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Teilhabegesetz:

“Return To Sender”

 

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Bilder Ulf Stephan r-mediabase

01. Dezember 2016 Rund 3.500 Menschen mit und ohne Behinderung haben trotz Wind und Wetter am 16. November in Kiel auf einer Kundgebung vor dem Hauptbahnhof und einer Demonstration zum Landeshaus unter dem Motto "BTHG - So NICHT!" gegen das geplante Bundesteilhabegesetz protestiert. Dazu aufgerufen hatte ein breites Bündis aus Sozialverbänden, Behindertenorganisationen und dem DGB.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll ab 2017 die Unterstützung für behinderte Menschen neu regeln, ihnen den Zugang zum beruflichen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen und damit mit siebenjähriger Verspätung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Die Demonstranten sind mit dem Gesetzentwurf aus dem Hause von Andrea Nahles (SPD) aber nicht einverstanden.

Mit dem BTHG soll Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe angewiesen sind, mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Dafür wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und in ein eigenes Gesetz überführt. Der Gesetzentwurf definiert darin einen neuen Behindertenbegriff, der sich – wenn auch nur unvollständig – an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Er begreift Behinderung als Wechselwirkung von individueller Einschränkung und gesellschaftlichen Barrieren, was im Zusammenwirken zu einer Teilhabeeinschränkung, also zu eingeschränkten Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren, führt. So weit, so gut und richtig.

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Um Eingliederungshilfe erhalten zu können, muss diese Teilhabeeinschränkung aber „erheblich“ sein. Als "erheblich" müssen Menschen in fünf von insgesamt neun Lebensbereichen dauerhafte Unterstützung nötig haben, um zukünftig leistungsberechtigt zu sein. Dabei geht es um Bereiche wie Kommunikation, Selbstversorgung, häusliches Leben oder Lernen und Wissensanwendung. Inwieweit Behinderte, die in weniger als fünf Lebensbereichen eingeschränkt sind dann noch Unterstützung erhalten, ist offen – ihnen droht also nicht mehr sondern weniger Teilhabe. So besteht im Moment die Befürchtung, dass zum Beispiel Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, also zum Beispiel Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, oder Menschen mit psychischen Erkrankungen diese Hürde nicht nehmen werden und damit ganz aus dem Leistungsbezug fallen könnten.

Das Verbändebündnis kritisiert weiter: Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass die Menschen mit Behinderung immer eingebunden werden sollen bei Entscheidungen über sie. Nach dem Gesetzentwurf muss der Kostenträger einen Menschen mit Behinderung im Einzelfall aber gar nicht fragen, wenn ihm die Informationen aus Akten und ärztlichen Gutachten ausreichen. Dann braucht man keine sogenannte Gesamtplankonferenz: Hier sitzt der Mensch mit Behinderung mit dem Kostenträger und allen beteiligten Akteuren an einem Tisch, um den individuellen Unterstützungsbedarf und die notwendigen Hilfen zu planen.

Das Problem ist, dass von Beginn der Diskussionen um das BTHG an klar war, dass nicht mehr Geld zur Verfügung stehen würde. Wenn die Bundesregierung also die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung insgesamt verbessern will, muss sie irgendwo auch Kosten einsparen. Deshalb wirken sich die versprochenen Verbesserungen, wenn überhaupt, nur für einen Teil der Menschen mit Behinderung aus. Das führt dazu, dass ein Mensch mit Behinderung nicht frei wählen kann, welche Hilfe er bei welchem Anbieter zukünftig einkaufen will. Er muss das billigste Angebot nehmen, wenn der Kostenträger das für angemessen hält. Des Weiteren schränkt der Gesetzentwurf z.B. das Recht der Menschen ein, ihren Wohnort selbst zu wählen, indem die betroffenen Menschen auf das preiswerteste Wohn- und Hilfeangebot verpflichtet werden können.

"Statt die Hilfen für Menschen mit Behinderung hin zu mehr Teilhabe auszubauen, verspricht die Bundesregierung den Bundesländern mit den Gesetz Effizienzrendite  und Mechanismen, um den Zugang zu Leistungen wirksam zu begrenzen," kritisierte der schleswig-holsteinische Landesvorsitzende vom Paritätischen die Gesetzesvorlage auf der Kundgebung. "In der jetzigen Form ist es ein Spargesetz zu Lasten von Menschen mit Behinderung."
 

(gst)


siehe auch:  http://www.teilhabegesetz.org