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Europaparlament verabschiedet so genanntes Asylpaket

PRO ASYL: Gemeinsames Asylrecht nicht in Sicht –

mehr Inhaftierungen, weiterhin keine Menschlichkeit

und Solidarität bei der Aufnahme – Fortsetzung

der „Schutzlotterie“

12.06.2013 Heute verabschiedet das Europaparlament ein so genanntes Asylpaket, welches für hunderttausende Asylsuchende in der EU von existenzieller Bedeutung sein wird. Nachdem am 7. Juni 2013 bereits die EU-Innenminister formell zugestimmt hatten, werden die Bauarbeiten am gemeinsamen europäischen Asylsystem nun bis auf Weiteres eingestellt.

Die bittere Bilanz von PRO ASYL: Die heute angenommenen Richtlinien zur sozialen Aufnahme, zu Asylverfahren und die Verordnungen zur Asylzuständigkeit (Dublin III) und dem europaweiten Fingerabdruckabgleich (Eurodac) werden die „europäische Schutzlotterie“ nicht beenden. Der Flickenteppich im Asylrecht wird fortbestehen. Das inhumane und unsolidarische Asylzuständigkeitssystem Dublin bleibt in seinen Grundstrukturen erhalten und wird die flüchtlingspolitische Systemkrise in Europa weiter verschärfen. Die Inhaftierung von Asylsuchenden droht zur Regel in der EU zu werden. Knapp vierzehn Jahre nach dem Startschuss zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht ist auch nach der zweiten Etappe kein "Europa des Asyls" (so der Anspruch im so genannten Stockholmer Programm der EU von 2009) oder gar ein "gemeinsamer Schutzraum für Flüchtlinge" (ebenda) geschaffen worden.Dem Paket, das fälschlicherweise das Label „Asyl“ trägt, hat das Parlament nach quälend langen Verhandlungen, mannigfaltigen Ver- wässerungen und Verschärfungen durch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt – nach dem Motto „Augen zu und durch “, Einigung um jeden menschenrechtlichen Preis.

Aus einer Aufnahme- wurde eine Inhaftierungsrichtlinie

Die so genannte Aufnahmerichtlinie sollte eigentlich die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende regeln. Im Zuge der Verhandlungen wurde daraus eine Inhaftierungsrichtlinie für Schutzsuchende. Bei den Verhandlungen wollte kein Staat auf seine Haftgründe verzichten. So kam es dazu, dass die Richtlinie nun sechs Haftgründe enthält, die es erlauben, Asylsuchende zu inhaftieren. Bis jetzt hat kein EU-Mitgliedstaat alle sechs in der Aufnahmerichtlinie vorgesehenen Haftgründe (ungeklärte Identität, Beweissicherung im Asylverfahren, Prüfung des Einreiserechtes, verspätete Asylantragsstellung, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Dublinverfahren) im nationalstaatlichen Recht verankert. Selbst die alte Position des Europaparlaments, zumindest die Inhaftierung von unbegleiteten Flüchtlingskindern zu verbieten, wurde im Zuge der Verhandlungen aufgegeben.

Die Zustimmung des Europaparlaments zu diesem europäischen Inhaftierungsprogramm stellt aus Sicht von PRO ASYL ein menschenrechtliches Armutszeugnis dar. Die höheren Verfahrensgarantien, die das Europaparlament für inhaftierte Asylsuchende erstritten hat, verschieben die Auseinandersetzung auf die Gerichtsebene. Gemeinsam mit den Betroffenen muss nun in einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung dieses exzessive europäische Inhaftierungsprogramm  bekämpft werden.

Deutschland hat sich für zwei dieser Inhaftierungsgründe vehement eingesetzt: bei Verfahren der Asylzuständigkeit (Dublin-II-Verordnung) und bei verspäteter Asylantragsstellung. Dreist behauptet das Bundesinnenministerium in einer Pressemitteilung vom 7. Juni 2013: „In Deutschland werden Asylbewerber grundsätzlich nicht in Haft genommen.“ Fakt ist, dass bundesweit über 50 Prozent aller Abschiebungshaftfälle Asylsuchende – Dublinfälle – sind.
 
Zentrale Verbesserungen durch europäische Gerichte erzwungen

Zentrale Verbesserungen in der so genannten Dublin-III-Verordnung sind vor allem Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu verdanken: In Zukunft wird es eine Form des Rechtsschutzes mit aufschiebender Wirkung bei drohenden Überstellungen auf Grundlage der europäischen Asylzuständigkeitsregelung geben. Der jahrelangen deutschen Praxis, Asylsuchende im Morgengrauen abzuholen und auf dem Weg zum Flughafen die jeweiligen Überstellungsbescheide in ein anderes europäisches Land auszuhändigen, wird damit ein Ende gesetzt. Allein fliehende Kinder und Jugendliche dürfen nicht mehr wie Stückgut in das Land der Einreise zurückgeschickt werden. Diese Errungenschaften, besser: Reparaturmaßnahmen am löchrigen Flüchtlingsschutz, wurden in jahrelangen Auseinandersetzungen vor Gericht erkämpft.
 
 
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