Kiel grüßt Köln:
Aufstehen gegen Rassismus
Bereits im März, im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus, setzten Belegschaft und Geschäftsleitung der TKMS in Kiel ein Zeichen gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Foto: Ulf Stephan
01. Mai 2017 Liebe Freundinnen und Freunde, allen, die am 22. April in Köln gegen den Parteitag der völkisch-nationalistischen und rassistischen AfD protestieren, senden wir unsere solidarischen Grüße. In Kiel und anderen Orten in Schleswig-Holstein haben wir den Landtagswahlkampf der AfD durch den Einsatz vieler Menschen bisher massiv behindern und gar dafür sorgen können, dass sie mancherorts nicht mal einen Raum für ihre Hetze finden konnte – so auch in der Landeshauptstadt Kiel, wo die Auftaktveranstaltung des Wahlkampfes hätte stattfinden sollen. Auch in kleineren Orten fanden sich viele Einwohner*innen bereit, der AfD zu zeigen, dass sie keineswegs willkommen ist.
72. Jahrestag der Befreiung des KZ-Buchenwald
Extern ! kommunisten.de
http://kommunisten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=6793
Rechte stoßen auf massive Gegenwehr:
Kein Schloss in Kiel für die AfD
01. April 2017 Für den 2. und 3. März 2017 hatte die AfD in Schleswig-Holstein ihren Auftakt zur Landtagswahl am 7. Mai für ihre Liste und 16 Direktkandidat*innen mit Veranstaltungen in Lübeck und Kiel angekündigt. Frauke Petry und der Spitzenkandidat Jörg Nobis wollten „Unser Land, unsere Heimat“ kennenlernen. Sie haben die Schleswig-Holsteiner*innen kennengelernt.
Resolution der Konferenz:
„Aufstehen gegen Rassismus“
01. April 2017 Wir sind Menschen aus Gewerkschaften, Parteien, linken Gruppen, aus der Geflüchtetensolidarität, antifaschistischen Gruppen, örtlichen Bündnissen, aus Schulen, Hochschulen, Betrieben sowie Einzelpersonen. Wir haben zusammen am 10. und 11.02.2017 in Kiel die Konferenz „Aufstehen gegen Rassismus“ durchgeführt.
Resolution der Konferenz „Aufstehen gegen Rassismus“ am 10./11.02.2017 in Kiel
Wir sind Menschen aus Gewerkschaften, Parteien, linken Gruppen, aus der Geflüchtetensolidarität, antifaschistischen Gruppen, örtlichen Bündnissen, aus Schulen, Hochschulen, Betrieben sowie Einzelpersonen. Wir haben zusammen am 10. und 11.02.2017 in Kiel die Konferenz „Aufstehen gegen Rassismus“ durchgeführt.
Schleswig-holsteinische Aktionskonferenz am 10. und 11. Februar:
Aufstehen gegen Rassismus
01. Februar 2017 Es wird ein Jahr, in dem wir uns weiterhin mit rassistisch motivierten Angriffen, rechten Demonstrationen und fremdenfeindlichen Parolen konfrontiert sehen werden. Es wird ein Jahr, in dem sowohl ein neuer Land-, als auch ein neuer Bundestag gewählt werden wird. Nach wie vor befinden wir uns in einer Situation, in der sich reaktionäre Positionen auf dem Vormarsch befinden. Aber auch der Widerstand gegen jene, die diese Positionen Vertreten, hat sich in den letzten Monaten immer weiter organisiert.
NPD-Verbotsverfahren:
Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen
01. Februar 2017 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 die NPD nicht verboten. Die Entscheidung war durch die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an ein Parteiverbot stellen, zu erwarten. Das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren ist eine weitere Niederlage der Länderinnenminister. Kritik an dem NPD-Verbotsverfahren wurde leichtfertig, auch aus verschiedenen linken Gruppen und Parteien ausgeblendet. Ihre parlamentarische Bedeutungslosigkeit darf uns allerdings nicht in Sicherheit wiegen. Die NPD, andere rechtsextremistische Parteien und Gruppen, Teile der AFD sind und bleiben menschenverachtende Verfassungsfeinde.
Bernd Riexinger Die Linke
NPDverbot
Meine Stellungnahme zum Urteil im NPD-Verbotsverfahren: Wir bedauern die Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichts die NPD nicht zu verbieten. Das Gericht hat praktisch einen Freispruch wegen Bedeutungs-losigkeit verhängt. Man mag dieser Begründung wegen der aktuellen Schwäche der NPD durchaus folgen, es ist aber meines Erachtens kurzsichtig. Es ist nicht auszuschließen, dass die NPD wieder stärker wird und mit millionen Steuergeldern ihre faschistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Netzwerke weiter finanziert. Angesichts der Verschiebung des öffentlichen Klimas nach rechts wird die NPD jetzt alles tun, das noch weiter zu befeuern.
Faschismus bleibt wählbar und staatlich finanziert
Reaktionen auf gescheitertes Verbotsverfahren: Butterwegge befürchtet Radikalisierung der NPD / Amadeu Antonio Stiftung warnt vor fehlender Strategie im Kampf gegen Nazis
Extern! neues Deutschland
Den Kampf gegen Rechts gewinnt man nur durch aktive Demokratie-arbeit
Zur heutigen Ablehnung des Antrags der Bundesländer auf Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht sagt der innen- und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Die Entscheidung war durch die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an ein Parteiverbot stellen, nahezu vorgezeichnet. Ihre parlamentarische Bedeutungslosigkeit darf uns nicht in Sicherheit wiegen. Die NPD ist und bleibt ein Wolf im Schafspelz.
Bundesverfassungsgericht
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele
Pressemitteilung Nr. 4/2017 vom 17. Januar 2017 Urteil vom 17. Januar 2017 2 BvB 1/13
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungs-ordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.