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Schleuserparadies
01. Februar 2016 1977 verkündete der Bundesgerichtshof : Wer Flüchtende dabei unterstütze, „das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig.“ Die Konferenz „Budapester Prozess“ 1993 stand dagegen im Zeichen der Abwehr und Abschottung. Auf Initiative der Bundesregierung wurde danach im Juni 1998 eine Sonderkonferenz zur „Bekämpfung illegaler Zuwanderung auf Routen durch Südosteuropa“ durchgeführt. Fluchthilfe wurde nun zum organisierten Verbrechen erklärt. Und alle EU-Vereinbarungen zur Bekämpfung der Fluchthilfe sollen letzten Endes Migration verhindern. Dazu wird auch vor militärischen Aktionen gegen Schlepper/Schleuser nicht zurückgeschreckt, wie auf dem Sondergipfel der EU im April 2015 beschlossen. Der Schutz der Flüchtlinge, auf dem Weg nach oder in Europa, ist hingegen zweitrangig.
Von diesem Geist sind auch die hisige FDP und CDU durchdrungen, die ein „Schleuserparadies Schleswig-Holstein“ befürchten. Anlass ist der Rahmenbefehl der leitenden Polizeidirektion vom 23.12.2015, in der u.a. festgestellt wird, die „durch die Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt nach Deutschland eingeladenen Flüchtlinge (….) machen sich nicht strafbar, weil Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind.“ Über Unterstützer*innen wird erklärt „... geleistete humanitäre Hilfen gleich welcher Art (…..) begründen (…) schon wegen deren berechtigten Aufenthaltes keinen Anfangsverdacht auf Beihilfe und Schleuserkriminalität.“
Mitgetragen wird diese Auffassung vom Innenminister Studt. Es geht wesentlich um die seit Monaten geleistete Unterstützung der Transitflüchtlinge, die über Kiel und Lübeck nach Skandinavien reisen wollen. Hilfe kam von autonomen Gruppen, DPWV, Landesverband SH der Sinti und Roma bis hin zu eKatholischen Kirchengemeinde und zur Jüdischen Gemeinde Kiel. Lars Harms vom SSW meinte gar, ginge es nach Unionslogik müsste die Kanzlerin als „Königin der Schleuser“ vor Gericht. Er wolle dies nicht. Dem schließe ich mich an: Keine Kriminalisierung von Unterstützer*innen Geflüchteter!
Der beste Weg gegen Schleuser und auch deren Kriminalisierung sind jedoch offene Grenzen und legale Fluchtwege.
(Bettina Jürgensen)