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Abschiebungsschutz für syrische und afghanische Flüchtlinge!
01. Januar 2018 Im Vorfeld der Herbstsitzung der Innenministerkonferenz (IMK) Anfang Dezember forderte der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die Landesregierung auf „die letzten verbliebenen Reste humanitärer Flüchtlingspolitik“ zu verteidigen und kritisierte, dass die Jamaika-Koalition offensichtlich das „Kirchenasyl“ schleifen möchte. „Dass sich ausgerechnet aus Schleswig-Holstein ein Antrag an die IMK richtet, der offenbar das Ziel hat, das humanitäre Engagement „Kirchenasyl“ gewährender Gemeinden zu diskreditieren, ist vor allem peinlich.
Wider besseres Wissen behauptet das Kieler Innenministerium im Vorfeld der IMK, die Kirchen hielten sich nicht an Absprachen und würden vor allem und regelmäßig leichtfertig sogenannte Dublin-Fälle ins Kirchenasyl nehmen. Und eine Dublin-Rücküberstellung bedeute schließlich nur den Wechsel von einem demokratischen europäischen Staat in die Asylzuständigkeit eines nicht minder ungefährlichen anderen. Dass allerdings die systematische Internierung von Schutzsuchenden, Folter in Polizeihaft und allzu oft Pogrome gegen Geflüchtete in Polen, Ungarn und Bulgarien, Kettenabschiebungen nach Irak, Afghanistan und Somalia in Norwegen und Dänemark und die soziale Verelendung von Schutzsuchenden in Italien zur Regel gehören, wird zwar zunehmend durch Gerichte bestätigt, aber vom Kieler Innenminister fahrlässig ausgeblendet. Tatsächlich kommt nicht fast jeder ins „Kirchenasyl“, wie es der Innenminister glauben machen will. In offenbarer Verkennung der tatsächlichen Schutzbedarfe der betroffenen Flüchtlinge und des hohen Maßes an Sachgerechtigkeit bei den gemeindlichen Aufnahmeentscheidungen glaubt das Kieler Innenministerium wohl, auf Grundlage eines IMK-Beschlusses mit Druck auf die Kirchleitungen deren Basis top down zur Raison bringen zu können.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung dazu auf, sich bei der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass:
• keine Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan beschlossen werden - nicht jetzt und nicht später.
• ein gesichertes Bleiberecht, voller Zugang zu allen Angeboten der Sprach- und Arbeitsmarktförderung für Geflüchtete und uneingeschränktes Recht auf Familiennachzug für Schutzsuchende aus Syrien und Afghanistan garantiert wird.
• sie ihren Antrag zum „Kirchenasyl“ zurückzieht. Denn eine Landesregierung, die im Koalitionsvertrag eine „humane Flüchtlingspolitik als Leitlinie“ ihres Handelns apostrophiert, sollte Kirchengemeinden und ihrem Einsatz zur Bewahrung des Rechtsstaats und für den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit mit Respekt, anstatt mit Verunglimpfung ihres humanitären Engagements begegnen.
• ein uneingeschränktes Bleiberecht und Abschiebungsschutz für Opfer rechter und rassistischer Gewalt geschaffen wird. Nachdem Brandenburg und Berlin vorgelegt haben, muss nun eine Bleiberechtsregelung für Opfer von rassistischen Angriffen in allen Bundesländern zustande kommen.“
(Presseerklärung des Schleswig-Holsteinischen Flüchtlingsrat vom 5.12.2017)