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Lockvogelangebot Streikbruch-Prämie

21.08.2018: Bundesarbeitsgericht genehmigt Prämie für Streikbrecher*innen ++ "Dieses Urteil stützt das Kapital", meint die Gewerkschafts-sekretärin Bettina Jürgensen

Lockvogelangebote werden im Handel als Irreführungsangebot bezeichnet. Sie können als wettbewerbswidrig gemäß §5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingestuft werden.

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