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Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht

durchsetzen

01. Januar 2019 Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme einesFracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist. Dies geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19 bei der VR-Bank. Verwendungszweck: Klage

   

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