BTHG - So NICHT!" gegen das geplante Bundesteilhabegesetz protestiert. Dazu aufgerufen hatte ein breites Bündis aus Sozialverbänden, Behindertenorganisationen und dem DGB.

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