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Zum Gesetzentwurf zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung:

Massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts droht

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein appelliert an die Landesregierung, den vom Bundesinnenministerium geplanten Frontalangriff auf ein humanitäres Bleibe- und Aufenthaltsrecht zu verhindern. Der Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung soll bereits am 3. Dezember 2014 im Bundeskabinett verabschiedet werden. Dem Vernehmen nach ist der Gesetzentwurf so umformuliert worden, dass eine Zustimmung des Bundesrates entfällt. Am Ende stünde die wohl massivste Verschärfung des Aufenthaltsrechts seit 1993. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein unterstützt den Appell, mit dem sich PRO ASYL am 20.11.2014 an die Bundesländer gewandt hat, sich bei der Bundesregierung für eine wirksame Bleiberechtsregelung einzusetzen. Die geplanten Verschärfungen müssen verhindert werden.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein befürchtet, dass - nach dem asylfeindlichen Gesetz zu den angeblich sicheren Herkunftsländern im Westbalkan - hier nunmehr ein Gesetz droht, dass Flüchtlingspolitik endgültig zur Inhaftierungspraxis verkommen lassen will und wie Günter Burkhardt von PRO ASYL richtig kommentiert, „eine Aushebelung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bleiberechtsregelung durch die Hintertür“ bedeutet. Vorgesehen ist, dass einem Ausländer, der seiner Ausreisepflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist nachgekommen ist, ein Aufenthaltsverbot erteilt werden kann. Damit können potentiell alle Geduldeten von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden. Denn für die Dauer des Aufenthaltsverbots soll keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden dürfen. Im Vergleich zum ersten Referentenentwurf aus dem BMI, soll zwar nun vorgesehen sein, dass die Ausländerbehörden die Möglichkeit erhalten, von diesem Verbot der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abzuweichen. Der Flüchtlingsrat SH befürchtet allerdings, dass dieser Kompromiss in der Praxis kaum zu einer Entschärfung der geplanten Regelung führen wird. Alle Erfahrungen lehren, dass in der Hand restriktiver Ausländerbehörden die Regelung weiterhin dazu genutzt werden kann und wird, das Bleiberecht leer laufen zu lassen.
 
Der Flüchtlingsrat erwartet, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein - die erklärtermaßen verschiedentlich beim Bund eine großzügige gesetzliche Bleiberechtsregelung eingefordert hat - nunmehr nicht achselzuckend geschehen lässt, dass "die Umsetzung des im Koalitionsvertrag verabredeten Bleiberechts als trojanisches Pferd zur Einschleusung massiver Verschärfungen in das Aufenthaltsgesetz missbraucht“ wird (Burkhardt). Das Gesetzespaket sieht neben dem Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge eine massive Ausweitung der Abschiebungshaft in den Fälle vor, die der nicht minder asylfeindlichen Dublinverordnung unterliegen. Dies wird mit Blick darauf, dass viele sogenamnnte Dublin-Fälle auf ihrem Weg in vermeintlich sichere Gefilde im europäischen Norden, oder weil sie der ihnen in Skandinavien drohenden Abschiebung in ihre lebensgefährlichen Herkunftsstaaten auf der Nord-Süd-Route zu entfliehen suchen, in Schleswig-Holstein aufgegriffen werden, hierzulande zahlreiche weitere humanitäre Härten generieren. Dass mit dem Gesetzentwurf auch das Ausweisungsrecht verschärft werden soll, passt entsprechend.
 
Zudem sollen Wiedereinreisesperren für als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnte Asylsuchende eingeführt werden. Die davon Betroffenen würden nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in kein anderes EU-Land mehr einreisen können. Versuchen sie es dennoch, droht die Kriminalisierung. Sie kämen dann nicht in Abschiebungshaft, sondern in Untersuchungs- bzw. Strafhaft. Eine erste Einschätzung der im Gesetzentwurf angelegten geplanten Änderungen hat PRO ASYL am 20. November den Bundesländern zugeleitet. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein appelliert an die Landesregierung Schleswig-Holstein alles in ihrer Macht stehende in Bewegung zu setzen und jedwede Möglichkeiten zu nutzen, um den in diesem Gesetzentwurf aus dem BMI  angelegten Frontalangriff auf ein humanitärtes Flüchtlingsrecht zu verhindern.

Aus dem Kieler Innenministerium verlautet dazu am 25.11.2014, dass der besagte aktuelle Gesetzentwurf den Ländern noch nicht vorliege. Er werde bis zur Beratung im Bundeskabinett unter Verschluß gehalten. Auch das Inneministerium gehe davon aus, dass das Gesetz nicht mehr durch den Bundesrat zustimmungspflichtig gehalten werden solle. Allerdings solle es „substantielle Verbesserungen und Klarstellungen“ im Sinne der Länder gegeben haben. Es gäbe indes noch keinen konzertierten Vorschlag. Dem Flüchtlingsrat wurde aus dem Ministerium versichert, dass seitens der Landesregierung "versucht werde, auf die Meinungsbildung in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag im Sinne der schleswig-holsteinischen Positionen zu einem Aufenthaltsrecht aus nachhaltiger Integration ('Bleiberecht') und zu Gründen für die Abschiebeinhaftnahme (und weiteren Essentials) Einfluss zu nehmen".


gez. Martin Link 

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.                                                                                                              
   

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