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26. Mai - 20 Jahre Änderung des Grundrechts auf Asyl

Pro Asyl fordert ein gemeinsames EU-Asylrecht auf

hohem Schutzniveau

Startschuss für einen europäischen Wettlauf der Schäbigkeiten .Am 26. Mai 1993 veränderte der Deutsche Bundestag das aus historischer Erfahrung entstandene Asylrecht des Artikels 16 GG zur Unkenntlichkeit. Die Verfassungsänderung und die restriktiven Begleitgesetze waren die Initialzündung für einen Wettlauf der Schäbigkeiten gegenüber Schutzsuchenden, der die EU-Flüchtlingspolitik bis heute prägt. Angesichts der dem Beschluss vorangegangenen Pogrome und der auf ihn folgenden Anschläge hatte PRO ASYL der verfassungsändernden Mehrheit vorgeworfen, man habe sehenden Auges in Kauf genommen, dass die Grundgesetzänderung in der rechten Szene als Signal für eine „ethnische Säuberung“ Deutschlands verstanden worden sei. „Dies ist ein Sieg der Straße und eine Niederlage des Rechtsstaates", so PRO ASYL. 

Am Tag der Bundestagsabstimmung hatte der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Wolfgang Schäuble, behauptet: „Das sich einigende Europa schottet sich nicht ab. Wir verlagern mit der Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, unsere Probleme auch nicht auf unsere Nachbarn in Europa.“ Der Realitätsgehalt dieser Behauptung Schäubles hat geradezu das Niveau der Ulbrichtschen Verlautbarung aus dem Jahre 1961, niemand habe die Absicht, eine Mauer zu errichten. Heute stehen die neuen Mauern und Zäune der europäischen Abwehrpolitik in Mellila, am Evros und anderswo. Die „Probleme“, konkret: schutzsuchende Menschen, wurden den Staaten an den EU-Außengrenzen zugeschoben – aber ein gemeinsames Asylrecht ist immer noch nicht in Sicht.

Die Realität ist – mehr als vor 20 Jahren denkbar – geprägt von circa 20.000 Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten, die seitdem an den Außengrenzen starben, und von einem System der umfassenden Inhaftierung von Schutzsuchenden. Mussten sich früher Flüchtlingsinitiativen mit den Realitäten in den Verfolgerstaaten auseinandersetzen, so verwenden sie heute einen Großteil ihrer Energie darauf, Flüchtlinge davor zu bewahren, in menschenrechtswidrige Lebensumstände in anderen EU- Staaten abgeschoben zu werden.

Nicht erst seit der Grundgesetzänderung kämpfen Betroffene und die Asylbewegung in langjährigen und zähen Auseinandersetzungen um die Wiederherstellung von Flüchtlingsrechten, durchaus mit Erfolgen:

 Es erforderte zehn Jahre intensiven Einsatzes, bis auch in Deutschland Opfer nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung in den Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fielen.

 Fast 20 Jahre dauerte es, bis das Bundesverfassungsgericht mit eindeutigen Worten große Teile des Asylbewerberleistungsgesetzes für verfassungswidrig erklärte.

 Nach 18 Jahren erst machten der Menschengerichtshof in Straßburg und der Europäische Gerichtshof in Luxemburg dem deutschen Sonderweg ein Ende und stellten klar: Ein „blindes Vertrauen“ in die Sicherheit anderer EU-Staaten dürfe es nicht geben. Für viele Opfer der restriktiven bundesdeutschen und europäischen Flüchtlingspolitik kam solche Gerechtigkeit zu spät. Die Kontrolle durch die Justiz kann politische Gestaltung nicht ersetzen. Die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung wurde vor 20 Jahren insbesondere damit begründet, das deutsche Asylrecht könne nur so „europafähig“ werden. Heute ist die aktuelle politische und moralische Aufgabe so zu formulieren: Europa muss endlich asylfähig werden. D.h. keine Lippenbekenntnisse mehr in Sachen Flüchtlingsschutz, stattdessen ein gemeinsames EU-Asylrecht mit hohem Schutzniveau und die aktive Aufnahme von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten.


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