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Die sozialdemokratische „Rentenreform“:

Etikettenschwindel und Mogelpackung

01.Mai 2014 „Wer lange und hart gearbeitet hat, darf im Alter nicht von Altersarmut bedroht sein. Darum schaffen wir bessere Übergänge vom Arbeitsleben in die Rente. Wir haben durchgesetzt: Wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse (mit Zeiten der Arbeitslosigkeit) eingezahlt hat, wird ab dem 1. Juli 2014 schon ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können“.(SPD)  Doch die von der sozialdemokratischen Sozialministerin Andrea Nahles angekündigte „Rente mit 63“ entpuppt sich nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Rentenreform 2014 als ein Etikettenschwindel. Wer 45 Jahre lang in die Rentenkassen eingezahlt hat, Zeiten der Arbeitslosigkeit sollen mitgezählt werden, aber nur die Jahre in der Arbeitslosengeld I bezogen wurde ,kann zwar nach der jetzt geplanten Regelung mit 63 Jahren in Rente gehen, dies gilt aber nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt.

 

Für alle KollegInnen die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 plus.

1953:       63 + 2 Monate

1954:       63 + 4 Monate

1955:       63 + 6 Monate

1956:       63 + 8 Monate

1957:       63 + 10 Monate

1958:       64 Jahre

1959:       64 + 2 Monate

1960:       64 + 4 Monate

1961:       64 + 6 Monate

1962:       64 + 8 Monate

1963:       64 + 10 Monate

ab 1964: 65 Jahre

Benachteiligt werden bei dieser „Reform“ weiterhin Frauen weil bei ihrer Biographie eine Einzahlung von 45 Jahren viel seltener der Fall ist als bei Männern. Eigentlich war die „Rente mit 63“ bereits beschlossene Sache. Doch nun mehren sich Stimmen innerhalb der CDU gegen die geplante Anrechnung von Arbeitslosenzeiten. „Nur wenn jemand tatsächlich 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, sollte er mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen können“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs (CDU). Kauder (CDU) in der Bild-Zeitung. „Dabei geht es besonders um die Anrechnung der Zeiten der Arbeitslosigkeit. Dies könnte zu einer Frühverrentungswelle führen.“  Deshalb fordert Kauder erneut einen Stichtag, von dem an keine Zeiten der Arbeitslosigkeit mehr berücksichtigt werden. Die Arbeitgeber (sie befürchten einen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge) fordern eine völlige Abschaffung des „Reformpaketes“.

„Das Schlimmste zu verhindern hieße, das Rentenpaket noch einmal komplett auf den Prüfstand zu stellen. Dabei müssten sich beide Koalitionspartner zurücknehmen: die einen bei der Mütterrente, die übrigens das teurere Vorhaben ist, die anderen bei der Rente mit 63“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, der „Welt“. Eine Frühverrentung ist übrigens nur dann möglich wenn Arbeitgeber hier mitspielen und ihre MitarbeiterInnen, mit finanzieller Unterstützung, in die Arbeitslosigkeit entlassen. Deshalb wird es eine massenhafte Frühverrentung auch nicht geben.

„Die Frühverrentungsszenarien der Arbeitgeberverbände sind reine Stimmungsmache. Fakt ist, dass mit 31,7 Prozent nicht einmal ein Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 45 Versicherungsjahre schaffen. Wer so lange fleißig gearbeitet hat, muss in den Ruhestand gehen können, ohne am Ende mit Abschlägen bestraft zu werden.“

(Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied)

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will verhindern, dass die von der großen Koalition geplante abschlagsfreie „Rente mit 63“ missbraucht wird. Es werde geprüft, wie man verfassungssicher einen Missbrauch begrenzen könne. „Ich will nicht, dass die abschlagfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren zu einem neuen Programm der Frühverrentung ausgenutzt wird. Gleichzeitig betonte Nahles, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer an den erheblichen Kosten beteiligt würden, wenn sie sich wegen der Rente mit 63 vorzeitig von älteren Arbeitnehmern trennen wollte.“

Die Mütterrente

Ursprünglich war geplant die Mütterrente ab dem 1. Juli 2014 auszuzahlen. Nun soll die Auszahlung erst zu Weihnachten erfolgen. Anspruch auf die Mütterrente haben derzeit ca. 9 Millionen Mütter oder Väter. Mütter oder Väter erhalten einen Rentenpunkt zusätzlich für Kinder die vor 1992 geboren wurden. Das bedeutet, dass die Mütterrenten im Westen Deutschlands um knapp 28 Euro monatlich steigen und im Osten um etwa 26 Euro pro Monat. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, sollen die Frauen drei Rentenpunkte erhalten. Das bedeutet das es bei der Ungleichbehandlung für die vor 1992 geborenen Kindern bleibt, da die Koalition für die Erziehung dieser Kinder künftig zwei Punkte berücksichtigen will. Für die nach 1992 geborenen Kinder werden dem Rentenkonto drei Entgeldpunkte gutgeschrieben. Auch die Ungleichheit zwischen den in der alten Bundesrepublik und Ostdeutschland geborenen Kindern wird nicht aufgehoben.

Ärmere RentnerInnen profitieren nicht von der Mütterrente. RentnerInnen, die nur einen geringen Rentenanspruch haben, steht die aufstockende Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII zu. Dies entspricht nach dem derzeitigen Stand eine Aufstockung von 384 Euro zuzüglich der Warmmiete, aber abzüglich der bezahlten Rente. Der Altersarmut kann durch die Mütterrente dementsprechend nicht vorgebeugt werden. Profitieren von Nahles Rentenreform tut alleine der Staat, da sich die Kosten für die Grundsicherung senken.

Laut dem Gesetzentwurf soll die höhere Mütterrente jährlich mit 6,7 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Ersten Prognosen vom Arbeitsministerium zufolge, soll die jährliche Summe bis 2030 auf 6,1 Milliarden Euro sinken. Für das Jahr 2014 ist mit einer Summe von 3,3 Milliarden Euro zu rechnen.

Wer bezahlt die Mütterrente?

Eine systemgerechte Finanzierung der Mütterrente aus zusätzlichen Steuermitteln wäre sachgerecht, da es sich hier um die Honorierung (Anerkennung von Kindererziehungszeiten) einer gesamtgesellschaftlichen Leistung handelt. Die Mütterrente macht bis 2017 fast 75 Prozent der Gesamtkosten des Rentenpakets aus. Das die Mütterrente jetzt aus der Rentenkasse finanziert werden soll ist ein krasser Verstoß gegen das bisherige Rentensystem. Das ist eine unverschämte sozialdemokratische Plünderung der Rentenkassen. Der Rentenversicherungsbeitrag wird bereits 2015 spätestens 2016 massiv steigen. Außerdem macht die Plünderung der Rentenkassen durch die GroKo (CDU/CSU, SPD) eine Stabilisierung der Renten unmöglich.

In diesem Jahr steigen die Renten ab 1. Juli 2014 im Osten um 2,53 Prozent und in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent. Die Rentenerhöhung fällt im Osten deutlicher aus. Das Plus für die WestrentnerInnen wurde mit den nicht durchgeführten Rentenkürzungen vergangener Jahre verrechnet. Ohne die Kürzung hätte es im Westen 2,13 Prozent mehr Rente gegeben. Das Arbeitsministerium wies darauf hin, dass diese Verrechnung nun zum letzten Mal notwendig war. Durch die Nichtsenkung der Versicherungsbeiträge und der Finanzierung der Mütterrente durch die Rentenkassen wird im nächsten Jahr die Rente um 0,8 Prozent geringer steigen. Das heißt, die RentnerInnen finanzieren ihre Rente teilweise selber.

Abgeordnete des deutschen Bundestages haben übrigens schon nach 4 MdB-Jahren einen Pensionsanspruch in Höhe von 825 Euro.

Im Jahre 2000 belief sich das Rentenniveau noch auf 53 Prozent, 2013 waren es nur noch 48,7 Prozent und bis 2030 soll es auf 43,7 Prozent sinken. Das haben die ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen den asozialen Bundestagsparteien CDU/CSU, SPD/Grüne und FDP zu verdanken. Deshalb ist es wichtig gegenzusteuern und das Niveau zumindest wieder auf 53 Prozent anzuheben, dafür würde auch jeder Arbeitnehmer eine angemessene Erhöhung der Beiträge in Kauf nehmen.

(hg)

 

   

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