Daten/Fakten  

   

Abschiebehaft hat in einer modernen Flüchtlingspolitik nichts zu suchen

Zur vorläufigen Schließung der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms: Abschiebehaft ist rechtlich keine Strafe, aber faktischer Freiheitsentzug und damit eine Vorverurteilung von Flüchtlingen in Not. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Abschiebe-haftanstalt in Rendsburg vorläufig geschlossen wird. Dies kann jedoch nur ein erster, kleiner Schritt hin zu einer humaneren Flüchtlingspolitik sein. Der Bund muss sich endlich den § 62 des Aufenthaltsgesetzes mit kritischen Augen vornehmen. Die Abschiebehaft ist ein bayrisches Relikt vergangener Zeiten und hat im modernen Ausländerrecht nichts zu suchen.
 

Schluss für die Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein:


"Wilhelminisches Zuchthaus" in Rendsburg wird geschlossen

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die heute von Justizstaatssekretär Schmidt-Elsaeßer im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages verkündete Entscheidung der Landesregierung, das Abschiebungsgefängnis in Rendsburg zum 1. November 2014 endgültig zu schließen. "Damit setzt Schleswig-Holstein ein deutliches Zeichen gegen die Rechtsunkultur des Freiheitsentzuges von Menschen, denen außer ihrer Flucht zu uns nichts vorzuwerfen ist!" freut sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat in Kiel. Wasser in den Wein bedeutet für den Flüchtlingsrat indes das Vorhaben, bei künftigen Haftbeschlüssen gegen in Schleswig-Holstein aufhältige Ausreisepflichtige, diese regelmäßig in Brandenburg (Eisenhüttenstadt) oder in Berlin zu vollstrecken.

gez. Martin Link  

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.                                                                                                      

Kettenabschiebung eines Dublin-Flüchtlings:

Nonstop von Neumünster über Oslo ins Gefängnis im Jemen

Oktober04

Foto: gst

01. Oktober 2014 Kieler Flüchtlingsrat protestiert gegen die „Auslieferung“ eines politisch verfolgten Journalisten an den Verfolgerstaat Jemen und fordert Initiativen zu seiner Befreiung.Am Montag, 25.8.2014, fand sich der asylsuchende jemenitische Journalist und Menschenrechtsaktivist A. samt 5-köpfiger Familie beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster ein. Zuvor war die Flüchtlingsfamilie im Kreis Nordfriesland wohnverpflichtet. Am Dienstag, 26.8.2014, wurde die Familie durch Landesamt und Bundespolizei per Flug nach Oslo rücküberstellt. Seit dem ist der bis dahin rege direkte Kontakt des Flüchtlingsrates zu Herrn A. abgebrochen.

Weiterlesen ...

Kieler Innenministerium lockert "Residenzpflicht" für Flüchtlinge.

Flüchtlingsrat SH begrüßt die neue Erlasslage und fordert die Abschaffung der Wohnverpflichtung. Nach einer Presseverlautbarung vom 29.1.2014 dürfen Asylsuchende und Geduldete künftig auch die schleswig-holsteinischen Landesgrenzen in sämtliche anderen Bundesländer verlassen, ohne zuvor Erlaubnisse bei den zuständigen Ausländerbehörden zu beantragen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die neue Regelung ausdrücklich. Nach Verlauten aus dem Ministerium greift der diesbezügliche schleswig-holsteinische Erlass einer im Bundeskoalitionsvertrag avisierten bundesweiten Regelung vor und nimmt die bisher schon in Hamburg umgesetzte Verwaltungspraxis zum Beispiel.

Weiterlesen ...

Rückschiebung des Iraners Abri durch BMI ausgesetzt

Iranischer Flüchtling wäre nach Rückschiebung nach Ungarn durch Kettenabschiebung in den Iran mit dem Tode bedroht. Die für heute geplante Rückschiebung wurde durch Intervention Bundesinnenminister Friedrichs ausgesetzt. Wie wir heute erfahren haben, findet die für heute geplante Rückschiebung des iranischen Flüchtlings Ehsan Abri nach Ungarn NICHT statt. Ehsan Abri wird zunächst in die Asylerstaufnahmestelle des Landes Schleswig-Holstein nach Neumünster aus der Abschiebungshaft entlassen.