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Gewerkschaftsticker
01.April 2014 Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) fordert die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf, bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für die mehr als eine halbe Million Minijobber im Norden zu kooperieren und schon jetzt die Informations- und Kontrollstrukturen aufzubauen, um die Einhaltung der Untergrenze von 8,50 Euro ab 2015 sicherzustellen. „Der Norden ist der Lohnkeller der Nation und die Hochburg der Minijobs. Daher wird es hier die stärksten Effekte geben, wenn der Mindestlohn gilt. Ich begrüße es, dass Bundesarbeitsministerin Nahles klar an dem Ziel festhält, den Mindestlohn auch für Minijobs verbindlich zu machen, denn dort findet eine massive Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern statt.“ (DGB Nord)
58 Milliarden Arbeitsstunden haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2013 geleistet – das ist der höchste Stand seit 20 Jahren, errechnete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord, erklärt dazu: „Es wird viel gearbeitet, aber die Arbeit ist nicht immer gut. Der Niedriglohnsektor ist im Norden besonders ausgeprägt, viele Frauen werden mit Minijobs abgespeist, Überstunden werden oft gar nicht entlohnt, die Belastungen wachsen, die Altersarmut nimmt zu.“ (DGB Nord)
Bei der Einführung des Mindestlohns sind Ausnahmen für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano, das vom DGB und dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegeben wurde. (DGB)
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro trage zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei, betonte ver.di vor der heutigen Sitzung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD. Von daher lehnt ver.di Ausnahmen beim allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn entschieden ab. „Alle bisher vorgetragenen Ausnahme-Wünsche sind unbegründet und überflüssig“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sichert ein Mindest-Verdienstniveau und muss deshalb flächendeckend gelten. Das trägt auch dazu bei, dass der verfehlte Wettbewerb über Lohndumping endlich aufhört und der Lohndiskriminierung insbesondere von Frauentätigkeiten entgegen gewirkt wird, denn Würde hat ihren Wert und Arbeit hat ihren Preis.“ (ver.di)
Wo sich Fremdenfeindlichkeit und rechte Parolen breitmachen, hält die IG Metall dagegen. Sie beteiligt sich an Demos und verfasst Erklärungen. Im Vorfeld der Europawahl machen in vielen Ländern rechte Parteien mit ausländerfeindlichen, nationalistischen und antieuropäischen Parolen mobil. Die Gewerkschaften erteilen diesen Rattenfängern und ihrer Hetze eine klare Absage. (IG Metall)
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einem drastischen Abbau von Arbeitnehmerrechten in der Europäischen Union. „Die EU rollt für Sozialdumping in Europa weiterhin den roten Teppich aus“, kommentierte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger das Ergebnis der so genannten Trilog-Verhandlungen zur Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. (IG Bau)
Erfolgreiche Schlichtung im Maler- und Lackiererhandwerk. „Dies ist uns gelungen“, sagte der Schlichtungsobmann und Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. Der Vorschlag sieht im ersten Schritt eine Anhebung des Ecklohns West um 3,2 Prozent rückwirkend zum 1. März 2014 vor. Der Ecklohn steigt damit um 47 Cent auf 15,20 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juni 2015 folgt ein weiteres Plus 39 Cent auf 15,59 Euro, was einem Plus von 2,55 Prozent entspricht. Im Osten steigen die Ecklöhne um die gleichen Cent-Beträge wie im Westen. Zusätzliche 10 Cent kommen als Angleichungsschritt der Ost- an die Westlöhne dazu. Ab 1. März 2014 erhalten die Ost-Beschäftigten zunächst 14,08 Euro die Stunde und ab 1. Juni 2015 14,57 Euro. Zudem bekommen die Arbeitnehmer mit der Märzabrechnung eine Einmalzahlung von 50 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2016.
Der DGB lehnt aktuelle Vorschläge aus den Reihen der Union ab, Arbeitsverhältnisse im Rentenalter zu erleichtern oder gar zu fördern. Ein „Sonderarbeitsrecht für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ sei absolut nicht akzeptabel, erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied. (DGB)
Immer mehr Frauen in Deutschland sind berufstätig. Inzwischen haben mehr als sieben von zehn Frauen einen Job, deutlich mehr als im EU-Schnitt. Doch die Zahl verschleiert, dass Frauen am Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt werden. (DGB)
Noch immer verdienen Frauen in Deutschland deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen: 22 Prozent beträgt der durchschnittliche „Gender Pay Gap“ – der Abstand zwischen den Einkommen. Die Equal Pay Day am 21. März machte auf diesen Missstand aufmerksam und stellte klar: Entgeltgleichheit ist eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. (DGB)
Die vierte Verhandlungsrunde für die knapp 150.000 Beschäftigten in der Druckindustrie ist in der Nacht zum Freitag in Berlin ergebnislos beendet worden. Nahezu unbeweglich haben die Arbeitgeber auf ihren Positionen verharrt und überraschend sogar eine Tarifvertrags-Laufzeit von 30 Monaten verlangt. „Mit dieser Haltung rückt eine Tarifeinigung in weite Ferne“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. (ver.di)
ver.di fordert in der anstehenden Tarifrunde für die rund 210.000 Beschäftigten im privaten und öffentlichen Bankgewerbe einen Sockelbetrag von 100 Euro plus 3,5 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit der Tarifvereinbarung von zwölf Monaten. (ver.di)
Ohne ein Angebot der Arbeitgeber trennten sich in der aktuellen Tarifrunde des Bauhauptgewerbes die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die beiden Arbeitgeberverbände Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ohne Ergebnis. Ein Schwerpunkt der Gespräche bildete die Anpassung der Fahrgelder sowie der Unterkunftskosten für auswärtig Beschäftigte. (IG Bau)
Wasser ist keine Handelsware. 1,9 Millionen Menschen in Europa haben das 2013 unterschrieben. Ein Riesenerfolg! Die Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ hat mit diesem Mandat die Europäische Kommission aufgefordert, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen im Europäischen Recht zu verankern. Am 19. März 2014 hat die Kommission geantwortet. Sie erkennt die Wichtigkeit von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert an: „Wasser ist kein kommerzielles Produkt.“ Allerdings will die Kommission keinen Gesetzesvorschlag für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser machen.
Zusammengestellt von hg