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GOES und Remondis:

Der nächste Giftmüllbrand kommt bestimmt

01. Mai 2011 Die kürzlich erlassene Verkürzung der Kontrollgänge in den brandgefährlichen Lagern in Lübeck und auf dem SAVA-Gelände (Sonderabfallverbrennungsanlage in Brunsbüttel) von 30 auf 15 Minuten wird die Selbstentzündungsneigung des Giftmülls aus der Ukraine wohl kaum senken.

Bei dem gesamten Vorgang dieses grenzüberschreitenden Transports von Pestizid-Müll sind kaum verzeihliche Fehler aufgetreten und Unterlassungen, aus welchen Gründen auch immer, begangen worden. In der „Schwachstellenanalyse“ des Berichts des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung an den Umweltausschuss sind bereits Wesentliche Punkte benannt worden. Weitere Fragen/ Ungereimtheiten bleiben noch offen:

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Halle zur Durchfahrt in der Tankwagenentleerung; nicht zur Lagerung genehmigt.

Im Notifikationsantrag UA/000275, der für den grenzüberschreitenden Transport gemäß Basler Konvention notwendig ist, wird der verbrachte Müll, insgesamt 1366 Tonnen, mit den Gefahrstoffklassen 4.1 (brennbare Feststoffe), 6.1 (giftig) und 8 (korrodierend) angegeben. Dem wurde am 29.10.10 seitens der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen GmbH (GOES) stattgegeben.

Durfte seitens der GOES und Remondis (Betreiber der SAVA/Brunsbüttel und des Zwischenlagers in Lübeck) darauf vertraut werden, dass es sich bei dem angenommenen Müll aus der Ukraine nach Angabe des Exporteurs National Centre for Hazardous Waste Management um Müll handelt, der die Gefahrstoffklassen 5.1 (oxidierend) und 4.2 (selbstentzündend) ausschließt? Eine ausreichende, aufklärende Beprobung, eventuell vorort, ist offensichtlich nicht erfolgt. Ein Fund von Natriumperoxid (5.1) im ukrainischen Müll am 10.2.11 belegt das Vorhandensein Brand auslösender Stoffe. Dass es sich nicht nur um Stoffe der Klassen 4.1, 6.1 und 8 handelt, ist ja mittlerweile ausreichend durch wiederholte Brände belegt. Selbstentzündliche Stoffe werden laut Annahmebedingungen der SAVA von der Annahme ausgeschlossen, in dem Lübecker Zwischenlager dürfen laut Genehmigung nur Stoffe der Gefahrstoffklassen 6.1 und 8 in Halle 4 und 6.1 in Halle 10 gelagert werden.

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Auf dem südöstlichen Gelände der SAVA gelagerte Fässer; nicht zur Lagerung genehmigt.

In verschiedenen Fass-Proben wurden Schwefelgehalte zwischen ca. sieben und fast 50 Prozent festgestellt. Dies und auch hohe Quecksilbergehalte nötigen die SAVA zu einem sehr reduzierten Verbrennungstempo, um die Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Aus dem oben Genannten stellt sich dann natürlich die Frage: Was ist da alles drin in den Fässern?

Im Notifikationsantrag wird für den Pestizid-Müll auch die Gefahrstoffklasse 4.1 angegeben. Dafür hat die Remondis für das Lübecker Zwischenlager aber keine Genehmigung.

Ferner beinhaltet die Kennzeichnung UN2588 der ukrainischen Fässer eine Gefahrenzahl (Kemler-Zahl) 60 (giftig) die Gefahrenzahl 66 (sehr giftig). Zu prüfen ist, ob Stoffe mit der Kemler-Zahl 66 im Lübecker Zwischenlager zur Lagerung genehmigt sind. Dazu ist auch das immer noch nicht vorliegende Ergebnis der Analysen der Müll-Inhaltsstoffe abzuwarten.

Da am 31.3.11 vier Paletten mit 50 Fässern brannten, muss der Verbleib des Löschwassers kritisch verfolgt werden. Die Fischtoxizität des im Müll enthaltenen Dithianons ist mit LC50 (96h) 16 Mikrogramm pro Liter sehr hoch. Nach OECD-Kriterien ist es „nicht leicht biologisch abbaubar“.

(E. Stelzner)