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Gedenkfeier am 6.8.2020 in Kiel:

Hiroshima und Nagasaki mahnen

Am 6. August 1945 um 8 Uhr 15 Minuten und 17 Sekunden Ortszeit wurde die Atombombe „Little Boy“ in 580 Metern Höhe über der japanischen Stadt Hiroshima von dem amerikanischen B-29-Bomber mit dem Namen „Enola Gay“ abgeworfen. Im Umkreis eines halben Kilometers um den „Ground Zero“ waren 90 % der Menschen sofort tot. Im Zentrum der Explosion lag die Temperatur eine Sekunde lang zwischen 3000 und 4000 Grad Celsius. Hier verdampfte alles und nur die Schatten der Menschen und Häuser blieben übrig. Am Ende des Tages waren nach Schätzungen mindestens 45.000 Menschen gestorben – und nach unsäglichen Qualen folgten in den nächsten Tagen noch viele.

Die zweite Atombombe wurde aufgrund ihrer Form „Fat Man“ genannt. Sie wurde am 9. August 1945 um 11 Uhr und 2 Minuten Ortszeit auf die Stadt Nagasaki abgeworfen und explodierte in einer Höhe von etwa 500 Metern. 22.000 Menschen starben am Tag des Angriffs. Ein Augenzeuge: „Der Brand entstand nicht, weil das Feuer sich, von Stelle zu Stelle springend, ausgeweitet hätte; vielmehr brachen viele Feuer gleichzeitig in einem riesigen Gebiet aus und loderten, bis der riesige Brand auf einen Schlag erlosch. Eine Zeit lang tobte die ganze Erde und spie Feuer.“ (Jurij Takatani, Bakushin no Oka ni te).
An den Jahrestagen der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki wird deren Opfern gedacht. Die Gesamtzahl der Todesopfer in den beiden Städten innerhalb der ersten 4 Monate nach den Bombenabwürfen wird auf 200.000 geschätzt. Jedes Jahr zählen die Opferverbände in Japan weitere Opfer dazu. Das sind schockierende Zahlen, die viele Menschen seit Jahren fordern lassen: Atomare und andere Massenvernichtungswaffen müssen abgeschafft werden!

Nukleare Teilhabe beenden!

Erneut wird die Frage der nuklearen Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland öffentlich diskutiert. Neue Atombomber sollen angeschafft werden, da die Tornados ab 2025 ausgemustert werden. Pilotinnen/Piloten der Bundeswehr sollen im Ernstfall Atombomben von Büchel über Zielgebiete abwerfen – mit alten Tornados oder neuen F-18-Bombern.

Die atomare Teilhabe ist Teil der atomaren Abschreckung der NATO. Atomwaffeneinsätze gelten bei Völkerrechtlern als völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Damit sind auch die Bereithaltung von Atombomben und alle unterstützenden Vorbereitungsleistungen für deren mögliche Einsätze rechtswidrig. Rechtswidrige Befehle dürfen weder erteilt noch befolgt werden.

Völkerrechtler wie Proffessor Norman Paech weisen darauf hin, dass die nukleare Teilhabe völkerrechts- und damit zugleich grundgesetzwidrig (Art. 25 GG) ist:
Die Bundesrepublik hat sich als Nichtnuklearwaffenstaat im Atomwaffensperrvertrag verpflichtet, Atomwaffen „von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“ (Art. II NVV).
Jeder Atomwaffeneinsatz verstößt gegen die Genfer Konventionen/Zusatzprotokolle zur Geltung des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten. Jeder Atomwaffeneinsatz ist laut Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 9. Juli 1996 generell verboten.

Hinzu kommt, dass die Nuklearstrategie der NATO den Ersteinsatz von Atomwaffen nicht ausschließt. Zusätzlich erhöhen die Kündigung erreichter Abrüstungsvereinbarungen und die Produktion neuer „Mini-Nukes“, die die Einsatzschwelle senken, die Atomkriegsgefahr. Die neuen strategischen Gedankenspiele über einen begrenz- und gewinnbaren Atomkrieg übersehen die nahezu unaufhaltsame Eskalationsspirale im nuklearen Ernstfall. Die weltweit gelagerten Atomwaffenarsenale können die Menschheit mehrfach auslöschen. Jeder Atomkrieg würde unzählige Menschenleben durch Druckwellen, Feuerstürme und nukleare Strahlung auf grausame Weise auslöschen und zumindest große Teile der Erde unbewohnbar machen. Auch ein „begrenzter“ Atomkrieg hätte weltweit katastrophale Auswirkungen auf Atmosphäre, Klima und Gesundheit der eventuell Überlebenden (nuklearer Winter).

Da der Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungs-Vertrag) das in Artikel VI. angestrebte Ziel – vollständige nukleare Abrüstung – nach über 50 Jahren nicht erreicht hat, muss die Bundesrepublik die nukleare Teilhabe in der NATO beenden und dem neuen Atomwaffen-Verbotsvertrag der UNO beitreten – so fordert es die Friedensbewegung. Die Pilotinnen und Piloten können Ihre direkte Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aufkündigen und so dazu beitragen, dass in einem ersten Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt die Atomwaffen aus der Bundesrepublik abgezogen werden. Deutschland hätte in dieser Situation die Möglichkeit ein wirksames Zeichen zu setzen: die Unterzeichnung des Vertrages zum Verbot von Atomwaffen.

Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker dazu auf, sich eindeutig und mit aller Kraft gegen neue Atombomber, für den Abzug der Atombomben aus Büchel und für die weltweite Ächtung aller Atomwaffen einzusetzen!

Hiroshima und Nagasaki mahnen
Programm/Ablauf

Donnerstag, 6. August 2020
Kiel, Hiroshimapark

20.30 Uhr
Grußwort Stadtpräsident Hans-Werner Tovar

21.00 Uhr
Lotosblüten für Hiroshima und Nagasaki
auf dem Kleinen Kiel

Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Gedenkfeier nicht in der gewohnten Weise stattfinden. Die Gesundheit Aller hat höchste Priorität. Dennoch möchte der Arbeitskreis Städtesolidarität nicht ganz auf eine Mahn- und Gedenkveranstaltung verzichten. Teilnehmende sind aufgefordert die üblichen und bekannten Hygienevorschriften einzuhalten.

Da das Basteln der Lotosblüten nicht möglich ist, werden Lotosblüten vorbereitet und können - unter Beachtung der Hygienevorschriften - auf den Kleinen Kiel gesetzt werden

Die Lotosblütenaktion wird unterstützt vom Arbeitskreis Städtesolidarität. Mitglieder sind: Gesprächskreis für christliche Friedensarbeit, Hiroshima-Arbeitsgemeinschaft, IPPNW (Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges), DGB Kiel Region, Mitglieder der Ratsversammlung. Vorsitz: Stadtpräsident der Landeshauptstadt Kiel.

Veranstalter: Hiroshima-Arbeitsgemeinschaft c/o Benno Stahn, An den Birken 18, 24111 Kiel