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Mietobergrenzen:
Die Ratsversammlung verzögert weiter
01. Juni 2011 Obwohl die Kooperation bei der Frage der Berechnung der Mietobergrenzen für ALG II Bezieher 2009 noch angab, die nun erfolgte Entscheidung des Landessozialgerichts berücksichtigen zu wollen, verschiebt sie den folgerichtigen Antrag der LINKEN.
2009 beschloss die Kooperation die Berechnungsvariante für Mietobergrenzen des Sozialgerichts Schleswig zu berücksichtigen, wenn sie vom Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht bestätigt würde (Drucksache 0384/2009). Das bedeutete, dass bisher in Kiel der veraltete Mietspiegel von 2008 angesetzt worden ist. Dieser entspricht nicht der Wirklichkeit am Wohnungsmarkt.
Nun ist die Entscheidung gefallen. Am 11.04.2011 hat der 11. Senat des Landessozialgerichts mehrere Berufungen des Jobcenters Kiel gegen Urteile des Sozialgerichts Schleswig über die Festlegung höherer Mieten für Leistungsberechtigte zurückgewiesen. Damit ist die Berechnung nach dem Mietspiegel von 2008 rechtswidrig. Anstatt zu handeln, ergehen sich die anderen Parteien in Detail und Prüfungsfragen um den Antrag der LINKEN Ratsfraktion in die Ausschüsse zu verschieben und Monate lang weiter zu warten.
Ratsfraktion DIE LINKE. Kiel
Bündnis- und Öffentlichkeitsarbeit