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Offener Brief an Herrn Minister Dr. Habeck:

Betr: Ölförderung in Angeln –  Hauptbetriebsplan am 7.9.2015

angeliter bohren nach 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,

 

in Ihrem Interview gegenüber dem NDR haben Sie Verständnis dafür gezeigt, daß unsere BürgerInneninitiative Ihnen vorwirft, das LBEG nicht „im Griff“ zu haben und sinngemäß betont, dass Schleswig-Holstein das LBEG nun mit Argusaugen beobachten werde.

 

Allerdings ist die Handlungsweise Ihres Ministeriums nicht minder kritikwürdig.

 

 

1. Am 11.12. 2015 hat die BürgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach Sie und Ministerpräsident Albig um einen Gesprächstermin gebeten und Sie u. a. vor dem jetzt eingetretenen Szenario gewarnt, wonach das LBEG an der Betriebsplanzulassung ohne Einbeziehung anderer Behörden arbeitet. Offenbar ohne sich wirklich sachkundig zu machen, hat Ihr zuständiger Jurist uns pauschal mit der Bemerkung abgewimmelt, es geschehe alles nach Recht und Ordnung (s.unten im einzelnen 1.a.-c.)

 

2. Mit Schreiben, vom 6.1.2016  hat der Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht aufgrund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher 16 Bürgermeister beim LBEG  nach dem Stand des Verfahrens und explizit gefragt, ob die Fa. Central Anglia die Zulassung eines Betriebsplans beantragt hat. Dieses Schreiben wurde nachrichtlich auch ans MELUR geschickt. Anlass hierfür ist „dass nach unserer Information ein Mitarbeiter des LBEG mitgeteilt habe, dass die Fa. Central Anglia derzeit einen Betriebsplan zur Zulassung vorgelegt habe, in einem Verfahren, dass nur die Firma und das Amt etwas angehe. Dritte ausdrücklich nicht“. 

 

Dieses Schreiben, dass außerdem fundiert begründet, dass und warum ein Betriebsplan wegen anderer Öffentlichen Interessen abzulehnen sei, wurde bis zum heutigen Tage – also 3 Monate lang - weder durch das LBEG noch durch das MELUR beantwortet. Wir halten dies für skandalös und wundern uns nicht, dass die Politikverdrossenheit weiter zunimmt.

 

3. Am 10.3.2016 fand im Melur ein Gespräch zwischen Ihrer Staatssekretärin Frau Nestle, Juristen Ihres Hauses und den Bürgerinitiativen in Schleswig-Holstein, die sich gegen die Erdölförderung wehren, statt.

 

Wir als Bürgerinitiativen haben ca 1 Monat vorher eine Tagesordnung vorgeschlagen, in dem u.a. das Verfahren bei Antrag der Ölfirma auf Betriebsplanzulassung thematisiert wurde und mussten leider feststellen, dass Sie teilweise widersprüchlich Auskunft erteilten (s. Unten, Nr. 3.a. und 3.b. aus einem Schreiben unserer BI an Frau Dr. Nesle vom 16.3.16) bzw. im Lichte des jetzt entdeckten Betriebsplans vom 7.9.2015, daß die beteiligten MitarbeiterInnen vom Melur  unvorbereitet waren. Unsere Fragen nach neuen Entwicklungen, Anträgen und Genehmigungen wurden abgesehen von einem Hinweis auf das Erlaubnisfeld Waabs verneint.

 

Dies empfinden wir nicht nur als Respektlosigkeit gegenüber den teilnehmenden MitstreiterInnen der Bürgerinitiaitven, die sich teilweise Urlaub nehmen mussten, um an dem Treffen teilnehmen zu können. Schlimmer ist, daß Sie kontinuierlich in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass Sie und Ihr Ministerium (so auch beim Treffen der BI’s im MELUR) die Sorgen der Bevölkerung,  insbesondere um die Qualität des hiesigen hervorragenden Trinkwasssers und um Ihre Gesundheit, ernst nehmen.  Dies ist die Verlautbarung eines luftleeren Raumes, denn das Genehmigungsverfahren für den Hauptbetriebsplan spricht eine andere Sprache! 

 

Gelebte Transparenz sieht anders aus! Insbesondere dann, wenn Ihnen und Ihrem Ministerium die Fachaufsicht über das LBEG auferlegt ist.  In Ihrer Medien-Information vom 30.3.2016 beklagen Sie, dass das LBEG die „Öffentlichkeitsrelevanz“ des beantragten Hauptbetriebsplans nicht erkannt und sie deswegen nicht beteiligt habe.Wir beklagen, daß das LBEG entgegen den eindeutigen Vorschriften des § 56 Abs. 2 BBergG nicht nur das Melur sondern auch andere Behörden nicht beteiligt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung der selben unterlassen hat. 

 

So wurden andere Behörden und die Gemeinden aber auch die Öffentlichkeit erneut rechtswidrig daran gehindert, Tatsachen vorzutragen, die einer Erdölförderung entgegenstehen. Die gesetzlich vorgeschriebene Interessenabwägung mit anderen Öffentlichen Interessen hat das LBEG dadurch vermieden.Wir fordern Sie auf unverzüglich aufzuklären, wie es in Ihrem Hause zu einem solchen ignoranten und unakzeptablen Vorgehens kommen konnte und wann und wie Sie sicherstellen wollen, daß die Gemeinden und andere Behörden, insbesondere die Untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und dasWasserbeschaffungs-amt Sterup beteiligt werden und die beschriebene Interessenabwägung im Feld Sterup durch das LBEG vorgenommen wird.

Wir fordern sie auf zu diesem Schreiben selbst und konkret Stellung zu nehmen!

 

Mit immer noch freundlichen Grüßen

Ingrid Lohstöter, Juristin und Pressesprecherin der BürgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach

Offener Brief vom 4.04.2016

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Originalzitate aus den genannten Schreiben und Antworten:

 

1. a. „Nach Gesprächen mit MitarbeiterInnen des LBEG haben wir  nun allerdings Anlass zu befürchten, dass auch das weitere Verfahren intransparent und unter Ausschluß von Gemeinden und Öffentlichkeit verlaufen wird und ebenso wie bereits in der Vergangenheit geschehen, erneut durch das LBEG vollendete Tatsachen geschaffen werden, ohne die gem. den einschlägigen rechtlichen Vorgaben vorgeschriebene Anhörung weiterer Behörden sichergestellt zu haben“.

 

Wir haben Sie Herr Dr. Habeck aufgefordert, als Verantwortlicher der Fachaufsicht für das LBEG „sicherzustellen, dass das weitere bergrechtliche Genehmigungsverfahren (die Zulassung von Betriebs- und Sonderbetriebsplänen) so es denn fortgesetzt wird, im Fall vom Aufsuchungsgebiet Sterup, aber auch generell, transparent, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, mit Beteiligung der Gemeinden des Aufsuchungsgebiets und angrenzend, mit sämtlichen Trägern Öffentlicher Belange, inklusive sämtlicher Umweltorganisationen, sowie mit gründlicher Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird“.

 

1.b. Der zuständige Jurist des MELUR hat am 5.1.2016 folgendes geantwortet:

 

• „Alle folgenden Anträge für die Durchführung von Maßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen werden ebenfalls sorgfältig vom LBEG nach den rechtlichen Vorgaben geprüft und eine entsprechende Behördenbeteiligung wird durchgeführt.“ Es fällt auf, dass sich das Mellur auf die Sonderbetriebspläne bezieht, obwohl wir auch nach dem eigentlichen Betriebsplan gefragt haben. War dem Verfasser des Briefes zu diesem Zeitpunkt die Existenz des Hauptbetriebsplans schon bekannt?

 

• Im Antwortschreiben vom 5.1.16 Ihres Mitarbeiters heisst es dann weiter: „Das Bergrecht gebietet eine Zulassung der Erdölförderung, wenn alle naturschutz-, wasser- und bergrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Erteilung der Erlaubnis für das Feld Sterup mit entsprechender Berhördenbeteiligung war dies der Fall“.

 

Dies ist schlicht falsch! Mit Schreiben vom 3.12.2015 hat uns der Kreis Schleswig-Flensburg auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass er im Verfahren für das Erlaubnisfeld Sterup vom LBEG nicht beteiligt wurde. „Entsprechend wurde von den Umweltfachdiensten des Kreises keine Stellungnahmen abgegeben“.

 

Mit Schreiben vom 22.2.16 wurde von dem gleichen Juristen behauptet, das Melur selbst habe den Kreis Schleswig-Holstein beteiligt und zum „Beweis“ eine dafür völlig ungeeignete Email vorgelegt, mit der der Kreis ohne jeglichen Bezug zum Feld Sterup, seine Resolution zu den Feldern Ostrohe und Rosenkranz vom 19.12.2012 zugeschickt hat. Am 23.3.2016 wurde mir von der Umweltbehörde erneut versichert, dass der Kreis auch vom Melur nicht beteiligt worden sei. 

 

Dementsprechend hat das LBEG auch die Prüfung von öffentlichen Interessen, die der Erdölförderung entgegenstehen gemäß §11 Nr.10 rechtswidrigerweise unterlassen.

 

2. Der Amtsausschuss Geltinger Bucht hält eine solche intransparente und undemokratische Vorgehensweise für offensichtlich rechtswidrig“. Der Amtsvorsteher hat gleichzeitig Akteneinsicht in die Verfahrensakte beantragt. Dieses Schreiben ist bis heute inhaltlich nicht beantwortet worden. Es wurde lediglich am 2.2.16, also 4 Wochen später, nachgefragt, ob die Akteneinsicht vor Ort oder durch Übersendung von Unterlagen gewünscht sei. Um letzteres wurde am 9.2. 16 gebeten. 

 

3. a. Beteiligung der Gemeinden

 

Erst wurde von Frau Dr. Nestle und Herrn Dr. Wasielewski gesagt, selbstverständlich würden die Gemeinden beteiligt, das sei ja auch immer so kommuniziert worden, dann wurde diese Zusage binnen 1 Minute wieder zurückgezogen. Es solle nur die Standortgemeinde des „Bohrplatzes“ beteiligt werden. Tatsächlich ist sowohl dem Bürgermeister der Gemeinde Sterup, sowie anderen Angehörigen der unterschiedlichen Gemeinderäte und der Öffentlichkeit immer wieder zugesichert worden, alle Gemeinden des Aufsuchungsgebietes würden in der nächsten Stufe des Genehmigungsverfahrens „beteiligt“ und informiert. Wollen Sie von diesem Versprechen tatsächlich wieder abrücken?! 

 

3. b. Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Wir fordern die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und umfangreichen Information der Öffentlichkeit. Sie haben ausgeführt, dass es doch für uns noch viel interessanter wäre, die gesamte Öffentlichkeit im Rahmen der UVP zu informieren und zu beteiligen. Auch diese Aussage haben Sie  zurückgenommen und lediglich eine „Vorprüfung“ angekündigt. Oder haben wir hier etwas missverstanden?  Da die Firma Central Anglia die Erdölförderung in einer Teufe von über 1000m plant, besteht für eine solche Tiefenbohrung in jedem Fall nach unseren Erkenntnissen die Pflicht zur UVP, ebenso wie für eine mögliche Verpressung des Lagerstättenwassers.

 

Der EuGH hat die Klagebefugnis nicht nur von Naturschutzverbänden, sondern ebenso für BürgerInnen gem. §42 Abs. 2 VerwG gestärkt. In der Folge ist es zwingend notwendig zum Starttermin von Projekt-planungen/Antragsverfahren bereits die Öffentlichkeit „transparent“ einzubinden und die Bürger­Innen breit und substantiell zu Informieren.

 

 

   

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