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Mindestlohn:
ver.di wirft SPD grobe Wählertäuschung vor
Ver.di -Chef Frank Bsirske hat die Ausnahmenregelungen zum Mindestlohn scharf kritisiert. Von den Ausnahmen sind lt. Bsirske mindestens 3 Millionen KollegInnen betroffen."Das ganze habe mit einem flächendeckenden Mindestlohn nichts mehr zu tun, der Mindestlohn wurde brutal amputiert. Die Sozialdemokraten hätten ihre Mitglieder über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn abstimmen lassen und lieferten nun Millionen Arbeitnehmer der Willkür von Hungerlöhnen aus." sagte Bsirske der Bild am Sonntag.
Auch BA-Chef Weise spricht sich gegen weitere Mindestlohn-Ausnahmen aus.
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Keine 8,50 Euro oder erst später
Nach Medienangaben sieht der Kompromiss nun folgende Veränderungen vor:
- Landwirte sollen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft bzw. Erntehelfer nicht nur 50, sondern 70 Tage sozialabgabenfrei beschäftigen dürfen. Damit würden die Obst- und Gemüsebetriebe bei der Einführung des Mindestlohns entlastet. Außerdem soll vereinbart worden sein, dass Kost und Logis auf den Mindestlohn angerechnet werden. Allerdings müsse diese Lösung noch europarechtlich geprüft werden, schrieb die "Passauer Neue Presse".
- Praktikanten, die bislang für die Dauer von sechs Wochen vom Mindestlohn ausgenommen werden sollten, können laut Zeitungsbericht nun sogar bis zu drei Monate niedriger entlohnt werden.
- Für Zeitungszusteller soll eine zweijährige Übergangsfrist bis 2017 gelten. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dürfen Verlage auch ohne Tarifvertrag den ab Januar geplanten Mindestlohn im ersten Jahr um 25 und im zweiten Jahr um 15 Prozent unterschreiten. Bislang war geplant, dass nur bestimmte Unternehmen mit Tarifvertrag mehr Zeit eingeräumt bekommen, um den Mindestlohn dann auch einzuführen.
Von Beginn an war in der Koalition verabredet, dass Langzeitarbeitslosen im ersten Halbjahr einer neuen Beschäftigung kein Mindestlohn gezahlt wird. Auch unter 18-Jährige wie Azubis fallen raus. Allerdings ist die Unionsforderung, das Mindestalter für die Lohnuntergrenze generell auf 21 Jahre anzuheben, vom Tisch.
( mdr.de )