Daten/Fakten  

   

coronaKiel7

Protest in Corona-Zeiten:

„Wo ihrer drei beisammen stehn, da soll man auseinander gehen!“

Ungebremster Klimawandel, Auslands­einsätze der Bundeswehr als Normalität, Waffenexporte auf Rekordhoch, Rechtsterrorismus, inhumane Flüchtlingspolitik – von den gewöhnlichen tagtäglichen Sauereien des Kapitals gegen die Werktätigen ganz zu schweigen: Es gäbe unzählige Gründe gerade jetzt (trotz Corona) zu protestieren – und das auch in öffentlich sichtbarer Form.

Die auf Bundes- und Landesebene regierenden Parteien versuchen mit althergebrachten Inhalten und Formen die Krisenszenarien zu managen. Der Bevölkerung wird vermittelt, dass alle Verhältnisse im weltweiten Vergleich doch besser seien als anderswo und daher Kontinuität und Vertrauen wichtig sind, um diese Krise zu überstehen. Proteste also überflüssig.

„Gemanagt“ wird die „Corona-Krisenbewältigung“ in Form von Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten wie niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. So wird bundesweit kurzerhand das Versammlungsverbot außer Kraft gesetzt – ohne dass dies zumindest in dem Parlamenten diskutiert und abgesegnet wurde.
In Konsequenz wurden Protestaktionen der SEEBRÜCKE z.B. in Hamburg, Berlin, Frankfurt (ja, auch das mit Kreide auf den Boden schreiben) untersagt und polizeilich durchgesetzt. Dabei trugen die Protestler Schutzmasken, hielten sich an den empfohlenen Sicherheitsabstand, waren alleine oder in Zweiergruppen unterwegs.
Zur Erinnerung: Zur Lohnarbeit muss man weiterhin fahren, sofern es noch etwas zu tun gibt und Homeoffice nicht möglich ist. Die Ansteckungsgefahr wird offenbar als vertretbar angesehen. Warum soll hier Handlungsspielraum existieren, beim Protest aber nicht?

Ein bisschen mehr Widerständigkeit gegen den Allparteienkonsens vom „Runter von der Strasse“ hätte man sich schon von der Linkspartei, dem DGB und von Teilen von SPD und Grünen gewünscht.

Das Hauptproblem daran ist, dass solche Maßnahmen, einmal eingeführt, schwer wieder zurück zu drehen sind. Es steht zu befürchten, dass einige der neuen Befugnisse, in dieser Ausnahmesituation auf ihre Funktionsweise erprobt, etabliert bleiben und bei nächster Gelegenheit, mit geringer Hürde schnell wieder aus der Schublade geholt werden – ein Testballon, um mal zu sehen wie weit sich die Gesellschaft darauf einlässt.

Ein wenig liberaler geht da glücklicherweise noch in Schleswig-Holstein zu. So konnten zumindest friedenspolitische öffentliche Aktionen in Jagel und Kiel durchgeführt werden und auch die Aktivitäten der SEEBRÜCKE wurden von den Ordnungshütern wohlwollend begleitet.
(gst)

„Wo ihrer drei beisammen stehn,
da soll man auseinander gehn. …
Wer auf der Straße räsoniert wird unverzüglich füsiliert!
Das Räsonieren durch Gebärden
soll gleichfalls hart bestrafet werden!“

Heinrich Heine, 1854: Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen

Gewerkschaften:

Forderungen von DGB und ver.di in Zeiten von Corona

 

„...der Weg in die falsche Richtung“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) weist die Vorschläge von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zu Sonntagsöffnungen von Einzelhandelsbetrieben scharf zurück.
„Offensichtlich ist sich der Wirtschaftsminister nicht im Klaren darüber, dass er damit gerade die Menschen, die in den letzten Wochen für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger da waren, nun als Dank dafür mit weiteren Arbeitszeiten drangsalieren will. Es ist schon mehr als abgebrüht, wie solche alten politischen Wunschträume der FDP nun im Schatten der Corona-Krise salonfähig gemacht werden sollen“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.
„Zu dem schrittweisen Weg in die Normalität gehören zwingend auch die normalen Umstände von Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen, denn die Arbeitnehmer*innen haben Familien und müssen mit dem Rückweg in Arbeitsstrukturen auch ihren Arbeitsalltag wieder organisieren. Deshalb gilt, mit jedem Schritt aus der Krise müssen auch die für diese Krise geschaffenen Sonderregelungen und Verordnungen wieder zurückgefahren werden“, so Schöttke weiter.
ver.di Nord stellt fest, dass die ausnahmsweise angeordnete Ausdehnung der Einkaufszeiten an Sonntagen schon in der Krise nicht genutzt wurde oder notwendig war. Umso weniger ist sie auf dem Weg in die Normalität hilfreich. Es ist zu befürchten, dass mit der Einführung von Sonntagsöffnungen diese als Ersatz für anderweitige weggefallene Freizeitaktivitäten dienen könnten. Das ist für die Beschäftigten und die daraus resultierende Risikostruktur der Weg in die falsche Richtung. (Presseerklärung 16.4.2020)

 

Tarifvertrag zur Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

„Mit dieser Vereinbarung wird nun sichergestellt, dass nicht etwa einzelne kommunale Arbeitgeber mit Beschäftigten vor Ort individuelle Regelungen abschließen. Die ab dem 1. April geltenden Regelungen sichern die Beschäftigten einheitlich mit einem Tarifvertrag in dieser Krise ab und gewährleisten andererseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger“, so Schöttke.
Demnach sind in den betroffenen Betrieben unter anderem betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und für drei Monate danach ausgeschlossen. Um die Beschäftigten materiell abzusichern, wird das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Die Regelungen gelten außer für den Bereich des TVöD und damit verbundene Haustarifverträge auch für den TV-V (Versorgung) und TV-N (Nahverkehr). Auch ist sichergestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung und für den Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit oder bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit.

Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.

Kommentar:

Wer trägt die Krisenlast?

Bei erscheinen dieser Ausgabe wird sicherlich auch der letzte begriffen haben, dass die Situation ernst ist, dass wir es wirklich mit einer weltweiten Seuche zu tun haben, wie es sie seit der Spanischen Grippe 1918/19 nicht mehr gegeben hat. Würde die Ausbreitung des Virus nicht verlangsamt, könnten weltweit Millionen Menschen sterben. Wir können also nur hoffen, dass beim Erscheinen dieser Ausgabe die Maßnahmen endlich greifen.
Zwei Dinge sind schon jetzt sicher: Das Virus macht zum einen aus der im Herbst letzten Jahres eingesetzten Rezession eine globale Wirtschaftskrise, die ohne weiteres historische Ausmaße annehmen könnte. Zum anderen wird einmal mehr versucht werden, die Kosten von Krise und Pandemie-Bekämpfung der arbeitenden Bevölkerung aufzuladen. Es stehen uns also erbitterte Verteilungskämpfe bevor. Wir können daher nicht oft genug betonen, dass das Geld da ist, dass wir in einem der reichsten Länder der Welt leben, in dem der gesellschaftliche Reichtum allemal für ein Leben aller in Würde und bescheidenem Wohlstand reicht und zusätzlich noch etliches vorhanden wäre, das wir mit anderen teilen könnten.
Das lässt sich durchaus konkretisieren, indem nicht nur für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und höherer Steuern auf große Erbschaften geworben wird, sondern auch für eine ganz konkrete Sonderabgabe. Die Bundesregierung will zusätzliche Staatsschulden machen. Aber wieso nicht die Bekämpfung der Pandemie und der Wirtschaftskrise mit einer Corona-Sondersteuer auf alle Vermögen über eine Million Euro finanzieren?
Und wieso sollen wir eigentlich akzeptieren, dass wie seinerzeit 2008 die Banken erneut private Konzerne – mancher davon ohnehin mit nicht zukunftsfähigen Geschäftsmodellen wie in der Autoindustrie oder der Luftfahrtbranche – bedingungslos mit Steuergeldern am Leben erhalten werden. Das Mindeste wäre doch, dass dreijährige Beschäftigungsgarantien, ein Verzicht auf Dividenden und Bonuszahlungen für fünf Jahre und eine massive Beschneidung der Managergehälter zur Voraussetzung von Beihilfen gemacht wird. Und eigentlich wäre zugleich auch ein Umbau der Produktion in Richtung klimaschützendem Verkehr und Energieversorgung zu verlangen. Doch natürlich stehen dem mächtige Interessen der Kapitaleigner entgegen, die sich mal wieder in der Staatskasse bedienen möchten. Entsprechende Auflagen müssten von sozialen Bewegungen und Gewerkschaften erkämpft werden, aber das politische Klima könnte dafür kaum besser als derzeit sein. (wop)

Flüchtlingskrise:

Aufnehmen statt sterben lassen !  Die Faschisierung Europas stoppen !

Zivilgesellschaftlicher Appell zu 4 Jahren EU-Türkei-Deal und Covid-19 an Europa: „Ultimative Aufforderung zum Handeln“

Anlässlich des vierjährigen Bestehens des EU-Türkei-Deals vom 18. März 2016 haben sich zahlreiche Vereine, Initiativen und NGOs – darunter der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., Seebrücke, Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein, Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel – in einem Appell an die europäische Öffentlichkeit gewandt. Sie kritisieren die derzeitige Eskalation auf den griechischen Inseln und an der griechisch-türkischen Grenze als das „absehbare Ergebnis einer jahrelangen desaströsen Politik“. Außerdem sei die drohende humanitäre Katastrophe durch einen möglichen Ausbruch des Covid-19-Virus in den Flüchtlingslagern eine „ultimative Aufforderung zu sofortigem Handeln“.

Aufruf:

Es war zu erwarten: 4 Jahre Zuschauen zeigen jetzt ihre katastrophale Wirkung. Der CoronaVirus hat auch die griechischen Inseln erreicht. 40.000 Menschen, zusammengepfercht in völlig überfüllten EU-Hotspot Lagern wie Moria, unter desaströsen Hygiene-Bedingungen und fast ohne medizinische Versorgung, könnten schon bald der tödlichen Krankheit ausgeliefert sein. Während Europäische Staaten zum Schutz vor der Pandemie ihre Grenzen schließen und selbst soziale Begegnungen von Kleingruppen unterbinden, ist das von der Austeritätspolitik und Wirtschaftskrise schwer angeschlagene griechische Krankensystem in keiner Weise in der Lage, bei einem großflächigen Krankheitsausbruch die notwendige medizinische Versorgung der Geflüchteten sicherzustellen. Und die EU versperrt sich weiterhin allen Appellen, die Lager zu räumen und die Menschen sicher zu evakuieren. Vielmehr wird verstärkt abgeriegelt.

Dies passt dazu, was wir in den letzten zwei Wochen an der griechisch-türkischen Grenze beobachten konnten: Eine beispiellose Brutalisierung der EU-Migrationspolitik, gepaart mit der skrupellosen Verletzung grundlegender Menschenrechte, Europarecht und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Menschen, die in Europa Schutz suchen, werden mit Tränengas beschossen, zusammengeschlagen, ausgezogen und illegal über die Grenze zurückgeschoben. Im ägäischen Meer werden Fliehende aggressiv von der griechischen Küstenwache attackiert, Motoren zerstört und Schlauchboote aufgestochen. Auch was 2015 noch unsagbar war, ist nun Realität geworden: Mit scharfer Munition wird die Grenze verteidigt und mehrere Menschen wurden an der griechisch-türkischen Evros-Grenze erschossen. Damit hat sich die europäische Grenzpolitik von einem passiven Sterbenlassen an den Außengrenzen zu einer Politik aktiven Tötens gewandelt.

Freiwillige Helfer_innen und Mitarbeiter_innen internationaler Organisationen auf den griechischen Inseln wurden in rechtsradikalen Netzwerken zur Verfolgung ausgeschrieben und von faschistischen Mobs gejagt und brutal zusammengeschlagen. Faschist_innen aus ganz Europa treffen auf den griechischen Inseln ein, soziale Zentren und Solidaritätsstrukturen wurden in Brand gesetzt.

Zudem wurde das Asylrecht für alle Personen, die seit dem 1. März in Griechenland eingereist sind, ausgesetzt. Die griechische Regierung ließ durch ihren Regierungssprecher Stelios Petsas mitteilen, dass sie einen Monat lang keine Asylanträge mehr von Neuankommenden annehmen werde. Neu eingereiste Geflüchtete werden unter ad-hoc Haftbedingungen wie im Hafen auf Lesbos festgehalten und sollen abgeschoben werden. Ihnen wird jedoch nicht nur das Recht auf Schutz verweigert; laut Zeitungsberichten gab es schon mehrere hunderte Fälle, in denen Menschen wegen „illegaler Einreise“ zu vierjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

// DIE EUROPÄISCHE ABKEHR VON SÄMTLICHEN GRUNDRECHTEN

All dies tritt nicht nur die vielbeschworenen europäischen Werte mit Füßen, sondern verstößt gegen internationales Völkerrecht, Europarecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention.

1. Griechenland hat sich zur Einhaltung des völkerrechtlichen Grundsatzes des NonRefoulement (Nicht-Zurückweisung) verpflichtet, der in einer Vielzahl von völker- und menschenrechtlichen Verträgen verankert ist (u.a. Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention). Die Waffengewalt an der griechischen Grenze, als auch Abschiebungen ohne Asylverfahren stehen im Widerspruch zu diesen Rechtsnormen und stellen einen fortgesetzten Rechtsbruch dar.

2. Ebenso ist das Verbot der Kollektivausweisung menschen- und europarechtlich verankert (Art. 19 Abs. 1 der europäischen Grundrechte-Charta, Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK). Auch Griechenland ist über die europäische Grundrechte-Charta an diesen Grundsatz gebunden. Die griechische Regierung kann sich auch nicht auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (8675/15 und 8697/15) zur Praxis der Pushbacks an der spanisch-marokkanischen Grenze berufen: Der EGMR hat in dieser Entscheidung verlangt, dass es eine legale Einreisealternative gibt und der Antrag auf Schutz an anderer Stelle gestellt werden kann. Eine solche Alternative existiert in Griechenland keinesfalls, weder kann an anderen Grenzübergangen oder in Polizeistationen ein Schutzgesuch gestellt werden. Damit ist weder eine Aussetzung des Asylrechts noch eine komplette Grenzschließung rechtmäßig. Sowohl das Zurückweisungsverbot als auch das Verbot der Kollektivausweisung gelten unbedingt, und können zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen ausgesetzt werden – erst recht nicht durch eine juristisch nicht verankerte Absprache, wie es der als Abkommen bezeichnete EU-Türkei-Deal vom März 2016 darstellt.

Dennoch stellen sich die EU und Deutschland schützend hinter Griechenland, das von der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ganz in Manier einer Verteidigungsministerin als „das Schild Europas“ bezeichnet und mit 700 Millionen Euro für Grenzaufrüstung unterstützt wird. Die Spirale der Militarisierung nimmt immer weiter zu: Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex wird in einem RABIT Sondereinsatz an die Grenze geschickt. Was sie tun soll ist ungewiss – sich an den Erschießungen beteiligen?

// TÜRKISCHE KRIEGSFÜHRUNG MIT FLÜCHTLINGEN UND DER ANFÄNGERFEHLER DER EU-MIGRATIONSPOLITIK

Es ist unglaublich, dass die Europäische Union bereit ist, jegliche Rechtsgrundlage, Moral und zivilisatorische Maske über Bord zu werfen, weil zwischenzeitlich einige tausend Menschen an der griechischen Grenze einen Asylantrag stellen möchten. Der verhängnisvolle EU-Türkei Deal vom 18. März 2016 hat wieder einmal einem autoritären Regime Macht über die europäische Politik gegeben. Das politische Mantra, 2015 dürfe sich nicht wiederholen, erlaubt der EU kein Umdenken.
Dabei sind die Flucht-Migrant_innen in der Tat zur Verhandlungsmasse und zur menschlichen Munition für die eigenen militaristischen und innenpolitischen Pläne der türkischen AKPRegierung geworden – in die Hand gelegt durch eine EU-Migrationspolitik, die über Deals autoritäre Regime als Puffer Zonen Europas zur Flüchtlingsabwehr aufbaut. Doch die Türkei ist nicht sicher, sie gewährt Menschen ohne europäischen Pass kein Asyl. Auch wenn die Türkei mit ihrer militärischen Präsenz in Idlib das Ziel verfolgt, die gewaltsame Vertreibung von weiteren rund 3,5 Millionen Menschen durch die syrisch-russische Offensive in Richtung ihrer Grenze zu verhindern, ist und bleibt sie seit ihrem Angriff auf syrische Gebiete unter kurdischer Selbstverwaltung selbst verantwortlich für hunderttausendfache Vertreibung. Auch an der türkisch-syrischen Grenze wird auf Flüchtende geschossen – und die Türkei schiebt selbst nach Syrien ab.
Bereits in den letzten Jahren hat Erdogan in regelmäßigen Abständen mit der Aufkündigung des EU-Türkei-Deals gedroht. Diesmal hat der türkische Präsident seiner Drohung Nachdruck verliehen: Menschen wurden in Bussen zur Grenze gefahren, zusammengepfercht und zum Teil mit Schlägen und vorgehaltener Waffe zum Grenzübertritt gezwungen. All dies geschieht, um Bilder zu produzieren, die EU und NATO dazu zu bringen sollen, die Türkei in ihrer Kriegsstrategie zu unterstützen und Fluchtmigration aus Syrien einzudämmen. Außerdem sollen Syrer_innen in eine sogenannte „Sicherheitszone“ in die kurdischen Gebieten im NordOsten Syriens abgeschoben werden. Damit hätte der türkische Präsident zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: die kurdisch-demokratische Selbstverwaltung empfindlich geschwächt und sich gleichzeitig der temporär im Land geduldeten Flüchtlinge entledigt.
Anstatt den Anfängerfehler der EU-Migrationspolitik – die Abhängigkeit von autoritären Regimen – als Ursache des Problems zu erkennen, versucht die EU die Türkei mit allen Mitteln zu besänftigen. Dabei verkennt sie, dass der Deal noch nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird: weder der 1:1-Austausch (wobei für jede aus Griechenland in die Türkei zurückgeschobene syrische Person eine_n Syrer_in nach Europa umgesiedelt werden sollte), noch die Leerung der griechischen Inseln durch Abschiebungen. Das einzig funktionale Element des Deals ist der Kuhhandel von Milliardenbeträgen für gewalttätige Migrationsabwehr. Bricht dies weg, zeigt sich das wahre Gesicht dieser hilflosen und gescheiterten Migrationspolitik: Die Erschießung an der EU-Außengrenze stellt dann nur die letzte logische Konsequenz dar. Der EU-Türkei-Deal ist von Anfang an gescheitert, jeder neue Versuch eines Deals wird ebenso scheitern!

// DER ZWEIKLANG DER ABSCHOTTUNG UND FASCHISIERUNG

Die Umdeutung der Willkommenskultur von 2015 zu einer „Flüchtlingskrise, die sich nie wiederholen dürfe“, kreiert eine derartige Angst, dass lieber Erschießungen geduldet werden, als über Aufnahme geredet wird. Dabei hat das Abschottungsparadigma auch seine mörderische innenpolitische Seite. Während bis heute zahlreiche Städte und Gemeinden – wie in dem Netzwerk „Städte Sichere Häfen“ – nach wie vor für eine Praxis und Kultur des Willkommens und der offenen Gesellschaft stehen, hat die Politik mit ihrer Dämonisierung der Migration als „die Mutter aller Probleme“ auch innergesellschaftlich Diskurse und Taten der „Verteidigung Europas“ hoffähig gemacht. Insofern ist die Faschisierung an der Außengrenze eng verwoben mit dem erstarkenden Rechtsterrorismus und Angriffen auf die Grundlagen der Demokratie in den europäischen Gesellschaften. Europa steht an einem Scheideweg: Wir können diesen Wahnsinn nur mit einer Rückkehr zu grundlegenden Rechten, Offenheit und Aufnahmebereitschaft begegnen.

Wir fordern:

• Die sofortige Evakuierung aller Migrant_innen von den griechischen Inseln und aus allen überfüllten Lagersituationen

• Effektive Schutzmaßnahmen gegen den Corona-Virus für Migrant_innen

• Den sofortigen Stopp der staatlichen Gewalt und der Ermordung von Migrant_innen an den Außengrenzen

• Die sofortige Beendigung des EU-Türkei-Deals

• Eine aktive EU-Politik um die gewaltsame Vertreibung von Millionen von Menschen in Syrien zu beenden

• Die Wiederherstellung des Asylrechts, rechtsstaatlicher Asylverfahren und die Demilitarisierung der Außengrenze

• Die Einhaltung geltender Völker-, Menschen- und Europarechtlicher Vorgaben beim Umgang mit den ankommenden Menschen

• Die Aufnahme der Menschen in den solidarischen Städten

• Eine europäische Politik, die selbst nicht andauernd Fluchtursachen produzieren

UKSH:

Vereinbarung für Entlastung und mehr Personal

Aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) ist die mit dem UKSH Mitte März geschlossene Vereinbarung für Entlastung und mehr Personal am UKSH „ein Leuchtturm im schleswig-holsteinischen Gesundheitswesen und hat das Potential, Geschichte zu schreiben“.

„Wir haben den Knoten zerschlagen und erstmalig in Schleswig-Holstein eine Vereinbarung für Entlastung an einem Klinikum erreicht. In Belastungssituationen greifen zukünftig verbindliche Mechanismen. Es werden alle Anstrengungen unternommen, Personal aufzubauen und Entlastung – unter anderem über freie Tage – zu erreichen. Das ist ein tarifpolitischer Meilenstein, der ohne das konsequente Auftreten und Engagement der Beschäftigten nicht möglich gewesen wäre. Das ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten und auch für die Patienten am UKSH“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.
Aus Sicht der Gewerkschaft wurde nach mehrmonatigen Verhandlungen und durch eine stringente und lösungsorientierte Intervention der Finanzministerin ein Kompromiss gefunden, der den Beschäftigten wirklich helfen wird und das UKSH wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber in der Pflege machen wird.
„Wir haben in den letzten Wochen Tag und Nacht verhandelt, geredet und Kompromisslinien ausgelotet, die alle Beteiligten physisch wie auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht haben, aber das war es wirklich Wert. Die Beschäftigten haben sich für ihren Einsatz belohnt“, so Steffen Kühhirt, der Verhandlungsführer von ver.di Nord.
„Es ist ein Riesenerfolg für alle Beteiligten. Der Aufbau von 430 Pflegestellen zukünftig, ein fest und schichtgenau vereinbarter Sollstellenschlüssel für die Pflege, ein wirksamer Belastungsausgleich sowie deutliche Verbesserungen für die Auszubildenden sind echte Erfolge. Der Belastungsausglich am Zentrum für integrative Psychiatrie ist bundesweit einmalig. Das, was erreicht wurde, ist von allergrößter Bedeutung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und bietet dem UKSH eine echte Chance für einen Kulturwandel“, so Kühhirt weiter.
Aus Sicht der Gewerkschaft wird ausdrücklich begrüßt, dass die Landesregierung die Überarbeitung des DRG-Systems auf der Agenda hat. Diese politische Initiative ist von hoher Bedeutung, um den desaströsen Auswirkungen eines ökonomisierten Gesundheitssystems Grenzen zu setzen.
Nach Beschlussfassung in der Tarifkommission und einer Empfehlung, das verhandelte Ergebnis anzunehmen, wird jetzt die Mitgliederbefragung vorbereitet. Nach der Urabstimmung mit über 97% Zustimmung für Streikmaßnahmen, ist eine erneute Mitgliederbefragung nach den Richtlinien der Gewerkschaft erforderlich. ( Quelle: ver.di-Presseerklärung vom 13.03.2020).

In der vom 17. bis 26. Februar 2020 gelaufenen Urabstimmung hatten sich 97,54 % der ver.di-Mitglieder für einen unbefristeten Streik ausgesprochen, sollte es zu keiner akzeptablem Vereinbarung kommen. Am 20.2.2020 beteiligten sich an die 1.000 Beschäftigten des UKSH an einer Kundgebung und Demonstration in Kiel. Die Demo startete am Kieler Hauptbahnhof und zog dann vor den schleswig-holsteinischen Landtag.
gst (Foto: Ulf Stephan)