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Bürgeranfrage in der Ratsversammlung:

Rekommunalisierung thematisiert

01. April 2016 Auf der Ratsversammlung am 17. März 2016 wurde im Rahmen der Fragestunde für EinwohnerInnen von Wolfgang Buck, u.a. Mitglied des Bündnis Kielwasser von Attac-Kiel, darauf hingewiesen, dass die Stadt Kiel für die Daseinsvorsorge verantwortlich ist und dass sie in kommunaler Hand sein sollte.

Dazu stellte er die folgenden Fragen, die vom Oberbürgermeister Ulf Kämpfer beantwortet wurden:

Frage 1:

Mir ist bekannt, dass die Stadt Kiel in diesem Jahr die Konzessionen für die Kieler Netze für Strom, Gas und Wasser für weitere 20 Jahre vergeben muss. In wieweit ist damit zu rechnen, dass bei der europaweiten Ausschreibung die Stadtwerke Kiel den Zuschlag für die Konzessionen erhalten?

Antwort: Im Rahmen der von der Landeshauptstadt Kiel im Jahr 2015 durchgeführten drei europaweiten Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Konzessionen für Strom, Gas und Wasser ist die Stadtwerke Kiel AG jeweils die alleinige Bewerberin.

Frage 2:

Auf welche Weise wird die Öffentlichkeit über die Vertragsvereinbarungen informiert und in wieweit wird insbesondere die Qualität von Wartung und der Erhalt der Netze gesichert?

Antwort: Dem Abschluss der Konzessionsverträge muss die Ratsversammlung zustimmen. Soweit keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners berührt sind, kann die Behandlung der Konzessionsverträge in öffentlicher Sitzung erfolgen. Bau, Betrieb und Unterhaltung von Leitungen und Anlagen werden in den Konzessionsverträgen in entsprechenden Paragrafen geregelt. Der Konzessionsnehmer muss sie so planen, errichten, instand halten und betreiben, dass eine sichere und wirtschaftliche Betriebsweise gesichert ist.

Frage 3:

Inwieweit wurden die Möglichkeiten und Bedingungen für den Rückkauf der Mehrheitsanteile und die dadurch verbesserte Steuerung der Stadtwerke durch die Stadt Kiel geprüft?

Antwort: Ausgelöst durch die Ankündigung des Mehrheitsgesellschafters an der Stadtwerke Kiel AG, MVV, sich nicht mehr an der Finanzierung des geplanten neuen Gasheizkraftwerks beteiligen zu wollen, gab es im vergangenen Jahr Gespräche auch im Hinblick auf einen möglichen Verkauf der Anteile durch die MVV. Zwischenzeitlich hat die MVV Abstand von ihrer damaligen Absicht genommen. Im Rahmen des Konzessionsverfahrens gab und gibt es keine Initiativen für einen Rückkauf von Anteilen durch die Landeshauptstadt mit dem Ziel, die Mehrheit an den Stadtwerken zu übernehmen.

Weitere Ausführungen dazu auf der Ratsversammlung durch den Oberbürgermeister, sinngemäß, wie folgt:

1. Die geforderte Rückkaufsumme durch die MVV war unangemessen.

2. Das Kraftwerksprojekt hätte zusätzlich von der Stadt mit finanziert werden müssen.

3. Weil die Banken die Kreditwürdigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit anzweifeln würden, wäre das Kraftwerksprojekt gescheitert.

4. Die Kommunalaufsicht hätte den Krediten nicht zugestimmt.

Spontane Zusatzfrage:

In wieweit und in welchen Abständen kontrolliert die Stadt Kiel die Einhaltung der Konzessionsverträge und wie werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Antwort dazu sinngemäß: Der Oberbürgermeister erklärte, dass dies eine gute Frage ist, aber er sei kurzfristig nicht in der Lage, sie zu beantworten.

(uws)

   

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