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"Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund"

01. August 2017 Im Mai hatte der Handelsverband Deutschland (HDE) die Kampagne „Selbstbestimmter Sonntag“ für eine generelle Sonntagsöffnung gestartet. Entgegen der verfassungsrechtlichen Situation wollen sie flächendeckend sonntags die Geschäfte öffnen. Der Name "Selbstbestimmter Sonntag“ allein klingt wie Hohn auf die Verhältnisse im Handel, wo vor allem Frauen mit dem Wunsch nach existenzsichernder längerer Teil- oder gar Vollzeit von ein bißchen mehr Selbstbestimmung nur träumen können. Ebenso Hunderttausende, die nur auf Abruf arbeiten dürfen, was jede persönliche Lebensplanung vereitelt.

Vor den Karren der Konzerne lassen sich leider auch viele lokale Einzelhändler spannen, mit dem Hinweis auf angebliche "Waffengleichheit“ gegen den Internethandel, dessen wichtigster Einkaufstag der Sonntag sei. Diesen Ball aufgegriffen haben nun auch die IHK Schleswig-Holstein und die Schwarze-Ampel-Koalition in Kiel, die im Koalitions-vertrag festgelegt hat, "mit Kirchen und Kammern über eine weitere Flexibilisierung der Sonntagsöffnungszeiten" zu sprechen.

Gegen dieses Ansinnen hat sich ver.di Nord nun nachdrücklich in Stellung gebracht.                    

„Schleswig-Holstein hat bundesweit eine Spitzenposition mit den erlaubten Sonntagsöffnungen, bedingt durch die Bäderregelung im Land. Dieser Kompromiss, der unter deutlich anderen juristischen Vorzeichen vor gut fünf Jahren gefunden wurde, wird nicht länger zu halten sein, wenn der blinde IHK-Vorstoß mit einem fragwürdigen Gutachten von der Landesregierung aufgegriffen würde“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.

"Für ver.di Nord ist der Sonn- und Feiertagsschutz von zentraler Bedeutung, weil die kollektiven freien Sonn- und Feiertage es den Menschen ermöglichen, unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen in Familien, Vereinen, Verbänden oder auf andere Art zusammenzukommen, gemeinsam Zeit zu verbringen und Freude zu haben. Der Sonn- und Feiertagsschutz in seinem derzeitigen Bestand ist für ver.di Nord  nicht verhandelbar."

Jüngste Urteile des Bundesverwaltungsgericht stärken Verteidiger des freien Sonntags

"Jeder, der in den letzten Jahren die Rechtsprechung der höchsten Gerichte zu den Sonntagsöffnungen verfolgt hat, kann deutlich erkennen, wohin die Reise geht. Die Gerichte schränken die politischen Handlungsspielräume ein, weil das Grundgesetz den Sonn- und Feiertagsschutz für die Beschäftigten klar regelt. Die Bäderregelung, die wir als Kompromiss mit den Kirchen getragen haben, geht weit über das hinaus, was in anderen Bundesländern und von Gerichten als Ausnahme akzeptiert wird, damit ist dann Schluss“, so Schöttke in Richtung IHK.

Aktuell belegt wird diese Aussage durch ein Urteil des  Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai: „Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund“, urteilte das Gericht. Geklagt hatte ver.di Rheinland-Pfalz wegen einer Sonntagsöffnung am 29. Dezember 2013 in Worms und uneingeschränkt Recht bekommen


 (gst)

   

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