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01.01.2011 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle. Für die rund 280.000 LeiharbeiterInnen gilt damit der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dummerweise könnten gerade die rund 500.000 LeiharbeiterInnen, für die der DGB Tarifverträge abgeschlossen hat, die Verlierer des Urteils sein, da die DGB-Verträge, die nur wenig besser sind als die der CGZP, weiter gelten.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ermutigt die bis zu 280.000 Leiharbeitsbeschäftigten, die in den vergangenen Jahren nach Tarifverträgen mit der vom BAG für tarifunfähig erklärten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) bezahlt worden sind, Nachforderungen geltend zu machen. Der Verleihbetrieb oder gegebenenfalls sogar der Entleihbetrieb müsste dann die Differenz zum Lohn der Stammbelegschaft ausgleichen. Dieser sei in manchen Fällen mehr als doppelt so hoch gewesen. Jeder Beschäftigte könne nun sein Recht auf diese Summe geltend machen.

Ver.di, GEW, GdP und Beamtenbund gehen mit einer Forderung von 50 Euro plus drei Prozent mehr Geld in die im Februar beginnende Tarifrunde der Bundesländer. Positiv daran: Die Gewerkschaften treten damit erneut für einen Sockelbetrag ein, der untere Lohngruppen überproportional begünstigt und so die Einkommensschere im öffentlichen Dienst verkleinern würde. Deutschland ist bei der Lohnentwicklung europäisches Schlusslicht, meldet das Statistische Bundesamt. So stiegen im EU-Raum die Löhne und Gehälter in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 30 Prozent, 22,4 Prozent (nominal) waren es in der Bundesrepublik. Ursache ist der Ausbau des Niedriglohnsektors – eine dramatische Entwicklung, die gestoppt werden muss.

Die bundesweit 900.000 Gebäudereiniger erhalten ab Januar mehr Lohn. Der Mindestlohn für die Beschäftigten der Branche steige zum Jahresbeginn um 1,8 Prozent in Westdeutschland und um 2,5 Prozent in Ostdeutschland, wie der Bundes-innungsverband (BIV) des Gebäudereiniger-Handwerks mitteilte. Die Beschäftigten der untersten Lohngruppe erhalten dann 8,55 Euro im Westen und sieben Euro im Osten. Der BIV forderte erneuert einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Dies sei mit Blick auf die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit für Beschäftigte aus neuen EU-Mitgliedsländern ab 1. Mai 2011 nötig, erklärte BIV-Chef Johannes Bungart. Dort seien teils Löhne von zwei bis vier Euro marktüblich.

Die IG Metall geht mit einer Forderung von sechs Prozent mehr Lohn in die Tarifverhandlungen mit dem VW- Konzern. Das teilten Betriebsrat und Gewerkschaft rund 20.000 Beschäftigten auf einer Betriebsversammlung in Wolfsburg mit. Knapp 100.000 Arbeiter und Angestellte fallen unter den Haustarif in sechs westdeutschen Werken und bei der Volkswagentochter Financial Services AG. Eine erste Verhandlungsrunde ist für den 19. Januar angesetzt. Der Tarifvertrag läuft zum 31. Januar aus, die Friedenspflicht endet am 28. Februar.

Die IG Metall fordert für die 80.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie fünf Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das hat der Vorstand der IG Metall am 14. Dezember 2010 beschlossen. Anfang Februar 2011 beginnen die Verhandlungen. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen in der Branche haben sich in den letzten Wochen deutlich verbessert. Nach dem Krisenjahr 2009 gehen wieder mehr Bestellungen ein. Der Umsatz erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um fast 17 Prozent. Gleichzeitig ging der Anteil der Löhne und Gehälter am Umsatz zurück. Nun erwarten die Beschäftigten, dass die Unternehmen den Aufschwung „nahtlos“ an sie weitergeben.

Die rund 5.000 Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der Postbank Filialvertrieb AG bekommen ab 1. Februar 2011 linear 1,8 Prozent mehr Geld. In einer zweiten Stufe wird das Entgelt zum 1. April 2012 um weitere 2,9 Prozent erhöht. Über die Gesamtlaufzeit des Entgelttarifvertrages bis 31. Mai 2013 werden die Einkommen der Tarifbeschäftigten damit insgesamt um 4,7 Prozent erhöht. Zudem konnte die bestehende tarifvertragliche Regelung zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert werden. Auch die rund 5.000 Beamtinnen und Beamten werden durch die Fortführung der sogenannten Postbankzulage bis Juni 2013 am Tarifergebnis beteiligt. Die Postbankzulage ist eine zusätzliche monatliche Sonderzahlung, die den bei der Postbank Filialvertrieb beschäftigten Beamtinnen und Beamten zusätzlich gewährt wird.

Laut Bundesinstitut für Berufsbildung ist die Zahl der Ausbildungsplätze 2010 erneut zurückgegangen. Vor allem Hauptschüler haben immer weniger Chancen. Klaus Heimann, IG Metall-Bildungsexperte, dazu: „Die Ausbildungsbilanz für das Jahr 2010 ist negativ. Die Wirtschaft hat es in diesem Jahr nicht einmal geschafft das niedrige Ausbildungsniveau aus 2009 zu halten.“

Verbeamtete Lehrer dürfen streiken. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kassierte jetzt die Disziplinarstrafe einer Lehrerin, die an einer Demo teilgenommen hatte. Ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen das strikte deutsche Beamtenstreikverbot, meint DGB-Vize Ingrid Sehrbrock.

Der DGB stellt eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um 2,5 Prozentpunkte durch eine neue Gesundheitsreform in Aussicht. Durch die Einführung einer Bürgerver-sicherung nach dem Vorschlag einer DGB-Reformkommission könnte der Satz für die gesetzliche Krankenversicherung auf 13 Prozent sinken, berichtete die Berliner Zeitung. Beamte und Selbstständige sollten dafür schrittweise einbezogen werden, Gutverdiener sollten mehr bezahlen und auf Kapital- und Mieteinnahmen Beiträge fällig werden. Genauso wie die Grünen verlangen die Gesundheitsexperten des DGB, die Ein- kommensgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden, von heute rund 3750 Euro auf 5500 Euro zu erhöhen.

Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Gesund-heitskosten. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Bis zur sogenannten Belastungsgrenze müssen sie Arzneizuzahlungen und Praxisgebühr vom normalen Sozialhilfesatz bezahlen. Der HIV-infizierte Kläger hatte für Praxisgebühr und Arzneizuzahlungen 35 Euro im Jahr 2004 und 41 Euro im Jahr 2005 ausgegeben und verlangte die Kostenübernahme durch das Sozialamt.

Praktikanten werden oft als billige oder kostenlose Arbeitskräfte missbraucht. Dagegen müssen sie endlich geschützt werden, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund. DGB-Vize Ingrid Sehrbrock: „Das Praktikum muss gesetzlich als Lernverhältnis definiert werden“, die Bundesregierung dürfe sich vor den Problemen nicht mehr wegducken.

(hg)

   

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