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Friedensratschlag:

Aktive diskutieren über Fluchtursachen

Bleiberecht

01. April 2016 Am 12. März diskutierten auf Einladung des Kieler Friedensforums im Gewerkschaftshaus 120 Aktivisten aus der Friedens- und Flüchtlingsbewegung über Fluchtursachen und aktuelle gemeinsame Herausforderungen und Handlungsbedarfe.

Aus vielen Teilen der Welt fliehen Menschen vor Krieg und Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen; Jahr für Jahr werden es mehr. Die Politik der Bundesregierung ist in vielfältiger Weise an den Kriegsfluchtursachen beteiligt; aktuell durch die Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Syrien. Mit diesem Ratschlag sollte ein weiterer Schritt der Zusammenarbeit von Friedens- und Flüchtlingsaktivisten vor Ort gemacht werden, wie er schon bei der gemeinsamen Kieler Anti-Kriegs-Demonstration am 20. Februar zum Ausdruck gekommen war.

Die Ausgangsüberlegung zu dieser Veranstaltung: Die Fluchtbewegungen nach Deutschland und die daraus folgenden Unterstützungsbedarfe sowie der innenpolitische Diskurs erfordern eine klare Positionierung der Friedensbewegung. Zusätzlich gilt es für die Friedensaktivisten, den Blick für die Notwendigkeit der solidarischen Unterstützung der Flüchtlingsaktivisten zu schärfen. Und nicht zuletzt ging es auf der Tagung um die Frage: Was können Friedens- und Flüchtlingsbewegung voneinander lernen?

Zu der Tagung konnten namhafte Referenten gewonnen werden:

Norman Paech, em. Professor für Völkerrecht, referierte über den Syrieneinsatz der Bundeswehr im Lichte des Völkerrechts. Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist nach seiner Auffassung unhaltbar. Es besteht kein Recht auf kollektive Selbstverteidigung, weder gem. Art. 51 UN-Charta noch auf Grund der UN Resolutionen. Ein kollektives Selbstverteidigungsrecht zugunsten Syriens besteht nicht, weil die syrische Regierung dem nicht zugestimmt hat. Und es besteht auch kein solches zugunsten Frankreichs, denn die Terroranschläge in Paris können nicht dem syrischen Staat zugerechnet werden.  

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Die Journalistin Karin Leukefeld beleuchtete die Fluchtursache Krieg am Beispiel Syrien. Der IS, so Leukefeld, setzt praktisch fort, was die USA und die EU mit Wirtschaftssanktionen 2011 begonnen hatten, um die Regierung von Präsident Baschar Al-Assad unter Druck zu setzen. Der militärische Konflikt, der sich in Syrien 2011 aus der Protestbewegung entwickelte, wurde zunächst von der Muslimbruderschaft geschürt. Heute gibt es weit über 1000 bewaffnete Gruppen in Syrien. Geld und Waffen fließen mit Hilfe und unter Beobachtung westlicher Geheimdienste aus Katar und Saudi-Arabien an die Kämpfer in Syrien. Ziel des westlichen Auslands und der Golfstaaten ist der Sturz des Präsidenten Al-Assad, der die strategische Partnerschaft mit dem Iran und der Hisbollah, vor allem aber die nationale Souveränität Syriens erhalten will. Ziel westlicher internationaler Interessen ist die Schwächung, Zerstörung oder Teilung Syriens, um ihre Hegemonialansprüche und Zugriffsmöglichkeiten auf das Öl und Gas im Nahen Osten und Zentralasien abzusichern.

DFG

Horst Leps, Lehrbeauftragter der Uni Hamburg entschlüsselte anhand offizieller außenpolitischer Dokumente der Bundesregierung deren globale politische Ambitionen und kommt zu dem Ergebnis: Flüchtlingselend auch dank deutscher Politik!

Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, referierte zum Thema „Zwischen Willkommenskultur, Asylbürokratie und nackter Angst – Flüchtlinge in Schleswig-Holstein.“

Anlässlich ihrer Frühjahreskonferenz in Erfurt am 10. und 11. März 2016 haben die Delegierten der Flüchtlingsräte aller Bundesländer ihre erhebliche Besorgnis über die aktuelle nationale und europäische Flüchtlingspolitik geäußert. Noch bevor das Asylpaket II in Kraft getreten ist, entwickelt sich bereits das Verwaltungshandeln in den Ländern zu Lasten von Schutzsuchenden: Willkürliche Verweigerung von Integrationschancen, Lagerhaltung statt Wohnungsunterbringung, Rollback zu Residenzpflicht und Arbeitsverboten, zunehmender Druck zur „freiwilligen“ Rückkehr und verstärkte Abschiebungen (auch bei schweren Erkrankungen). Das betrifft Kriegsflüchtlinge, Folterüberlebende und Schutzberechtigte u.a. aus Somalia, Afghanistan, Jemen, Nigeria oder den sog. sicheren Herkunftsländern.  

Dabei ist die Praxis in Schleswig-Holstein im Unterschied zu anderen Bundesländern noch am Humansten; festzumachen z.B. an der Quote von 75% in privaten Wohnungen untergebrachter Flüchtlinge und ein flächendeckendes staatlich finanziertes Beratungsangebot für alle Schutzsuchenden.

Grundsätzlich gilt aber auch hier: Allerorten beklagen insbesondere Kriegsflüchtlinge die für Hunderttausende geltende jahrelange Verfahrensdauer und die faktische Aussetzung des Familiennachzugs. Anerkannte Flüchtlinge erleben, dass die deutschen Botschaften regelmäßig ihren Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung unterlaufen, Angehörigen monate-, allzu oft jahrelang keine Termine zur Vorsprache gewähren oder wegen fehlender Dokumente oder anderer bürokratischer Kniffe ein Visum verweigern.  

Die Landesflüchtlingsräte fordern ein Umsteuern in der Flüchtlingspolitik:  

•        Öffnung von Fluchtwegen und sofortige Beendigung der humanitären Katastrophen an den europäischen Grenzen

•        Im Zuge einer unbürokratischen Regelung sollen alle Asylverfahren durch Erteilung von Aufenthaltstiteln beendet werden - im Interesse aller Schutzsuchenden, die auf Entscheidungen warten und zur Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

•        Eine unbürokratische und leicht zugängliche Bleiberechtsregelung für die ca. 120.000 Geduldeten in Deutschland

•        Jedem Flüchtling muss der Nachzug seiner Familie unbürokratisch und zügig ermöglicht werden.

•        Teilhabemöglichkeiten (Sprachkurse, Zugang zu Wohnungen, Bildung und Erwerbstätigkeit) von Anfang an für alle Schutzsuchenden gewährleisten

•        Residenzpflicht und Wohnsitzauflage sollen im humanitären Interesse der Betroffenen und einer nachhaltigen Integration aufgehoben werden.

•        Abschiebungen und der behördliche Druck zur vermeintlich freiwilligen Rückkehr werden eingestellt.

(gst)