Daten/Fakten  

   

Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein:

Erforderliches Ziel nicht erreicht –
aber politisch erfolgreich.

Mit 60.443 anerkannten Unterschriften wurden die nötigen 80.000 Stimmen leider nicht erreicht. Aber das Volksbegehren war trotzdem weitgehend politisch erfolgreich!

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Im Bereich des Wasserschutzes konnten durch die Übernahme der Formulierungen aus dem Teil 1 des Volksbegehrens mit der Gesetzesänderung von § 1 und 40 im Wassermodernisierungsgesetz durch den schleswig-holsteinischen Landtag am 15.11.2019 weitgehend die Forderungen der Volks­initiative zum Schutz des Wasser erreicht werden:

- Besserer Schutz vor Verpressung des giftigen Flowbacks bei Ölbohrungen

- Sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund

- Haftung von Ölkonzernen für Schäden

- Auch wenn ein Fracking-Verbot vom Landesverfassungsgericht politisch ausgeschlossen wurde, besteht damit die weitgehende Möglichkeit Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern.

- Darüberhinaus wurde der Wasserschutz ausgeweitet auf die Küstengewässer und alle Teile des Grundwassers.

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„Auch wenn wir leider kein Recht zur Veröffentlichung riskanter Bohrpläne, gelagerter Gefahrenstoffe, Korruptionsfälle usw. haben durchsetzen können, haben wir einen sehr viel besseren Schutz unseres Wassers erreicht. Mein Respekt gilt der unermündlichen ehrenamtlichen Arbeit vieler Menschen und Organisationen“, erklärt die Vertrauensperson Patrick Breyer (Piratenpartei). „Zu den Ursachen der nun verfehlten Unterschriftenhürde zählen die verschwindend geringe Medienberichterstattung über diese Volksinitiative und die fehlende Unterstützungsmöglichkeit von Volksinitiativen über das Internet, die der Landtag zu verantworten hat. Angesichts des Zulaufs von Hetzparteien, die sich als Sprecher der Bürger ausgeben, muss dieser Mangel an direkter Demokratie und Mitspracherechte dringend angegangen werden.“

„Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten. Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.“

Das Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers wurde am 26.6.2020 vom Landesabstimmungsausschuss in Schleswig-Holstein festgestellt: Von 66.221 gesammelten Unterschriften wurden 60.443 als gültig anerkannt, womit nicht die erforderliche Anzahl von 80.000 erreicht wurde.

Bei den 5.778 ungültigen Listen handelt es sich zum großen Teil um doppelte oder ohne Unterschrift. Bei den anderen nicht anerkannten Unterschriften sind es nicht in SH gemeldete oder keine deutsche Staatsbürgerschaft (größtenteils aus Kiel). Auch wenn Bedenken gegen die Auszählung erhoben wurde, es war klar, dass das gewünschte Ergebnis nicht erreicht wurde. Ob das Volksbegehren zustande kommt, muss letztendlich der schleswig-holsteinische Landtag beschließen.
Von den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens war zu dem Termin „Beschwerde wegen der Behinderung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers“ eingereicht worden.
Bei der Durchführung des Volksbegehrens gab es zu Beginn erhebliche Probleme z. B. bei den Plakatierungsgenehmigungen. Erst eine Klage vor dem Verfassungsgericht Schleswig gegen die Stadt Kiel brachte Erfolg und einen eindeutigen Erlass dazu, dass über die ganze Zeit der Unterschriftensammlung auch plakatiert werden darf. Auch bei der öffentlichen Auslegung der Unterschriftenlisten und Hinweis auf die Sammelstellen in den Ämtern gab es Probleme. Nur in wenigen Ämtern wurde über amtliche Mitteilungen auf die Sammelstellen und die Inhalte des Volksbegehrens hingewiesen.
Der Landesabstimmungsleiter befand dazu, dass allen Mängeln in den Gemeinden nachgegangen worden sei, dass die Mängel kurzfristig behoben wurden und mit Erlassen informiert wurde. Allerdings sei Werbung für das Volksbegehren in den Ämtern nicht erlaubt gewesen und es wurde unterbunden. Es seien keine weiteren Probleme festgestellt worden und am 20.8.2019 wurde auf die Rechtslage hingewiesen. Nach Meinung des Ausschussvorsitzenden gibt es keine rechtliche Veranlassung das gesamte Verfahren zu überprüfen.
Spannend war allerdings die Stellungnahme, die sich der Landesabstimmungsleiter an dem Termin erlaubt hatte.
„Alleinige Aufgabe des Landesabstimmungsausschusses ist es, die Zahl der Stimmen festzustellen. Nach Rückmeldung von Teilnehmern hat der Landesabstimmungsleiter unsere Vorwürfe der Behinderung des Volksbegehrens als unerheblich dargestellt und uns andererseits massive Verstöße bei der Unterschriftensammlung vorgeworfen. Zudem soll er auch das Urteil des Verwaltungsgerichts kritisiert haben, das uns die Plakatierung für den gesamten Zeitraum des Volksbegehrens zugestanden hat. Für die Beurteilung von Verstößen ist jedoch nicht der Landesabstimmungsleiter zuständig, sondern nur der Landtag. Eine Kritik an einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht ihm jedenfalls nicht zu. Hier hat er sein Amt wohl erheblich missbraucht“, so die Vertrauensperson des Volksbegehrens Reinhard Knof.
Ebenfalls nicht eingegangen wurde auf die politische Einflussnahme seitens der Parteien und der Landesregierung.

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Die wesentlichen Gründe für das Nichterreichen der nötigen Unterschriften liegen meines Erachten auf der politischen Seite.

• CDU, FDP und insbesondere die Grünen griffen mit Falschmeldungen ein, indem sie behaupteten, die Landesregierung sei gegen Fracking und die Ziele des Volksbegehrens seien bereits umgesetzt. Insbesondere die Grünen Mitglieder, wie auch Umweltverbände wurden damit irritiert, um sie von dem Volksbegehren abzuhalten.

• Nachdem die erfolgreiche Volksinitiative vom 18.5.2019 im Landtag nicht umgesetzt wurde, blieb nichts anderes übrig, als mit dem Volksbegehren weiterzumachen, was der Landtag dann am 19.6.2019 bestätigte. Es war also nicht viel Zeit ein neues Bündnis zu organisieren.

• Im November war es ein großer Erfolg des Volksbegehrens, dass der Landtag den Wasserrechtlichen Teil des Volksbegehrens ins Landeswassergesetz übernommen hat. Für die Aktiven des Volksbegehrens war es aber doch ein erheblicher Schlag. Die Motivation weiterzumachen, bezog sich jetzt vor allem auf den 2. Teil des Volksbegehrens bezüglich der fehlenden Transparenz und der Geheimhaltung bei geplanten Ölförderungen und deren schädliche Auswirkung auf die öffentliche Wasserversorgung. Hier dürfen wir gespannt sein, ob es seitens der Landesregierung noch eine Gesetzesänderung dazu geben wird, weil sie ja nach Beschluss des Landesverfassungsgerichtes keine Entscheidungskompetenz für ein Fracking-Verbot hat. Die Grünen hatten angekündigt ein Gesetz beschließen, wonach „Naturschutzbelange“ statt öffentliche Belange die Herausgabe von Informationen ermöglichen soll.

• Ein grundlegendes demokratisches Problem ist meines Erachtens das Volksbegehren selber. Während für eine Volksinitiative nur 20.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres gesammelt werden müssen, sind beim Volksbegehren 80.000 Unterschriften in nur 6 Monaten nötig. Dies ist selbst bei professioneller Organisation kaum möglich und erfordert einen hohen finanziellen und professionellen Einsatz. Allein die Plakatkosten und 120.000 Unterschriftslisten für die Ämter landesweit sind erheblich. Ohne die vielen Menschen, denen das Thema Wasser als wichtigstes Lebensmittel so sehr am Herzen lag, wäre es nicht möglich gewesen, in so kurzer Zeit und über Winter 66.000 Unterschriften zu sammeln.

• Auch die fehlende demokratische Möglichkeit diese Abstimmung auch über das Internet zu erledigen, hat gefehlt. Andererseits war es eine außerordentlich gute Erfahrung mit allen Menschen über unsere Lebensgrundlage ins Gespräch zu kommen. Das wird uns hoffentlich bei zukünftig anstehenden Themen, wie möglicherweise CO2-Speicherung, Nitratbelastung, Ölförderung und Fracking behilflich sein, gemeinsam aktiv zu werden.

Uwe Stahl (Bündnis Kielwasser)

1. September 2020 – Antikriegstag in Kiel:

Abrüstung statt Aufrüstung –
Gegen Krieg und Umweltzerstörung

ABstattAUF 03

Erster September 1939 – mit dem deutschen Überfall auf Polen beginnt der Zweite Weltkrieg.
Dieser verbrecherische Krieg forderte Millionen Tote, Elend und Zerstörung.

Heute leben wir in einer Welt, in der es mehr Konflikte und Kriegshandlungen als zur Zeit des Kalten Krieges gibt. Die Gefährdung der Menschheit und der Natur wächst. Es werden neue Waffen entwickelt, die auch Atomkriege wieder gewinnbar machen sollen. Immer mehr Menschen sind wegen Krieg, Armut und Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Flucht. 

Wir nehmen den Antikriegstag 2020 zum Anlass, eine friedenspolitische Wende in der deutschen Außenpolitik einzufordern. Das heißt für uns:

• Abrüstung statt Erhöhung des Rüstungshaushalts !

• Eine gesamteuropäische entmilitarisierte Region statt weiterer Konfrontationspolitik gegenüber Russland !

• Einhaltung des Völkerrechts und Stärkung der UNO statt illegaler Kriege durch NATO-Länder !

• Stopp der Rüstungsexporte, weil damit Kriege wie gegen die Kurden in Syrien, im Irak, dem Iran oder durch Saudi-Arabien im Jemen befeuert werden !

• Stopp der US-Drohnenmorde, die über die US Air Base Ramstein und US-Kommandozentralen in Deutschland geführt werden !

• Abzug der US-Atomwaffen in Büchel, Verzicht auf atomare Teilhabe und Unterzeichnung des UN-Vertrages zum Verbot von Atomwaffen durch die Bundesregierung !

• Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr !

Eine friedenspolitische Wende schafft zugleich finanziellen Raum für Investitionen in Schulen und Kitas, sozialen Wohnungsbau, Krankenhäuser, kommunale Infrastruktur, Alterssicherung, ökologischen Umbau und vieles andere. Die Durchsetzung von Frieden, Demokratie und sozialer Sicherheit in einer lebenswerten Umwelt erfordert auch unseren entschiedenen Kampf gegen Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. 

Infostand und Kundgebung am Antikriegstag in Kiel

Dienstag, 1. Sept. 2020, 17 Uhr
Europaplatz bzw. ehem. DM-Markt
Holstenstraße, Kiel

Aufrufer/Organisationen: Kieler Friedensforum; DGB Kiel Region; IPPNW Kiel (Ärzte gegen Atomkrieg); DKP Kiel; DFV (Deutscher Freidenkerverband) Nord e.V; Aufstehen-Gruppe Kiel; ver.di-Bezirk Südholstein und ver.di-Ortsverein Neumünster; DFG-VK Kiel; DIE LINKE Kiel; SDAJ Kiel; VVN-BdA-KV Kiel; marxistische linke Kiel

 

Eindrücke vom Hiroshimatag am 6. + 9. August 2020 in Kiel

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Petition an den Oberbürgermeister der Stadt Kiel und die Kieler Ratsversammlung:

5G-Mobilfunk in Kiel stoppen

Mit dieser Petition richten wir - eine stetig wachsende Gruppe von wachen Bürgerinnen und Bürgern - an die Stadt Kiel und ihren Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer den Appell, einen sofortigen Stopp des schon begonnenen Ausbaus von 5G zu verfügen!

Kiel ist eine grüne Stadt mit vielen Bäumen, die der 5G-Technik nach und nach durch Fällung zum Opfer fallen würden, um die dafür notwendige Dichte von Mobilfunkmasten zu ermöglichen. (Alle 100 - 150m eine 5G-Antenne) Außerdem würden die Bäume langsam unter der Strahlenbelastung absterben. www.emfdata.org/de/studien/detail?id=135
Die 5G Mobilfunk-Technik arbeitet mit Mikrowellentechnik und und kann auf Dauer verheerende Folgen für das Leben auf der Erde haben. Insekten, Vögel, Bäume und schließlich Säugetiere und der Mensch werden großen Schaden erleiden und nach und nach verschwinden. Einiges davon haben einzelne Experimente mit 5G-Technik bereits gezeigt. www.emfdata.org/de/studien/detail?id=521
5G ist ein riesiger Energie- und Ressourcenfresser und allen Bemühungen um den Erhalt der Bienen, um Nachhaltigkeit und Klimaschutz diametral entgegengesetzt!
Weltweit warnen Ärzte und Wissenschaftler vor den Folgen von 5G. Allerdings ist die Wirtschaftsmacht dahinter immens stark und die warnenden Stimmen finden nur langsam offizielles Gehör in der Politik.
Verehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kämpfer, verehrte Kieler Ratsversammlung, entwickeln Sie dieses Gehör im Sinne des Schutzes vor Schaden am Leben! Denken Sie bitte auch an Ihre Kinder, Enkel und Urenkel!
Liebe MitbürgerInnen: Lasst uns mit vielen anderen Städten aktiv werden! Ohne den Nachweis der Unschädtlichkeit durch unabhängige Wissenschaftler darf über unsere Köpfe hinweg die 5G-Technologie nicht installiert werden!
Wir fordern:
1. Die Breitbandnetze (Glasfaser) als Eigenwirtschaftsbetrieb müssen als Teil der Daseinsvorsorge von der Stadt Kiel betrieben werden. Keine Vergabe von Infrastrukturprojekten an ein Monopol. Glasfasernetze bilden die Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung.
2. Die Trennung der Indoor- und Outdoorversorgung zum Schutz der Wohnung vor Strahlung muss Grundlage jeder Mobilfunkplanung sein. Neue Technik muss nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen. Kleinzellennetze sind nur dann sinnvoll, wenn sie zu einer deutlichen Senkung der Strahlenbelastung führen.

3.Technikfolgenabschätzung ist Pflicht. Sie muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung bürgerschaftlicher Interessenverbände erfolgen. Ohne Bewertung der Forschungsergebnisse über die Wirkungen der 5G-Frequenzen auf Mensch, Tier und Natur darf 5G nicht eingeführt werden.
1. Beweislastumkehr: Industrie und Staat müssen die Unschädlichkeit von 5G belegen.
2. Ein Netz für alle: Es braucht nur ein Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer, wie bei Strom, Gas und im Straßenbau. Verpflichtendes Roaming für alle Mobilfunkbetreiber muss umgesetzt werden.
3. Umweltschutz und Bilanz Energie-Verbrauch: über den Netzausbau muss ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck vorgelegt werden.
4. Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung ist ein Grundrecht. Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen keine Daten erfasst werden.
5. Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten für elektrohypersensible Menschen.

Begründung

Der Oberbürgermeister Dr. Kämpfer und die Ratsversammlung von Kiel müssen zum Wohl ihrer BürgerInnen (nach dem Brüsseler Vorbild) das Risiko-Nutzen-Verhältnis prüfen und so lange den 5G Ausbau stoppen. Eine öffentliche Debatte, sowie Anhörung kritischer Forscher und elektrosensibler Menschen (uvm.) ist dafür hilfreich.
Zudem schließen wir uns der Petition 88260 Strahlenschutz - Verfahrensaussetzung zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen / Keine Einführung des 5G-Mobilfunkstandards ohne Unbedenklichkeitsnachweis (vom 05.12.2018) auf Bundesebene an (Zeichnung bereits beendet, Quorum von 50.000 Stimmen erreicht.
„[...] Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen [sind] auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards [ist] zu unterbinden, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.“ (aus der Petition 88260 Keine Einführung des 5G-Mobilfunkstandards ohne Unbedenklichkeitsnachweis).
Im September 2018 hatten 180 Ärzte aus 36 Ländern in einem offenen Brief ein 5G-Moratorium gefordert, bis die gesundheitlichen Effekte von 5G abgeklärt sind. Sowohl eine amerikanische Forschergruppe des staatlichen „National Toxicology Program“ als auch ein Team um die renommierte italienische Krebsforscherin Fiorella Belpoggi in Bologna berichteten jüngst, dass sie in aufwendigen Experimenten auf „klare Beweise“ für die Tumor-erzeugende Wirkung der Hochfrequenzstrahlung bei Ratten gestoßen sind.“ [1]
Weitere aktuelle Beweise für das Krebsrisiko von Mobilfunkstrahlung gibt es z.B. hier: www.avaate.org/IMG/pdf/lin_2018.pdf
Darüber hinaus liegen in Italien und Spanien erste Gerichtsurteile vor, die die Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung gerichtlich anerkennen.
Auf Grund der fehlenden wissenschaftlichen Basis stoppen ganze Städte wie z.B. Florenz, Rom, die Schweizer Kantone Genf, Jura und Waadt, aber auch Palm Beach [2] (Wohnort von Donald Trump) vorerst das 5G-Projekt. In der Schweiz gibt es jetzt ein erstes Rechtsgutachten, welches den 5G-Antennen die Legitimation entzieht. [3]
Weltweit erheben sich Stimmen gegen den Einsatz von 5G wie z.B. der Biochemiker Martin Pall, der aufgrund der geplanten 5G-Bestrahlung durch tausende Satelliten vor einer Erwärmung der Erdhülle sowie einem „sanften Vergrillen des Lebens“ von Menschen, Tieren und Pflanzen warnt. [4]
Gemäß Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags [5] sind die Bürger grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist. Das Feldexperiment 5G wird trotz Artikel 191 an der gesamten (!) Bevölkerung ausprobiert.
SWISS RE, einer der weltweit größten Rückversicherer, warnt in seiner Pressemitteilung vom 22.05.2019 gemäß jährl. SONAR-Bericht: „Die Digitaltechnologie prallt auf die bestehende Infrastruktur, mit der Folge neuer Risiken durch die Verbreitung von 5G-Mobilfunknetzen...“. [6]
Eine Zulassung von 5G als Medikament wäre bereits in der vorklinischen Phase gescheitert, da es bis heute keine ausreichend wissenschaftlichen Erkenntnisse über die tatsächlichen gesundheitlichen Risiken zu 5G gibt.
Bereits jetzt gibt es Server von der Größe von bis zu 16 Fußballfeldern! und die 800.000 kl. Sender für 5G ergeben einen normen Energiebedarf! Die Umstellung auf Smart-home Elekro-Geräte ergibt eine Lawine von Elektro-Schott. Deutschland hat sich ein Areal im Pazifik von der Größe Bayerns zur Ausbeutung von Rohstoffen reserviert mit unabsehbaren Umweltschäden. -> „Smart City und 5 G-Hype“ von P. Hensinger u.a.
5G bietet aufgrund der hohen Datenübertragungsraten überdies die Möglichkeit für eine allumfassende Kontrolle der Bürger. Sämtliche Daten eines Bürgers können aufgrund der Möglichkeit von 5G, sehr große Datenmengen zu übertragen, zentralisiert gesammelt und ausgewertet werden. Ein Gesamtprofil eines Bürgers kann erstellt werden. In China ist dies bereits Realität (kurzelinks.de/yl8z) und www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-versorgung/5g
[1] rosenheim.bund-naturschutz.de/brennpunkte-vor-ort/mobilfunk/5g-mobilfunk-aufbau-ohne-technikfolgenabschaetzung.html

[2] www.palmbeachdailynews.com/news/local/official-palm-beach-exempt-from-wireless-law/P94lYWt6wGeybdklMfHzbL/

[3] schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-rechtsgutachten-entzieht-5g-antennen-die-legitimation/?fbclid=IwAR0VzXg9pd1s3IOLXVtcyz_WmgfRzYuFv_47Wmlb_gjZs8qtTEKyFr2cIZc

[4] einarflydal.files.wordpress.com/2018/04/pall-to-eu-on-5g-harm-march-2018.pdf

[5] dejure.org/gesetze/AEUV/191.html

[6] www.swissre.com/media/news-releases/nr-20190522-sonar2019.htm Desweiteren: www.kumu.io/Investigate-Europe/das-experten-netzwerk www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-ein-internationales-forscherteam-kommt-zu-beunruhigenden-ergebnissen/23852384-2.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Daniela Rosenbaum aus Kiel

Die Petition kann unterstützt werden unter:
https://www.openpetition.de/petition/online/5g-mobilfunk-in-kiel-stoppen

Die Kieler Bürgerinitiative „5G-freies Kiel“ hat sich bereits am 6. Juni 2020 gegründet.

Wer aus KIEL UND UMGEBUNG ist und bei der vor einem Monat gegründeten BÜRGERINITIATIVE mitmachen will, melde sich bitte unter:
5G-freies-Kiel@aikq.de

Die Kieler Initiative trifft sich alle zwei Wochen montags im Waldhaus unter dem Fernsehturm im Viehburger Gehölz um 18 Uhr, z. B. wieder am 14.9. und 28.9.2020.

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Die Forderungen der Bürgerinitiative „5G-freies Kiel“

1. Moratorium von 5G in Kiel bis zum Vorliegen eines Unschädlichkeitsnachweises sowie einer unabhängigen Technikfolgenabschätzung (Einlösen des Vorsorgeprinzips)


2. Beweislastumkehr: Mobilfunkbetreiber bzw. Verursacher müssen die Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt nachweisen


3. Langzeitforschungen zu 5G


4. Festlegung dem aktuellen Forschungsstand angemessener Grenzwerte


5. Nationales Roaming: Zur Reduzierung von Mehrfachbelastung und zur Einsparung von Energieressourcen sind sämtliche Mobilfunkanbieter zur Nutzung eines Netzes zu verpflichten


6. Konsequente Trennung von Innen- und Außenversorgung zur Strahlungsminimierung


7. Ausbau des Glasfasernetzes sowie Einsatz weiterer alternativer Technologien (wie der Lichttechnologie LiFi bzw. VLC)


8. Schaffung strahlungsreduzierter funkfreier Gebiete für elektrosensible Menschen


9. Erhalt strahlungsfreier öffentlicher Räume wie Sport- und Spielplätze, Kindertagesstätten, Schulen und Bibliotheken


10. Das Recht analog und ohne digitale Überwachung leben zu können ist als Grundrecht zu erhalten


11. Datenerhebung nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers; grundsätzliches Verbot der Datenhebung von Jugendlichen unter 16 Jahren

12. Verbot militärischer Nutzung von Mobilfunkanlagen

PROVIEH-Kampagne erfolgreich: Lasst die Sau raus!

Ausstieg aus der Käfighaltung von Sauen eingeläutet

Durchbruch beim Kastenstand

Nach monatelangem Tauziehen hat der Bundesrat am 3.7.2020 für einen Ausstieg aus dem Kastenstand gestimmt. PROVIEH wertet diesen Schritt als Meilenstein für den Tierschutz in Deutschland, sieht aber noch starken Verbesserungsbedarf in einigen Punkten. 
 
Seite an Seite mit vielen weiteren Tierschutzorganisationen Deutschlands hat PROVIEH über Monate für den Ausstieg aus dem Kastenstand gekämpft. Nachdem der Bundesrat die Abstimmung zum Kastenstand im letzten Halbjahr mehrmals von der Tagesordnung genommen hatte, wurde der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckbereich heute besiegelt. 

Hierzu kommentiert Jasmin Zöllmer, Politische Leitung bei PROVIEH: 
„Dass sich die Grünen beim Ausstieg aus dem Kastenstand im Deckbereich durchgesetzt haben, ist auf jeden Fall ein Meilenstein für den Tierschutz, auch wenn acht Jahre Übergangsfrist deutlich zu lange sind. Dennoch: In drei Jahren müssen die Umbaukonzepte vorliegen, also müssen die Landwirte schon bald den Ausstieg aus dieser tierquälerischen Haltungsform hin zur ausgestalteten Gruppenhaltung vorbereiten. Sollte der Bauantrag bis dahin nicht vorliegen, muss nach 5 Jahren der Betrieb eingestellt werden. Ein erster Schritt in Richtung käfigfreie Haltung ist nun endlich gemacht!  

Ein großes Problem stellt allerdings noch der Kastenstand im Abferkelbereich dar. Hier gibt es bislang keinen echten Ausstiegsplan aus dem sogenannten „Ferkelschutzkorb“ und auch die Verkürzung der Fixierdauer von Muttersauen in diesem Käfig auf fünf Tage um den Geburtszeitraum soll erst nach 15 Jahren verpflichtend sein. Das darf nicht sein! Hier muss dringend nachgebessert werden - Kastenstände in Deck- und Abferkelbereich müssen zusammen gedacht werden und gehören gleichermaßen abgeschafft. Jegliche Fixierung von Sauen ist und bleibt tierschutz- und rechtswidrig! 

Der Tierschutz ist nun endlich kein Nischenthema mehr! Die Gesellschaft möchte keine Tierqualen mehr sehen. Um den dringenden Umbau der Tierhaltung voranzubringen, benötigen wir unbedingt eine stärkere Finanzierung. Die vorgeschlagene Fleischabgabe der Borchert-Kommission stellt eine Möglichkeit dar, diesen Umbau zu finanzieren. Aber auch die Gelder der gemeinsamen Agrarpolitik müssen endlich zielgerichtet eingesetzt werden.”   

Hintergrund

Fast die Hälfte des Jahres verbringen Sauen in Deutschland in der Regel fixiert in Kastenständen. Diese sind häufig viel zu eng, so dass die Tiere ihre Gliedmaßen nicht zu den Seiten ausstrecken können. Junge Sauen müssen bereits über vier Wochen lang im Kastenstand verbringen, nachdem sie besamt wurden. Kurz vor der Geburt der Ferkel werden sie wieder eingesperrt. Sie können nur bewegungslos stehen oder liegen und sich nicht einmal umdrehen. Natürliche Verhaltensweisen wie Nestbau oder Wühlen sind nicht möglich. Verhaltensstörungen wie das Leerwühlen oder Stangenbeißen sind die Folge. PROVIEH lehnt die Haltung von Sauen im Kastenstand und Ferkelschutzkorb strikt ab. 

Gemeinsam mit elf weiteren Tierschutzorganisationen hat PROVIEH einen Vorschlag erarbeitet, wie Kastenstände für Sauen in Deutschland innerhalb weniger Jahre komplett abgeschafft werden können. Unter dem Titel »Sauenhaltung in Deutschland – Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des Tierschutzes« zeigen die Organisationen Schritte für einen sofortigen Umbau des Systems Kastenstand auf, hin zu einer für die Sauen weniger leidvollen Gruppenhaltung. 
 
Hier finden Sie unsere bisherigen Aktivitäten zum Kastenstand sowie die Kampagne „Lasst die Sau raus“: https://provieh.de/LasstDieSauRaus 

Die Details des Kompromisses und detailliertere Erklärungen dazu findet ihr in unserer Pressemitteilung von Freitag: https://provieh.de/ausstieg-aus-dem-kastenstand und hier: https://provieh.de/kastenstandentscheidung.

Der Kompromiss stellt nur in Teilen einen Ausstieg aus dem Kastenstand dar und hat leider lange Übergangsfristen und wir sehen dringenden Nachbesserungsbedarf im Abferkelbereich. Der große Druck der Tierschutzorganisationen hat aber dafür gesorgt, dass die Grünen den tierschutz- und rechtswidrigen Vorschlag von Ministerin Klöckner verhindern konnten und immerhin den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckbereich ausgehandelt haben.

(03.07.2020, PROVIEH e.V., Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431-248 28 0 Mail: info@provieh.de)

 UrteilKastenstand

https://youtu.be/9J_UrDEkepc

Südspange? Nein Danke!

Fr., 07.08.2020, 13 Uhr, Asmus-Bremer-Platz, Kiel

- Kundgebung gegen Autobahnausbau
Mehr Infos unter www.bielenbergkoppel.de

#südspangestoppen

In Kiel soll eine Autobahn durch den Klimagürtel und ein Kleingartengelände gebaut werden. Doch der Bau kann noch auf Kommunalebene gestoppt werden. Lasst uns deshalb gemeinsam Druck auf die Kieler Ratsversammlung aufbauen, um die Südspange zu stoppen!

Siehe auch unseren Artikel dazu: Vorfahrt für den Klimagürtel