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Tariftreuegesetz:

"Das riecht nach Marx"

01. Juni 2013 Der Kieler Landtag hat in seiner Sitzung mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW ein Tariftreue- gesetz für Schleswig-Holstein beschlossen, nach dem bei Aufträgen der öffentlichen Hand sichergestellt wird, das ein gesetzlicher Mindestlohn von 9.18 Euro garantiert wird. Der Mindestlohn kann auch nicht durch einen niedrigeren Tarifvertrag aufgehoben werden. Dieser Mindestlohn soll regelmäßig per Rechtsverordnung angepasst werden und sich an dem Grundentgelt der untersten im Landesdienst besetzten Entgeltgruppe des TV-L in der jeweils gültigen Fassung orientieren.
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Durch diese Koppelung an den Tarifvertrag TV-L sind das Land und die Gewerkschaften direkt an der Festsetzung der Höhe des Mindestlohns beteiligt. Diese Regelung ist bisher im Bundesvergleich einzigartig. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen bei der Durchführung eines öffentlichen Auftrages genauso entlohnt werden wie regulär Beschäftigte. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass den Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, die soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen. Dazu gehören insbesondere Fragen des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie gleichstellungspolitische, integrationspolitische und ausbildungs-fördernde Aspekte, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.

Das Gesetz enthält eine weitgehende Tariftreueregelung für den ÖPNV auf Straße und Schiene. Bei Betreiberwechseln kann der Auftraggeber verlangen, dass der ausgewählte Betreiber die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen übernimmt, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden. Verstößt eine Firma gegen die Vorgaben, droht ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für drei Jahre. Das Tariftreue- und Vergabe-Gesetz tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Nach drei Jahren soll das Gesetz überprüft werden. Der DGB Nord begrüßt das neue Gesetz. In seiner Pressemeldung heißt es: „Das Tarif-treuegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein – und es ist sogar bundesweit vor- bildlich. Erstmals werden den Unternehmern klare und starke Schranken gegen Ausbeutung und Lohndumping gesetzt."

Gegen das Gesetz stimmten CDU, FDP und Piraten. Nach den Worten des CDUFraktionsvorsitzenden ist das Gesetz Ausdruck "pseudo-linker Ideologie und Gutmenschentums", gefährde Arbeitsplätze und stelle Unternehmen unter Generalverdacht. Die FDP wetterte über "das wirtschaftsfeindlichste Gesetz" und kündigte an, eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig prüfen zu wollen. In das gleiche Horn stießen erwartungsgemäß die Unternehmer. "Eines der ärmsten Länder der Bundesrepublik leistet sich den höchsten Mindestlohn", kommentierte für die Unternehmensverbände Nord Hauptgeschäftsführer Fröhlich. Und sekundiert wurde er von den unter- nehmerfreundlichen "Kieler Nachrichten"(26.4.13): "Das Gesetz riecht nach Marx. Schlimmer als das Kirchturm-denken ist der Irrglaube, mit dem Vergabegesetz samt strengen Öko- und Sozialstandards von Kiel aus die ganze Welt verbessern zu können." Die Schlussfolgerung des Kommentators: "Kurzum: Das Gesetz gehört nicht ins Amtsblatt, sondern in den Schredder."
Text: gst
   

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