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Arbeitgeber der Sicherheitsbranche nicht vertrauenswürdig
01. Dezember 2016 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) kritisiert die Arbeitgeber der Sicherheitsbranche im Land als nicht vertrauenswürdig. Im Rahmen der Lohntarifverhandlungen am 17.11. für die rund 9000 Beschäftigten des Sicherheitsge-werbes in Schleswig-Holstein teilten die Arbeitgeber mit, dass ein bereits am 01.09.2016 vereinbarter Sozialtarifvertrag für Sicherheitsmitarbeiter in kerntechnischen Anlagen nicht unterzeichnet wird. „Dies ist ein einmaliges und an Dreistigkeit nicht zu überbietendes Verhalten. Noch vor wenigen Wochen bestätigte der Arbeitgeberverband schriftlich, das Verhandlungs-ergebnis zu unterzeichnen, um jetzt einen massiven Wortbruch zu begehen.
Jeder Kleingartenverein ist zuverlässiger und vertrauenswürdiger als der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft“, so ver.di-Verhandlungsführer Dieter Altmann. Nach diesem Verhalten sieht ver.di Nord auch die Verhandlungen über die Löhne und Gehälter der Branche als mehr als gefährdet an. In der Lohn- und Gehaltsrunde haben die Arbeitgeber eine Erhöhung von 0,25 Euro angeboten, das ist aus Sicht der Gewerkschaft ver.di nur als Provokation zu verstehen, wenn man weiß, dass 80 % der Beschäftigten dieser Branche in Schleswig-Holstein an der Armutsgrenze leben, Heute und vor allem nach ihrem Berufsleben. Vier von fünf Sicherheitsmitarbeitern in Schleswig-Holstein verdienen gerade einmal 9 Euro/Stunde. 336 Stunden müsste ein Sicherheitsmitarbeiter in Schleswig-Holstein im Monat arbeiten, um einen Rentenpunkt in der gesetzlichen Renten-versicherung pro Kalenderjahr zu erlangen. „Wir laufen in der gesamten Branche, zu deren Bereichen auch die Bewachung Kerntechnischer Anlagen und die Flughäfen gehören, in eine sehr schwierige Situation. Nahezu alle Tarifverträge in dieser Branche laufen zum 31.12.2016 aus, dann endet die Friedenspflicht und flächendeckende Streiks werden wahrscheinlich“, so Altmann weiter, „es wird unsicher in der Sicherheitsbranche!“
(Pressemitteilung ver.di Nord)