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Tarifeinheit:
Hände weg vom Streikrecht heißt Hände weg vom Grundgesetz!
01. Oktober 2014 Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung will die sozialdemokratische Arbeitsministerin Andrea Nahles das geplante Gesetz zur betrieblichen Tarifeinheit „abschwächen“. Die Koalition will aber weiterhin den Einfluss kleiner Gewerkschaften begrenzen. In den Eckpunkten zum ersten Gesetzentwurf stand noch „4. Zur Auflösung (von Tarifpluralitäten) wird auf das Mehrheitsprinzip im Betrieb abgestellt: Die definitorische Ausgestaltung erfolgt in der weiteren Gesetzesausarbeitung. Soweit sich im Betrieb Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden, kommt nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft zur Anwendung, die im Betrieb mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft). Dies schließt insoweit auch eine Erstreckung der Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft auf die Minderheitsgewerkschaft ein.“
Damit wollten das Kapital, ihre Regierung und Teile der sozialdemokratischen Gewerkschaftsbürokratie verhindern, dass Betriebe und Krankenhäuser von Spartengewerkschaften (wie z.B. der Pilotenvereinigung Cockpit, Marburger Bund oder der Lokführergewerkschaft GDL) bestreikt werden.
Die Arbeitgeber bestehen darauf, dass der Einfluss der Spartengewerkschaften eingeschränkt wird. Am Anfang stand auch der DGB hinter dem Projekt. Doch die unverständliche, arbeitnehmerfeindliche Einigkeit der beiden Seiten bröckelte. Der DGB hat heute kein Interesse mehr daran, dass die Einschränkung des Streikrechts im Gesetzentwurf erwähnt wird. Damit soll ein Beschluss des DGB-Bundeskongresses vom Mai 2014 –zumindest formal- berücksichtigt werden.
In dem neuen Gesetzentwurf soll jetzt festgeschrieben werden, dass künftig der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Unternehmen maßgeblich sein soll. Was dies für das Streikrecht von Gewerkschaften bedeutet, will die Regierung aber nicht vorschreiben. Über die genaue Auslegung sollen dann die Arbeits-Verfassungsgerichte entscheiden. Inhaltlich hat sich allerdings überhaupt nichts geändert, da nach der sogenannten Mehrheitsregelung die zahlenmäßig unterlegenen Gewerkschaften zum Zuschauer der Tarifverhandlungen degradiert werden. Die Mindergewerkschaft soll so kaltgestellt werden, da sie an die Friedenspflicht der größeren Gewerkschaft gebunden ist, die ausgehandelten Tarifverträge der „Mehrheitsgewerkschaft“ gelten dann für alle.
Die ganze Problematik mit der Tarifeinheit hat nur einen entscheidenden Haken nämlich das Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert, dass sich ArbeitnehmerInnen in allen Berufen frei organisieren dürfen – Streikrecht inklusive.
Art 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Deutschland hat ein rückständiges und restriktives Streikrecht, da das Streikrecht lediglich Richterrecht ist. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht allerdings in den Landesverfassungen verankert.
Juristen der Bundesregierung arbeiten seit Monaten an einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung, die es aber nicht geben wird!
(hg)