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Gewerkschaft NGG:

Hände weg vom Arbeitszeitgesetz!

01. Januar 2018 Erstmals gab es am 8. Dezember 2017 mehrstündige Warnstreiks in Hotels in Schleswig-Holstein. Die Beschäftigten wollen damit ihrer Forderung nach einer Erhöhung der Löhne und Gehälter um 130 Euro für 12 Monate Nachdruck verleihen. „In keiner anderen Branche wird heute schon so flexibel gearbeitet wie im Gastgewerbe – abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Überstunden, oft nicht bezahlt, sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wenn der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) jetzt noch mehr Flexibilität fordert und gleichzeitig auch das Arbeitszeitgesetz aufweichen und die tägliche Höchstarbeitszeit auf bis zu 13 Stunden ausdehnen und Ruhezeiten verkürzen will, dann drohen Arbeitszeiten von bis zu 78 Stunden in der Woche“, befürchtet die Gewerkschaft NGG und warnt: „Hände weg vom Arbeitszeitgesetz. Es dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen.

Hinzu komme die Forderung, die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten abzuschaffen oder Ausnahmen zuzulassen. Eine der ersten Amtshandlungen der schleswig-holsteinischen Jamaika-Koalition, hierfür sogar eine Bundesratsinitiative zu starten, wird scharf kritisiert.

Die NGG wies auf eine vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgestellte Studie hin, die belege, dass bei Arbeitszeiten und ihrer Dokumentation besonders im Gastgewerbe getrickst werde, um den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen. Die DIW-Studie bestätigt, wie existenziell wichtig die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten ist. Diese Dokumentationspflicht darf keinesfalls aufgeweicht werden, wie es der Dehoga und Jamaika in Kiel fordern, sonst ist der Schwarzarbeit weiter Tür und Tor geöffnet. (gst)

(Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Schleswig-Holstein Nord)

   

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